Überregional machten gleich 2 Fälle Schlagzeilen, wo syrische Flüchtlingsfamilien in einer polygamen Lebensgemeinschaft leben sollen. In Pinneberg hat die Kreisverwaltung das Kindeswohl als Begründung aufgeführt, Bigamie in diesen 2 Fällen zu tolerieren. Laut Gesetz ist Bigamie bzw. Polygamie in Deutschland untersagt.
So soll es zu den beiden Fällen gekommen sein:
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Im Mai 2015 reiste der bereits volljährige Sohn einer syrischen Familie mit drei kleineren Geschwistern ein und erhielt Flüchtlingsstatus.
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Im August 2015 sei deren Mutter mit zwei weiteren Kindern zur Asylantragstellung eingereist und wurde ebenfalls als Flüchtling anerkannt.
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Im Dezember 2015 kam dann deren Ehemann mit seiner zweiten Ehefrau und zwei gemeinsamen weiteren Kindern an. Dieser wurde im Februar 2016 auch Pinneberg zugewiesen. Somit ist der Familienvater mit zwei Ehefrauen und acht Kindern in Deutschland.
Quelle: Wedel- Schulauer Tageblatt
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Im Januar 2016 wurde eine syrische Familie, bestehend aus den Elternteilen und zwei Kindern, dem Kreis Pinneberg im Asylverfahren zugewiesen.
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Die zweite Ehefrau wurde dem Kreis mit drei Kindern als sogenannter „Dublin Fall“ aus Griechenland im Februar 2017 über das Bundesamt zugewiesen, da sie in Griechenland ihren hier lebenden Ehemann angegeben hatte.
Quelle: Wedel- Schulauer Tageblatt
Der zweite Fall wurde nun auch noch von Spiegel- TV aufgegriffen:
Ein Syrer lebt zusammen mit 2 Frauen und inzwischen 6 Kindern in einem Einfamilienhaus, was von der zuständigen Kommune eigens dafür angemietet wurde. Die Familie aus Aleppo besitzt Schutzstatus für 3 Jahre. Das siebte Kind ist bereits unterwegs. Der Analphabet zeigt keine Motivation, Deutschkurse zu besuchen oder andere Integrationsmaßnahmen zu ergreifen bzw. zu arbeiten. Nach eigener Aussage will er sich lieber um seine Kinder kümmern.
Genau solche Geschichten machen viele Leute wütend. Dabei spielt die Herkunft der Personen zunächst eine untergeordnete Rolle und die Wut richtet sich auch nicht primär gegen diese Menschen. Zumindest nicht, wenn man von Neonazis und Rechtspopulisten absieht. Das Unverständnis richtet sich gegen die Behörden, welche nach Auffassung einer gefühlten Mehrheit nicht in der Lage sind, die Situation kontrollieren zu können.
Was ist da eigentlich falsch gemacht worden? Oder ist gar nichts falsch gemacht worden?
Anmerkung: Auf die Anfrage wegen dieser Fälle bei der Kreisverwaltung Pinneberg wurde keine Antwort erteilt.
Fakt ist, dass Polygamie bzw. Bigamie in Deutschland nicht erlaubt ist. Eva Högl (SPD) erklärte hierzu:
Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe ausdrücklich ausgeschlossen. In Einzelfällen könne jedoch der Nachzug zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte” erlaubt werden. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen.
Quelle: BZ-Berlin.de