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Wenn Faktenchecker Fakten falsch checken!

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Als Elon Musk mit Alice Weidel auf dessen Online- Plattform X ein Live- Gespräch führten, war schon vor Beginn der Aufschrei in Politik und Medien groß.
Es wurde sogar versucht, dieses „Interview“ irgendwie zu unterbinden. Als das nicht gelang, wird versucht, das der AFD als illegale Parteispende anzulasten.
Völlig unabhängig davon, ob man das eine oder das andere gut oder schlecht findet, sollten „Faktenchecks“ unbedingt die Fakten gegenüber den Falschbehauptungen herausstellen. Das funktioniert soweit auch ganz gut, jedoch die politische Orientierung der Faktenchecker verleitet diese zuweilen dazu, elementare Fakten, die nicht in das eigene Weltbild passen, zu unterschlagen. Damit wird der Faktencheck zur Falschmeldung.

Um es zu verdeutlichen, wie das in der Praxis funktioniert, eignet sich der „Faktencheck“ der Tagesschau hervorragend dazu, diese Diskrepanz aufzuzeigen.

Hier der Teil des Faktenchecks, der zumindest teilweise nicht stimmt:

Eines der zentralen Themen in dem Gespräch war die Migration. Mit Blick auf die Asylkrise im Jahr 2015 behauptete Weidel fälschlicherweise, dass die damalige Kanzlerin Angela Merkel die Öffnung der deutschen Grenzen für illegale Einwanderung durchgesetzt habe. Doch das stimmt nicht.

Denn die Grenzen in Deutschland zu den anderen Ländern waren zu der Zeit gar nicht geschlossen. Schließlich waren stationäre Grenzkontrollen im sogenannten Schengenraum schon lange abgeschafft. Kolja Schwartz von der ARD-Rechtsredaktion konstatierte daher bereits im April 2016: Die Formulierung, Merkel habe die Grenzen geöffnet, sei „grundfalsch, weil es schon seit Jahren keine geschlossenen Grenzen mehr gibt innerhalb des sogenannten Schengenraums. Es konnten also im Jahr 2015 auch keine Grenzen geöffnet werden.“ 

Korrekt ist, dass die Grenzschließungen im Schengen- Raum in Teilen erst später vollzogen wurden. Somit waren die Binnen- Grenzen nicht geschlossen, wenn man es im Vergleich zur Zeit vor dem Schengen- Abkommen betrachtet. Sie waren allerdings ebenso wenig geöffnet…

Weil eben mit dem Schengen- Raum weitgehend die restriktiven Grenzkontrollen weggefallen sind, ist das nicht gleichbedeutend, dass seitdem die Grenzen für alle Menschen dieser Welt offen sind. Das ist eben nicht der Fall. Es betrifft vorwiegend Menschen, die Staatsangehörige des Schengen- Raums sind bzw. entsprechende Visa vorweisen. Für Menschen aus Drittstaaten gab es im Prinzip jene Reisefreizügigkeit nie. Nur weil seither die Kontrollen nicht mehr restriktiv durchgeführt wurden, bedeutet das noch lange nicht, dass jeder frei einreisen darf, also die Grenzen „rechtlich offen“ sind.

In der Wikipedia oder auch beim Auswärtigen Amt ist das detailliert aufgeführt.

Der Faktencheck ist also nachweislich falsch bzw. wird falsch interpretiert. Wenn eine Garage offen steht, darf deswegen nicht jeder darin parken. So kann man es besser verstehen. Eine Landesgrenze, wo kein Schlagbaum existiert, darf man nicht deswegen einfach passieren. Die Grenzen waren demzufolge nie offen, sondern die Einreise war schlicht anders geregelt.

Geht man jetzt zusätzlich auf die Ereignisse von 2015 ein, so darf man im übertragenen Sinn sehr wohl von einer Grenzöffnung sprechen.

Man darf hierzu die Historie der Geschehnisse im September 2015 nicht ignorieren. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat hierfür einen recht ausführlichen Artikel bereit gestellt. Daraus ist ersichtlich, dass eine „Grenzöffnung“ stattfand. Zudem wurde das Dublin III- Abkommen ausgesetzt. Auch wenn es ursprünglich nur um Geflüchtete ging, die in Budapest am Bahnhof gestrandet waren und Bundeskanzlerin Merkel entschied, dass diese Menschen ohne Kontrollen nach Deutschland einreisen dürfen, hat sich am Zustand der „geöffneten Grenzen“ über Jahre nichts geändert. Ausführlich werden die Geschehnisse aus 2015 in einem Zeit- Artikel behandelt.
Rechtlich handelte es sich demnach um eine Grenzöffnung. Das Argument, dass keine Grenzen geöffnet werden konnten, weil sie sowieso offen waren, ist reine Polemik und auch falsch. Es ist eine Desinformation.

Auch der selbsternannte Faktenchecker Mimikama verbreitet fast wortgleich jene Desinformation. Hat da wohl jemand vom anderen abgeschieben?

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Das Seehofer- Ultimatum

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Als veritable Familienkrise wird der Streit der Schwesterparteien CDU und CSU in der politischen Zeitachse mit der Jahreszahl 2018 hängen bleiben. Der Bundesinnenminister, in gewichtiger Person von Horst Seehofer hegte Gedanken, die deutschen Grenzen gegen illegale Migration quasi dicht zu machen. Angela Merkel, die Bundeskanzlerin, setzte sich allerdings durch und konnte sich mit der Idee von bilateralen Abkommen durchsetzen, dass Migranten, die an der deutschen Grenze aufgegriffen werden, aber bereits in anderen EU- Staaten registriert wurden, wieder dorthin zurückgeführt werden.

So, als würde das Dublin III- Abkommen nicht existieren, werden längst etablierte, verpflichtende  Vereinbarungen ignoriert und zweifellos zum Nachteil Deutschlands durch neue ersetzt. Man darf kritisieren, dass jenes Dublin III- Abkommen nicht mehr der aktuellen Migrationssituation gerecht wird und Staaten mit EU- Außengrenzen benachteiligt. Aber rechtfertigt diese Erkenntnis, dass man zusätzliche Abkommen vereinbart, die eben jenes europäische Gesamtkonstrukt aushebeln?

Im Dublin III- Abkommen sind Rückführungen folgendermaßen definiert:

Das sogenannte Dublin-Verfahren regelt, dass Asylbewerber in dem Land zu registrieren sind, in dem sie die Europäische Union betreten. Dieser EU-Staat ist auch für den Asylantrag zuständig. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird.

Stellt sich im Gespräch mit dem Asylsuchenden heraus, dass der Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat zu bearbeiten ist, wird dieser Staat gebeten, den Antragssteller zu übernehmen (sogenanntes Übernahme- oder Wiederaufnahmeersuchen). Stimmt der Mitgliedstaat zu, erhält der Antragsteller hierüber einen Bescheid. Anschließend vereinbaren beide Staaten, wie der Asylbewerber in den ersten Staat zurückkehrt.

Quelle: Bundesregierung

Das mit Spanien nun ausgehandelte Abkommen stellt sich so dar:

Die Bundesregierung hat das angekündigte Abkommen zur Rückführung von Flüchtlingen nach Spanien geschlossen. Somit könnten bereits in Spanien registrierte Flüchtlinge binnen einer Frist von 48 Stunden in das Land zurückgeschickt werden, sagte Eleonore Petermann, Sprecherin des Bundesinnenministeriums, in Berlin. […] Es geht um Menschen, die an der deutschen Grenze aufgegriffen wurden, für deren Asylantrag aber Spanien zuständig ist. […] Von spanischer Seite seien keine Gegenleistungen gefordert worden.

Quelle: Welt

Worin besteht nun der Unterschied?

Tatsächlich sind es Wortspielereien, die man je nach Interesse auslegen kann. Die Registierung ist die erste Maßnahme im Asylverfahren. Weitere Schritte im Asylverfahren, z.B. die Anhörung,  finden in der Regel nicht unmittelbar im Anschluss statt und es können bis dahin Monate vergehen. Entzieht sich ein Migrant erfolgreich dieser Registrierung, wird die Feststellung, welcher Staat für das Asylverfahren zuständig ist, schwierig.

Das Dublin III- Abkommen offenbart hierbei schon Defizite. Unter Umständen beginnt in solchen Fällen ein Zuständigkeitskonflikt, der mit Fristen verbunden ist. Kann Deutschland (als Beispiel herangezogen, was so auf jeden EU- Staat gleichermaßen zutrifft) innerhalb dieser Frist nicht zweifelsfrei nachweisen, dass für das Asylverfahren ein anderer EU- Staat zuständig ist, fällt automatisch die Zuständigkeit in die Verantwortung von Deutschland. Dass es hierbei nicht um Einzelfälle geht, kann man sich sicher vorstellen. Denn auch potentielle Asylbewerber wissen das und versuchen demzufolge, sich einer Registrierung in einem Land, wo sie keinen Asylantrag stellen wollen, zu entziehen. Ebenso sind Migranten und oft auch deren Helfer einfallsreich, um Fristen verstreichen zu lassen.

Wie wirkt sich nun das mit Spanien quasi parallel abgeschlossene Abkommen aus?

Im Prinzip gar nicht. Denn bereits nach dem Dublin III- Abkommen könnte Deutschland in Spanien registrierte Asylbewerber dorthin zurückführen. Das zusätzlich vereinbarte Abkommen macht Rückführungen eigentlich schwieriger. Denn die Frist für eine Rückführung von ausschließlich an der deutschen Grenze aufgegriffenen Asylbewerbern mit nachweislicher Registrierung in Spanien, hat sich drastisch minimiert. Was geschieht, wenn diese Frist überschritten wird? Das kann schnell passieren, wenn die deuschen Behörden nicht schnell genug die Person in der Eurodac- Datenbank finden. Banale Dinge, wie fehlende Zugriffsrechte, Verbindungsprobleme oder verzögerte Eintragungen können da für Fristüberschreitungen sorgen…

Wesentlich dramatischer ist jedoch, dass nach diesem Einzelabkommen nicht registrierte Migranten nicht mehr in das Land zurückgeführt werden können, auch wenn man nachweisen kann, dass die Person dort europäischen Boden zuerst betreten hat. Dass diese Länder mit europäischen Außengrenzen auch verständlicherweise kein großes Interesse an solchen Rückführungen besitzen, dokumentiert dieses Beispiel:

Spaniens Rotes Kreuz, das im staatlichen Auftrag handelt, hilft den Migranten, die Reise fortzusetzen: Von Südspanien aus werden die Flüchtlinge mit Butterbrot, Wasserflasche und einem Busticket weiter geschickt – Richtung Norden. So verfahren alle südspanischen Küstenorte, die von Migranten angesteuert werden.

Quelle: Tagesspiegel

Der Trend wird sein, dass EU- Staaten mit europäischen Außengrenzen nach Möglichkeit so wenig Migranten wie möglich registrieren. Den großen Wurf haben damit Angela Merkel und Horst Seehofer nicht gemacht. Eine europäische Lösung, wie sie die Bundeskanzlerin anstrebte, ist in noch weitere Ferne gerückt. So hat man unter der Gesichtswahrung beider Politiker einen faulen Kompromiss geschlossen, der womöglich schlimmere Folgen haben könnte als man es dem Seehofer’schen Alleingang mit den geschlossenen Grenzen für illegale Einreise prognostizierte…

 

 

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