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Geschäftsmodell Refugee

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Der AfD- Politiker Petr Bystron vom Landesverband Bayern verbreitet seit dem 28. Dezember 2016 ein kühnes Statement über den Berlin- Attentäter Anis Amri im Speziellen und generell über ein angebliches Geschäftsmodell von Asylbewerbern.

Quelle: Petr Bysron

Quelle: Facebook- Profil

Als Ahmed Almasri bekam er finanzielle Leistungen in Oberhausen.

Quelle: DerWesten

Bei der Berliner Staatsanwaltschaft wurde Amri bereits 2015 aktenkundig. Auf dem Gelände des Berliner Landesamts für Gesundheit und Soziales (Lageso), wo der Tunesier offenbar unter dem Namen „Ahmad Zaghoul“ auftrat, soll Amri einem Wachmann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Das Verfahren wurde eingestellt, weil „Zaghoul“ nicht auffindbar war.

Quelle: SpiegelOnline

Betrachtet man das Bild genau, taucht die Identität Ahmed Almasri doppelt auf. An anderer Stelle ist von 8 Identitäten die Rede:

Es sind insgesamt acht Alias-Namen bekannt, unter denen der spätere Attentäter unterwegs war: Ahmad Zarzour, Mohammed Hassa, Ahmed Almasri, Anis Amir, Ahmed Almasri, Mohammad Hassan, Ahmad Zaghoul und Anis Amri.

Quelle: Halternerzeitung

Neben der korrekten Identität Anis Amri werden demnach noch 7 weitere bestätigt. Somit hat Herr Bystron gar nicht so falsch gelegen, eigentlich sogar untertrieben, wobei auch die Halterner Zeitung offensichtlich nicht bemerkt hat, dass die Identität Ahmed Almasri doppelt auftaucht.

Dieser Teil des Beitrags jenes AfD- Politikers ist also weitgehend richtig.

Doch inwieweit und wie viel Sozialleistungen hat Anis Amri unrechtmäßig bezogen? Herr Bystron behauptet, dass monatelang für 7 verschiedene Identitäten an Anis Amri Sozialleistungen ausgezahlt wurden. Als Quellen für diese Behauptungen führt Petr Bystron folgende Medien auf:

Bei der FAZ klingt das so:

Nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft hatte Amri im November 2015 unter zwei Namen Sozialleistungen in Emmerich und in Oberhausen beantragt.

Und bei RP- Online steht:

Die mehrfachen Identitäten des mutmaßlichen Berliner Attentäters Anis Amri sind den deutschen Ermittlungsbehörden nach „Spiegel“-Informationen schon längere Zeit bekannt gewesen. Die Staatsanwaltschaft Duisburg habe im April 2016 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen Amri eröffnet, weil er für einen kurzen Zeitraum im November 2015 mehrfach Sozialleistungen bekommen habe, berichtet das Magazin in seiner neuen Ausgabe.

Die Original- Quelle für den Sozialbetrug ist somit SpiegelOnline:

Nach Informationen des SPIEGEL eröffnete die Staatsanwaltschaft Duisburg im April 2016 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen Anis Amri, weil er für einen kurzen Zeitraum im November 2015 mehrfach Sozialleistungen bekam.

Bei einer Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 Asylgesetz, beispielsweise Erstaufnahmeeinrichtungen und Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen, wird der notwendige Bedarf (physisches Existenzminimum) an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung und Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts durch Sachleistungen gedeckt. Alleinstehende Leistungsberechtigte erhalten seit dem 24.10.2015 monatlich 135 € für den persönlichen Bedarf an Geldleistungen.

Aus den Berichten der Medien, auf welche sich Herr Bystron bezieht, geht nicht hervor, dass der Tunesier für 7 Identitäten Sozialleistungen erschwindelt hatte. Wählt man die möglichen Zeiträume großzügig und legt diesen Betrag zugrunde, hätte sich Anis Amri maximal 6 Monate lang um zusätzlich 5670 € bereichern können. Vermutlich hatte Anis Amri aber deutlich weniger unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen, was sich augenscheinlich auf den Monat November 2015 beschränkte und damit lediglich 135 € sein konnten. Selbst wenn er für alle 7 zusätzlichen Identitäten Sozialleistungen bezogen hätte, wären das gerade mal 810 € gewesen. Das soll nicht den Sozialbetrug relativieren und erst recht nicht den Terroranschlag.

Leider blieb eine Anfrage beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) unbeantwortet und man verwies auf die noch laufenden Ermittlungen.

Dieser Teil der Behauptungen des Herrn Petr Bystron besteht also überwiegend aus unbestätigten Mutmaßungen. Er bezieht die Möglichkeit des Sozialbetrugs in einem Fall auf eine unkontrollierte Einwanderungspolitik. Er impliziert somit, dass es keinen Sozialbetrug ohne Einwanderung geben würde und dass sie weiterhin unkontrolliert wäre. Das sind allerdings keine Fakten, sondern eigene, ziemlich überzogene Schlussfolgerungen.

 

 

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