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Von Amberg nach Bottrop

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Das neue Jahr 2019 wurde mit 2 Gewalttaten eröffnet, deren Motive nicht hätten gegensätzlicher sein können. Im bayrischen Amberg zog eine Gruppe Asylbewerber prügelnd durch die Stadt, wobei etwa 12 Personen zu Schaden gekommen sind. In Bottrop steuerte ein offensichtlich psychisch kranker Mann sein Fahrzeug vorsätzlich in Menschengruppen aus rassistischen Motiven.

Beide Taten sind Gewalttaten und den Opfern hilft es nichts, wenn die Medien die Taten gegeneinander relativieren. Bestenfalls wirkt es als Genugtuung, wenn die Täter angemessen bestraft werden. Aber auch hier werden die Medien dafür sorgen, dass lediglich der Unmut wächst. Und zwar nicht vorrangig bei den Opfern selbst, sondern in einer ohnehin gespaltenen Bevölkerung, die nicht mehr begreifen kann und will, dass die Sanktionierung derartiger Gewalttaten keine abschreckende Wirkung auf Folgetäter entwickelt. 

Claus Kleber leitete die Berichterstattung über die beiden Vorfälle in der Abendsendung vom 2. Januar 2019 mit folgenden Worten ein:

Der Jahreswechsel wurde von 2 Vorfällen verdüstert, die Zyniker auf die Idee bringen könnten, da sei Unrecht mit Unrecht vergolten worden. Eine unsinnige Kalkulation. Am Silvesterabend fuhr ein Mann sein schweres Auto in Gruppen von Menschen, die er für Ausländer hielt. Als die ersten schwer verletzt zu Boden gingen, suchte er sein nächstes Ziel. Eine halbe Stunde ging die Schreckensfahrt. Es war Glück, dass es keine Todesopfer gab. 8 Menschen wurden verletzt, eine Frau aus Syrien lebensgefährlich. Außerdem eine afghanische Mutter und ihr 4- jähriger Sohn und ein 10- jähriges Mädchen aus Syrien. Der Täter, ein wohl psychisch labiler Mann, soll der Polizei Ausländerhass als sein Motiv genannt haben. Forderungen nach neuen Gesetzen hat man danach nicht gehört. Das war anders nach dem Vorfall vom Wochende in Amberg in der Oberpfalz. Dort haben 4 junge Asylbewerber, offenbar schwer betrunken, wahllos auf Passanten eingeschlagen. 12 Menschen wurden verletzt, einer am Kopf. Hier kamen dann sofort politische Forderungen. Nichts davon neu.

Quelle: ZDF Heute Journal

Je nach politischer Gesinnung interpretieren die verschiedenen Medien die Version der beiden Geschehnisse sehr unterschiedlich. Das darf man unumwunden tendenziös bezeichnen. Eine Analyse des Claus Kleber- Statements bestätigt in erschreckendem Maß, wie wenig sich Nachrichtenredaktionen um Neutralität scheren. 

So bringt lediglich Claus Kleber die herbeizitierten Zyniker auf jene haarsträubende „Auge um Auge“ Theorie. Diese unsinnige Kalkulation, wie er seine schwachsinnige Aussage in der Folge selbst betitelt, entlarvt ihn selbst am meisten.

In der Darstellung der beiden Vorfälle verwendet Herr Kleber für die Bottrop- Tat massive Ausdrücke wie „schwer verletzt“, „schweres Auto“ und „Schreckensfahrt“. In Amberg beschreibt er das dort ebenfalls etwas schwerer verletzte Opfer lediglich mit „verletzt, einer am Kopf“. Rhetorisch hat er beide Vorfälle damit bereits schon in ihrer Heftigkeit getrennt, obwohl hierfür keinerlei Anlass besteht und er als Moderator sicher nicht in der Lage ist, zu beurteilen, wie schwer welche Personen bei diesen Gewalttaten verletzt wurden. Und genau deswegen sollte man solche Wertungen unterlassen.

Auch die Feststellung, dass im Bottrop- Fall keine Forderungen nach Gesetzesänderungen vernommen wurden, aber im Amberg- Fall durchaus, insbesondere vom Bundesinnenminister Seehofer, ist bei genauer Betrachtung unsinnig. Daraus konstruiert Herr Kleber lediglich eine Gewichtung der beiden Taten, die eigentlich wegen ihrer Unterschiedlichkeit überhaupt nicht miteinander verglichen werden können. In Bottrop handelte es sich um Mordversuche, während in Amberg bestenfalls Körperverletzung als Anklagepunkt Bestand haben kann.

Auffallend ist ebenso, dass Nationalitäten von Herrn Kleber in der Bottrop- Tat explizit hervorgehoben werden, wo doch ansonsten die Medien mit derartigen Veröffentlichungen eher zögerlich bleiben. Zur Amberg- Tat spricht er hingegen lediglich von 4 jungen Asylbewerbern.

Die geographische Distanz der beiden Tatorte könnte auch als Synonym ihrer Vergleichbarkeit betrachtet werden. Die zeitliche Nähe sollte keine Rolle spielen. Versuchter Mord in meheren Fällen aus rassistischen Gründen kann man schlichtweg nicht mit Körperverletzung in mehreren Fällen vergleichen. Es war zutiefst unseriös, die beiden Fälle in der Berichterstattung miteinander zu verknüpfen. Das war keine Sternstunde des ZDF Heute Journals.

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Werbung für die Vorratsdatenspeicherung

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Die im Juni 2018 veröffentlichten Zahlen zum sexuellen Missbrauch von Kindern klingen dramatisch und sind es auch. Jedoch die Lösungsansätze der Bundesregierung hingegen wirken fragwürdig und hinterlassen den Eindruck, dass man diese abscheulichen Taten wieder einmal für das eigene Interesse an einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung instrumentalisiert.

Quelle: ZDF heute

Herr Kleber stellt in seinem Interview explizit heraus, dass jener Johannes- Wilhelm Rörig, ein unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Auftrag der Bundesregierung ist.   Solange der Jurist und ehemalige Richter für diese Tätigkeit nicht von der Bundesregierung bzw. vom Staat bezahlt wird, kann man das noch akzeptieren. Allerdings in seinen Ausführungen wird deutlich, welche Interessen der Mann vertritt.

Auf die Frage von Claus Kleber

Nun finden ja offenbar die Täter die entsprechenden Kinder und Verbindungen im Internet. Warum findet die Polizei die nicht mindestens genauso gut und genauso schnell?

folgt diese Antwort von Herr Rörig:

Weil in Deutschland die Ermittlungsinstrumente noch nicht wirklich scharf gestellt sind. Wir müssen in Deutschland dringend auch über die Frage der Vorratsdatenspeicherung nachdenken. Es ist so, wenn keine Verbindungsdaten vorliegen, oft die Spur zu den Tätern nicht gefunden wird. Ich meine jetzt hier beispielsweise die IP- Daten, die unbedingt erforderlich sind. Es ist auch so, dass in den USA die Internet- Serviceprovider eine gesetzliche vorgesehene Meldepflicht haben, für Missbrauchsabbildungen bei ihnen in den Applikationen und eine solche Meldepflicht sollte dringend in Deutschland eingeführt werden…

Die Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsinstrument ist nachweislich weitgehend ineffektiv und konnte in Zeiten, wo sie als Ermittlungsinstrument eingesetzt werden durfte, nicht einen einzigen Fall von Kinderpornographie im Internet aufklären. Die Aufklärungsquote in diesen Fällen kann man vollständig anderen Ermittlungsmethoden zuordnen. Tatsächlich war man mit der Vorratsdatenspeicherung recht erfolgreich gegen Urheberrechtsverletzungen.

Wer Chat- Dienste (wie im Beitrag erwähnt) als Kommunikationsplattform verwendet, muss sich in irgend einer Form beim Diensteanbieter registrieren. Das ist mindestens eine Emailadresse, die dem Täter zugeordnet werden kann. Zwar kann auch diese weitgehend anonym sein, jedoch der jeweilige Emailprovider kann im Prinzip seinen „Kunden“ identifizieren. Jeder Emailverkehr hinterlässt Spuren, auch IP- Adressen, die dann nachvollziehbar sind.

In Deutschland sind Internet- Serviceprovider ebenso verpflichtet, strafrelevante Inhalte zu löschen und gegebenenfalls auch den jeweiligen Behörden zu melden. Es ist schlicht falsch, was Herr Rörig behauptet, dass im Umkehrschluss Missbrauchsabbildungen insbesondere aus dem Bereich des Kindesmissbrauchs toleriert würden.

 

Herr Kleber hakt nach:

Ist es denn richtig, in einer Gesellschaft wegen einer dunklen Randszene der Kinderpornographie, für alle den Datenschutz zu lockern oder aufzulösen?

Die Antwort von Herrn Rörig hinterlässt Entsetzen, wenn er damit recht haben sollte:

Es ist ja keine dunkle Randszene. Es ist ein massenhaftes Phänomen. Es gibt allein 80000 Websites auf der Welt, in denen Kinderpronographie gehostet ist…

Klingt es nicht verblüffend, dass es laut Herr Rörig augenscheinlich 80000 Websites mit kinderpornographischem Inhalt geben soll, wenn doch Kinderpornographie weltweit strafrechtlich verfolgt wird und es quasi kein Land dieser Erde gibt, welches so etwas toleriert? Demzufolge dürfte es jene 80000 Websites gar nicht geben. Im Übrigen ist es möglich, die Betreiber solcher Websites recht schnell zu ermitteln. Hier wurde von Herr Rörig eher eine fiktive Zahl aufgegriffen, die von niemanden nachgewiesen werden kann. Es gibt derartige Angebote und jedes einzelne davon ist schon zu viel. Aber offensichtlich wird nicht mit ausreichendem Druck dagegen vorgegangen. Das Problem besteht ja bereits darin, dass jemand, der solche Angebote entdeckt, sich selbst strafbar macht, wenn er oder sie diese den zuständigen Behörden mitteilt…

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