Werbung für die Vorratsdatenspeicherung

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Die im Juni 2018 veröffentlichten Zahlen zum sexuellen Missbrauch von Kindern klingen dramatisch und sind es auch. Jedoch die Lösungsansätze der Bundesregierung hingegen wirken fragwürdig und hinterlassen den Eindruck, dass man diese abscheulichen Taten wieder einmal für das eigene Interesse an einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung instrumentalisiert.

Quelle: ZDF heute

Herr Kleber stellt in seinem Interview explizit heraus, dass jener Johannes- Wilhelm Rörig, ein unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Auftrag der Bundesregierung ist.   Solange der Jurist und ehemalige Richter für diese Tätigkeit nicht von der Bundesregierung bzw. vom Staat bezahlt wird, kann man das noch akzeptieren. Allerdings in seinen Ausführungen wird deutlich, welche Interessen der Mann vertritt.

Auf die Frage von Claus Kleber

Nun finden ja offenbar die Täter die entsprechenden Kinder und Verbindungen im Internet. Warum findet die Polizei die nicht mindestens genauso gut und genauso schnell?

folgt diese Antwort von Herr Rörig:

Weil in Deutschland die Ermittlungsinstrumente noch nicht wirklich scharf gestellt sind. Wir müssen in Deutschland dringend auch über die Frage der Vorratsdatenspeicherung nachdenken. Es ist so, wenn keine Verbindungsdaten vorliegen, oft die Spur zu den Tätern nicht gefunden wird. Ich meine jetzt hier beispielsweise die IP- Daten, die unbedingt erforderlich sind. Es ist auch so, dass in den USA die Internet- Serviceprovider eine gesetzliche vorgesehene Meldepflicht haben, für Missbrauchsabbildungen bei ihnen in den Applikationen und eine solche Meldepflicht sollte dringend in Deutschland eingeführt werden…

Die Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsinstrument ist nachweislich weitgehend ineffektiv und konnte in Zeiten, wo sie als Ermittlungsinstrument eingesetzt werden durfte, nicht einen einzigen Fall von Kinderpornographie im Internet aufklären. Die Aufklärungsquote in diesen Fällen kann man vollständig anderen Ermittlungsmethoden zuordnen. Tatsächlich war man mit der Vorratsdatenspeicherung recht erfolgreich gegen Urheberrechtsverletzungen.

Wer Chat- Dienste (wie im Beitrag erwähnt) als Kommunikationsplattform verwendet, muss sich in irgend einer Form beim Diensteanbieter registrieren. Das ist mindestens eine Emailadresse, die dem Täter zugeordnet werden kann. Zwar kann auch diese weitgehend anonym sein, jedoch der jeweilige Emailprovider kann im Prinzip seinen „Kunden“ identifizieren. Jeder Emailverkehr hinterlässt Spuren, auch IP- Adressen, die dann nachvollziehbar sind.

In Deutschland sind Internet- Serviceprovider ebenso verpflichtet, strafrelevante Inhalte zu löschen und gegebenenfalls auch den jeweiligen Behörden zu melden. Es ist schlicht falsch, was Herr Rörig behauptet, dass im Umkehrschluss Missbrauchsabbildungen insbesondere aus dem Bereich des Kindesmissbrauchs toleriert würden.

 

Herr Kleber hakt nach:

Ist es denn richtig, in einer Gesellschaft wegen einer dunklen Randszene der Kinderpornographie, für alle den Datenschutz zu lockern oder aufzulösen?

Die Antwort von Herrn Rörig hinterlässt Entsetzen, wenn er damit recht haben sollte:

Es ist ja keine dunkle Randszene. Es ist ein massenhaftes Phänomen. Es gibt allein 80000 Websites auf der Welt, in denen Kinderpronographie gehostet ist…

Klingt es nicht verblüffend, dass es laut Herr Rörig augenscheinlich 80000 Websites mit kinderpornographischem Inhalt geben soll, wenn doch Kinderpornographie weltweit strafrechtlich verfolgt wird und es quasi kein Land dieser Erde gibt, welches so etwas toleriert? Demzufolge dürfte es jene 80000 Websites gar nicht geben. Im Übrigen ist es möglich, die Betreiber solcher Websites recht schnell zu ermitteln. Hier wurde von Herr Rörig eher eine fiktive Zahl aufgegriffen, die von niemanden nachgewiesen werden kann. Es gibt derartige Angebote und jedes einzelne davon ist schon zu viel. Aber offensichtlich wird nicht mit ausreichendem Druck dagegen vorgegangen. Das Problem besteht ja bereits darin, dass jemand, der solche Angebote entdeckt, sich selbst strafbar macht, wenn er oder sie diese den zuständigen Behörden mitteilt…

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