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Ein Lungenbrötchen mit Feinstaubaufstrich

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Ausgerechnet Mediziner, genau genommen Lungenfachärzte, scheinen der Automobilindustrie zur Seite zu springen, die mit Schummel- Software die Abgaswerte manipulierten und u.a. in der Folge in vielen deutschen Städten Dieselfahrverbote erlassen wurden.

Professor Köhler und über 100 weitere Lungenfachärzte stellen die Grenzwerte für Feinstaub und NO2 im Jahresmittel von 40 µg/m³ infrage. Das bedeutet keinesfalls, dass sie damit behaupten würden, diese Emissionen wären nicht gesundheitsschädlich, wie es mehrfach falsch interpretiert wird.

6.000 Menschen sterben jedes Jahr vorzeitig wegen der hohen Stickoxid-Belastung. Das zeigt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes.

Quelle: Jumpradio

So steht es vielfach in den Medien. Professor Köhler kritisiert nicht die gesundheitsschädigende Wirkung von Feinstaub und NOx, sondern die einseitige Fixierung auf diese beiden Schadstoffe, während alle anderen Schadstoffe keine Berücksichtigung finden, welche sich aber ebenso auf das Ergebnis auswirken können.

Es gehört zum Grundkurs der medizinischen Statistik, dass Korrelation nicht Kausalität bedeutet. Als Beispiel habe ich die Zunahme der Lebenserwartung von 1950 bis 2013 mit der Zunahme der zugelassenen Autos korreliert. Beide Größen korrelieren extrem miteinander (r = 0,98, p < 10–48). Der naheliegende Schluss, dass man nur mehr Autos zulassen müsse, um die Lebenserwartung weiter zu erhöhen, ist natürlich nicht plausibel. Trotzdem wird zunehmend in den epidemiologischen Arbeiten beziehungsweise in deren Interpretation aus der Korrelation eine Kausalität suggeriert.

Quelle: Ärzteblatt

Feinstaub und Stickoxide machen krank? Diese Behauptung sei nicht bewiesen, schreibt eine Gruppe von über hundert Lungenfachärzten in einem Positionspapier.

Quelle: Spiegel

So verzerrt der „Spiegel“ die Aussagen von Professor Köhler und den anderen Lungenfachärzten.

Mehr als 100 Lungenspezialisten bezweifeln den gesundheitlichen Nutzen der Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide und fordern eine Neubewertung.

Quelle: ZDF

Auch die Journalisten vom ZDF behaupten etwas, was so nie gesagt wurde. Es wird eben nicht behauptet, dass Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide keinen gesundheitlichen Nutzen haben, sondern wie diese ermittelt wurden und der Wert im Vergleich mit anderen Schadstoffbelastungsszenarien so nicht haltbar ist. So gelten an Straßenrändern in Innenstädten deutlich geringere Grenzwerte als an diversen Arbeitsplätzen. Hinzu kommen diverse Fehlmessungen und Standortparameter, welche nahelegen, dass dieses Verfahren erneut einer Prüfung unterzogen wird.

Einige der Tageswerte am Neckartor von April könnten zu hoch sein, weil Pollen die Werte beeinflusst haben. Das kann erhebliche Folgen haben – und die Landesmessanstalt ist ratlos.

Quelle: Stuttgarter Nachrichten

Immerhin wurden Messfehler in Stuttgart nachgewiesen. So gibt es auch einen beachtenswerten Fall in Oldenburg:

Das konnte man am Sonntag testen. Wegen des Oldenburg-Marathons war die Innenstadt von morgens bis zum Nachmittag für den Verkehr gesperrt. Und was zeigte die Messstation am Heiligengeistwall an? Einen Mittelwert von 37 Mikrogramm ermittelte die Station (also knapp unter dem Grenzwert). Der Maximalwert lag bei 54 Mikrogramm (nach dem Marathon).

Quelle: Nordwest Zeitung

Um es nicht falsch zu verstehen. Stickoxide und jegliche Schadstoffe müssen auf ein Minimum reduziert werden. Sie sind in jeder Konzentration gesundheitsgefährdend. Hierfür sind Grenzwerte und deren Messung unerlässlich. Allerdings sollte man bei solchen Entscheidungen wie Fahrverbote von Dieselfahrzeugen auf eine wissenschaftlich fundierte Datenbasis zugreifen können. Es ist nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel, dass am Arbeitsplatz 950 Mikrogramm NOx zulässig sind, während in Innenstädten an Verkehrsschwerpunkten der Grenzwert deutlich darunter liegt. Das ist auch im Hinblick auf eine Feststellung von Prof. Matthias Klingner nicht plausibel:

Ein großer Teil der gemessenen Feinstaub-Immissionen ist im übrigen natürlich verursacht und durch den Tagesgang der Sonne geprägt, so lassen sich bis zu 40 Mikrogramm Feinstaub ( 50 Mikrogramm ist der Grenzwert ), direkt auf die Sonneneinwirkung zurückführen, lediglich fünf bis acht Mikrogramm sind durch den Autoverkehr bedingt. Zwei bis vier Mikrogramm kommen aus den Abgasen, Autos wirbeln, unabhängig ob mit Diesel oder Benzin angetrieben, ja auch selbst Feinstaub (Reifenabrieb) auf. Die Abgasbelastung ist also minimal gegenüber der natürlichen Belastung. In Inversionswetterlagen können die Feinstaubwerte auf 100 bis 150 Mikrogramm pro Kubikmeter steigen, eine komplette Verkehrssperrung bringt dann vielleicht zehn Mikrogramm weniger.

Quelle: Ärzteblatt

Die Autoindustrie wird dadurch nicht ihrer Verantwortung entbunden. Ziel muss es nach wie vor sein, den Schadstoffausstoß kontinuierlich zu verringern bis hin zu emissionsloser Mobilität. Nach derzeitiger Faktenlage sind jedoch Dieselfahrverbote nicht gerechtfertigt. Man müsste neben jenen Fahrverboten auch gleichzeitig eine Vielzahl anderer Maßnahmen umsetzen, will man restriktiv und glaubwürdig verfahren.

 

Bildquelle: Deutsche Lungenstiftung e.V.

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Bigamie oder Kindeswohl?

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Überregional machten gleich 2 Fälle Schlagzeilen, wo syrische Flüchtlingsfamilien in einer polygamen Lebensgemeinschaft leben sollen. In Pinneberg hat die Kreisverwaltung das Kindeswohl als Begründung aufgeführt, Bigamie in diesen 2 Fällen zu tolerieren. Laut Gesetz ist Bigamie bzw. Polygamie in Deutschland untersagt.

So soll es zu den beiden Fällen gekommen sein:

  • Im Mai 2015 reiste der bereits volljährige Sohn einer syrischen Familie mit drei kleineren Geschwistern ein und erhielt Flüchtlingsstatus.

  • Im August 2015 sei deren Mutter mit zwei weiteren Kindern zur Asylantragstellung eingereist und wurde ebenfalls als Flüchtling anerkannt.

  • Im Dezember 2015 kam dann deren Ehemann mit seiner zweiten Ehefrau und zwei gemeinsamen weiteren Kindern an. Dieser wurde im Februar 2016 auch Pinneberg zugewiesen. Somit ist der Familienvater mit zwei Ehefrauen und acht Kindern in Deutschland.

Quelle: Wedel- Schulauer Tageblatt

  • Im Januar 2016 wurde eine syrische Familie, bestehend aus den Elternteilen und zwei Kindern, dem Kreis Pinneberg im Asylverfahren zugewiesen.

  • Die zweite Ehefrau wurde dem Kreis mit drei Kindern als sogenannter „Dublin Fall“ aus Griechenland im Februar 2017 über das Bundesamt zugewiesen, da sie in Griechenland ihren hier lebenden Ehemann angegeben hatte.

Quelle: Wedel- Schulauer Tageblatt

Der zweite Fall wurde nun auch noch von Spiegel- TV aufgegriffen:

Ein Syrer lebt zusammen mit 2 Frauen und inzwischen 6 Kindern in einem Einfamilienhaus, was von der zuständigen Kommune eigens dafür angemietet wurde. Die Familie aus Aleppo besitzt Schutzstatus für 3 Jahre. Das siebte Kind ist bereits unterwegs. Der Analphabet zeigt keine Motivation, Deutschkurse zu besuchen oder andere Integrationsmaßnahmen zu ergreifen bzw. zu arbeiten. Nach eigener Aussage will er sich lieber um seine Kinder kümmern.

Genau solche Geschichten machen viele Leute wütend. Dabei spielt die Herkunft der Personen zunächst eine untergeordnete Rolle und die Wut richtet sich auch nicht primär gegen diese Menschen. Zumindest nicht, wenn man von Neonazis und Rechtspopulisten absieht. Das Unverständnis richtet sich gegen die Behörden, welche nach Auffassung einer gefühlten Mehrheit nicht in der Lage sind, die Situation kontrollieren zu können.

Was ist da eigentlich falsch gemacht worden? Oder ist gar nichts falsch gemacht worden?

Anmerkung:  Auf die Anfrage wegen dieser Fälle bei der Kreisverwaltung Pinneberg wurde keine Antwort erteilt.

Fakt ist, dass Polygamie bzw. Bigamie in Deutschland nicht erlaubt ist.  Eva Högl (SPD) erklärte hierzu:

Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe ausdrücklich ausgeschlossen.  In Einzelfällen könne jedoch der Nachzug zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte” erlaubt werden. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen.

Quelle: BZ-Berlin.de

Es gab schon mehrfach ähnlich gelagerte Fälle. Ein Fall in der Verbandsgemeinde Montabaur sticht dabei heraus. Ein Syrer mit 4 Frauen und 23 Kindern reiste über die Türkei, vermutlich die damals noch nicht abgeriegelte Balkanroute, nach Deutschland ein. Ab wie vielen Fällen spricht man eigentlich nicht mehr von Einzelfällen?
In diesem Fall wurde die Bedarfsgemeinschaft aufgelöst und der Mann musste sich für eine einzige Frau entscheiden…
Sicher ist es nicht einfach, eine Familie, auch wenn sie deutschen Gesetzen und Wertvorstellungen nicht entspricht, auseinander zu reißen. Tut man es allerdings nicht, setzt man falsche Anreize und untergräbt selbst auferlegte Pflichten, die bei der eigenen Bevölkerung bei Missachtung sanktioniert werden. Es würde für die Stadt Pinneberg wohl teurer werden, wenn man die Familie in 2 getrennte Bedarfsgemeinschaften aufteilen würde. Dennoch muss der Staat konsequent bleiben. Dem Mann kann man zwar nicht vorschreiben, auch die andere Frau und seine Kinder zu besuchen, aber das eindeutige Signal gegen Mehrfachehen muss gesetzt werden. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass die deutschen Gesetze nur für deutsche Staatsangehörige gelten.
Ein Tabu- Thema ist ja die Nachwuchsplanung, womit an dieser Stelle jetzt gebrochen wird, auch wenn scharfe Kritik laut werden könnte. In Industriestaaten wie Deutschland ist eine Geburtenkontrolle nicht erforderlich, weil der Anspruch zwischen Kinderreichtum und sozialer Sicherheit eine gewisse Balance schafft. Typischerweise sind Familien in prekären Verhältnissen meist kinderreicher. Der Sozialstaat macht es möglich, indem eben Familien, die sich nicht selbst unterhalten können, von der Solidargemeinschaft mitfinanziert werden. Und die Stützen der Solidargemeinschaft müssen daher weitgehend auf Kinderreichtum verzichten. Klingt irgendwie bizarr?
Eigentlich funktioniert die Mehrfachehe in muslimischen Ländern nach einem ähnlichen Prinzip. Es gibt dort weder seinen Sozialstaat noch eine gesetzlich verankerte Solidargemeinschaft. Nur wer seine Familie selbst finanzieren kann, kann sich bis zu 4 Ehefrauen leisten. Mit Kultur hat das kaum etwas zu tun.
Was hat das noch mit Kindeswohl zu tun, wenn Menschen Kinder zeugen, die in der Folge komplett vom Staat finanziert werden müssen?
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