Faktencheck in der Flüchtlingsdiskussion

Share Button

In sozialen Netzwerken wird das Thema „Flüchtlinge“ so kontrovers diskutiert wie kaum ein anderes. Sachlichkeit ist dabei selten und die Fronten zwischen Gutmenschen und Besorgtbürgern bleiben verhärtet. Wenn Argumente fehlen treten Beleidigungen an deren Stelle. Wieso kann man eigentlich nicht anständig miteinander umgehen, auch wenn man anderer Meinung ist?

Vielleicht wäre es hilfreich, sich auf so wenig Sachverhalte zu konzentrieren wie möglich und Ausschweifungen zu vermeiden. Und die Anerkennung von Fakten ehrt jene, die sich davon überzeugen lassen mehr als Personen, die andere öffentlich vorführen oder gar mit verbalen Fäkalattacken erniedrigen wollen.

Und nun zu einigen Punkten in der Flüchtlingsthematik, die immer wieder zu Auseinandersetzungen in den Kommentarspalten provozieren:

Abschiebung nach Afghanistan bzw. in nicht sichere Herkunftsländer:

In einem Artikel des Focus wird die Abschiebung von 27 Afghanen thematisiert. Diese Abschiebungen wurden von Demonstranten am Frankfurter Flughafen begleitet und kritisiert.

Deren Argument ist eigentlich schlüssig und nachvollziehbar. Afghanistan ist aktuell kein sicheres Herkunftsland. Darüber braucht man eigentlich nicht zu diskutieren, das steht als Faktum fest. Auch wenn die Bundesregierung verschiedene Regionen als sicher definiert, kann das kein Maßstab für die dortige Realität sein. Als Deutscher würde wohl kaum jemand freiwillig nach Afghanistan gehen wollen. Aber bereits dieser Vergleich hinkt gewaltig. Es lässt sich darüber spekulieren, für wen der Aufenthalt in Afghanistan gefährlicher ist. Im Vergleich zu Berlin, London oder Paris ist Kabul deutlich gefährlicher. Aber selbst in Afghanistan gibt es Städte, die von Terroranschlägen weniger betroffen sind als die großen europäischen Metropolen. Entscheidend für die Sicherheit ist in diesem Fall der spezifische Aufenthaltsort, weniger das Land.

Hassan H., auch 19 Jahre alt, sagte, er habe zwei Jahre und sieben Monate lang gesessen. Er habe „einen Typen zusammengeschlagen und ihm eine Pistole an den Kopf gehalten“, weil er seine Freundin belästigt hätte. „Ich kann für fünf Jahre nicht nach Deutschland zurück, aber ich hole mir jetzt einen Pass hier und dann gehe ich in die Türkei, warte fünf Jahre und gehe nach Deutschland zurück“, sagte er.
Diese Aussage sollte zumindest Skepsis erzeugen, ob man nun glaubt, Afghanistan ist unsicher für Abgeschobene oder doch in Teilen sicher genug. Denn hier kommt ein weiterer Aspekt hinzu. Haben verurteilte Straftäter, wofür niemand die Gewähr geben kann, dass sie eine Bedrohung für die Menschen im Zufluchtsland darstellen können und dies auch bereits unter Beweis gestellt haben, einen uneingeschränkten Anspruch auf Schutz und Versorgung? Ist die Unversehrtheit eines kriminellen Migranten höher zu bewerten als die Unversehrtheit der Bürger in diesem Land? Wenn diese Frage eindeutig zugunsten der abgeschobenen Straftäter beantwortet werden kann, sind solche Abschiebungen unverzüglich zu beenden.
Abgesehen von der Abschiebeproblematik ist bei genauer Analyse die Aussage dieses Hassan H. nicht schlüssig. Wenn er in Deutschland 2 Jahre und 7 Monate in einer Haftanstalt verbracht hätte, wäre er bereits im jugendlichen Alter von 16 höchstens 17 Jahren in den geschlossenen Vollzug gekommen. Nach Jugendstrafrecht und der von ihm angegebenen Delikte ist das ausgeschlossen. Seine Aussagen können schlicht nicht der Wahrheit entsprechen. Schließlich er kündigt sogar schon seine illegale Rückkehr an. Die Motivation, ausgerechnet nach Deutschland zu kommen, scheint sehr hoch zu sein und hat mit Flucht vor Verfolgung und Tod eigentlich nichts zu tun. Er könnte ja durchaus auch in der Türkei bleiben, wo er sowieso temporär hin will.
Ebenfalls ist ein weiterer Aspekt von entscheidender Bedeutung. Wenn man Menschen generell nicht in Länder abschieben darf, wo diesen Tod, Verfolgung oder Folter droht, wohin kann man dann überhaupt noch Leute abschieben? Quasi könnte ein Asylbewerber diese Argumente für jedes beliebige Heimatland vorbringen. Selbst in den USA gibt es in einigen Bundesstaaten noch die Todesstrafe. Nach diesen Kriterien dürfte ein dort verurteilter Massenmörder, der die Flucht nach Deutschland geschafft hat, nicht abgeschoben werden. Im Umkehrschluss bedeutet das, wer es als Asylbewerber bis nach Deutschland geschafft hat, kann dauerhaft bleiben, völlig ungeachtet des Ergebnisses seines Asylbescheides. Die hohen Zahlen von „Geduldeten“ bestätigen weitgehend dieses Dilemma…
Verteilung von „Flüchtlingen“ in der EU:
Die EU möchte sich immer gern als Solidargemeinschaft präsentieren. Solange jeder Mitgliedstaat davon profitiert, gelingt das auch. Doch die Flüchtlingskrise verdeutlicht die Uneinigkeit innerhalb der EU. Vehement weigern sich Länder wie Polen, Ungarn, Tschechien und Slowakei, gern als sogenannte Visegrad- Staaten bezeichnet, gegen die von der EU beschlossene Verteilung von Flüchtlingen. Über die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Die Fakten lassen sich allerdings nicht leugnen.
Kritiker dieses EU- Beschlusses, wonach Flüchtlinge nach Quoten auf die Mitgliedstaaten verteilt werden sollen, argumentieren gern mit dem Alleingang von Bundeskanzlerin Merkel im September 2015. Sie habe schließlich damals die Grenzöffnung angeordnet und damit eine regelrechte Flüchtlingslawine ins Rollen gebracht. Man kann schließlich nach einem solchen Alleingang nicht andere EU- Staaten dazu verpflichten, diese Politik zu übernehmen und es als solidarische Verpflichtung anzusehen. Man muss in der Beurteilung dieses Sachverhaltes allerdings möglichst alle Umstände einbeziehen. Was war eigentlich im September 2015 genau geschehen?
Tausende Migranten sind am Keleti- Bahnhof in Budapest gestrandet, die über die Balkanroute nach Mittel- und Nordeuropa ziehen wollten. Es bahnte sich eine humanitäre Katastrophe an und es war auch mit Gewaltausbrüchen zu rechnen. Victor Orban drohte damit, die Migranten an die Grenze zu Österreich zu bringen. Der damalige Bundeskanzler Faymann bat daraufhin Bundeskanzlerin Merkel um Hilfe. Diese entschied quasi im besagten „Alleingang“, die Migranten nach Deutschland einreisen zu lassen. Inwieweit sie als Bundeskanzlerin dazu befugt war, wird kaum thematisiert. Nach Recherchen der Zeit hat Merkel erst im Anschluss an ihre Entscheidung die Parteichefs der Koalitionspartner Sigmar Gabriel und Horst Seehofer in Kenntnis gesetzt. Letzterer hatte sie gar nicht am gleichen Tag erreichen können und es war der Beginn eines internen Scharmützels der beiden Unions- Führer. Der Bundestag war demnach überhaupt nicht involviert und die Bundesregierung nur in Person von Angela Merkel. Ihre halbherzige Rechtfertigung mit den historischen Worten „Wir schaffen das“, war der Beginn einer beispiellosen Spaltung der deutschen Gesellschaft in „Bahnhofsklatscher“ und „Gutmenschen“ auf der einen Seite und „besorgte Bürger“ und „Besserdeutsche“ auf der anderen. Dazwischen gab es keinen Platz für mehr oder weniger neutrale Positionen. Innenpolitisch darf man die Entscheidung von Merkel als enormen Fehler beschreiben, humanitär allerdings absolut vertretbar.
Man kann Griechenland vorwerfen, die Außengrenzen der EU nicht unter Kontrolle zu haben, was sich ja auch aus geographischer Sicht außerordentlich schwierig gestaltet. Man kann den Balkanstaaten vorwerfen, dass sie die Migranten durch ihr Land ziehen ließen. Aber man muss vor allem den deutschen Behörden anlasten, diese Massenbewegung von Flüchtenden entscheidend beeinflusst zu haben. Ein unüberlegter Tweet auf der Microblogging- Plattform Twitter des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) löste die Flüchtlingslawine regelrecht aus.
Es war also das Verschulden einer deutschen Behörde, dass im Herbst 2015 so viele Migranten nach Deutschland kommen wollten. Das ist ein Hauptargument der Visegrad- Staaten gegen die Aufnahme von Migranten. Es gab von Seiten der Migranten keine Motivation mehr, sich in anderen EU- Staaten registrieren zu lassen. Das war mitunter auch die Ursache für die Eskalation am Keleti- Bahnhof in Budapest.
Seit dem 21. Oktober 2015 trat das Dublin- Verfahren offiziell für Deutschland wieder in Kraft. Es wurde ein Flüchtlings- Pakt mit der Türkei vereinbart und die Balkanroute wurde im Laufe des Jahres 2016 faktisch dichtgemacht. Dennoch hielt der Flüchtlingsstrom an, wenn auch in geringeren Mengen. Fortan schlugen die Migranten die enorm gefährliche Mittelmeerroute von Libyen nach Italien ein. Bei der Verteilung der Migranten innerhalb der EU geht es gar nicht um die Menschen, die seit September 2015 über die Balkanroute nach Deutschland gekommen sind. Hierfür ist Deutschland allein verantwortlich und kann auch nicht mehr nachträglich das Dublin- Verfahren geltend machen. Die Verteilung betrifft jene Migranten, die über die Mittelmeerroute in die EU gekommen sind und jene, die seither in Griechenland festsitzen. Hierfür sollte die EU als Solidargemeinschaft durchaus eine gerechte Umverteilung durchsetzen. Man kann weder Italien noch Griechenland eine Schuld zuweisen, dass sie unglücklicherweise die Außengrenzen der EU bilden.  Und die Visegrad- Staaten sollten sich darüber bewusst werden, dass ihr Beitritt zur EU nicht nur dem eigenen Vorteil gilt, sondern daraus auch Verpflichtungen entstehen. Dazu zählt es, dass man sich an gemeinsame Mehrheitsbeschlüsse hält.

 

Share Button

Der Kampf der Lügenpresse gegen alternative Fakten

Share Button

Das Messer- Attentat auf den Bürgermeister von Altena, Andreas Hollstein, hat ausgesprochen hohes mediales Interesse erzeugt. Der Eindruck, dass Straftaten von Migranten nach Möglichkeit keine Erwähnung in den überregionalen Medien finden sollen und insbesondere rechtsradikal oder rassistisch motivierte Straftaten demgegenüber überproportional repräsentiert werden, scheint sich hiermit erneut zu bestätigen. Die Berichterstattung wirkt subjektiv unausgewogen.

Wenn man beispielweise den Fall einer Vergewaltigung in einer Schweriner Flüchtlingsunterkunft mit dem Fall der Messerattacke auf den Bürgermeister in seiner medialen Beachtung vergleicht, muss man diese Diskrepanz einräumen. Beide Taten fanden etwa zum gleichen Zeitpunkt statt. Vergleichen sollte man sie dennoch nicht miteinander…

Trotzdem fühlen sich Leute dazu genötigt, die Messerattacke zu verharmlosen und gar als Fake darzustellen.

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

Das Opfer, Andreas Hollstein, wird auf perfide Weise zum Lügner stilisiert. Weil seine Verletzung am Hals angeblich keine 15 Zentimeter tiefe Stichwunde sein könne, würde man das Attentat überbewerten und sogar für politische Zwecke instrumentalisieren. Der Täter wird indes in Schutz genommen und ihm wird Verständnis zuteil. Das wäre schon schlimm genug, wenn der Verfasser dieses Beitrages nicht noch seine Darstellung mit bösartigen Fakenews untermauern würde.

Einem Foto des verletzten Bürgermeisters wird eine Montage mit Bildern von 16 entstellten Frauen(sic!) gegenüber gestellt. Es soll sich dabei um Opfer krimineller Ausländer handeln. Es wird ein Bezug konstruiert, der gar nicht existiert. Darüberhinaus ist das Foto sogar ein übles Fake.

Die Bildmontage soll von Muslimen vergewaltigte Frauen aus Schweden zeigen. Das Bild kursiert vorwiegend in rassistischen und rechtspopulistischen Kreisen und deren Online- Medien. Tatsächlich lassen sich die einzelnen Bilder auf den „Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“ vom 25. November 1999 zurückführen, wo die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 17. Dezember 1999 diesen thematisierte.

Auf einer griechischen Internetseite wird dieser Hoax aufgedeckt. Es handelt sich um misshandelte Frauen, wovon nur eine tatsächlich aus Schweden stammt, ein Bild sogar einen Mann darstellt und die Bilder zwischen 1999 und 2016 entstanden sind. Vorwiegend waren es Opfer häuslicher Gewalt und ein Bezug zu kriminellen Ausländern ist konstruiert.

 

Share Button

Bleiberecht und 1050 Euro für alle?

Share Button

Mit der Aussage in einem Interview „Bleiberecht und 1050 Euro für alle“ hat der Fraktionschef der Linken im saarländischen Landtag, Oskar Lafontaine, nicht nur in der eigenen Partei Fronten verhärtet, sondern auch deutschlandweit medial Provokationen ausgelöst.

Quelle: http://www.linksfraktion-saarland.de/service/fotodownload/
Quelle: http://www.linksfraktion-saarland.de/service/fotodownload/

Die Originalausage lautet folgendermaßen:

Bleiberecht und 1050 Euro für alle, die zu uns kommen, sind wirklichkeitsfremd.

Quelle: www.oskar-lafontaine.de

 

Beim Focus fällt man auf die Interpretationsfähigkeit dieses Satzes herein, ob bewusst oder nicht, ist nicht erkennbar.

Allerdings sei die Annahme, allen Flüchtlingen stünde ein „Bleiberecht und 1050 Euro“ zu, „wirklichkeitsfremd“, so Lafontaine wörtlich.

Quelle: Focus

Die deutsche Sprache kann irritierend sein. In der Mathematik behilft man sich Klammern, um die Aufgaben korrekt abbilden zu können. In der Sprache scheint das auch gelegentlich notwendig zu sein.

(Bleiberecht und 1050 Euro) für alle, die zu uns kommen, sind wirklichkeitsfremd.

Bleiberecht und 1050 Euro (für alle, die zu uns kommen), sind wirklichkeitsfremd.

Um jeglichem Missverständnis aus dem Wege zu gehen, hätte Herr Lafontaine sich folgendermaßen ausdrücken müssen:

1050 Euro und (Bleiberecht für alle, die zu uns kommen), sind wirklichkeitsfremd.

Denn erst ein Blick in das Bundestagswahlprogramm der Partei „Die Linke“ bringt Aufklärung:

Wir unterstützen die Forderungen nach
einem sofortigen Stopp der Abschiebungen
und nach einem Bleiberecht für alle.

So lautet die Forderung der Partei im Wahlprogramm auf Seite 12. Es ist ausschließlich vom „Bleiberecht für alle“ die Rede.

Auf Seite 10 findet man schließlich in einem anderen Zusammenhang auch jene 1050 €:

Soziale Garantien des Lebens: Armut
abschaffen, statt die Armen bekämpfen:
Wir schaffen das Hartz-IV-System ab und
ersetzen es durch eine bedarfsdeckende
und sanktionsfreie Mindestsicherung in
Höhe von 1.050 Euro ohne Sanktionen und
Kürzungsmöglichkeiten. Der Bezug des
Arbeitslosengeldes muss deutlich verlängert werden.

So wird klar, dass die Kritik auf das eigene Wahlprogramm ausgerichtet war und nicht eine fikitive Zuwendung für Zuwanderer sein kann. Die Abschaffung von Hartz- IV zu einer Art sanktionsfreier Mindestabsicherung, ohne den Empfängerkreis näher zu definieren, schließt Zuwanderer automatisch mit ein.

Denn das Gesetz beschreibt den Leistungsanspruch für Ausländer folgendermaßen:

Ausländer sind zum Leistungsbezug berechtigt, wenn sie die aufenthaltsrechtliche Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung in der Bundesrepublik erhalten haben oder die Erteilung grundsätzlich möglich wäre. Einen Anspruch auf ALG II haben auch freizügigkeitsberechtigte Ausländer aufgrund des Freizügigkeitsgesetzes/EU. Schließlich steht auch Ausländern ALG II zu, die als Geduldete, Flüchtlinge oder politisch Verfolgte ein Bleiberecht genießen.

Grundsätzlich ausgeschlossen vom Leistungsbezug sind Ausländer, die sich nur zum Zweck der Arbeitssuche in der Bundesrepublik aufhalten. Dieser Anspruchsausschluss betrifft auch die Familienangehörigen des Arbeit suchenden Ausländers. ALG II kommt auch nicht infrage für Ausländer, denen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen können.

Wenn demnach das Arbeitslosengeld II in Höhe von 416 € (aktuell für Alleinstehende) in eine sanktionsfreiue Mindestabsicherung in Höhe von 1050 € umgestaltet würde, wäre das in det Tat ein verlockender Anreiz für Migration nach Deutschland zu kommen. Wie immer es Herr Lafontaine gemeint haben will, es ist eine ziemlich unausgegorene Programmatik, die man sowohl als Außenstehender sowie als Parteimitglied hinterfragen und kritisieren darf.

Jedoch die TAZ nutzt die Interpretationsmöglichkeit der Aussage, um politisch Einfluss auf die Meinungsbildung der Leser zu nehmen.

Quelle: http://www.taz.de/!5462152/
Quelle: taz.de

Die Unterstellung, dass Herr Lafontaine diese Zahlen aus der Luft gegriffen hätte, sind eindeutig Fakenews. Man muss eben etwas recherchieren und die Zahl im Wahlprogramm der Linken finden…

Share Button

Darf es ein bisschen Volksverhetzung sein?

Share Button

Beurteilen soll der geneigte Leser selbst, ob sich hier eine rechtspopulistische Facebookseite darauf spezialisiert hat, mit durchaus üblen Kommentaren muslimischer Leute, die Gesellschaft immer weiter zu spalten oder man das als wissenswerte Informationen verstehen kann. Die juristische Bewertung darf man ja seit dem 1. Oktober dem Konzern Facebook überlassen, der ja nach dem Netzdurchsuchungsgesetz des ehemaligen Bundesjustizministers Heiko Maas sozusagen dazu verpflichtet wurde. (Ob das funktioniert, kann man ja an diesem Beispiel testen. Meldung an Facebook ist am 6. Oktober 2017 gesendet worden.)

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

Soweit klingt das nicht verwerflich. Aber wenn man sieht, wie diese Leute systematisch Menschen mit muslimischem Glauben vorführen wollen, weil diese sich ungeschickt ausgedrückt haben, im Affekt überreagierten oder deren Äußerungen sogar aus dem Kontext herausgelöst wurden, bekommt diese Form der Propaganda eine neue und unseriöse Qualität.

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

Um es gleich vorweg zu nehmen, die junge Frau hat den Kommentar tatsächlich so geschrieben. In einem Gespräch versicherte die junge Frau glaubhaft, dass sie das nicht so gemeint habe und sie sich dafür entschuldigen möchte, aber es nicht möglich ist, weil die Seite, wo diese Diskussion stattfand, nicht mehr existiert. Sie hatte sich darüber aufgeregt, dass im Rohingya– Konflikt in Myanmar so viele Menschen einer ethnischen Säuberung zum Opfer fallen. Dabei wurde offensichtlich auch ein Buddhist getötet. Der genaue Kontext kann leider nicht mehr rekonstruiert werden. Die Betreiber von Salatkisten 3.0 bedienen sich einem älteren Profilbild der Frau und basteln damit eine hetzerische Bildmontage. Der Begriff „Ungläubige“ wurde von der Frau zudem falsch interpretiert, wie sie selbst zugibt. Sie versteht darunter alle Menschen, die anderen Böses antun. Das ist in der deutschen Rethorik zwar falsch, ist aber nun auch geklärt und sollte insbesondere von Rechtspopulisten nicht so hochstilisiert werden. Würde man alle Amerikaner über den Begriff „Fuck“ definieren, blieben nur wenige übrig. Und die Deutschen, die diesen Begriff ebenso sinnentstellt verwenden, bilden eine recht zahlreiche Horde…

Hier ist der Artikel, welcher die junge Frau dazu veranlasste, so übertrieben zu reagieren.

Quelle: https://www.facebook.com/MuslimMainstream/photos/a.196208730540531.1073741834.191367131024691/869761009851963/?type=3&hc_location=ufi
Quelle: https://www.facebook.com/MuslimMainstream/photos/a.196208730540531.1073741834.191367131024691/869761009851963/?type=3&hc_location=ufi
Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

Das Originalbild zum Vergleich mit einigen Kommentaren dazu weißt die Manipulation nach. Das darf man wohl als Urheberrechtsverletzung deuten und womöglich noch mehr?

Auch andere Menschen werden stigmatisiert über solche Bild- Montagen:

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

Auch der Kommentar dieser jungen Frau mag verstörend wirken. Und ja, man sollte vorher immer genau überlegen, was man ins Netz posaunt. In keiner Weise sind solche Aussagen von Menschen, die in Deutschland leben wollen und womöglich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zu tolerieren. Doch die Antworten darauf sind nicht weniger schlimm:

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

Muslimische Mitbürger sollten in Zeiten, wo Islamismus ohnehin ihre Religion überstrapaziert und Migration sowie Flucht aus Krisengebieten mit vorwiegend muslimischer Kultur in Deutschland Reibungspunkte produziert, genau darauf achten, was sie öffentlich von sich geben. Wie man sieht, gibt es Gruppierungen, die nur darauf warten, um diese Äußerungen für eigene Zwecke zu instrumentalisieren. Das ist schlimm genug und man sollte die Ausgrenzungen nicht unnötig befeuern.

Frau Soraya Abdul hat per Facebook Chat zum Sachverhalt folgende Aussage getroffen:

Ich habe mich in einem Kommentar zuvor falsch ausgedrückt gehabt und würde gern einiges klar stellen:

Ich habe gesagt, das ich möchte das die Ungläubigen vernichtet werden, doch das war bloß eine falsche Formulierung.
Jeder definiert das Wort „Ungläubige“ anders und meine Definition von Ungläubige sind die herzlose Menschen die gnadenlos Kinder töten bzw. erstmal foltern.
Das Wort Ungläubige ist für mich also ein Synonym des Wortes Mörder.
Ich wünsche selbstverständlich niemandem den Tod. Egal ob christ, muslim, Atheisten oder sonst was.
Ich lebe selber in einem christlichen Land und bin auch sehr glücklich. Ich habe gelernt tolerant gegenüber alles und jedem zu sein und das bin ich auch.
Jedoch haben mich diese Mörder/Umgläubige so unglaublich wütend gemacht, das ich von der Situation heraus gehandelt habe. Meine Wortwahl hat sich bloß so ergeben, weil ich nicht nachgedacht habe und eher emotional als rational gehandelt habe.
Wenn jemand also sich weiterhin das Recht gibt über mich zu urteilen, so soll er/sie sich erstmal diesen Beitrag durchlesen.
Ich entschuldige mich selbstverständlich auch für die Verwirrung.

 

Aber wer verbirgt sich eigentlich hinter Salatkisten 3.0?

Wirft man einen Blick in die Infoseite möchte man beinahe an verunglückte Satire glauben. Das muss man jetzt nicht alles unbedingt lesen. Es wird versucht, sich in laienhafter Weise juristisch eine Rehabilitation auf die eigenen Verfehlungen zu erwirken. Das ist natürlich vollkommen obsolet, sich selbst eine rechtliche Absolution für mögliche strafbewährte Aktionen zu verleihen.

Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin.
In Ausübung dieses Rechts wird allen Behörden, insbesondere Ämtern, juristischen
Personen öffentlichen Rechts, in dieser Weise beliehenen Personen und Anstalten
öffentlichen Rechts der Zutritt zu unseren Webseiten verboten!

Das klingt ziemlich nach Satire oder es ist Dummheit.

Gleiches gilt für sonstige Nutzer/User, die uns Schaden in irgendeiner Form zufügen,
oder sonstwie den virtuellen Hausfrieden stören wollen,
wie: Hetzer, Verunglimpfer, Verleumder, Meckerer, Moslems, Nörgler, Grüne,
Gutmenschen, Systemgläubige, Antisemiten, Besserwisser, Neider u.a.m..

Hetzer und Verunglimpfer wollen Hetzer und Verunglimpfer davon abhalten, eine öffentlich zugängliche Facebook- Seite zu besuchen. Wie blöd ist das denn?

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,
Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Der Autor hat allerdings die Pflicht nach deutschen Gesetzen, seine Inhalte entsprechend zu prüfen und gegebenenfalls dafür zu haften.

Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder
ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen
Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen
verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Falsch, der Seitenbetreiber ist vollumfänglich für seine Inhalte verantwortlich.

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten
Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm
selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen
oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte
zurückzugreifen.

Das ist ja phänomenal gescheitert.

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Das ist niedlich und amüsiert sicher jeden Abmahnanwalt.

Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten
oder Teile unserer Website Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen
oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen,
so bestehen wir – unter Berufung auf Paragraph 8 Abs. 4 UWG – darauf, dass uns über
diese Angelegenheit eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle
Nachricht ohne Kostennote gesendet wird!

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen
Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde
damit einen Verstoss gegen Paragraph 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung
sachfremder Ziele als beherschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere
einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen
die Schadensminderungspflicht darstellen.
Hinsichtlich der Inhalte in den bereitgestellten Mitglieder- und Partneraccounts
nehmen wir als Diensteanbieter die Haftungsprivilegien nach Paragraph 5 Nr. 3 TDG
bzw. nach Paragraph 11 TDG in Anspruch.

Es ist lustig, wenn man sich auf Paragraphen berufen möchte, die erst von Interesse sind, wenn bereits Abmahnungen oder Unterlassungserklärungen eingegangen sind. Das kann man als profilaktische Drohung verstehen.

 

Die Internetadresse der Israel Defence Forces (https://www.idfblog.com) wird an dieser Stelle als Kontaktadresse angegeben. Hierbei handelt es sich um die Internetpräsenz des israelischen Militärs. Es ist auszuschließen, dass sich das israelische Militär dieser Facebookgruppe bedient, um vorwiegend recht plump gegen Muslime zu hetzen.

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

Die Betreiber von Salatkisten 3.0 scheinen sich sicher zu fühlen und bestätigen sogar selbst, das israelische Militär zu sein:

Quelle: Facebook Chat
Quelle: Facebook Chat

Hier wird demnach sogar die Israel Defence Forces für innerdeutsche Hetzpropaganda missbraucht. Die Hetze richtet sich unter anderem auch gegen deutsche Politiker wie Angela Merkel und Sigmar Gabriel. Ob das nicht strafrechtlich relevant ist…?

Share Button

Das schiefe „Bild“ zum Familiennachzug.

Share Button

Das Wortspiel in der Überschrift ist nicht zufällig. Wieder einmal entlarvt sich Deutschlands Quantitäts- Journalismus- Blatt Nummer 1 mit einer Falschmeldung quasi selbst.

Die Bildzeitung dient bei solchen Themen augenscheinlich als seriöse Quelle für Alternativmedien, die ansonsten die renommierte Presselandschaft gerne als Lügenpresse titulieren.

Quelle: https://www.wochenblick.at/geheimplan-nach-wahl-merkel-will-mindestens-15-millionen-syrer-holen/
Quelle: Wochenblick

Ein brisantes Papier könnte wesentlichen Einfluß auf die deutsche Bundestagswahl haben. Wie die deutsche „Bild“-Zeitung jetzt enthüllte, erwartet die Merkel-Regierung einen starken Anstieg des Familiennachzugs bei Syrern.

Originalquelle: Bildzeitung

Fakt ist: Die Zahl der von Deutschland erteilten „Visa zur Familienzusammenführung“ steigt deutlich an. Von Januar 2015 bis Ende Juni 2017 wurden weltweit rund 230 000 Anträge auf Familiennachzug über das Visumverfahren bewilligt.

Was ist richtig und was falsch?

Richtig ist, dass tatsächlich etwa 230000 Visaanträge genehmigungspflichtig sind.

Richtig ist auch, dass etwa so viele Anträge bewilligt wurden.

Falsch ist, dass dies ein Geheimplan wäre, denn dann wüsste ja die breite Öffentlichkeit nichts davon.

Falsch ist, dass explizit Merkel oder sonst jemand mindestens 1,5 Millionen Syrer holen möchte. Das ist eine reine Mutmaßung einer populistischen Redaktion.

Die massive Zunahme des Familiennachzugs wird circa ab März 2018 erwartet – also nach der Bundestagswahl am 24. September! Bisher wurden diese Zahlen zum Familiennachzug sorgfältig unter Verschluss gehalten…

Falsch ist, dass diese Zahlen sorgfältig unter Verschluss gehalten wurden. Die Tatsache, dass hier und anderswo darüber geschrieben und diskutiert wird, entlarvt diese Behauptung als Fake.

Falsch ist, dass man eine massive Zunahme ab März 2018 erwartet, obgleich man dies völlig legitim annehmen dürfte.

Richtig ist, dass der März 2018 tatsächlich nach der Bundestagswahl im September 2017 sein wird.

Weshalb wird die massive Zunahme des Familiennachzugs im März 2018 aller Voraussicht nach ausbleiben?

So beschreibt es Panorama recht nachvollziehbar:

Denn bereits im März 2016 hatte die Bundesregierung den Familiennachzug stark gebremst. Seit dem sogenannten „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ ist der Familiennachzug für alle Flüchtlinge ausgesetzt, die zwar als Bürgerkriegsflüchtlinge, nicht jedoch als individuell Verfolgte anerkannt sind. Ein Großteil der Syrer, über deren Asylanträge seit März 2016 entschieden wurde, darf momentan nicht einmal die engsten Angehörigen zu sich holen.

Und sogar für diejenigen, die nach Genfer Konvention anerkannt sind und dadurch noch das Recht haben, ihre Angehörigen zu sich zu holen, ziehen sich die Verfahren momentan oft über Jahre hin. Gründe dafür sind monatelange Wartezeiten auf Termine bei den deutschen Auslandsvertretungen und immer strengere bürokratische Nachweisanforderungen bei deutschen Botschaften. Diese Forderungen sind teilweise kaum zu erfüllen: Zum Beispiel, wenn eine syrische Mutter aufgefordert wird, aus der Türkei zurück ins Heimatland Syrien zu reisen, um dort die Pässe für sich und ihre Kinder verlängern zu lassen. Im Klartext bedeutet das: Familien sind häufig über viele Jahre getrennt.

Quelle: Panorama

Oder einfach für Bildzeitungsleser erklärt: „Wenn es im Schwimmbad erlaubt ist vom 10 Meter- Turm zu springen, wird das sicher nicht jeder Schwimmbad- Besucher auch machen…“

Wie kommt man nun auf 1,5 Millionen Syrer, die angeblich ab 2018 in Deutschland leben werden?

Das ist eine Mischung aus Mathematik und Spekulation, der sich die Leute vom Wochenblick bedienen:

Denn laut offiziellen Zahlen hat Syrien eine Geburtenrate von rund drei Kindern laut offiziellen Daten, die den Erhebungen der „Weltbank“ entsprechen. Da hauptsächlich junge Männer aus Syrien nach Deutschland zumeist illegal eingereist sind, ist laut Experten damit zu rechnen, dass im Familiennachzug auch zahlreiche Ehefrauen inbegriffen sind.

Richtig ist, dass es solche Erhebungen und Prognosen gibt.

Falsch ist die Quelle für die Fertilitätsrate (Geburten pro Frau). Die vom Wochenblick genannte Primärquelle ist das Internetportal FactFish. Diese wiederum beziehen sich nicht auf die Weltbank, sondern nennen als Quelle UN Data für diese Erhebung.

Falsch ist auch, dass es sich um offizielle Zahlen handelt.

Die Schlussfolgerung, dass aus Syrien überwiegend junge Männer illegal nach Deutschland eingereist seien, ist eine Annahme. Ebenso ist es eine Vermutung, dass demzufolge zahlreiche Ehefrauen im Familiennachzug inbegriffen wären. Es gibt keine fundierten Erhebungen über Ehefrauen, lediglich über den Frauenanteil unter Flüchtlingen generell. Noch weniger kann man diese Erhebungen speziell auf syrische Flüchtlinge aufschlüsseln. Es gibt eine Quelle, die zumindest für Österreich Angaben hierzu macht: Medienservicestelle.at. Es handelt sich demnach um eine gefühlte Realität, die man nicht in irgendwelche dubiosen Berechnungen einfließen lassen sollte.

Richtig ist wiederum, dass die Einreise nach Deutschland größtenteils juristisch als illegal bezeichnet werden darf, wenn der Grenzübertritt ohne Legitimation stattfand.

Multipliziert man diese Zahl mit den für 2018 erwarteten 390.000 Familiennachzügen, ergibt sich eine Gesamtzahl von 1,56 Millionen Syrern, die nach Deutschland einreisen! Nicht einbezogen sind dabei Männer mit mehreren Ehefrauen sowie der der mutmaßlich zu erwartende Nachzug von Großeltern bzw. Cousins und Cousinen.

Richtig ist, dass es Familiennachzug geben wird.

Falsch ist, dass man Zahlen multipliziert, die nicht tatsächlich vorliegen, sondern aus Prognosen und Schätzungen stammen.

 

 

 

Share Button

Heimaturlaub in Syrien

Share Button

In den Medien macht eine ungeheuerliche Meldung die Runde. In den sozialen Netzwerken wird heftig darüber diskutiert.

Anerkannte Asylbewerber sollen angeblich vorübergehend in ihre Heimat zurückgekehrt sein?

Das klingt schizophren, denn wer würde schon freiwillig an den Ort zurückkehren, wo ihn Folter und Tod erwarten?

Leider wird dieses heikle Thema kaum sachlich und vernünftig behandelt. In Wahlkampfzeiten war das eigentlich auch nicht zu erwarten.

Auslöser für die hitzige Debatte über Flüchtlinge, die Urlaub in ihrer Heimat machen würden, war eine sogenannte kleine Anfrage der AFD- Fraktion des Landtages von Baden- Württemberg.

Parteien versuchen die Umstände für eigene Interessen zu nutzen. Hierbei werden Fakten regelrecht rhetorisch angepasst, sodass der gewünschte Eindruck erweckt wird. Das kann sowohl zur maßlosen Übertreibung als auch zur beschwichtigenden Relativierung zurechtgebogen werden. Beides ist nicht rühmlich.

Doch das Problem existierte eigentlich schon lange vor der großen Flüchtlingskrise, deren Beginn gern auf den September 2015 datiert wird.

Bereits 1998 berichtete der Focus in einem Artikel über anerkannte Asylbewerber, die völlig ungeniert Urlaub in ihrer ehemaligen Heimat machten.

Sie kamen von einer Hochzeitsreise – aus dem Irak, dem Land, das sie angeblich bis heute verfolgt. Nasisa hatte in ihrer Heimat geheiratet, natürlich nicht ohne ihre Mutter.

Quelle: Focus

Einige Medien wie der Spiegel relativieren die Geschehnisse, indem geschickt Fehlinterpretationen in den Vordergrund gerückt werden:

Urlaubsabsichten? Dass diese bestanden, dafür hat das Innenministerium in Stuttgart allerdings keine Belege.

Quelle:  Spiegel

Dabei gab es gar keinen Anlass, die Gründe für einen vorübergehenden Aufenthalt in jenem Land nachzuvollziehen, welches eigentlich von den Flüchtenden wegen der Gefahr um Leib und Leben verlassen wurde. Genaugenommen spielen in diesem Fall die individuellen Beweggründe keine wesentliche Rolle. Die Vorstellung, dass eine politisch verfolgte Person wie beispielsweise Edward Snowden sein Asyl in Russland temporär verlassen würde, um in seiner Heimat USA beispielsweise der Beisetzung einer nahestehenden Person beizuwohnen, ist absolut undenkbar.

Ob im Irak der Großvater gestorben ist oder in Syrien die Schwester heiratet, kann nicht höher bewertet werden als die Gefahr, getötet, gefoltert oder inhaftiert zu werden.

Die Integrationsbeauftrage der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), glaubt dennoch, dass Heimaturlaube aus bestimmten Gründen für anerkannte Asylbewerber gerechtfertigt werden können.

Es kann gewichtige Gründe geben, warum ein anerkannter Flüchtling für kurze Zeit in seine Heimat reisen will…. Wenn die Mutter im Sterben liegt und man sie noch ein letztes Mal sehen möchte, muss das sicher anders bewertet werden als eine Art Heimaturlaub.

Tatsächlich werden die Gründe von den zuständigen Behörden weder abgefragt noch bewertet. Die Heimatreisen sind nicht einmal genehmigungspflichtig. So sind alle Gründe, die hier ins Spiel gebracht werden, rein spekulativ. Man kennt sie schlichtweg nicht.

Das europäische Asylrecht erlaubt sogar explizit Auslandsreisen. Dabei sind Verfolgerstaaten nicht ausgeschlossen. Rechtlich besteht demnach kein Grund zur Beanstandung. Moralisch hingegen darf man sich durchaus empören, dass die Rechtslage so gestaltet wurde, dass Missbrauch geradezu gefördert wird.

Nachweislich gibt es Fälle, wo sogar anerkannte Asylbewerber quasi regelmäßig ihre Heimat besuchen. Laut einem Artikel der Welt existieren darunter auch Urlaubsreisen.

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article158049400/Fluechtlinge-machen-Urlaub-wo-sie-angeblich-verfolgt-werden.html

Man sollte sich Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes noch einmal gründlich vornehmen:

Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

Syrien sowie der Irak, wo primär Heimaturlaube von anerkannten Asylbewerbern beanstandet werden, gelten aktuell als unsichere Verfolgerstaaten. Asylbewerber aus diesen Ländern haben gute Chancen auf Anerkennung, weil eben die Sicherheitslage in diesen Staaten pauschal als gefährlich anerkannt ist. Wer dennoch in der Lage ist, ungehindert in solche Länder ein- und auszureisen, kann demnach weder politisch verfolgt werden oder gar um sein Leben fürchten. Die einzige Schlussfolgerung, die man daraus ziehen kann, ist, dass diese Personen kein Asyl benötigen.

Share Button

Fluorid zerstört dein Gehirn?

Share Button

Dass Fakenews inzwischen zum Massenphänomen avancieren, ist durchaus auf den Umstand zurückzuführen, dass mit solchen Beiträgen häufig erfolgreichere virale Effekte erzielt werden als mit seriösen Artikeln. Augenscheinlich lassen sich viele Menschen von solchen Meldungen mehr beeindrucken und dazu animieren, diese überzogenen Geschichten zu verbreiten und sich damit zu beschäftigen. Für die Erfinder von Fakenews erhöht das deren Reichweite und kann sich sogar monetär erfolgversprechend auswirken, denn das sogenannte Clickbaiting (Klicks mit Ködern provozieren), ist zur Marketing- Strategie empor gestiegen.

Das fängt oft recht harmlos an und wird besonders gern im Dunstkreis diverser Verschwörungstheorien angewendet. Verschwörungstheorien leben regelrecht von der Naivität und der Leichtgläubigkeit ihrer Anhänger. Es werden Pseudo- Tatsachen erfunden, um schwer verständliche Zusammenhänge diesen Leuten plausibel anbieten zu können und ein vorgefertigtes Weltbild zu bestätigen.

Quelle: https://www.facebook.com/eric.xohjax/posts/2004257456462513
Quelle: https://www.facebook.com/eric.xohjax/posts/2004257456462513

Eigentlich sollte allein der Rechtschreibfehler beim Begriff „Flourid“ (korrekt: Fluorid) dem geneigten Betrachter Zweifel bereiten? Eine Bildrecherche im Internet entlarvt schließlich die Falschmeldung als solche eindeutig.

Quelle: https://sites.google.com/site/doencassneurologicas/home/apneia/d
Quelle: https://sites.google.com/site/doencassneurologicas/home/apneia/doenca-de-alzheimer

Die Abbildung im Original lässt sich bis ins Jahr 2009 zurückverfolgen und beschreibt im Wesentlichen den Krankheitsverlauf von Alzheimer. Die Abbildungen der Gehirne wurden neu angeordnet und ein Text hinzugefügt, der damit nichts zu tun hat. Es soll suggeriert werden, dass Fluorid für solche Veränderungen des Gehirns verantwortlich sein soll.

Obwohl diese Falschmeldung als solche nachgewiesen wurde, hält das manche Leute nicht davon ab, trotzdem die schädliche Wirkung von Fluorid nachweisen zu wollen. An dieser Stelle sei erwähnt, dass sich die Aufdeckung dieser Falschmeldung ausschließlich auf die Abbildung mit den Gehirnen bezogen hat und keineswegs auf andere gesundheitliche Folgen von Fluorid- Konsum. Das wird auch nicht bestritten. Aber man sollte sich schon Gedanken darüber machen, wenn jemand mit manipulierten Beweismitteln die Schädlichkeit von Fluorid untermauern möchte.

Quelle: Natürliche-Heilmittel.info
Quelle: Natürliche-Heilmittel.info

Inwieweit Fluorid nun generell schädlich für den menschlichen Organismus sein mag und die Dosierung eine entscheidende Rolle spielt, ist nicht Gegenstand dieser Betrachtung. Darüber sollen sich Wissenschaftler aus Medizin und Chemie auseinandersetzen. Es geht nur um den Nachweis, dass eine Abbildung aus der Alzheimer- Forschung für die schädliche Wirkung von Fluorid (speziell) am Gehirn missbraucht wurde. Wenn sich zudem pseudo- wissenschaftliche Internetportale solcher Falschmeldungen bedienen, um ihre eigenen Produkte besser vermarkten zu können, ist das schlichtweg unseriös.

 

Share Button

Küss nicht jeden Frosch!

Share Button

Viele Facebook- Nutzer erhalten zur Zeit als offiziell „vorgeschlagener Beitrag“ eine Werbung von Cool Technology. Es wird eine kleine Blackbox als revolutionäre Lösung beworben, die quasi kostenpflichtige Videoangebote wie Sky oder Netflix ohne lästige Abonnements oder Gebühren der jeweiligen Anbieter zur Verfügung stellt.

Es ist ein All-in-One-Entertainment-Center, mit dem Sie all Ihre andere Hardware und Fernbedienungen loswerden können. Alle Apps, die wir kennen sind bereits vorinstalliert, wie sie es vielleicht von Produkten wie AppleTV, Amazon Firestick etc. kennen. Aber es gibt einen Hauptunterschied – es erlaubt Ihnen, alles kostenlos zu sehen. Ohne Abonnements und völlig legal.

Quelle: Cool Technology

Verantwortlich für die Homepage ist Hostwinds LLC in Tulsa, 1002 Reunion Center, 9 East 4th Street (USA). Legal ist dieses Angebot in der europäischen Union eher nicht. Das Gerät selbst (TVFrog) ist dabei weniger das Problem. Vielmehr die darauf installierte Software, sofern sie tatsächlich gebührenpflichtige Angebote umgehen können sollte, definitiv rechtlich bedenklich.

So wird das Gerät vom Hersteller deutlich anders beworben:

Revolutionärer, schlanker Media-Hub basierend auf Android macht nicht nur Ihren TV smart, sondern ermöglicht es Ihnen, Ihre Videoinhalte zu streamen, einschließlich der neuesten Filme und TV-Shows und sogar Fotos von Ihrem Telefon oder Computer – direkt auf Ihren Fernseher, alles in atemberaubendem 4K Ultra HD. Auf TVFrog laufen alle Ihre gängigen Media-Dienste.

Quelle: Freeseetv.com

Mehrere Leute haben allerdings schlechte Erfahrungen gemacht:

Ist fake, Leute bezahlen und es wird nichts versendet, auch teilweise mehr abgebucht als bestellt, reagieren nicht auf Mails. Lass die Finger davon, habe gerade davon woanders gelesen aber den Link schon geschlossen.

Lasst die Hände von ! Ware wurde versendet aber bekam Post vom Zoll .Gerät hat keine europäische Zulassung und wird nicht ausgeliefert .Netzstecker nicht für Europa und kein Typenkennzeichen vorhanden .Wird jedoch kostenfrei zurückgesendet .
Ist fake, das Teil wird nicht versendet.
Das Nutzen von gebührenpflichtigen Streaming- oder Pay-TV Angeboten mithilfe technischer Umgehungsmaßnamen ist illegal.
Das Verwenden des TVFrog als Medien- Gerät ist grundsätzlich erlaubt.
Probleme mit Versand und Zoll hat der Käufer mit dem Händler zu klären.
Ob das Gerät überhaupt die Funktionalität erbringt, wie es beworben wird, ist äußerst fragwürdig.
Share Button

Wer sich „Wahrheit“ nennt und trotzdem lügt…

Share Button

Man muss schon viel Selbstherrlichkeit aufbringen, um seine Internetpräsenz mit dem Namen Wahrheit zu betiteln und 24 Stunden täglich Lügen zu verbreiten. Genau das macht die Internetseite truth24.net.

Zum Vorfall am S- Bahnhof Unterföhring, wo eine junge Polizeibeamtin durch einen Kopfschuß schwer verletzt wurde und der Täter wild um sich ballerte und weitere Personen verletzte, erfinden die Betreiber dieser Internetpräsenz eine ganz eigene spezielle Wahrheit.

Polizist Pistole entrissen und in Kopf geschossen – Täter Schwarzafrikaner, Polizei lügt!

Einzig das Entreißen der Pistole aus dem Halfter eines Polizeibeamten entspricht der Wahrheit in dieser Artikelüberschrift. Aber der Erfindungsdrang wird noch abenteuerlicher.

Die Polizei München hat uns und die übrigen Medien dreist angelogen, wir waren die ersten die über die Ungereimtheiten berichteten, sehen Sie unten, wie dreist aus einem Schwarzafrikaner, der gebrochen Deutsch spricht, ein „Deutscher“ wurde.

Woher stammen die Erkenntnisse von den anonymen Schreiberlingen eines Blogs, der sich auf einem Server befindet, welcher in Kalifornien betrieben wird und laut WHOIS- Afrage der fremdenfeindlichen Internetpräsenz rapefugees.net zugeordnet werden kann?

Die erste Quelle sieht folgendermaßen aus:

Laut einigen Twitterquellen soll der Täter laut Augenzeugen auf Antenne Bayern „dunkelhäutig“ sein.

Außerdem beruft sich truth24 auf eine eigentlich seriös wirkende Quelle:

Merkur.de

Dort kommen Zeugen zu Wort, wie auch der Sitznachbar des Täters in der S- Bahn.

Sein Sitznachbar, Eder beschreibt ihn als südländischen Typ, springt plötzlich auf und läuft durch den Gang der S-Bahn zwei Abteile nach vorne.

Truth24 macht aus der Wahrnehmung des Sitznachbarn, aus einem südländischen Typ einen Schwarzafrikaner.

Eder kann sich nicht zurückhalten: „Haben Sie irgendwelche Probleme, Sie können den Mann doch nicht zusammenschlagen?“, fragt er ihn auf Englisch. Der andere habe ihn bereits am Flughafen bedroht und habe ein Messer, antwortet der Angreifer in gebrochenem Deutsch.

Diese Aussagen sind nicht offiziell bestätigt und können situationsbedingt auch falsch interpretiert worden sein.

Stellt man nun die Erkenntnisse der Polizei im Zuge ihrer Ermittlungen entgegen, darf man an der Darstellung von truth24 zweifeln. Von der Pressestelle des Münchener Polizeipräsidiums haben wir folgende Aussagen bekommen:

  • – der Tatverdächtige ist in Bayern geboren
  • – der Tatverdächtige ist deutscher Staatsangehörigkeit
  • – der Tatverdächtige hat keinen bekannten Migrationshintergrund
  • – der Tatverdächtige hat zuletzt in den USA gelebt
  • – der Tatverdächtige war in Europa auf Tour unterwegs
  • – der Tatverdächtige ist zwar sonnengebräunt aber definitiv nicht dunkelhäutig und definitiv kein Schwarzafrikaner

An dieser Stelle möchten wir den Opfern dieser Tat, insbesondere der schwerverletzten Polizistin, eine gute Genesung wünschen. Truth24 hat dies nicht für nötig empfunden…

 

 

 

Share Button

Fakenews von der Bundesregierung

Share Button

Es wurde eher als Randnotiz wahrgenommen und lässt sich ohnehin nicht nachvollziehen. Im Zuge der Ankündigung von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen über die Schaffung einer neuen Cyber- Truppe innerhalb der Bundeswehr, äusserte sie sich auch über die Cyber- Angriffe auf die IT- Infrastruktur der Bundeswehr.

Am 1. April nimmt das neue Bundeswehr-Kommando „Cyber- und Informationsraum“ (CIR) in Bonn offiziell den Dienst auf. Damit wird in Deutschland vollzogen, was in anderen Staaten und bei der NATO bereits Realität ist: Cyber-Krieger werden neben Heer, Luftwaffe, Marine zu einer eigenen Waffengattung.

Quelle: Deutschlandfunk

Tatsächlich handelt es sich keinesfalls um einen Aprilscherz, sondern immerhin um eine erhebliche Strukturreform der Streitkräfte. Hierfür dürfen entsprechende Gründe nicht fehlen, um den Bürgern diese Personal- und Materialaufstockung plausibel zu machen. Hierfür hatte die Verteidigungsministerin eine atemberaubend hohe Zahl:

Nach Angaben von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen verzeichnet die Bundeswehr tagtäglich rund 4500 Zugriffsversuche von außen auf ihre Netzwerke. Zahlreiche dieser Cyberangriffe müssen offenbar der „Gefahrenstufe hoch“ zugerechnet werden. Der Welt am Sonntag (16. April) sagte von der Leyen: „Viele dieser Angriffe sind automatisiert – da versucht ein Computernetzwerk automatisch durch unsere Firewalls zu gelangen.“ Viel gefährlicher seien da schon „die maßgeschneiderten Angriffe“, sogenannte APTs (Advanced Persistent Threats), hinter denen deutsche Sicherheitsbehörden vor allem offizielle Akteure fremder Staaten vermuten.

Quelle: Bundeswehr- Journal

An anderer Stelle klingt das so:

Dieser Tage hat das Kommando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr den Dienst aufgenommen. Neben Heer, Marine und Luftwaffe verfügt das deutsche Militär nun auch über eine Waffengattung für den Cyber-Krieg. Die veröffentlichten Zahlen sind beeindruckend: In den ersten neun Wochen des Jahres 2017 habe es 284.000 Angriffe auf die IT der Bundeswehr gegeben, die abzuwehren waren.

Quelle: Tagesspiegel

Beide Zahlenspiele passen genau zueinander, wenn man sich schnöder Mathematik bedient. 31 Tage im Januar und 28 Tage im Februar ergeben zusammen 59 Tage. Hinzu kommen noch die ersten 4 Tage im März, während man eigentlich den 1. Januar 2017 korrekterweise wieder herausrechnen müsste. Wie dem auch sei, in etwa passen die 4500 Zugriffsversuche am Tag zu den 284000 in 9 Wochen zusammen.

Aus den Zugriffsversuchen werden im darauffolgenden Satz Cyberangriffe, was allerdings in der IT- Technik so nicht korrekt ist. Das gängige Betriebsystem- Kommando „Ping“ wird zum Beispiel permanent zu Analysezwecken im Netzwerk verwendet und sendet eine simple Anfrage an eine ausgewählte Zieladresse. Das ist durchaus ein Zugriffsversuch, allerdings in keiner Weise ein Cyberangriff. In der Datenkommunikation sind derartige gegenseitige Abfragen unerlässlich und völlig normal. Über Protokolle und Ports werden ständig Anfragen in Form von Datenpaketen untereinander ausgetauscht, vorwiegend um sicher zu stellen, dass die Systeme korrekt miteinander kommunizieren können. Das Versenden einer Email klopft regelrecht beim Empfänger- System an, um zu identifizieren, ob es sich um die richtige Zieladresse handelt und ob dieser Empfänger überhaupt erreichbar ist und das Datenpaket empfangen will. Die meisten Anfragen sind vollkommen harmlos und absolut erforderlich. Interessant wird der „PING“ Befehl, wenn man ihn mit dem Ziel „www.bundeswehr.de“ verknüpft:

Der Webserver der Bundeswehr gibt im Gegensatz zu den üblichen Antwortzeiten den Fehler einer Zeitüberschreitung aus. Offensichtlich verweigert ein Sicherheitssystem diesen banalen Zugriff und macht diesen gleichzeitig zum Cyberangriff. Das gleiche geschieht auch bei der Internetpräsenz der Bundesregierung. Hingegen kann man problemlos die meisten Internetadressen „anpingen“.

Tatsächlich ist es sogar möglich, über das „PING“ Kommando einen Cyber- Angriff auszuführen, der aber lediglich die Erreichbarkeit der entsprechenden Internetseite stören bis lahmlegen könnte. Hierbei spricht man von sogenannten DDoS- Attacken (Distributed Denial of Services), die eben bei konzentrierter Bündelung die entsprechende Internetpräsenz blockieren können. Das ist eher dramatisch für Online- Bestell- Portale und ähnliche Angebote.

Ein Werkzeug, wie beispielsweise ein Hammer, kann ebenfalls als Waffe missbraucht werden, bleibt aber dennoch in seiner Definition ein Werkzeug. So ist es auch bei Kommandos diverser Betriebssysteme zu verstehen.

Man darf also die Anzahl der von Frau von der Leyen publizierten Cyber- Angriffe durchaus hinterfragen. Ein Beispiel einer sogenannten Software- Firewall auf einen quasi inaktiven Computer mit Internetverbindung verdeutlicht, wie schnell harmlose Zugriffe als Angriffsversuche fehlinterpretiert werden können.

Bereits auf diesem ziemlich inaktiven Einzelsystem protokolliert die Firewall in kürzester Zeit sehr viele Zugriffe und blockiert diese auch, ungeachtet der Anfrage. Wenn es sich dabei nicht um Standard- Ports handelt, kann man kaum bis gar nicht feststellen, ob der Zugriffsversuch harmlos, gefährlich oder einfach auch nur zu Testzwecken stattgefunden hat. Es ist also gar nicht möglich, eine Zahl zu nennen, die die Höhe von Cyber- Attacken nur annähernd bestimmen könnte. Man kann bestenfalls die eingehenden Anfragen hierfür herausfiltern und pauschal von Zugriffsversuchen sprechen, ohne dabei eine Wertung über deren Gefährdungspotential abgeben zu können.

Bis dahin sind es allerdings reine Vermutungen, ob diese plausiblen Schlussfolgerungen der Realität entsprechen oder nur eine niedliche Verschwörungstheorie befeuern. Daher war es unerlässlich, das Bundesverteidigungsministerium hierzu zu befragen. Die Antwort bestätigt jedoch weitgehend die geäußerten Vermutungen (Auszüge aus der Antwort- Email):

Bei den in Rede stehenden 280.000 Ereignissen handelt es sich um die Summe der unberechtigten oder schadhaften Zugriffsversuche auf das IT-System der Bundeswehr im genannten Zeitraum. Die Quelle der erkannten und abgewehrten, überwiegend automatisierten, Zugriffsversuche sind im Wesentlichen technische Überwachungs- und Abwehrsysteme an den Netzübergängen des IT-Systems der Bundeswehr zum Internet.

Man gibt zu, dass ziemlich pauschal Zugriffsversuche erkannt und abgewehrt werden, wozu auch augenscheinlich alle harmlosen „PING“ Anfragen gehören, wie es im Test gezeigt und nachgewiesen wurde.

Mit der bewusst gewählten Formulierung: ‚die als Cyber-Attacken gegen die Bundeswehr gewertet werden können‚, bringt Frau Bundesministerin klar zum Ausdruck, dass die genannten Zahlen nicht 1:1 mit (möglichen) Cyber-Attacken gleichzusetzen sind. So werden meist viele erkannte Einzelereignisse durch eine nichtberechtigte Aktion/Person/Organisation ausgelöst. Eine Zuordnung zu einer Cyber-Attacke, die aus mehreren Phasen und Einzelaktivitäten besteht, ist aber sehr schwierig, eine konkrete Zuordnung zu einem Auslöser/Akteur/“Gegner“(sog. Attribution) in der Regel nahezu unmöglich.

Mit dieser Aussage wird vom Bundesverteidigungsministerium quasi zugegeben, dass die Aussage der Bundesverteidigungsministerin übertrieben war. Keineswegs wurde es in den Medien so deutlich, dass jene 280000 Cyberangriffe auch zu einem unbestimmt hohen Anteil völlig harmlose und normale Zugriffsversuche waren.

Handelt es sich nun um eine Fakenews oder nicht?

or Eine Fakenews im Sinne einer Lüge war die Aussage der Bundesverteidigungsministerin nicht, aber im Sinne von übertriebener Propaganda war es sicherlich.

Share Button

falschmeldung.info