Fakenews vom Handelsblatt

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Ein umfangreicher Artikel im Handelsblatt verurteilt Russland wegen Cyberattacken, auch auf deutsche Computer.

Der Untertitel…

Die Schadsoftware Notpetya hat große Schäden angerichtet. Die USA und andere Länder beschuldigen Russland – Deutschland dagegen reagiert nicht.

…wirft Deutschland Untätigkeit vor.

Welche Fakten kann das Handelsblatt für diese Cyberattacke vorbringen?

Was zunächst wie ein willkürlicher Hackerangriff aussah, ist inzwischen als gezielte Geheimdienstoperation enttarnt. Vergangene Woche gingen die USA und Großbritannien mit äußert ungewöhnlichen und scharf formulierten Erklärungen an die Öffentlichkeit, in denen sie Russland für „Notpetya“ verantwortlich machten.

Weil auf politischer Ebene Großbritannien und die USA Russland für die Schadsoftware verantwortlich machen, ohne übrigens Nachweise hierfür zu erbringen, nennt das Handelsblatt so etwas die Enttarnung einer gezielten Geheimdienstoperation in Form eines Hackerangriffs. Das darf man durchaus für gewagt bezeichnen. Ein Beweis ist es definitiv nicht. Man muss hierzu verstehen, welche Form von Schadsoftware NotPetya ist und welcher Infektionsweg genommen wurde.

Es handelt sich konkret um Ransomeware. Das ist eine Malware, die Systeme verschlüsselt und für die Entschlüsselung von den Opfern Geld, meist in Form der Kryptowährung Bitcoin erpresst. Brisant ist jedoch der Infektionsweg selbst. Denn hierfür wird eine Lücke im Protokoll SMB1 von Windows- Systemen ausgenutzt. Besonders peinlich dürfte dabei sein, dass diese Sicherheitslücke der NSA schon lange bekannt war und der amerikanische Geheimdienst dieses sogenannte Exploit, genannt Eternal Blue, für eigene Zwecke ausnutzen wollte.

Somit ist ziemlich klar, dass man diesen Cyber- Angriff hätte abwehren können. Schon die Vorgänger- Malware Petya hat diese Sicherheitslücke ausnutzen können. Als NotPetya in Umlauf gebracht wurde, existierten bereits für supportfähige Windows- Systeme die entsprechenden Updates. Also selbst wenn das russische Militär diesen Cyber- Angriff inszenierte, hat die US- Regierung maßgeblich an einer verheerenden Cyberattacke mitgewirkt, quasi aufgrund unterlassener Hilfeleistung.

Mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ stecke das russische Militär hinter dem Angriff, ließ die britische Regierung verlauten.

Beweise liefert die britische Regierung jedoch nicht.

Umso verwunderlicher ist die Reaktion in Berlin. Dort herrscht beharrliches Schweigen. Trotz der enormen wirtschaftlichen Schäden für deutsche Unternehmen.

Zu Recht muss die Bundesregierung häufig Kritik ertragen, aber gerade in diesem Fall gilt ihr eigentlich ein Lob, nicht ins gleiche Horn zu blasen, welches peinliche Disonanzen erzeugt. Dass Unternehmen ihre Systeme nicht auf den aktuellen Patchlevel nachrüsten, ist wohl weitreichendes IT- Versagen bis hin zur Dämlichkeit. Und welche Unternehmen bis dahin immer noch das nicht mehr zeitgemäße Betriebssystem Windows XP ohne zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen betreiben, müssen zumindest den virtuellen Suizid herbeisehnen.

Das einzige Indiz für die russische Urheberschaft für NotPetya stellt die mögliche Infektionsquelle dar:

Der Beutezug des Datenfressers begann im Juni 2017 in der Ukraine. Von dort verbreitete er sich in aller Welt, nistete sich auf Festplatten ein und verschlang alle Informationen, mit denen er in Berührung kam. „Notpetya“, so wurde der Datenfresser später genannt, war nach Einschätzungen von Experten der folgenschwerste Cyberangriff der Geschichte.

Es liegt nahe, dass Russland aufgrund der Konflikte mit der Ukraine, auch im Bereich des sogenannten Cyber- Krieges aktiv sein könnte. Beweise gibt es auch hierfür nicht. Wie die Schadsoftware eingeschleust wurde, ist ebenso nicht zweifelsfrei geklärt. Ein Vergleich des Sicherheitsbewusstseins von betroffenen Unternehmen mit einen Eigenheimbesitzer würde in konventioneller Betrachtung folgendermaßen aussehen:

Man legt alle bedeutenden Wertgegenstände in den Flur des Hauses, öffnet alle Türen und Fenster, achtet dabei darauf , dass sie nicht vom Wind zugeschlagen werden könnten, schaltet vorhandene Alarmanlagen aus und lässt den Haustürschlüssel von außen stecken…

 

 

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Bigamie oder Kindeswohl?

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Überregional machten gleich 2 Fälle Schlagzeilen, wo syrische Flüchtlingsfamilien in einer polygamen Lebensgemeinschaft leben sollen. In Pinneberg hat die Kreisverwaltung das Kindeswohl als Begründung aufgeführt, Bigamie in diesen 2 Fällen zu tolerieren. Laut Gesetz ist Bigamie bzw. Polygamie in Deutschland untersagt.

So soll es zu den beiden Fällen gekommen sein:

  • Im Mai 2015 reiste der bereits volljährige Sohn einer syrischen Familie mit drei kleineren Geschwistern ein und erhielt Flüchtlingsstatus.

  • Im August 2015 sei deren Mutter mit zwei weiteren Kindern zur Asylantragstellung eingereist und wurde ebenfalls als Flüchtling anerkannt.

  • Im Dezember 2015 kam dann deren Ehemann mit seiner zweiten Ehefrau und zwei gemeinsamen weiteren Kindern an. Dieser wurde im Februar 2016 auch Pinneberg zugewiesen. Somit ist der Familienvater mit zwei Ehefrauen und acht Kindern in Deutschland.

Quelle: Wedel- Schulauer Tageblatt

  • Im Januar 2016 wurde eine syrische Familie, bestehend aus den Elternteilen und zwei Kindern, dem Kreis Pinneberg im Asylverfahren zugewiesen.

  • Die zweite Ehefrau wurde dem Kreis mit drei Kindern als sogenannter „Dublin Fall“ aus Griechenland im Februar 2017 über das Bundesamt zugewiesen, da sie in Griechenland ihren hier lebenden Ehemann angegeben hatte.

Quelle: Wedel- Schulauer Tageblatt

Der zweite Fall wurde nun auch noch von Spiegel- TV aufgegriffen:

Ein Syrer lebt zusammen mit 2 Frauen und inzwischen 6 Kindern in einem Einfamilienhaus, was von der zuständigen Kommune eigens dafür angemietet wurde. Die Familie aus Aleppo besitzt Schutzstatus für 3 Jahre. Das siebte Kind ist bereits unterwegs. Der Analphabet zeigt keine Motivation, Deutschkurse zu besuchen oder andere Integrationsmaßnahmen zu ergreifen bzw. zu arbeiten. Nach eigener Aussage will er sich lieber um seine Kinder kümmern.

Genau solche Geschichten machen viele Leute wütend. Dabei spielt die Herkunft der Personen zunächst eine untergeordnete Rolle und die Wut richtet sich auch nicht primär gegen diese Menschen. Zumindest nicht, wenn man von Neonazis und Rechtspopulisten absieht. Das Unverständnis richtet sich gegen die Behörden, welche nach Auffassung einer gefühlten Mehrheit nicht in der Lage sind, die Situation kontrollieren zu können.

Was ist da eigentlich falsch gemacht worden? Oder ist gar nichts falsch gemacht worden?

Anmerkung:  Auf die Anfrage wegen dieser Fälle bei der Kreisverwaltung Pinneberg wurde keine Antwort erteilt.

Fakt ist, dass Polygamie bzw. Bigamie in Deutschland nicht erlaubt ist.  Eva Högl (SPD) erklärte hierzu:

Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe ausdrücklich ausgeschlossen.  In Einzelfällen könne jedoch der Nachzug zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte” erlaubt werden. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen.

Quelle: BZ-Berlin.de

Es gab schon mehrfach ähnlich gelagerte Fälle. Ein Fall in der Verbandsgemeinde Montabaur sticht dabei heraus. Ein Syrer mit 4 Frauen und 23 Kindern reiste über die Türkei, vermutlich die damals noch nicht abgeriegelte Balkanroute, nach Deutschland ein. Ab wie vielen Fällen spricht man eigentlich nicht mehr von Einzelfällen?
In diesem Fall wurde die Bedarfsgemeinschaft aufgelöst und der Mann musste sich für eine einzige Frau entscheiden…
Sicher ist es nicht einfach, eine Familie, auch wenn sie deutschen Gesetzen und Wertvorstellungen nicht entspricht, auseinander zu reißen. Tut man es allerdings nicht, setzt man falsche Anreize und untergräbt selbst auferlegte Pflichten, die bei der eigenen Bevölkerung bei Missachtung sanktioniert werden. Es würde für die Stadt Pinneberg wohl teurer werden, wenn man die Familie in 2 getrennte Bedarfsgemeinschaften aufteilen würde. Dennoch muss der Staat konsequent bleiben. Dem Mann kann man zwar nicht vorschreiben, auch die andere Frau und seine Kinder zu besuchen, aber das eindeutige Signal gegen Mehrfachehen muss gesetzt werden. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass die deutschen Gesetze nur für deutsche Staatsangehörige gelten.
Ein Tabu- Thema ist ja die Nachwuchsplanung, womit an dieser Stelle jetzt gebrochen wird, auch wenn scharfe Kritik laut werden könnte. In Industriestaaten wie Deutschland ist eine Geburtenkontrolle nicht erforderlich, weil der Anspruch zwischen Kinderreichtum und sozialer Sicherheit eine gewisse Balance schafft. Typischerweise sind Familien in prekären Verhältnissen meist kinderreicher. Der Sozialstaat macht es möglich, indem eben Familien, die sich nicht selbst unterhalten können, von der Solidargemeinschaft mitfinanziert werden. Und die Stützen der Solidargemeinschaft müssen daher weitgehend auf Kinderreichtum verzichten. Klingt irgendwie bizarr?
Eigentlich funktioniert die Mehrfachehe in muslimischen Ländern nach einem ähnlichen Prinzip. Es gibt dort weder seinen Sozialstaat noch eine gesetzlich verankerte Solidargemeinschaft. Nur wer seine Familie selbst finanzieren kann, kann sich bis zu 4 Ehefrauen leisten. Mit Kultur hat das kaum etwas zu tun.
Was hat das noch mit Kindeswohl zu tun, wenn Menschen Kinder zeugen, die in der Folge komplett vom Staat finanziert werden müssen?
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Er bringt die Grünen auf die Palme…

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Die Analogie dieses Spruches entspricht beinahe wortgetreu dem Verhältnis des Tübinger Oberbürgermeisters, Boris Palmer, zu seiner Partei, Bündnis90 /Die Grünen. Irgendwie verhält sich der Mann, wie es eigentlich von Mandatsträgern erwartet wird. Er handelt nach seinem Gewissen, seiner Überzeugung und eben nicht unbedingt nach dogmatischen Parteivorgaben. Dass allerdings nicht selten Journalisten aus dem politischen Farbkasten blaue und bisweilen braune Nuancen auf den Rücken des umtriebigen Politikers pinseln, sagt mehr über diese aus als über die Person, die ihnen so oft Stoff für Ihre berufliche Tätigkeit liefert.

Quelle: http://www.borispalmer.de/boris/
Quelle: http://www.borispalmer.de/boris/

So wird Boris Palmer gern für seine Äußerungen zur deutschen Migrationspolitik zitiert und noch lieber kritisiert.

Es ist der Auftakt eines Prozesses vor der Großen Jugendkammer, in dessen Vorfeld viel darüber gestritten wurde, ob Tübingen nach den Taten eines Seriensexualstraftäters noch eine sichere Stadt ist. Groß war die Unsicherheit in jenen Tagen, es wurden Ängste geschürt und populistisch hochgespielt, nicht zuletzt vom grünen Oberbürgermeister Boris Palmer.

Quelle: stuttgarter-nachrichten.de

Im Fall des gambischen Asylbewerbers, der sich für mehrere Vergewaltigungen bzw. sexuelle Übergriffe vor Gericht verantworten muss, scheint sich Herr Palmer demzufolge also nicht angemessen seiner Position entsprechend verhalten zu haben. Wie hat der Oberbürgermeister diesen Fall nun populistisch hochgespielt oder gar Ängste geschürt?

Dazu gibt es von Boris Palmer diese Aussage:

Ich habe zwei Aussagen dazu gemacht. Erstens, dass sich etwas verändert hat in Tübingen, weil Frauen sich weniger sicher fühlen. Und zweitens, dass einigen Frauen die Übergriffe des Angeklagten erspart geblieben wären, wenn er rechtzeitig zu einem DNA-Test herangezogen worden wäre.

Quelle: Facebook

Genau genommen hat Herr Palmer eine Feststellung getroffen, die seinem Empfinden entspricht. Wenn nur einige Tübinger Frauen dieses Empfinden teilen, was sehr wahrscheinlich ist, schürt nicht der Oberbürgermeister Ängste, sondern all jene, die eine nachweislich desaströse Migrationspolitik verteidigen. Und seine zweite Aussage stellt ein nicht zu leugnendes Faktum dar. Der Begriff „Populismus“ wird inzwischen sehr inflationär verwendet, ist extrem dehnbar und sollte deswegen bei Journalisten möglichst keine Anwendung finden. Er erweckt inzwischen nur noch negative Assoziationen und ist damit unbrauchbar für neutrale Berichterstattung geworden.

Was hat der Mann sonst noch so verbrochen? Wenn man die Medien durchstöbert, findet man so manches. Insbesondere Journalisten scheint es zu irritieren, dass ein „grüner“ Politiker durchaus auch entgegen der vorherrschenden Parteiideologie persönliche Ansichten besitzt und sich sogar erlaubt, diese öffentlich auszusprechen. Skandalös muss sein, was nicht sein darf. Es passt nicht in das zementierte Weltbild einer sich selbst lobenden Gesellschaft, wenn jemand ungezwungen durch die Reihen von rechtsbekloppten Besorgtbürgern sowie grünversifften Gutmenschen wandert. Das Extreme beginnt für beide Seiten bereits einen Schritt neben der jeweiligen ideologischen Grenzlinie. Das will der Oberbürgermeister von Tübingen einfach nicht begreifen und erst recht nicht akzeptieren.

Es gibt Verhaltensweisen, die dazu führen, dass man sein Aufenthaltsrecht und Schutzbedürfnis verwirkt. Wenn sich jemand nicht an elementare Regeln hält, sind wir berechtigt zu sagen, für euch greift das Asylrecht nicht mehr. Es gibt auch in Syrien Gebiete, die nicht im Krieg sind.

Unter anderem mit diesem Statement sorgte er in seiner eigenen Partei für Zorn und erntete daraufhin auch eine Rüge der damaligen Parteivorsitzenden Simone Peter. Sie konterte per Twitter: „Klassischer #Palmer-Nonsens. Bürgerkriegsflüchtlinge haben völkerrechtlich garantierten Schutzanspruch.

Wer hat nun recht? Juristisch hält Frau Peter die besseren Karten in der Hand. An diesem Grundsatz, der inzwischen nicht nur von Herr Palmer angezweifelt wird, hat die Realität ihre bitteren Spuren hinterlassen. Ist es der hier lebenden Bevölkerung zuzumuten, dass man Vergewaltigern, Mördern oder gar Terroristen Zuflucht gewährt, weil in deren Heimat der Bürgerkrieg tobt? Es sind wenige Asylbewerber, die durch kriminelle Energie auffallen. Das erkennt auch Herr Palmer unumwunden an. Aber kann man deshalb so tun, als kommt es auf die paar Verbrecher mehr auch nicht mehr an?

Wie erkläre ich denn der Familie eines Opfers, dass der Täter noch im Land ist, obwohl er so aggressiv war? Da ist die Antwort ‚In Syrien ist es unsicher‘ wenig befriedigend.

So rechtfertigt Herr Palmer seine Sichtweise. Frau Peter und andere Kritiker drücken sich davor, den „Palmer- Nonsens“ betroffenen Familien von Angesicht zu Angesicht zu übermitteln und verstecken sich scheinheilig hinter internationalen sowie nationalen Vereinbarungen. „Dumm gelaufen, damit müssen Sie jetzt klar kommen“ würde auch irgendwie zynisch klingen…

Rassismus wird Herr Palmer immer wieder vorgeworfen. Wenn der Vorwurf dann jedoch von einem Amtskollegen aus einer Nachbarstadt kommt, besitzt das eine eigene Dynamik. So warf der Oberbürgermeister von Rottenburg, Stefan Neher (CDU) seinem Amtskollegen öffentlich Rassismus vor:

Das ist unsäglich und rassistisch, was er beim Flüchtlingsthema betreibt. Nach Straftaten durch einzelne Flüchtlinge stellt Palmer ganze Gruppen an den Pranger.(…) Die von dir beschriebenen Verbrechen (durch Geflüchtete) sind abscheulich und werden durch die Polizei und Justiz aufgeklärt und hart geahndet. Gut so! (…) Mich stört an deinen Posts und Analysen, dass du Verhaltensweisen dieser Täter zum Anlass nimmst, Verhaltensmuster für ganze Gruppen zu formulieren. Es gibt kein gleiches Verhalten aufgrund Geschlecht, Alter, Herkunft, Hautfarbe oder Religion.

Das klingt allerdings nach einem ziemlich pauschalen Vorwurf. Ist es aber auch tatsächlich rassistisch, über solche Vorkommnisse seine Ansichten zu äußern? Und welche Ansichten wurden konkret von Herr Palmer geäußert, die dem Rassismusvorwurf gerecht werden lassen? Das liegt bekanntlich im Auge des Betrachters.

Interessant bei der journalistischen Aufarbeitung dieses Verbalscharmützels unter Kollegen ist der Umstand, dass Herr Neher seine Vorwürfe nicht begründen muss. Stattdessen wird Herr Palmer explizit danach gefragt:

Wie begründen Sie, dass dieser Vorwurf Ihrer Meinung nach haltlos ist?

Quelle: schwarzwaelder-bote.de

Die Antwort von Herrn Palmer klingt schlüssig, sofern man nicht aus extrem linken Blickwinkel betrachtet und die eigene Subjektivität etwas zügelt:

Rassismus ist, wenn jemand sagt: „Man weiß ja, dass Afrikaner als Kriminelle auf die Welt kommen.“ Kein Rassismus, sondern traurige Realität ist, wenn ich sage: „Flüchtlinge aus dem Maghreb sind in Deutschland zu 30 Prozent Kriminelle.“

Reduziert man der Einfachheit halber den Zwist auf diese einzige Aussage mit den 30%, so ist es also bereits Rassismus, wenn man kein Realitätsverweigerer ist. Denn hiermit zitiert Herr Palmer lediglich eine Kriminalstatistik. Nicht er pauschalisiert, sondern Herr Neher tut das. In seinem Vorwurf des Rassismus wird Herr Neher an keiner Stelle konkret. Wenn überhaupt irgendwer irgendwen an den Pranger stellte, waren das die Statistiker, die sich erdreistet haben, eine solche Statistik zu veröffentlichen. Und sehr wohl gibt es gleiche Verhaltensmuster von Gruppen. Gerade bei der Religion ist das sehr markant. Während Christen mehr oder weniger fleißig den Gottesdienst besuchen, versammeln sich Muslime in einer Moschee, männliche Juden tragen eine Kippa, Hindus verehren mehrere Götter und Buddhisten folgen den 4 edlen Wahrheiten. Man kann auch diverse geschlechterspezifische Verhaltensmuster nachweisen. Darüber werden Filme gedreht. Und auch Menschen verschiedener Generationen weisen unterschiedliche Verhaltensmuster auf. Die Herkunft ist ebenfalls oft auffällig, was ja nicht negativ besetzt sein muss. Werden Deutsche nicht überwiegend als pünktlich und bürokratiebesessen charakterisiert? Da liegt Herr Neher nachweislich falsch.

Zweifelsohne ist Boris Palmer ein Mensch, der bewusst polarisiert. Rassist ist er dadurch noch lange nicht.

 

 

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