In Zeiten des Klimawandels sind Bäume wichtige Mitstreiter bei der Reduzierung des klimaschädlichen Kohlendioxids. Denn Bäume nehmen CO2 aus der Umwelt auf und binden es.
Eine etwa 100 Jahre alte Buche von 35 Metern Höhe speichert ca. 3,5 Tonnen CO2. Das ist keine zu unterschätzende Leistung.
Wird ein solcher Baum gefällt, kommt es darauf an, wie das Holz verwendet wird. Als Baumaterial bleibt das CO2 im Holz gebunden. Daher gilt Holz zurecht als klimaneutrale Ressource. Wird das Holz jedoch verbrannt, wird demzufolge auch das gesamte CO2 wieder frei gesetzt. Es ist also völliger Blödsinn, dass man Holz als klimaschonenden Wärmeenergielieferanten definiert hat.
Hierfür wird dann gern das Scheinargument vorgebracht, dass ja das entweichende CO2 wiederum von den nachwachsenden Bäumen, die hierzu ja gepflanzt werden sollten, wieder aufgenommen wird. Der Haken an der Sache ist allerdings, dass jene Buche für die Bindung der 3,5 Tonnen CO2 100 Jahre benötigt hat. Der nachgewachsene Trieb von 50 cm Höhe wird jene 3,5 Tonnen CO2 demnach erst in 100 Jahren absorbieren können, falls der Baum überhaupt solange stehen bleiben könnte. Wohin verflüchtigt sich das durch die Verbrennung freigesetzte Kohlendioxid? Man muss hierfür kein Experte sein, um zu erahnen, dass damit die Atmosphäre zusätzlich belastet wird. Es gilt jedoch, jetzt den Klimawandel zu bremsen und nicht erst in 100 Jahren…
Trotz all den Fakten wird der Rohstoff Holz weiterhin als Brennstoff subventioniert und die Holzlobby ist hierbei keinesfalls untätig. (https://www.tagesschau.de/inland/holz-klimaneutral-101.html)
Abseits dieser Debatte, die eigentlich gar nicht bestehen dürfte, gibt es noch andere Absurditäten, wo reihenweise Bäume gefällt werden, ohne dass neue dafür gepflanzt werden.
Die sogenannte Verkehrssicherungspflicht ist verantwortlich für das Abholzen hundertausender Bäume. In dieser Disziplin wird mehr Prophylaxe betrieben als bei der Krebsvorsorge.
Welche Schäden sind ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen? Welche nicht?
Wie bereits erwähnt, obliegt es einem Grundstücksbesitzer, seine Bäume regelmäßig auf mögliche Gefahrenquellen hin zu untersuchen. Tut er es nicht und entsteht dadurch ein Schaden, so wird er für diesen haftbar gemacht. Stellt beispielsweise der Halter eines Pkw sein Fahrzeug unter einem Baum ab, von welchem ein Ast abstürzt, da keine ausreichende Qualitätskontrolle vorgenommen worden ist, muss der Besitzer des Baumes für diesen Schaden aufkommen [OLG Hamm, 31.10.2014, 11 U 57/13]. Eine schuldhafte Pflichtverletzung ist hierbei gegeben; der Baum hätte regelmäßig kontrolliert werden müssen.
Nicht jeder Schaden, der seitens eines Baumes verursacht wird, ist jedoch gleichbedeutend mit einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht: bricht beispielsweise ein gesunder Ast ab und verletzt dadurch einen Menschen, so wird dies seitens der Gerichte als ein naturgegebenes Risiko eingestuft, welches hinzunehmen ist. Schadensersatzansprüche seitens des Geschädigten bestehen somit nicht [OLG Karlsruhe, 21.10.2010, 12 U 103/10].
So sieht es auch der Bundesgerichtshof: der Besitzer haftet nicht für Schäden, welche durch natürlichen Astbruch gesunder Bäume entstanden sind [BGH, 06.03.2014, III ZR 352/13].
Quelle: https://www.juraforum.de/news/welche-verkehrssicherungspflicht-gilt-bei-baeumen_247559
Wie bereits erwähnt, rückt der Klimawandel insbesondere der Menschheit immer mehr auf die Pelle. Längst ist es überfällig, derartige Bestimmungen so restriktiv durchzusetzen. Man muss den Leuten zumuten und auch abverlangen können, dass sie beim Wandern durch Wald und Flur so viel Eigenverantwortung mitbringen, auf Gefahren zu achten. Schließlich verlangt man ja selbiges im Strassenverkehr auch. Da darf man nicht bei Rot über die Strasse gehen und ein Schilderwald regelt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Definitiv könnte man auf etliche Verkehrssicherungsmaßnahmen verzichten, wenn man die gleichen Maßstäbe wie im Strassenverkehr ansetzen würde. Viele Bäume blieben davon verschont, abgeschlagen zu werden.
Das Bild hier im Beitrag wurde nicht zufällig ausgewählt. Etliche Bäume wurden eben wegen jener Verkehrssicherung gefällt. Sie waren nicht krank oder umsturzgefährdet. Sie ragten lediglich mit ihren Ästen über den Rad- und Wanderweg hinaus. Bei heftigen Stürmen fielen durchaus auch mal kleinere Äste hinab, was nicht ungewöhnlich ist. Geschädigt wurde dadurch allerdings noch niemand. Jedoch mindestens einen Unfall gab es oberhalb des Weges, wo ein Auto mit 2 weiteren kollidierte, weil der Fahrer die Vorfahrtsregel nicht beachtete. Unterhalb des Wegeabschnittes hat die Kommune viel Mühe in Verkehrsbeschilderung investiert, um Unfälle von zu schnell fahrenden Radfahrern an einer Kreuzung zu vermeiden, wo die Rechts vor Links- Regelung zu beachten wäre.
Die Gefahrenlage an dieser Stelle geht und ging nicht von den Bäumen aus, die es jetzt ohnehin nicht mehr gibt…