Faktencheck von der Bildzeitung = Zeitungsente?

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Man kann es sich eigentlich gar nicht vorstellen. Die Bild– Zeitung führt einen Faktencheck durch. Das ist Anlass genug, den Faktencheck einem Faktencheck zu unterziehen.

https://www.bild.de
Quelle: https://www.bild.de

Im Artikel geht es um die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Habeck bzw. der Regierungskoalition, einige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) will ab 2024 erste Öl- und Gasheizungen verbieten – Horror für Mieter und Hausbesitzer: Bis zu 30 000 Euro fallen an für Umbauten auf Wärmpumpen!

Richtig müsste es allerdings lauten:

Wirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) will ab 2024 die Neuinstallation von Öl- und Gasheizungen verbieten.

Wer der deutschen Sprache und halbwegs deren Formulierungen mächtig ist, wird in den Aussagen einen eklatanten Unterschied bemerken. Es geht nicht um Bestandsanlagen, die ab 2024 nicht mehr betrieben werden sollen. Es geht ausschließlich um Heizungsanlagen, die ab diesem Datum installiert werden sollen.

Ab 2035 sollen keine Diesel und Benziner mehr zugelassen werden. Das treibt die Preise für Neue und Gebrauchte. E-Autos sind für viele unbezahlbar. Hinzu kommt: Gebührenexplosion für Parkuhren, Anwohnerparken!

Man muss nun beim Lesen des Bildzeitungs- Artikel immerhin die Kompetenz besitzen, zu begreifen, dass bei dieser Aussage längst nicht mehr der grüne Wirtschaftsminister für diesen Beschluss verantwortlich ist, sondern diese Entscheidung in Brüssel bei der EU getroffen wurde, somit auch von der gesamten Bundesregierung, wobei man die Vorgängerregierung einbeziehen muss, mitgetragen wurde.

Nachweis: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/verbrenner-aus-eu-101.html

Die Preisentwicklung für Fahrzeuge richtet sich nach dem Markt. Es ist reine Spekulation, zu behaupten, dass die Preise für Gebraucht- & Neufahrzeuge deswegen steigen würden. Da spielt z.B. auch die Inflation eine Rolle und auch Lieferengpässe sowie diverse andere Faktoren. Dass Parkgebühren teurer werden, hat absolut nichts mit dem beschlossenen Verbrenner- Aus zu tun. 

Energie wird für Industrie und Mittelstand unbezahlbar. Nach Atom- und Kohleausstieg liegen deutsche Strompreise um das Doppelte höher als z. B. in den USA. Zudem fehlen nach dem Atom-Aus 30 Großkraftwerke (McKinsey-Studie). Folge: Standort-Verluste, Jobabbau (BASF: 1500 Stellen).

Tatsächlich wird Energie nicht nur für Unternehmen teurer. Hauptursache hierfür ist der Ukraine- Konflikt und die gegenseitigen Sanktionen von EU und Russland. Aufgrund der Abhängigkeit von russischem Gas und Öl, was bereits in der Gerhard Schröder– Ära begonnen und stiringent von der Merkel– Administration weiter verfolgt wurde, ergibt sich diese Entwicklung zwangsläufig. Das kann man dem Herrn Habeck echt nicht anlasten.
Das Dilemma wurde zudem dadurch verstärkt, dass in der Regierungszeit Merkels die Solarindustrie in Deutschland sehenden Auges an China abgetreten wurde. Viele Jobs gingen dadurch verloren.

Die hohen Strompreise resultieren auch nicht aus dem Atom- & Kohleausstieg, wie BILD suggerieren möchte, sondern sind dem sogenannten Merrit- Order– Verfahren geschuldet, welches festlegt, dass sich der Strompreis an der Börse am teuersten Energieträger ausrichtet. Das war durch den Ukraine- Konflikt blöderweise Gas. Dass so viel Gas zur Stromerzeugung benötigt wurde, lässt sich auch zu großen Teilen auf die temporäre Nichtverfügbarkeit französischer Kernkraftwerke zurückführen. Von diesen waren im Sommer 2022 viele in Wartung und ein anderer nicht unerheblicher Teil konnte wegen der lang anhaltenden Hitze und dem Wassermangel schlicht nicht betrieben werden.  Es wurde sehr viel Strom nach Frankreich exportiert, der nicht allein von erneuerbaren Energieträgern kompensiert werden konnte.

Hamburgs Grüne wollen in ganzen Stadtbezirken Einfamilienhäuser verbieten, nur noch Wohnungen/Reihenhäuser genehmigen. Habeck-Kumpel Anton Hofreiter (53) findet die Pläne prima. Normalverdiener? Können sich ohnehin kaum noch ein Haus leisten.

Die Bildzeitung kramt hier eine Thematik aus dem Jahr 2021 aus, als Bündnis90/ Grüne noch gar nicht zur Regierungskoalition auf Bundesebene gehörten.

Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/gruene-einfamilienhaus-hofreiter-kommentar-100.html

Anton Hofreiter kann selbstverständlich solche Beschlüsse auf Hamburger- Senatsebene gut und richtig finden, darüber entscheiden konnte und kann er nicht. Also ist es völlig obsolet, wie sich Herr Hofreiter zum dem Thema öffentlich äußert.
Dass sich Normalverdiener kaum noch ein Haus leisten können, hat mit dem Verbot vom Bau von Einfamilienhäusern in einem einzigen Bezirk von Hamburg nichts zu tun. Auch basierte diese Entscheidung auf dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis90 /Grüne.

Die Grünen wollen die Deutschen umerziehen, Fleisch-Verzicht per Sondersteuer (19 statt 7 % Mehrwertsteuer) auf Schnitzel oder Wurst erzwingen. Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (57) will sogar Werbung (für Kinder) für viele Käsesorten verbieten.

Richtig ist, dass Landwirtschaftsminister Cem Özdemir ein Verbot von Werbung für ungesunde Nahrung speziell auf Kinder bezogen, durchsetzen möchte. Dass hierbei auch bestimmte, besonders fettlastige Käsesorten miteinbezogen werden sollen, ergibt sich von selbst.

Die höhere Besteuerung von Fleisch basiert auf einer wissenschaftliche Studie zum Klima. Dass Fleisch entgegen anderer Produkte, auch deutlich gesündere Lebensmittel, mit einem niedrigeren Steuersatz subventioniert wird, ist aufgrund medizinischer und klimatischer Fakten auch eher unlogisch. 

Quelle: https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/klima-und-umweltbilanz-der-viehzucht-forscher-plaedieren-fuer-fleischsteuer-a-aa52d41e-757e-4fd9-b414-73933e98df3b

Mit Teuer-Sprit, höheren Flug-Steuern, strengeren Auflagen für Kreuzfahrten etc. soll jeder Urlaub verteuert werden, der nicht mit dem Fahrrad zum Baggersee führt.

Die strengeren Auflagen für Kreuzfahrtschiffe und die dadurch resultierenden höheren Preise für Kreuzfahrten kann man kaum den Grünen anlasten, selbst wenn Angehörige dieser Partei das gut finden mögen. Diese internationalen Überlegungen stammen sogar aus dem Jahr 2014 und basieren ebenfalls auf Maßnahmen gegen den Klimawandel. 

Quelle: https://www.handelsblatt.com/dpa/wirtschaft-handel-und-finanzen-strengere-umweltauflagen-koennten-kreuzfahrten-teurer-machen/11116628.html

Die Anhebung der Luftverkehrssteuer wurde 2019 beschlossen, also ohne jegliche Beteiligung von Bündnis90 /Grüne.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/luftverkehrsteuer-1681874

Tatsächlich haben die Grünen 2019 eine Erhöhung der Benzinpreise gefordert. Mit dem Ukraine- Konflikt wurde diese Forderung so oder so obsolet. Es ist auch eben keine aktuelle Forderung, während Bündnis 90 /Grüne der Bundesregierung angehörten.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/gruene-umweltschutz-benzinpreis-soziale-folgen-1.5311532?reduced=true

Als Faktenchecker sollten sich die Protagonisten der Bild- Zeitung definitiv nicht ereifern und erst recht nicht sollten Leser darauf hereinfallen. Es ist immer gut, sich anderswo korrekt zu informieren und sich nicht belügen zu lassen.

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Mein Freund der Baum ist tot!

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In Zeiten des Klimawandels sind Bäume wichtige Mitstreiter bei der Reduzierung des klimaschädlichen Kohlendioxids. Denn Bäume nehmen CO2 aus der Umwelt auf und binden es.

Eine etwa 100 Jahre alte Buche von 35 Metern Höhe speichert ca. 3,5 Tonnen CO2.  Das ist keine zu unterschätzende Leistung.
Wird ein solcher Baum gefällt, kommt es darauf an, wie das Holz verwendet wird. Als Baumaterial bleibt das CO2 im Holz gebunden. Daher gilt Holz zurecht als klimaneutrale Ressource. Wird das Holz jedoch verbrannt, wird demzufolge auch das gesamte CO2 wieder frei gesetzt. Es ist also völliger Blödsinn, dass man Holz als klimaschonenden Wärmeenergielieferanten definiert hat.

Hierfür wird dann gern das Scheinargument vorgebracht, dass ja das entweichende CO2 wiederum von den nachwachsenden Bäumen, die hierzu ja gepflanzt werden sollten, wieder aufgenommen wird. Der Haken an der Sache ist allerdings, dass jene Buche für die Bindung der 3,5 Tonnen CO2 100 Jahre benötigt hat. Der nachgewachsene Trieb von 50 cm Höhe wird jene 3,5 Tonnen CO2 demnach erst in 100 Jahren absorbieren können, falls der Baum überhaupt solange stehen bleiben könnte. Wohin verflüchtigt sich  das durch die Verbrennung freigesetzte Kohlendioxid? Man muss hierfür kein Experte sein, um zu erahnen, dass damit die Atmosphäre zusätzlich belastet wird. Es gilt jedoch, jetzt den Klimawandel zu bremsen und nicht erst in 100 Jahren…

Trotz all den Fakten wird der Rohstoff Holz weiterhin als Brennstoff subventioniert und die Holzlobby ist hierbei keinesfalls untätig. (https://www.tagesschau.de/inland/holz-klimaneutral-101.html)

Abseits dieser Debatte, die eigentlich gar nicht bestehen dürfte, gibt es noch andere Absurditäten, wo reihenweise Bäume gefällt werden, ohne dass neue dafür gepflanzt werden.

Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht ist verantwortlich für das Abholzen hundertausender Bäume. In dieser Disziplin wird mehr Prophylaxe betrieben als bei der Krebsvorsorge.

Welche Schäden sind ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen? Welche nicht?

Wie bereits erwähnt, obliegt es einem Grundstücksbesitzer, seine Bäume regelmäßig auf mögliche Gefahrenquellen hin zu untersuchen. Tut er es nicht und entsteht dadurch ein Schaden, so wird er für diesen haftbar gemacht. Stellt beispielsweise der Halter eines Pkw sein Fahrzeug unter einem Baum ab, von welchem ein Ast abstürzt, da keine ausreichende Qualitätskontrolle vorgenommen worden ist, muss der Besitzer des Baumes für diesen Schaden aufkommen [OLG Hamm, 31.10.2014, 11 U 57/13]. Eine schuldhafte Pflichtverletzung ist hierbei gegeben; der Baum hätte regelmäßig kontrolliert werden müssen.

Nicht jeder Schaden, der seitens eines Baumes verursacht wird, ist jedoch gleichbedeutend mit einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht: bricht beispielsweise ein gesunder Ast ab und verletzt dadurch einen Menschen, so wird dies seitens der Gerichte als ein naturgegebenes Risiko eingestuft, welches hinzunehmen ist. Schadensersatzansprüche seitens des Geschädigten bestehen somit nicht [OLG Karlsruhe, 21.10.2010, 12 U 103/10].

So sieht es auch der Bundesgerichtshof: der Besitzer haftet nicht für Schäden, welche durch natürlichen Astbruch gesunder Bäume entstanden sind [BGH, 06.03.2014, III ZR 352/13].

Quelle: https://www.juraforum.de/news/welche-verkehrssicherungspflicht-gilt-bei-baeumen_247559

Wie bereits erwähnt, rückt der Klimawandel insbesondere der Menschheit immer mehr auf die Pelle. Längst ist es überfällig, derartige Bestimmungen so restriktiv durchzusetzen. Man muss den Leuten zumuten und auch abverlangen können, dass sie beim Wandern durch Wald und Flur so viel Eigenverantwortung mitbringen, auf Gefahren zu achten. Schließlich verlangt man ja selbiges im Strassenverkehr auch. Da darf man nicht bei Rot über die Strasse gehen und ein Schilderwald regelt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Definitiv könnte man auf etliche Verkehrssicherungsmaßnahmen verzichten, wenn man die gleichen Maßstäbe wie im Strassenverkehr ansetzen würde. Viele Bäume blieben davon verschont, abgeschlagen zu werden.

Das Bild hier im Beitrag wurde nicht zufällig ausgewählt. Etliche Bäume wurden eben wegen jener Verkehrssicherung gefällt. Sie waren nicht krank oder umsturzgefährdet. Sie ragten lediglich mit ihren Ästen über den Rad- und Wanderweg hinaus. Bei heftigen Stürmen fielen durchaus auch mal kleinere Äste hinab, was nicht ungewöhnlich ist. Geschädigt wurde dadurch allerdings noch niemand. Jedoch mindestens einen Unfall gab es oberhalb des Weges, wo ein Auto mit 2 weiteren kollidierte, weil der Fahrer die Vorfahrtsregel nicht beachtete. Unterhalb des Wegeabschnittes hat die Kommune viel Mühe in Verkehrsbeschilderung investiert, um Unfälle von zu schnell fahrenden Radfahrern an einer Kreuzung zu vermeiden, wo die Rechts vor Links- Regelung zu beachten wäre.
Die Gefahrenlage an dieser Stelle geht und ging nicht von den Bäumen aus, die es jetzt ohnehin nicht mehr gibt…

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