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Straftäter Flüchtling

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Ein gewisser Stefan Schubert hat ein Buch verfasst, worin offensichtlich behauptet wird, dass 556000 Straftaten von Flüchtlingen verübt wurden.

Diese Zahl taucht in keinem Zeitungsartikel auf, sie ist nirgendwo veröffentlicht worden und doch ist sie korrekt. Dabei handelt es sich sogar um eine »offizielle« Zahl des BKA. Das Problem dabei ist, dass die staatliche Polizeibehörde alles versucht, um diese monströse Zahl vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen.

Quelle: Maxpolitico

oder auch: Metropolitico

Das Buch wird vom Kopp- Verlag vertrieben und mit den zuvor zitierten Zeilen vielerorts beworben. (Vom Kopp- Verlag selbst wird es anders beworben.)

No-Go-Areas
Stefan Schubert
Gebunden, 266 Seiten
ISBN-13: 9783864453991

Quelle: http://info.kopp-verlag.de/autor.html?id=556
Quelle: http://info.kopp-verlag.de/autor.html?id=556

In der Kritik steht nicht das gesamte Werk des Herrn Schubert, sondern eben jene Aussagen, womit dieses Werk massiv beworben wird und nicht der Wahrheit entsprechen. Der Autor war nach eigenen Angaben selbst Polizist bei der Bundespolizei und der Landespolizei Nordrhein- Westfalen.

Tatsächlich ergibt eine Internet- Recherche kein verwertbares Ergebnis zu dieser Zahl (556000). Alle Suchergebnisse münden immer wieder vorwiegend teils über diverse Blogartikel bei eben diesem Buch als einzige Quelle. Einige Beispiele:

Aufgedeckt: Flüchtlinge verüben 556000 Straftaten (anonymous.ru)

Neues Buch enthüllt: Flüchtlinge verüben 556.000 Straftaten (metropolico.org)

Flüchtlinge verüben 556.000 Straftaten! (lupocattivblog.com)

Journalistenwatch: Flüchtlinge verüben 556.000 Straftaten (journalistenwatch.com)

Multikulti ist gescheitert! Flüchtlinge verüben 556.000 Straftaten!(bereicherungswahrheit.com)

Flüchtlinge verüben 556.000 Straftaten – Medien und Politiker schweigen (politaia.org)

Mit entsprechenden Umschreibungen wird das Buch und sein Autor als seriöse Quelle dargestellt:

Der ehemalige Polizist und Bestsellerautor Stefan Schubert, ist ein bundesweit anerkannter Experte für Innere Sicherheit.
Durch seine hervorragenden Verbindungen zu den Sicherheitsbehörden war es ihm möglich, Geheimpapiere einzusehen und mit Insidern zu sprechen. Seine Rechercheergebnisse sind wahrlich alarmierend…

Wenn ein ehemaliger Polizist weiterhin die Möglichkeit erhält, irgendwelche geheimen Dokumente von Polizeibehörden einzusehen, wäre das der eigentliche Skandal, wenngleich die Behauptungen der Verschleierungsversuche seitens der gleichen Behörden über Zahlen von bestimmten Straftaten eine Absurdität jener Geheimhaltungsstrategie erkennen lassen würde. Eine angeblich „offizielle“ Zahl über die Straftaten, die von Flüchtlingen begangen wurden, wäre keineswegs offiziell, wenn sie geheim gehalten würde. Der Autor verstrickt sich bereits damit in Widersprüche.

Inwieweit der Autor als Experte für innere Sicherheit anerkannt wird und vor allem von wem, bleibt ungewiss. Es ist einzig eine Schlussfolgerung, die aus seiner früheren beruflichen Tätigkeit abgeleitet wird. Das kann man durchaus als Nachweis einer gewissen Expertise gelten lassen. Weniger glaubwürdig hingegen sind eben die Behauptungen, dass er immer noch Einblick in irgendwelche geheimen Dokumente bekommen würde.

Unter anderem in diesem  Blogartikel auf einer durchaus unseriös wirkenden Internetseite (*) schildert Herr Schubert, wie er auf die Zahl von 556000 Straftaten, begangen durch Flüchtlinge, kommt.

Anmerkung des Autors Stefan Schubert: Hiermit stelle ich fest, der Artikel auf dieser Seite stammt nicht von mir. Ich kannte weder ihn noch den Blog bis heute. Er ist ohne mein Einverständnis dort veröffentlicht worden. Er scheint aus verschiedenen Artikeln von mir zusammengesetzt zu sein, jedoch ohne die sonst von mir hinzugefügten Quellenangaben und Links zu übernehmen. Dieser Artikel verfügt über keinerlei Autorisierung durch mich.

Herr Schubert widmete sich dem Lagebericht des BKA zur Kriminalität im Kontext von Zuwanderung und kommt zu folgender Schlussfolgerung:

Denn völlig untypisch werden hier nur »aufgeklärte« Straftaten durch Flüchtlinge aufgezählt. Hunderttausende Anzeigen gegen Unbekannt, wo Flüchtlinge zwar als Tatverdächtige beschuldigt sind, aber nicht identifiziert wurden, bleiben in dieser »Studie« damit völlig außer Betracht.

Demzufolge sollte man also nicht aufgeklärte Straftaten, deren Täter nicht zweifelsfrei identifizierbar sind, einfach Flüchtlingen zuordnen, weil auch dieser Personenkreis teilweise zum Kreis der Tatverdächtigen gehören könnte? Fatale Logik.

Anmerkung des Autors Stefan Schubert: Dies habe ich nicht behauptet.

Richtig, das hat Herr Schubert so nicht wörtlich behauptet. Es kann aber sehr wohl so verstanden werden. Und wie sollte man es eigentlich sonst verstehen?

Die „Studie“, worauf sich Herr Schubert bezieht,  ist jene  Publikation des BKA (Kriminalität im Kontext von Zuwanderung), welche keineswegs ein Geheimpapier darstellt und öffentlich zugänglich als PDF- Dokument bereit gestellt wurde. Es ist auch keine Studie, sondern es handelt sich um eine reine Information. Es wird auch explizit darauf hingewiesen, dass diese Informationen aus diversen Gründen nicht wirklich belastbar sind:

Die Aussagen basieren auf Daten aus der laufenden Fallbearbeitung in Bund und Ländern. Die polizeilichen Ermittlungen in den zugrundeliegenden Fällen dauern vielfach noch an. Die Datenbasis ist folglich nicht abschließend und unterliegt deutlichen Schwankungen…Aufgrund der vorhandenen Unschärfen werden in den vorliegenden Kernaussagen vorrangig grundsätzliche Entwicklungstendenzen aufgezeigt und Trendaussagen abgeleitet.

Herr Schubert springt von jener Publikation, ohne es deutlich zu machen, in die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2015 und rezitiert daraus u.a. folgendes:

Im Vorwort der Studie wird eine weitere Vertuschung, quasi im Kleingedruckten, beiläufig abgehandelt. »Straftaten, die durch Tatverdächtige mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren („international Schutzberechtigte und Asylberechtigte“) begangen wurden, werden nicht berücksichtigt.

Er bezieht sich also inzwischen auf ein völlig anderes Dokument, welches ebenfalls öffentlich für jeden zugänglich ist, suggeriert aber dennoch, es würde sich um die gleiche „Studie“ handeln, die erwiesenermaßen gar keine ist. Er zitiert sogar falsch daraus:

Tatverdächtige mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren, die als „international/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ anerkannt sind, werden unter dem Sammelbegriff „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ erfasst. Über den Anteil der „international/national Schutzberechtigten und Asylberechtigten“ an den „Sonstigen“ liegen keine Erkenntnisse vor.

Anmerkung des Autors Stefan Schubert: Ich habe in diesem Zusammenhang die PKS 2015 nicht verwendet, sondern stets das BKA-Lagebild (Kriminalität im Kontext von Zuwanderung)

Allerdings besitzt der oben zitierte Satz (rot) von Herrn Schubert, sofern er der Verfasser war, eine fast exakte Übereinstimmung mit einer Passage aus der PKS2015 (grün). Im Lagebild des BKA 2016 kommt dieser Satz nicht vor. Es existiert aber noch ein Lagebild des BKA 2015, welches sich im Wesentlichen auf die PKS2015 stützt und der dortige Wortlaut übernommen wurde. Wenn Herr Schubert ausschließlich dieses BKA- Lagebild (2016) in diesem Zusammenhang nach eigenen Angaben verwendete, welches nachweislich kein Geheimpapier darstellt, muss die Frage erlaubt sein, welche geheimen Dokumente er überhaupt für seine Recherchen verwendet hat, wie es ja in der Promotion zum Buch dargelegt wird? Oder hat er schlicht nicht die beiden BKA- Lagebilder von 2015 und 2016 differenziert? Und selbst wenn ihm dieser Faux Pas unterlaufen sein sollte, basieren die Zahlen des BKA- Lageberichtes 2015 auf der PKS2015.

Im Dezember 2016 setzt das BKA, das vom als SPD-nah geltenden Präsidenten Holger Münch geleitet wird, seine Desinformationskampagne fort. Demnach hätten Flüchtlinge von Januar bis September 214.600 Straftaten begangen. Hochgerechnet auf das gesamte Jahr 2016 bedeutet dies, dass Flüchtlinge 286.000 Straftaten in Deutschland begangen haben.

Der mathematische Kunstgriff einer Hochrechnung basiert auf der eigenen Schlussfolgerung von Herrn Schubert und findet in keinem der beiden BKA- Dokumente eine Berücksichtigung. Und genau diese selbst geschätzte Zahl lässt Stefan Schubert später in seine final präsentierte Summe einfließen.

Doch der Skandal wird noch größer. Denn auch die millionenfach weiterverbreitete Zahl von 208.000 Straftaten durch Flüchtlinge ist eine…, wie drücke ich mich jetzt bloß juristisch korrekt aus, auch diese Zahl ist eine Lüge. Denn Hamburg, Bremen und NRW, das mit 18 Millionen Einwohnern bevölkerungsreichste Bundesland, haben keine Zahlen für diese Studie gemeldet. Alle Straftaten durch Flüchtlinge in diesen drei Bundesländern, die nach dem »Königsteiner Schlüssel« 25 Prozent aller Asylbewerber aufnehmen müssen, fallen bei der BKA-Studie somit völlig unter den Tisch. Rechnet man diese fehlenden 25 Prozent mit ein kommt man auf 270.000 Straftaten durch Flüchtlinge allein im Jahr 2015.

Bei der Zahl 208000, die Herr Schubert hier nun anvisiert hat, handelt es sich um aufgeklärte Straftaten mit Beteiligung von Migranten. Dass die von ihm genannten Bundesländer keine Zahlen gemeldet hätten, ist eine reine Mutmaßung ohne jeglichen Nachweis, welchen er eigentlich erbringen müsste, wenn er schon solche Behauptungen aufstellt.

Der Autor Stefan Schubert gibt hierfür folgende Quellen an, die augenscheinlich in den Blogartikeln zu seinem Buch unterschlagen wurden:

Die Suche nach der Wahrheit über die Verbrechen (FAZ)

Bei diesen wie allen anderen Zahlen des internen BKA-Berichts muss man berücksichtigen, dass nicht alle 16 Bundesländer ihr Zahlenmaterial rechtzeitig liefern konnten, sondern nur 13 von ihnen, die nach dem „Königsteiner Schlüssel“ für die Aufnahme von 75 Prozent aller Asylsuchenden zuständig sind. Es ergibt sich also alles in allem ein stabiles Bild. Das Bundeskriminalamt selbst spricht von einer „groben quantitativen Einordnung“.

Mit den Flüchtlingen steigt die Kriminalität – und die Zahl der Opfer (tichyseinblick)

Was aber noch wichtiger ist: Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen haben keine Zahlen für diese Erhebung geliefert. Nun ist NRW nicht nur das bevölkerungsreichste Bundesland, sondern auch eines mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Migranten. Es ist demnach nicht übertrieben, die Zuwanderer-Straftaten im Jahr 2015 unter Berücksichtigung von NRW und den beiden norddeutschen Stadtstaaten auf rund 275.000 hochzurechnen – und den Zuwachs gegenüber 2014 auf 120.000.

Es gibt also durchaus Quellen, die das Fehlen von Zahlenmaterial aus 3 Bundesländern bestätigen. Woher wiederum diese Quellen ihre Informationen bezogen haben, bleibt unklar. Aus den Dokumenten PKS2015 und BKA- Lagebericht stammen sie offensichtlich nicht. Und die Interpretationen hierüber sind unterschiedlich.

Man muss davon ausgehen, dass bei einer bundesweiten Statistik auch alle Bundesländer einbezogen werden. Ungeachtet dessen bedient sich Herr Schubert erneut seinen mathematischen Fähigkeiten und erstellt eine weitere Hochrechnung, der jegliche Grundlage fehlt. Herr Schubert addiert schließlich seine selbst hochgerechneten Zahlen zusammen und erhält jene Summe von 556000 Straftaten, die durch Flüchtlinge in den Jahren 2015 und 2016 zusammengefasst begangen worden sein sollen. Man muss nun erneut den Aufmacher- Text zu seinem Buch ins Gedächtnis zurückrufen und kann die dort gemachten Aussagen nun auch etwas besser beurteilen:

Diese Zahl taucht in keinem Zeitungsartikel auf, sie ist nirgendwo veröffentlicht worden und doch ist sie korrekt. Dabei handelt es sich sogar um eine »offizielle« Zahl des BKA. Das Problem dabei ist, dass die staatliche Polizeibehörde alles versucht, um diese monströse Zahl vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen.

  1. Diese Zahl (556000) kann in keinem Zeitungsartikel auftauchen, weil sie nur im Buch des Herrn Schubert existiert und von ihm selbst festgelegt wurde.
  2. Die Behauptung, dass diese Zahl korrekt sei, ist unwahr, denn sie basiert auf Schätzungen und Hochrechnungen des Buchautors selbst.
  3. Demzufolge ist diese Zahl auch keineswegs „offiziell“ und stammt nicht vom BKA.
  4. Es ist gar nicht möglich, eine fiktive und erfundene Zahl vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen.

Das Buch sowie alle Artikel darüber, die dieses Buch als seriöse Quelle für eine staatliche Verschwörung halten, die der Bevölkerung das wahre Ausmaß der Flüchtlingskriminalität zu verbergen versucht, ist zumindest bei diesem Teilaspekt mit Vorsicht zu genießen. Bei aller berechtigter Kritik an den staatlichen Organen im Umgang mit Migranten- Kriminalität darf man sich nicht von solchen FakeNews in die Irre führen lassen. Die realen Zahlen sollte man abwarten, wobei diese ja womöglich sogar höher oder niedriger sein können. Darum geht es nicht. Es geht darum, dass nicht verifizierbare, spekulativ hochgerechnete  Zahlen als Fakten dargestellt werden.

Update 25. 01.2017:

Der Buchautor geht mit konstruktiver Kritik brachial um und löscht einfach unseren Kommentar auf seinem Facebook- Profil. Das sagt einiges über ihn und sein Machwerk aus. Aus einer gewissen Vorahnung heraus haben wir vorsorglich einen Screenshot angefertigt:

https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1434150999942334&id=325650520792393
https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1434150999942334&id=325650520792393

Update 27.01.2017:

Der Autor hat inzwischen Stellung zu den Vorwürfen bezogen. Sofern seine Statements eine Korrektur des hier publizierten Artikels rechtfertigen, wurde das erkennbar eingearbeitet bzw. ergänzt. Dieser Artikel selbst behandelt nicht explizit das Buch „No Go Areas„, sondern geht den Behauptungen nach, die angeblich auf dieses Buch zurück zu führen sein sollen. Wenn demzufolge andere Internetpräsenzen falsche Quellenangaben liefern oder gar Unwahrheiten verbreiten, die der Autor als Rufschädigung versteht, muss er sich für Beschwerden an die Verantwortlichen für die dort veröffentlichten Inhalte wenden. Hier wird lediglich dem Wahrheitsgehalt der Aussagen zu der genannten Zahl von 556000 durch Flüchtlinge begangenen Straftaten und dem Vorwurf der staatlichen Verschleierung nachgegangen. Eine Haftung für Falschaussagen, die auf anderen Internetpräsenzen möglicherweise existieren, uns anzulasten, wäre absurd. Aber es wird gerne darauf hingewiesen, wenn solche Sachverhalte zu bemängeln sind, was ja auch erfolgt ist.

Obwohl der Autor sich von mindestens einer der Internetpräsenzen, die wir in diesem Artikel zur Analyse herangezogen haben, distanziert, hat er immerhin einer Seite ein Interview gegeben, wo demzufolge der Text, der hier kritisch beleuchtet wird, vom ihm somit autorisiert wurde und er höchstpersönlich dafür verantwortlich ist, dass die Textpassagen angeblich aus verschiedenen Texten von ihm zusammengesetzt wurden.

Quelle: Metropolico
Quelle: Metropolico

Hier wirbt der Autor selbst mit diesem Interview auf seinem Facebook- Profil:

https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1431571420200292&id=325650520792393
Quelle: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=1431571420200292&id=325650520792393

Und auf Sputnik News wird wiederum auf Metropolico verwiesen:

Quelle: Sputnik News
Quelle: Sputnik News

Es wirkt demnach wenig glaubwürdig, wenn Herr Schubert behauptet, das eigene Interview und den offensichtlich doch selbst verfassten Text, nicht autorisiert zu haben und dass ohne sein Einverständnis Textpassagen aus verschiedenen Texten von ihm zusammengesetzt wurden.

Update 03. Februar 2017 (BKA Antwort):

Sehr geehrter Herr …,

die durch den Autor Stefan Schubert errechnete Zahl von „556.000 durch Flüchtlinge begangene Straftaten“ in den Jahren 2015 und 2016 kann durch das BKA nicht bestätigt werden. Bezogen auf das Jahr 2015 wurden für die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) rund 206.000 Straftaten im Bereich der Allgemeinkriminalität (ohne ausländerrechtliche Verstöße) aus Bund und Ländern gemeldet, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde. Weitere Ausführungen dazu entnehmen Sie bitte dem auf der Homepage des BKA veröffentlichten „Bundeslagebild 2015 – Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“.

Die seitens des Autors Stefan Schubert errechnete Zahl von „270.000 Straftaten von Flüchtlingen“ im Jahr 2015 ist falsch. Für das Jahr 2016 liegen noch keine PKS-Zahlen vor. Hinsichtlich der sich für das Jahr 2016 abzeichnenden Entwicklungen im Bereich „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ dürfen wir Sie auf die ebenfalls auf der Homepage des BKA veröffentlichten „Kernaussagen – Kriminalität im Kontext von Zuwanderung (Betrachtungszeitraum: 01.01. – 30.09.2016)“ verweisen. Hierzu möchten wir darauf hinweisen, dass die darin enthaltenen Aussagen auf Daten aus der laufenden Fallbearbeitung in Bund und Ländern basieren. Die polizeilichen Ermittlungen in den zugrunde liegenden Fällen dauern vielfach noch an. Die Datenbasis ist folglich nicht abschließend und unterliegt deutlichen Schwankungen. Belastbare Aussagen zur bundesweiten Kriminalitätsentwicklung werden erst auf Basis der PKS-Zahlen 2016 möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

(*) Die Definition für Seriosität von Internetseiten kann eigentlich niemand festlegen. Aus unserer subjektiven Sicht, die nicht stimmen muss, ergeben gewisse Umstände eine gewisse Orientierung. Wenn kein Impressum existiert und/oder die Internetpräsenz auf ausländischen Servern ohne Offenlegung der verantwortlichen Betreiber zu lokalisieren ist, spricht das für sich. Letztendlich muss jeder selbst entscheiden, wie er Seriosität definiert.

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