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Er bringt die Grünen auf die Palme…

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Die Analogie dieses Spruches entspricht beinahe wortgetreu dem Verhältnis des Tübinger Oberbürgermeisters, Boris Palmer, zu seiner Partei, Bündnis90 /Die Grünen. Irgendwie verhält sich der Mann, wie es eigentlich von Mandatsträgern erwartet wird. Er handelt nach seinem Gewissen, seiner Überzeugung und eben nicht unbedingt nach dogmatischen Parteivorgaben. Dass allerdings nicht selten Journalisten aus dem politischen Farbkasten blaue und bisweilen braune Nuancen auf den Rücken des umtriebigen Politikers pinseln, sagt mehr über diese aus als über die Person, die ihnen so oft Stoff für Ihre berufliche Tätigkeit liefert.

Quelle: http://www.borispalmer.de/boris/
Quelle: http://www.borispalmer.de/boris/

So wird Boris Palmer gern für seine Äußerungen zur deutschen Migrationspolitik zitiert und noch lieber kritisiert.

Es ist der Auftakt eines Prozesses vor der Großen Jugendkammer, in dessen Vorfeld viel darüber gestritten wurde, ob Tübingen nach den Taten eines Seriensexualstraftäters noch eine sichere Stadt ist. Groß war die Unsicherheit in jenen Tagen, es wurden Ängste geschürt und populistisch hochgespielt, nicht zuletzt vom grünen Oberbürgermeister Boris Palmer.

Quelle: stuttgarter-nachrichten.de

Im Fall des gambischen Asylbewerbers, der sich für mehrere Vergewaltigungen bzw. sexuelle Übergriffe vor Gericht verantworten muss, scheint sich Herr Palmer demzufolge also nicht angemessen seiner Position entsprechend verhalten zu haben. Wie hat der Oberbürgermeister diesen Fall nun populistisch hochgespielt oder gar Ängste geschürt?

Dazu gibt es von Boris Palmer diese Aussage:

Ich habe zwei Aussagen dazu gemacht. Erstens, dass sich etwas verändert hat in Tübingen, weil Frauen sich weniger sicher fühlen. Und zweitens, dass einigen Frauen die Übergriffe des Angeklagten erspart geblieben wären, wenn er rechtzeitig zu einem DNA-Test herangezogen worden wäre.

Quelle: Facebook

Genau genommen hat Herr Palmer eine Feststellung getroffen, die seinem Empfinden entspricht. Wenn nur einige Tübinger Frauen dieses Empfinden teilen, was sehr wahrscheinlich ist, schürt nicht der Oberbürgermeister Ängste, sondern all jene, die eine nachweislich desaströse Migrationspolitik verteidigen. Und seine zweite Aussage stellt ein nicht zu leugnendes Faktum dar. Der Begriff „Populismus“ wird inzwischen sehr inflationär verwendet, ist extrem dehnbar und sollte deswegen bei Journalisten möglichst keine Anwendung finden. Er erweckt inzwischen nur noch negative Assoziationen und ist damit unbrauchbar für neutrale Berichterstattung geworden.

Was hat der Mann sonst noch so verbrochen? Wenn man die Medien durchstöbert, findet man so manches. Insbesondere Journalisten scheint es zu irritieren, dass ein „grüner“ Politiker durchaus auch entgegen der vorherrschenden Parteiideologie persönliche Ansichten besitzt und sich sogar erlaubt, diese öffentlich auszusprechen. Skandalös muss sein, was nicht sein darf. Es passt nicht in das zementierte Weltbild einer sich selbst lobenden Gesellschaft, wenn jemand ungezwungen durch die Reihen von rechtsbekloppten Besorgtbürgern sowie grünversifften Gutmenschen wandert. Das Extreme beginnt für beide Seiten bereits einen Schritt neben der jeweiligen ideologischen Grenzlinie. Das will der Oberbürgermeister von Tübingen einfach nicht begreifen und erst recht nicht akzeptieren.

Es gibt Verhaltensweisen, die dazu führen, dass man sein Aufenthaltsrecht und Schutzbedürfnis verwirkt. Wenn sich jemand nicht an elementare Regeln hält, sind wir berechtigt zu sagen, für euch greift das Asylrecht nicht mehr. Es gibt auch in Syrien Gebiete, die nicht im Krieg sind.

Unter anderem mit diesem Statement sorgte er in seiner eigenen Partei für Zorn und erntete daraufhin auch eine Rüge der damaligen Parteivorsitzenden Simone Peter. Sie konterte per Twitter: „Klassischer #Palmer-Nonsens. Bürgerkriegsflüchtlinge haben völkerrechtlich garantierten Schutzanspruch.

Wer hat nun recht? Juristisch hält Frau Peter die besseren Karten in der Hand. An diesem Grundsatz, der inzwischen nicht nur von Herr Palmer angezweifelt wird, hat die Realität ihre bitteren Spuren hinterlassen. Ist es der hier lebenden Bevölkerung zuzumuten, dass man Vergewaltigern, Mördern oder gar Terroristen Zuflucht gewährt, weil in deren Heimat der Bürgerkrieg tobt? Es sind wenige Asylbewerber, die durch kriminelle Energie auffallen. Das erkennt auch Herr Palmer unumwunden an. Aber kann man deshalb so tun, als kommt es auf die paar Verbrecher mehr auch nicht mehr an?

Wie erkläre ich denn der Familie eines Opfers, dass der Täter noch im Land ist, obwohl er so aggressiv war? Da ist die Antwort ‚In Syrien ist es unsicher‘ wenig befriedigend.

So rechtfertigt Herr Palmer seine Sichtweise. Frau Peter und andere Kritiker drücken sich davor, den „Palmer- Nonsens“ betroffenen Familien von Angesicht zu Angesicht zu übermitteln und verstecken sich scheinheilig hinter internationalen sowie nationalen Vereinbarungen. „Dumm gelaufen, damit müssen Sie jetzt klar kommen“ würde auch irgendwie zynisch klingen…

Rassismus wird Herr Palmer immer wieder vorgeworfen. Wenn der Vorwurf dann jedoch von einem Amtskollegen aus einer Nachbarstadt kommt, besitzt das eine eigene Dynamik. So warf der Oberbürgermeister von Rottenburg, Stefan Neher (CDU) seinem Amtskollegen öffentlich Rassismus vor:

Das ist unsäglich und rassistisch, was er beim Flüchtlingsthema betreibt. Nach Straftaten durch einzelne Flüchtlinge stellt Palmer ganze Gruppen an den Pranger.(…) Die von dir beschriebenen Verbrechen (durch Geflüchtete) sind abscheulich und werden durch die Polizei und Justiz aufgeklärt und hart geahndet. Gut so! (…) Mich stört an deinen Posts und Analysen, dass du Verhaltensweisen dieser Täter zum Anlass nimmst, Verhaltensmuster für ganze Gruppen zu formulieren. Es gibt kein gleiches Verhalten aufgrund Geschlecht, Alter, Herkunft, Hautfarbe oder Religion.

Das klingt allerdings nach einem ziemlich pauschalen Vorwurf. Ist es aber auch tatsächlich rassistisch, über solche Vorkommnisse seine Ansichten zu äußern? Und welche Ansichten wurden konkret von Herr Palmer geäußert, die dem Rassismusvorwurf gerecht werden lassen? Das liegt bekanntlich im Auge des Betrachters.

Interessant bei der journalistischen Aufarbeitung dieses Verbalscharmützels unter Kollegen ist der Umstand, dass Herr Neher seine Vorwürfe nicht begründen muss. Stattdessen wird Herr Palmer explizit danach gefragt:

Wie begründen Sie, dass dieser Vorwurf Ihrer Meinung nach haltlos ist?

Quelle: schwarzwaelder-bote.de

Die Antwort von Herrn Palmer klingt schlüssig, sofern man nicht aus extrem linken Blickwinkel betrachtet und die eigene Subjektivität etwas zügelt:

Rassismus ist, wenn jemand sagt: „Man weiß ja, dass Afrikaner als Kriminelle auf die Welt kommen.“ Kein Rassismus, sondern traurige Realität ist, wenn ich sage: „Flüchtlinge aus dem Maghreb sind in Deutschland zu 30 Prozent Kriminelle.“

Reduziert man der Einfachheit halber den Zwist auf diese einzige Aussage mit den 30%, so ist es also bereits Rassismus, wenn man kein Realitätsverweigerer ist. Denn hiermit zitiert Herr Palmer lediglich eine Kriminalstatistik. Nicht er pauschalisiert, sondern Herr Neher tut das. In seinem Vorwurf des Rassismus wird Herr Neher an keiner Stelle konkret. Wenn überhaupt irgendwer irgendwen an den Pranger stellte, waren das die Statistiker, die sich erdreistet haben, eine solche Statistik zu veröffentlichen. Und sehr wohl gibt es gleiche Verhaltensmuster von Gruppen. Gerade bei der Religion ist das sehr markant. Während Christen mehr oder weniger fleißig den Gottesdienst besuchen, versammeln sich Muslime in einer Moschee, männliche Juden tragen eine Kippa, Hindus verehren mehrere Götter und Buddhisten folgen den 4 edlen Wahrheiten. Man kann auch diverse geschlechterspezifische Verhaltensmuster nachweisen. Darüber werden Filme gedreht. Und auch Menschen verschiedener Generationen weisen unterschiedliche Verhaltensmuster auf. Die Herkunft ist ebenfalls oft auffällig, was ja nicht negativ besetzt sein muss. Werden Deutsche nicht überwiegend als pünktlich und bürokratiebesessen charakterisiert? Da liegt Herr Neher nachweislich falsch.

Zweifelsohne ist Boris Palmer ein Mensch, der bewusst polarisiert. Rassist ist er dadurch noch lange nicht.

 

 

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Wie alt bist du wirklich, Flüchtling?

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Seit der Messerattacke in Kandel (Rheinland- Pfalz), wo ein 15jähriges Mädchen von ihrem angeblich gleichaltrigen, afghanischen Ex- Freund getötet wurde, entfachte sich eine eigentlich unsinnige Debatte über die Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UmA). Nachtrag vom 20. Februar 2018: Das inzwischen abgeschlossene Altersfeststellungsverfahren mit 2 unterschiedlichen Gutachten hat ergeben, dass der mutmaßliche Täter mindestens 17 Jahre und 6 Monate alt sein muss und womöglich sogar ca. 20 Jahre alt ist. Daraus ergibt sich ein Verfahren nach Jugendstrafrecht.

Leider wird die Diskussion über dieses heikle Thema überwiegend emotional geführt. Reflexartig führen Kritiker von solchen Alterstests Argumente auf, denen man kaum etwas entgegensetzen darf, möchte man nicht umgehend einer bestimmten politischen Strömung zugeordnet werden.

Quelle: Facebook- Diskussion

Argument 1: Das Alter eines Menschen kann nicht genau mit den zur Verfügung stehenden Methoden festgestellt werden, sodass solche Tests unsinnig sind.

Untermauert wird dieses Argument mit Statements von Leuten, die sich damit auskennen. So wird gerne Herr Montgomery zitiert:

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sieht das jedoch ganz anders: „Die Untersuchungen sind aufwendig, teuer und mit großen Unsicherheiten belastet„, sagte er der Süddeutschen Zeitung. Dabei könnten weder medizinische noch psychologische Verfahren den Geburtstag juristisch sicher bestimmen. Montgomery lehnt einen obligatorischen Alterstest grundsätzlich ab. „Wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl„, sagte er: „Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.“ Nach den Regeln des Strahlenschutzes sei es nur im Rahmen eines Strafprozesses zulässig, das Alter medizinisch zu überprüfen. In Kandel, zum Beispiel, könnte der Afghane nun zu Recht untersucht werden – schließlich stehe er unter Verdacht.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Damit liefert der Präsident der Bundesärztekammer gleich das zweite, überzeugende Argument mit:

Argument 2: wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl. Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.

Was jedoch bei dessen Aussage gerne unbeachtet gelassen wird, ist die Pauschalität seiner Aussage (Wenn man das bei jedem Flüchtling täte…). Das entkräftet freilich nicht die Gefährlichkeit von Röntgenuntersuchungen. Jedoch soll gar nicht jeder Flüchtling einem Alterstest unterzogen und erst recht nicht ohne wichtigen Grund einer Röntgenstrahlung ausgesetzt werden.

Im Fall des Hussein K., der eine Studentin in Freiburg vergewaltigt und getötet hatte, wurde das tatsächliche Alter des Täters von dessen Vater mit 33 Jahren bestätigt. Der Täter selbst gab an, 17 Jahre alt zum Tatzeitpunkt gewesen zu sein. Nicht volljährig zu sein, wirkt sich im Prozess strafmildernd aus und beschert für Flüchtlinge generell erhebliche Vorteile für ihren Status. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund dieser Vorteile viele Flüchtlinge ihr Alter jünger angeben.

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte daraufhin bundeseinheitliche Verfahren zur Altersfeststellung von mutmaßlich minderjährigen Asylbewerbern gefordert. Im Saarland müssten sich Flüchtlinge im Zweifel einer Prüfung anhand der Handknochen unterziehen, sagte die CDU-Politikerin. Bei 35 Prozent dieser Fälle sei festgestellt worden, dass es sich um Volljährige und nicht um Jugendliche handelte.

Quelle: Zeit

Im Saarland werden Hände trotzdem geröntgt. Am Klinikum Saarbrücken liefen nach Angaben der CDU von Februar 2016 bis November 2017 insgesamt 701 Untersuchungen. 243 unbegleitete minderjährige Ausländer wurden als volljährig erkannt.

Quelle: Bayrischer Rundfunk

Wenn also über ein Drittel der angeblich minderjährigen Flüchtlinge falsche Altersangaben macht, ist offenkundig ausreichend Anlass gegeben, dass man Überprüfungen durchführt. Diese sollen allerdings nach Auffassung von Kritikern zu teuer sein.

Für jedes Altersgutachten bezahlt die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie etwa 1500 Euro.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Man hat demzufolge im Saarland bei jenen 701 Untersuchungen einen finanziellen Aufwand von ca. 1.051 500 € aufbringen müssen.  Das klingt viel. Man muss diese Kosten allerdings ins Verhältnis zu den Kosten setzen, die ein UmF mehr verursacht als ein volljähriger Flüchtling.

„Die Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge explodieren“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Gerd Landsberg, der „Rheinischen Post“. Weil pro Monat pro minderjährigen Flüchtling 3000 bis 5000 Euro fällig würden, müssten die Kommunen für die derzeit über 65.000 jugendlichen Flüchtlinge schon schätzungsweise 2,7 Milliarden Euro zahlen.

Quelle: Welt

Man muss allerdings auch die Kosten für einen erwachsenen Flüchtling in die Rechnung einbeziehen.

Eine Frage, die leicht zu stellen ist – aber schwer zu beantworten. Eine zentrale Aufschlüsselung in Bund und Ländern gibt es nicht – selbst Monate nach Beginn der Debatte. Oftmals sind die Kosten sogar von Kommune zu Kommune verschieden – je nachdem, welche Verträge die Behörden vor Ort mit den Firmen für Containerbau oder mit den Sicherheitsdiensten abgeschlossen haben. Schätzungen sind nur grob. Die Länder rechneten circa mit 1000 Euro pro Flüchtling und Monat, 12.000 im Jahr, Städte wie Hagen und Braunschweig sogar mit 15.000 Euro.

Quelle: Berliner Morgenpost

Nimmt man nun die niedrigsten Kosten für einen UmA und die höchsten für einen erwachsenen Flüchtling, bleibt pro Person eine Differenz von 1800 €, die ein UmF pro Monat an Mehrkosten verursacht. Beim saarländischen Referenz- Beispiel ergibt sich allein für einen Monat ein Kostenfaktor von 437400 €. Man kann also klar sagen, dass das Argument mit den Kosten für diese Altersfeststellungen damit entkräftet ist.

Doch wie sieht es mit den Argumenten 1 und 2 aus?

Interessant diesbezüglich ist eine recht aktuelle Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik.

Um es unwissenschaftlich mit verständlichen Worten auszudrücken, was die Experten dazu mitteilen:

Bei den angewendeten Methoden wird nicht das exakte Alter bestimmt, sondern die untersuchten Personen werden in 4 Altersgruppen eingeordnet, die vollkommen ausreichen, um sicher eine Volljährigkeit festzustellen. Wenn sich kein eindeutiger Minderjährigkeitsausschluss ergibt, wird die Person als minderjährig eingestuft. 

Der genaue Wortlaut kann hier nachgelesen werden: Erläuterungen zu einer „Stellungnahme“ v. BUMF, IPPNW und DKHW zum Thema „Altersfeststellung“ v. 13.12.2017

Also kann man mit den derzeit zur Verfügung stehenden Methoden zur Altersfeststellung entgegen aller Behauptungen in ausreichendem Maß eine Minderjährigkeit bzw. Volljährigkeit ermitteln.

Nun ist eigentlich nur noch das Gesundheitsrisiko durch die Röntgenuntersuchung als Argument gegen eine Altersfeststellung bei Flüchtlingen verblieben. Dieses ist auch nicht medizin- wissenschaftlich zu widerlegen. Hier gilt eigentlich der Grundsatz, ob der Vorteil einer solchen Untersuchung gegenüber dem Nachteil überwiegt. So wird es auch generell bei Patienten gehandhabt, denen man eine solche Diagnose- Methode nahelegt. Man kann eine Röntgen- Untersuchung jeder Zeit ablehnen, muss sich aber auch den Konsequenzen einer weiteren Behandlung bewusst sein, wenn wichtige Informationen nicht vorliegen. Nun werden Flüchtlinge bei einer angeordneten Altersfeststellung jedoch nicht aus medizinischen Gründen untersucht, sondern vorwiegend aus juristischen. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden. Das kann die betreffende Person dennoch verweigern, muss allerdings auch in diesem Fall mit den daraus resultierenden Konsequenzen leben.

Eigentlich muss die Vorgehensweise des Staates in Bezug auf betrügerische Absichten einzelner Flüchtlinge jedem Bürger dieses Landes bizarr erscheinen. Es ist für jeden hier lebenden Bürger Realität sowie Normalität, dass man als Antragsteller bei Behördengängen die notwendigen Unterlagen vorlegen muss und Informationen bereitstellt. Es genügt eben nicht, hinkend in die Amtsstube beim Landesamt für Soziales zu spazieren, um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Man bekommt definitiv nicht die erhofften Leistungen, ohne umfassende Prüfungen und Gutachten. Vorwiegend muss man umfangreiche medizinische Unterlagen vorweisen. Nicht selten werden hierfür auch Röntgenaufnahmen angefordert. Nach Menschenwohl fragt niemand…

Es ist irgendwie unbegreiflich, dass Flüchtlinge im Prinzip keine Nachweise erbringen müssen, um Leistungen (Asyl) beantragen zu können. Politisch hat sich dieser Umstand längst als Desaster bewahrheitet. Hingegen müssen augenscheinlich die Behörden im Aufnahmestaat Deutschland dem Asylantragsteller nachweisen, ob dessen Angaben zur Identität, der Herkunft und zum Alter richtig oder falsch sind. Ist das BAMF also eine Ermittlungsbehörde? Das ist nur noch wenigen Leuten vermittelbar. Wie bei den eigenen Bürgern sollte die Beweislast bei den Asylsuchenden liegen. Das würde das gesamte Konzept vereinfachen.

Wer keine Nachweise über seine Identität, Herkunft oder sein Alter erbringen kann, muss zumindest aktiv mitwirken, diese Informationen zu beschaffen. Wer wirklich asylberechtigt ist, wird demzufolge auch in vollem Umfang an einer solchen Mitwirkung interessiert sein.  So hat der Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, einen logischen Vorschlag unterbreitet, der im Prinzip der Debatte um die Altersfeststellung den Wind aus den Segeln nimmt:

„Wer Röntgen als unzumutbaren Eingriff wertet, könnte übrigens auch einen anderen Weg wählen: Wer nicht nachweisen kann oder durch eine Untersuchung nicht belegen will, dass er unter 18 Jahren alt ist, wird als Erwachsener behandelt.“ 

Das ist keineswegs ungerecht, sondern folgerichtig. Flüchtlinge werden dadurch auch nicht benachteiligt. Hingegen beugt man Sozialbetrug vor, wofür das derzeit angewendete Konzept erst diese Motivation erzeugt.

Update (30. Januar 2018):
Eine weitere Methode zur Altersbestimmung, die aus unerklärlichen Gründen derzeit nicht praktiziert werden darf, ist augenscheinlich ziemlich genau. Mit einer Toleranz von etwa 3 Jahren, was einer Genauigkeit von 95% entspricht, kann über eine DNA- Analyse das Alter von Menschen bestimmt werden. Quelle: Stern
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