Bigamie oder Kindeswohl?

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Überregional machten gleich 2 Fälle Schlagzeilen, wo syrische Flüchtlingsfamilien in einer polygamen Lebensgemeinschaft leben sollen. In Pinneberg hat die Kreisverwaltung das Kindeswohl als Begründung aufgeführt, Bigamie in diesen 2 Fällen zu tolerieren. Laut Gesetz ist Bigamie bzw. Polygamie in Deutschland untersagt.

So soll es zu den beiden Fällen gekommen sein:

  • Im Mai 2015 reiste der bereits volljährige Sohn einer syrischen Familie mit drei kleineren Geschwistern ein und erhielt Flüchtlingsstatus.

  • Im August 2015 sei deren Mutter mit zwei weiteren Kindern zur Asylantragstellung eingereist und wurde ebenfalls als Flüchtling anerkannt.

  • Im Dezember 2015 kam dann deren Ehemann mit seiner zweiten Ehefrau und zwei gemeinsamen weiteren Kindern an. Dieser wurde im Februar 2016 auch Pinneberg zugewiesen. Somit ist der Familienvater mit zwei Ehefrauen und acht Kindern in Deutschland.

Quelle: Wedel- Schulauer Tageblatt

  • Im Januar 2016 wurde eine syrische Familie, bestehend aus den Elternteilen und zwei Kindern, dem Kreis Pinneberg im Asylverfahren zugewiesen.

  • Die zweite Ehefrau wurde dem Kreis mit drei Kindern als sogenannter „Dublin Fall“ aus Griechenland im Februar 2017 über das Bundesamt zugewiesen, da sie in Griechenland ihren hier lebenden Ehemann angegeben hatte.

Quelle: Wedel- Schulauer Tageblatt

Der zweite Fall wurde nun auch noch von Spiegel- TV aufgegriffen:

Ein Syrer lebt zusammen mit 2 Frauen und inzwischen 6 Kindern in einem Einfamilienhaus, was von der zuständigen Kommune eigens dafür angemietet wurde. Die Familie aus Aleppo besitzt Schutzstatus für 3 Jahre. Das siebte Kind ist bereits unterwegs. Der Analphabet zeigt keine Motivation, Deutschkurse zu besuchen oder andere Integrationsmaßnahmen zu ergreifen bzw. zu arbeiten. Nach eigener Aussage will er sich lieber um seine Kinder kümmern.

Genau solche Geschichten machen viele Leute wütend. Dabei spielt die Herkunft der Personen zunächst eine untergeordnete Rolle und die Wut richtet sich auch nicht primär gegen diese Menschen. Zumindest nicht, wenn man von Neonazis und Rechtspopulisten absieht. Das Unverständnis richtet sich gegen die Behörden, welche nach Auffassung einer gefühlten Mehrheit nicht in der Lage sind, die Situation kontrollieren zu können.

Was ist da eigentlich falsch gemacht worden? Oder ist gar nichts falsch gemacht worden?

Anmerkung:  Auf die Anfrage wegen dieser Fälle bei der Kreisverwaltung Pinneberg wurde keine Antwort erteilt.

Fakt ist, dass Polygamie bzw. Bigamie in Deutschland nicht erlaubt ist.  Eva Högl (SPD) erklärte hierzu:

Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe ausdrücklich ausgeschlossen.  In Einzelfällen könne jedoch der Nachzug zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte” erlaubt werden. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen.

Quelle: BZ-Berlin.de

Es gab schon mehrfach ähnlich gelagerte Fälle. Ein Fall in der Verbandsgemeinde Montabaur sticht dabei heraus. Ein Syrer mit 4 Frauen und 23 Kindern reiste über die Türkei, vermutlich die damals noch nicht abgeriegelte Balkanroute, nach Deutschland ein. Ab wie vielen Fällen spricht man eigentlich nicht mehr von Einzelfällen?
In diesem Fall wurde die Bedarfsgemeinschaft aufgelöst und der Mann musste sich für eine einzige Frau entscheiden…
Sicher ist es nicht einfach, eine Familie, auch wenn sie deutschen Gesetzen und Wertvorstellungen nicht entspricht, auseinander zu reißen. Tut man es allerdings nicht, setzt man falsche Anreize und untergräbt selbst auferlegte Pflichten, die bei der eigenen Bevölkerung bei Missachtung sanktioniert werden. Es würde für die Stadt Pinneberg wohl teurer werden, wenn man die Familie in 2 getrennte Bedarfsgemeinschaften aufteilen würde. Dennoch muss der Staat konsequent bleiben. Dem Mann kann man zwar nicht vorschreiben, auch die andere Frau und seine Kinder zu besuchen, aber das eindeutige Signal gegen Mehrfachehen muss gesetzt werden. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass die deutschen Gesetze nur für deutsche Staatsangehörige gelten.
Ein Tabu- Thema ist ja die Nachwuchsplanung, womit an dieser Stelle jetzt gebrochen wird, auch wenn scharfe Kritik laut werden könnte. In Industriestaaten wie Deutschland ist eine Geburtenkontrolle nicht erforderlich, weil der Anspruch zwischen Kinderreichtum und sozialer Sicherheit eine gewisse Balance schafft. Typischerweise sind Familien in prekären Verhältnissen meist kinderreicher. Der Sozialstaat macht es möglich, indem eben Familien, die sich nicht selbst unterhalten können, von der Solidargemeinschaft mitfinanziert werden. Und die Stützen der Solidargemeinschaft müssen daher weitgehend auf Kinderreichtum verzichten. Klingt irgendwie bizarr?
Eigentlich funktioniert die Mehrfachehe in muslimischen Ländern nach einem ähnlichen Prinzip. Es gibt dort weder seinen Sozialstaat noch eine gesetzlich verankerte Solidargemeinschaft. Nur wer seine Familie selbst finanzieren kann, kann sich bis zu 4 Ehefrauen leisten. Mit Kultur hat das kaum etwas zu tun.
Was hat das noch mit Kindeswohl zu tun, wenn Menschen Kinder zeugen, die in der Folge komplett vom Staat finanziert werden müssen?
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Er bringt die Grünen auf die Palme…

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Die Analogie dieses Spruches entspricht beinahe wortgetreu dem Verhältnis des Tübinger Oberbürgermeisters, Boris Palmer, zu seiner Partei, Bündnis90 /Die Grünen. Irgendwie verhält sich der Mann, wie es eigentlich von Mandatsträgern erwartet wird. Er handelt nach seinem Gewissen, seiner Überzeugung und eben nicht unbedingt nach dogmatischen Parteivorgaben. Dass allerdings nicht selten Journalisten aus dem politischen Farbkasten blaue und bisweilen braune Nuancen auf den Rücken des umtriebigen Politikers pinseln, sagt mehr über diese aus als über die Person, die ihnen so oft Stoff für Ihre berufliche Tätigkeit liefert.

Quelle: http://www.borispalmer.de/boris/
Quelle: http://www.borispalmer.de/boris/

So wird Boris Palmer gern für seine Äußerungen zur deutschen Migrationspolitik zitiert und noch lieber kritisiert.

Es ist der Auftakt eines Prozesses vor der Großen Jugendkammer, in dessen Vorfeld viel darüber gestritten wurde, ob Tübingen nach den Taten eines Seriensexualstraftäters noch eine sichere Stadt ist. Groß war die Unsicherheit in jenen Tagen, es wurden Ängste geschürt und populistisch hochgespielt, nicht zuletzt vom grünen Oberbürgermeister Boris Palmer.

Quelle: stuttgarter-nachrichten.de

Im Fall des gambischen Asylbewerbers, der sich für mehrere Vergewaltigungen bzw. sexuelle Übergriffe vor Gericht verantworten muss, scheint sich Herr Palmer demzufolge also nicht angemessen seiner Position entsprechend verhalten zu haben. Wie hat der Oberbürgermeister diesen Fall nun populistisch hochgespielt oder gar Ängste geschürt?

Dazu gibt es von Boris Palmer diese Aussage:

Ich habe zwei Aussagen dazu gemacht. Erstens, dass sich etwas verändert hat in Tübingen, weil Frauen sich weniger sicher fühlen. Und zweitens, dass einigen Frauen die Übergriffe des Angeklagten erspart geblieben wären, wenn er rechtzeitig zu einem DNA-Test herangezogen worden wäre.

Quelle: Facebook

Genau genommen hat Herr Palmer eine Feststellung getroffen, die seinem Empfinden entspricht. Wenn nur einige Tübinger Frauen dieses Empfinden teilen, was sehr wahrscheinlich ist, schürt nicht der Oberbürgermeister Ängste, sondern all jene, die eine nachweislich desaströse Migrationspolitik verteidigen. Und seine zweite Aussage stellt ein nicht zu leugnendes Faktum dar. Der Begriff „Populismus“ wird inzwischen sehr inflationär verwendet, ist extrem dehnbar und sollte deswegen bei Journalisten möglichst keine Anwendung finden. Er erweckt inzwischen nur noch negative Assoziationen und ist damit unbrauchbar für neutrale Berichterstattung geworden.

Was hat der Mann sonst noch so verbrochen? Wenn man die Medien durchstöbert, findet man so manches. Insbesondere Journalisten scheint es zu irritieren, dass ein „grüner“ Politiker durchaus auch entgegen der vorherrschenden Parteiideologie persönliche Ansichten besitzt und sich sogar erlaubt, diese öffentlich auszusprechen. Skandalös muss sein, was nicht sein darf. Es passt nicht in das zementierte Weltbild einer sich selbst lobenden Gesellschaft, wenn jemand ungezwungen durch die Reihen von rechtsbekloppten Besorgtbürgern sowie grünversifften Gutmenschen wandert. Das Extreme beginnt für beide Seiten bereits einen Schritt neben der jeweiligen ideologischen Grenzlinie. Das will der Oberbürgermeister von Tübingen einfach nicht begreifen und erst recht nicht akzeptieren.

Es gibt Verhaltensweisen, die dazu führen, dass man sein Aufenthaltsrecht und Schutzbedürfnis verwirkt. Wenn sich jemand nicht an elementare Regeln hält, sind wir berechtigt zu sagen, für euch greift das Asylrecht nicht mehr. Es gibt auch in Syrien Gebiete, die nicht im Krieg sind.

Unter anderem mit diesem Statement sorgte er in seiner eigenen Partei für Zorn und erntete daraufhin auch eine Rüge der damaligen Parteivorsitzenden Simone Peter. Sie konterte per Twitter: „Klassischer #Palmer-Nonsens. Bürgerkriegsflüchtlinge haben völkerrechtlich garantierten Schutzanspruch.

Wer hat nun recht? Juristisch hält Frau Peter die besseren Karten in der Hand. An diesem Grundsatz, der inzwischen nicht nur von Herr Palmer angezweifelt wird, hat die Realität ihre bitteren Spuren hinterlassen. Ist es der hier lebenden Bevölkerung zuzumuten, dass man Vergewaltigern, Mördern oder gar Terroristen Zuflucht gewährt, weil in deren Heimat der Bürgerkrieg tobt? Es sind wenige Asylbewerber, die durch kriminelle Energie auffallen. Das erkennt auch Herr Palmer unumwunden an. Aber kann man deshalb so tun, als kommt es auf die paar Verbrecher mehr auch nicht mehr an?

Wie erkläre ich denn der Familie eines Opfers, dass der Täter noch im Land ist, obwohl er so aggressiv war? Da ist die Antwort ‚In Syrien ist es unsicher‘ wenig befriedigend.

So rechtfertigt Herr Palmer seine Sichtweise. Frau Peter und andere Kritiker drücken sich davor, den „Palmer- Nonsens“ betroffenen Familien von Angesicht zu Angesicht zu übermitteln und verstecken sich scheinheilig hinter internationalen sowie nationalen Vereinbarungen. „Dumm gelaufen, damit müssen Sie jetzt klar kommen“ würde auch irgendwie zynisch klingen…

Rassismus wird Herr Palmer immer wieder vorgeworfen. Wenn der Vorwurf dann jedoch von einem Amtskollegen aus einer Nachbarstadt kommt, besitzt das eine eigene Dynamik. So warf der Oberbürgermeister von Rottenburg, Stefan Neher (CDU) seinem Amtskollegen öffentlich Rassismus vor:

Das ist unsäglich und rassistisch, was er beim Flüchtlingsthema betreibt. Nach Straftaten durch einzelne Flüchtlinge stellt Palmer ganze Gruppen an den Pranger.(…) Die von dir beschriebenen Verbrechen (durch Geflüchtete) sind abscheulich und werden durch die Polizei und Justiz aufgeklärt und hart geahndet. Gut so! (…) Mich stört an deinen Posts und Analysen, dass du Verhaltensweisen dieser Täter zum Anlass nimmst, Verhaltensmuster für ganze Gruppen zu formulieren. Es gibt kein gleiches Verhalten aufgrund Geschlecht, Alter, Herkunft, Hautfarbe oder Religion.

Das klingt allerdings nach einem ziemlich pauschalen Vorwurf. Ist es aber auch tatsächlich rassistisch, über solche Vorkommnisse seine Ansichten zu äußern? Und welche Ansichten wurden konkret von Herr Palmer geäußert, die dem Rassismusvorwurf gerecht werden lassen? Das liegt bekanntlich im Auge des Betrachters.

Interessant bei der journalistischen Aufarbeitung dieses Verbalscharmützels unter Kollegen ist der Umstand, dass Herr Neher seine Vorwürfe nicht begründen muss. Stattdessen wird Herr Palmer explizit danach gefragt:

Wie begründen Sie, dass dieser Vorwurf Ihrer Meinung nach haltlos ist?

Quelle: schwarzwaelder-bote.de

Die Antwort von Herrn Palmer klingt schlüssig, sofern man nicht aus extrem linken Blickwinkel betrachtet und die eigene Subjektivität etwas zügelt:

Rassismus ist, wenn jemand sagt: „Man weiß ja, dass Afrikaner als Kriminelle auf die Welt kommen.“ Kein Rassismus, sondern traurige Realität ist, wenn ich sage: „Flüchtlinge aus dem Maghreb sind in Deutschland zu 30 Prozent Kriminelle.“

Reduziert man der Einfachheit halber den Zwist auf diese einzige Aussage mit den 30%, so ist es also bereits Rassismus, wenn man kein Realitätsverweigerer ist. Denn hiermit zitiert Herr Palmer lediglich eine Kriminalstatistik. Nicht er pauschalisiert, sondern Herr Neher tut das. In seinem Vorwurf des Rassismus wird Herr Neher an keiner Stelle konkret. Wenn überhaupt irgendwer irgendwen an den Pranger stellte, waren das die Statistiker, die sich erdreistet haben, eine solche Statistik zu veröffentlichen. Und sehr wohl gibt es gleiche Verhaltensmuster von Gruppen. Gerade bei der Religion ist das sehr markant. Während Christen mehr oder weniger fleißig den Gottesdienst besuchen, versammeln sich Muslime in einer Moschee, männliche Juden tragen eine Kippa, Hindus verehren mehrere Götter und Buddhisten folgen den 4 edlen Wahrheiten. Man kann auch diverse geschlechterspezifische Verhaltensmuster nachweisen. Darüber werden Filme gedreht. Und auch Menschen verschiedener Generationen weisen unterschiedliche Verhaltensmuster auf. Die Herkunft ist ebenfalls oft auffällig, was ja nicht negativ besetzt sein muss. Werden Deutsche nicht überwiegend als pünktlich und bürokratiebesessen charakterisiert? Da liegt Herr Neher nachweislich falsch.

Zweifelsohne ist Boris Palmer ein Mensch, der bewusst polarisiert. Rassist ist er dadurch noch lange nicht.

 

 

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Wie alt bist du wirklich, Flüchtling?

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Seit der Messerattacke in Kandel (Rheinland- Pfalz), wo ein 15jähriges Mädchen von ihrem angeblich gleichaltrigen, afghanischen Ex- Freund getötet wurde, entfachte sich eine eigentlich unsinnige Debatte über die Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UmA). Nachtrag vom 20. Februar 2018: Das inzwischen abgeschlossene Altersfeststellungsverfahren mit 2 unterschiedlichen Gutachten hat ergeben, dass der mutmaßliche Täter mindestens 17 Jahre und 6 Monate alt sein muss und womöglich sogar ca. 20 Jahre alt ist. Daraus ergibt sich ein Verfahren nach Jugendstrafrecht.

Leider wird die Diskussion über dieses heikle Thema überwiegend emotional geführt. Reflexartig führen Kritiker von solchen Alterstests Argumente auf, denen man kaum etwas entgegensetzen darf, möchte man nicht umgehend einer bestimmten politischen Strömung zugeordnet werden.

Quelle: Facebook- Diskussion

Argument 1: Das Alter eines Menschen kann nicht genau mit den zur Verfügung stehenden Methoden festgestellt werden, sodass solche Tests unsinnig sind.

Untermauert wird dieses Argument mit Statements von Leuten, die sich damit auskennen. So wird gerne Herr Montgomery zitiert:

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sieht das jedoch ganz anders: „Die Untersuchungen sind aufwendig, teuer und mit großen Unsicherheiten belastet„, sagte er der Süddeutschen Zeitung. Dabei könnten weder medizinische noch psychologische Verfahren den Geburtstag juristisch sicher bestimmen. Montgomery lehnt einen obligatorischen Alterstest grundsätzlich ab. „Wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl„, sagte er: „Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.“ Nach den Regeln des Strahlenschutzes sei es nur im Rahmen eines Strafprozesses zulässig, das Alter medizinisch zu überprüfen. In Kandel, zum Beispiel, könnte der Afghane nun zu Recht untersucht werden – schließlich stehe er unter Verdacht.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Damit liefert der Präsident der Bundesärztekammer gleich das zweite, überzeugende Argument mit:

Argument 2: wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl. Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.

Was jedoch bei dessen Aussage gerne unbeachtet gelassen wird, ist die Pauschalität seiner Aussage (Wenn man das bei jedem Flüchtling täte…). Das entkräftet freilich nicht die Gefährlichkeit von Röntgenuntersuchungen. Jedoch soll gar nicht jeder Flüchtling einem Alterstest unterzogen und erst recht nicht ohne wichtigen Grund einer Röntgenstrahlung ausgesetzt werden.

Im Fall des Hussein K., der eine Studentin in Freiburg vergewaltigt und getötet hatte, wurde das tatsächliche Alter des Täters von dessen Vater mit 33 Jahren bestätigt. Der Täter selbst gab an, 17 Jahre alt zum Tatzeitpunkt gewesen zu sein. Nicht volljährig zu sein, wirkt sich im Prozess strafmildernd aus und beschert für Flüchtlinge generell erhebliche Vorteile für ihren Status. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund dieser Vorteile viele Flüchtlinge ihr Alter jünger angeben.

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte daraufhin bundeseinheitliche Verfahren zur Altersfeststellung von mutmaßlich minderjährigen Asylbewerbern gefordert. Im Saarland müssten sich Flüchtlinge im Zweifel einer Prüfung anhand der Handknochen unterziehen, sagte die CDU-Politikerin. Bei 35 Prozent dieser Fälle sei festgestellt worden, dass es sich um Volljährige und nicht um Jugendliche handelte.

Quelle: Zeit

Im Saarland werden Hände trotzdem geröntgt. Am Klinikum Saarbrücken liefen nach Angaben der CDU von Februar 2016 bis November 2017 insgesamt 701 Untersuchungen. 243 unbegleitete minderjährige Ausländer wurden als volljährig erkannt.

Quelle: Bayrischer Rundfunk

Wenn also über ein Drittel der angeblich minderjährigen Flüchtlinge falsche Altersangaben macht, ist offenkundig ausreichend Anlass gegeben, dass man Überprüfungen durchführt. Diese sollen allerdings nach Auffassung von Kritikern zu teuer sein.

Für jedes Altersgutachten bezahlt die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie etwa 1500 Euro.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Man hat demzufolge im Saarland bei jenen 701 Untersuchungen einen finanziellen Aufwand von ca. 1.051 500 € aufbringen müssen.  Das klingt viel. Man muss diese Kosten allerdings ins Verhältnis zu den Kosten setzen, die ein UmF mehr verursacht als ein volljähriger Flüchtling.

„Die Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge explodieren“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Gerd Landsberg, der „Rheinischen Post“. Weil pro Monat pro minderjährigen Flüchtling 3000 bis 5000 Euro fällig würden, müssten die Kommunen für die derzeit über 65.000 jugendlichen Flüchtlinge schon schätzungsweise 2,7 Milliarden Euro zahlen.

Quelle: Welt

Man muss allerdings auch die Kosten für einen erwachsenen Flüchtling in die Rechnung einbeziehen.

Eine Frage, die leicht zu stellen ist – aber schwer zu beantworten. Eine zentrale Aufschlüsselung in Bund und Ländern gibt es nicht – selbst Monate nach Beginn der Debatte. Oftmals sind die Kosten sogar von Kommune zu Kommune verschieden – je nachdem, welche Verträge die Behörden vor Ort mit den Firmen für Containerbau oder mit den Sicherheitsdiensten abgeschlossen haben. Schätzungen sind nur grob. Die Länder rechneten circa mit 1000 Euro pro Flüchtling und Monat, 12.000 im Jahr, Städte wie Hagen und Braunschweig sogar mit 15.000 Euro.

Quelle: Berliner Morgenpost

Nimmt man nun die niedrigsten Kosten für einen UmA und die höchsten für einen erwachsenen Flüchtling, bleibt pro Person eine Differenz von 1800 €, die ein UmF pro Monat an Mehrkosten verursacht. Beim saarländischen Referenz- Beispiel ergibt sich allein für einen Monat ein Kostenfaktor von 437400 €. Man kann also klar sagen, dass das Argument mit den Kosten für diese Altersfeststellungen damit entkräftet ist.

Doch wie sieht es mit den Argumenten 1 und 2 aus?

Interessant diesbezüglich ist eine recht aktuelle Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik.

Um es unwissenschaftlich mit verständlichen Worten auszudrücken, was die Experten dazu mitteilen:

Bei den angewendeten Methoden wird nicht das exakte Alter bestimmt, sondern die untersuchten Personen werden in 4 Altersgruppen eingeordnet, die vollkommen ausreichen, um sicher eine Volljährigkeit festzustellen. Wenn sich kein eindeutiger Minderjährigkeitsausschluss ergibt, wird die Person als minderjährig eingestuft. 

Der genaue Wortlaut kann hier nachgelesen werden: Erläuterungen zu einer „Stellungnahme“ v. BUMF, IPPNW und DKHW zum Thema „Altersfeststellung“ v. 13.12.2017

Also kann man mit den derzeit zur Verfügung stehenden Methoden zur Altersfeststellung entgegen aller Behauptungen in ausreichendem Maß eine Minderjährigkeit bzw. Volljährigkeit ermitteln.

Nun ist eigentlich nur noch das Gesundheitsrisiko durch die Röntgenuntersuchung als Argument gegen eine Altersfeststellung bei Flüchtlingen verblieben. Dieses ist auch nicht medizin- wissenschaftlich zu widerlegen. Hier gilt eigentlich der Grundsatz, ob der Vorteil einer solchen Untersuchung gegenüber dem Nachteil überwiegt. So wird es auch generell bei Patienten gehandhabt, denen man eine solche Diagnose- Methode nahelegt. Man kann eine Röntgen- Untersuchung jeder Zeit ablehnen, muss sich aber auch den Konsequenzen einer weiteren Behandlung bewusst sein, wenn wichtige Informationen nicht vorliegen. Nun werden Flüchtlinge bei einer angeordneten Altersfeststellung jedoch nicht aus medizinischen Gründen untersucht, sondern vorwiegend aus juristischen. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden. Das kann die betreffende Person dennoch verweigern, muss allerdings auch in diesem Fall mit den daraus resultierenden Konsequenzen leben.

Eigentlich muss die Vorgehensweise des Staates in Bezug auf betrügerische Absichten einzelner Flüchtlinge jedem Bürger dieses Landes bizarr erscheinen. Es ist für jeden hier lebenden Bürger Realität sowie Normalität, dass man als Antragsteller bei Behördengängen die notwendigen Unterlagen vorlegen muss und Informationen bereitstellt. Es genügt eben nicht, hinkend in die Amtsstube beim Landesamt für Soziales zu spazieren, um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Man bekommt definitiv nicht die erhofften Leistungen, ohne umfassende Prüfungen und Gutachten. Vorwiegend muss man umfangreiche medizinische Unterlagen vorweisen. Nicht selten werden hierfür auch Röntgenaufnahmen angefordert. Nach Menschenwohl fragt niemand…

Es ist irgendwie unbegreiflich, dass Flüchtlinge im Prinzip keine Nachweise erbringen müssen, um Leistungen (Asyl) beantragen zu können. Politisch hat sich dieser Umstand längst als Desaster bewahrheitet. Hingegen müssen augenscheinlich die Behörden im Aufnahmestaat Deutschland dem Asylantragsteller nachweisen, ob dessen Angaben zur Identität, der Herkunft und zum Alter richtig oder falsch sind. Ist das BAMF also eine Ermittlungsbehörde? Das ist nur noch wenigen Leuten vermittelbar. Wie bei den eigenen Bürgern sollte die Beweislast bei den Asylsuchenden liegen. Das würde das gesamte Konzept vereinfachen.

Wer keine Nachweise über seine Identität, Herkunft oder sein Alter erbringen kann, muss zumindest aktiv mitwirken, diese Informationen zu beschaffen. Wer wirklich asylberechtigt ist, wird demzufolge auch in vollem Umfang an einer solchen Mitwirkung interessiert sein.  So hat der Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, einen logischen Vorschlag unterbreitet, der im Prinzip der Debatte um die Altersfeststellung den Wind aus den Segeln nimmt:

„Wer Röntgen als unzumutbaren Eingriff wertet, könnte übrigens auch einen anderen Weg wählen: Wer nicht nachweisen kann oder durch eine Untersuchung nicht belegen will, dass er unter 18 Jahren alt ist, wird als Erwachsener behandelt.“ 

Das ist keineswegs ungerecht, sondern folgerichtig. Flüchtlinge werden dadurch auch nicht benachteiligt. Hingegen beugt man Sozialbetrug vor, wofür das derzeit angewendete Konzept erst diese Motivation erzeugt.

Update (30. Januar 2018):
Eine weitere Methode zur Altersbestimmung, die aus unerklärlichen Gründen derzeit nicht praktiziert werden darf, ist augenscheinlich ziemlich genau. Mit einer Toleranz von etwa 3 Jahren, was einer Genauigkeit von 95% entspricht, kann über eine DNA- Analyse das Alter von Menschen bestimmt werden. Quelle: Stern
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Faktencheck in der Flüchtlingsdiskussion

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In sozialen Netzwerken wird das Thema „Flüchtlinge“ so kontrovers diskutiert wie kaum ein anderes. Sachlichkeit ist dabei selten und die Fronten zwischen Gutmenschen und Besorgtbürgern bleiben verhärtet. Wenn Argumente fehlen treten Beleidigungen an deren Stelle. Wieso kann man eigentlich nicht anständig miteinander umgehen, auch wenn man anderer Meinung ist?

Vielleicht wäre es hilfreich, sich auf so wenig Sachverhalte zu konzentrieren wie möglich und Ausschweifungen zu vermeiden. Und die Anerkennung von Fakten ehrt jene, die sich davon überzeugen lassen mehr als Personen, die andere öffentlich vorführen oder gar mit verbalen Fäkalattacken erniedrigen wollen.

Und nun zu einigen Punkten in der Flüchtlingsthematik, die immer wieder zu Auseinandersetzungen in den Kommentarspalten provozieren:

Abschiebung nach Afghanistan bzw. in nicht sichere Herkunftsländer:

In einem Artikel des Focus wird die Abschiebung von 27 Afghanen thematisiert. Diese Abschiebungen wurden von Demonstranten am Frankfurter Flughafen begleitet und kritisiert.

Deren Argument ist eigentlich schlüssig und nachvollziehbar. Afghanistan ist aktuell kein sicheres Herkunftsland. Darüber braucht man eigentlich nicht zu diskutieren, das steht als Faktum fest. Auch wenn die Bundesregierung verschiedene Regionen als sicher definiert, kann das kein Maßstab für die dortige Realität sein. Als Deutscher würde wohl kaum jemand freiwillig nach Afghanistan gehen wollen. Aber bereits dieser Vergleich hinkt gewaltig. Es lässt sich darüber spekulieren, für wen der Aufenthalt in Afghanistan gefährlicher ist. Im Vergleich zu Berlin, London oder Paris ist Kabul deutlich gefährlicher. Aber selbst in Afghanistan gibt es Städte, die von Terroranschlägen weniger betroffen sind als die großen europäischen Metropolen. Entscheidend für die Sicherheit ist in diesem Fall der spezifische Aufenthaltsort, weniger das Land.

Hassan H., auch 19 Jahre alt, sagte, er habe zwei Jahre und sieben Monate lang gesessen. Er habe „einen Typen zusammengeschlagen und ihm eine Pistole an den Kopf gehalten“, weil er seine Freundin belästigt hätte. „Ich kann für fünf Jahre nicht nach Deutschland zurück, aber ich hole mir jetzt einen Pass hier und dann gehe ich in die Türkei, warte fünf Jahre und gehe nach Deutschland zurück“, sagte er.
Diese Aussage sollte zumindest Skepsis erzeugen, ob man nun glaubt, Afghanistan ist unsicher für Abgeschobene oder doch in Teilen sicher genug. Denn hier kommt ein weiterer Aspekt hinzu. Haben verurteilte Straftäter, wofür niemand die Gewähr geben kann, dass sie eine Bedrohung für die Menschen im Zufluchtsland darstellen können und dies auch bereits unter Beweis gestellt haben, einen uneingeschränkten Anspruch auf Schutz und Versorgung? Ist die Unversehrtheit eines kriminellen Migranten höher zu bewerten als die Unversehrtheit der Bürger in diesem Land? Wenn diese Frage eindeutig zugunsten der abgeschobenen Straftäter beantwortet werden kann, sind solche Abschiebungen unverzüglich zu beenden.
Abgesehen von der Abschiebeproblematik ist bei genauer Analyse die Aussage dieses Hassan H. nicht schlüssig. Wenn er in Deutschland 2 Jahre und 7 Monate in einer Haftanstalt verbracht hätte, wäre er bereits im jugendlichen Alter von 16 höchstens 17 Jahren in den geschlossenen Vollzug gekommen. Nach Jugendstrafrecht und der von ihm angegebenen Delikte ist das ausgeschlossen. Seine Aussagen können schlicht nicht der Wahrheit entsprechen. Schließlich er kündigt sogar schon seine illegale Rückkehr an. Die Motivation, ausgerechnet nach Deutschland zu kommen, scheint sehr hoch zu sein und hat mit Flucht vor Verfolgung und Tod eigentlich nichts zu tun. Er könnte ja durchaus auch in der Türkei bleiben, wo er sowieso temporär hin will.
Ebenfalls ist ein weiterer Aspekt von entscheidender Bedeutung. Wenn man Menschen generell nicht in Länder abschieben darf, wo diesen Tod, Verfolgung oder Folter droht, wohin kann man dann überhaupt noch Leute abschieben? Quasi könnte ein Asylbewerber diese Argumente für jedes beliebige Heimatland vorbringen. Selbst in den USA gibt es in einigen Bundesstaaten noch die Todesstrafe. Nach diesen Kriterien dürfte ein dort verurteilter Massenmörder, der die Flucht nach Deutschland geschafft hat, nicht abgeschoben werden. Im Umkehrschluss bedeutet das, wer es als Asylbewerber bis nach Deutschland geschafft hat, kann dauerhaft bleiben, völlig ungeachtet des Ergebnisses seines Asylbescheides. Die hohen Zahlen von „Geduldeten“ bestätigen weitgehend dieses Dilemma…
Verteilung von „Flüchtlingen“ in der EU:
Die EU möchte sich immer gern als Solidargemeinschaft präsentieren. Solange jeder Mitgliedstaat davon profitiert, gelingt das auch. Doch die Flüchtlingskrise verdeutlicht die Uneinigkeit innerhalb der EU. Vehement weigern sich Länder wie Polen, Ungarn, Tschechien und Slowakei, gern als sogenannte Visegrad- Staaten bezeichnet, gegen die von der EU beschlossene Verteilung von Flüchtlingen. Über die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Die Fakten lassen sich allerdings nicht leugnen.
Kritiker dieses EU- Beschlusses, wonach Flüchtlinge nach Quoten auf die Mitgliedstaaten verteilt werden sollen, argumentieren gern mit dem Alleingang von Bundeskanzlerin Merkel im September 2015. Sie habe schließlich damals die Grenzöffnung angeordnet und damit eine regelrechte Flüchtlingslawine ins Rollen gebracht. Man kann schließlich nach einem solchen Alleingang nicht andere EU- Staaten dazu verpflichten, diese Politik zu übernehmen und es als solidarische Verpflichtung anzusehen. Man muss in der Beurteilung dieses Sachverhaltes allerdings möglichst alle Umstände einbeziehen. Was war eigentlich im September 2015 genau geschehen?
Tausende Migranten sind am Keleti- Bahnhof in Budapest gestrandet, die über die Balkanroute nach Mittel- und Nordeuropa ziehen wollten. Es bahnte sich eine humanitäre Katastrophe an und es war auch mit Gewaltausbrüchen zu rechnen. Victor Orban drohte damit, die Migranten an die Grenze zu Österreich zu bringen. Der damalige Bundeskanzler Faymann bat daraufhin Bundeskanzlerin Merkel um Hilfe. Diese entschied quasi im besagten „Alleingang“, die Migranten nach Deutschland einreisen zu lassen. Inwieweit sie als Bundeskanzlerin dazu befugt war, wird kaum thematisiert. Nach Recherchen der Zeit hat Merkel erst im Anschluss an ihre Entscheidung die Parteichefs der Koalitionspartner Sigmar Gabriel und Horst Seehofer in Kenntnis gesetzt. Letzterer hatte sie gar nicht am gleichen Tag erreichen können und es war der Beginn eines internen Scharmützels der beiden Unions- Führer. Der Bundestag war demnach überhaupt nicht involviert und die Bundesregierung nur in Person von Angela Merkel. Ihre halbherzige Rechtfertigung mit den historischen Worten „Wir schaffen das“, war der Beginn einer beispiellosen Spaltung der deutschen Gesellschaft in „Bahnhofsklatscher“ und „Gutmenschen“ auf der einen Seite und „besorgte Bürger“ und „Besserdeutsche“ auf der anderen. Dazwischen gab es keinen Platz für mehr oder weniger neutrale Positionen. Innenpolitisch darf man die Entscheidung von Merkel als enormen Fehler beschreiben, humanitär allerdings absolut vertretbar.
Man kann Griechenland vorwerfen, die Außengrenzen der EU nicht unter Kontrolle zu haben, was sich ja auch aus geographischer Sicht außerordentlich schwierig gestaltet. Man kann den Balkanstaaten vorwerfen, dass sie die Migranten durch ihr Land ziehen ließen. Aber man muss vor allem den deutschen Behörden anlasten, diese Massenbewegung von Flüchtenden entscheidend beeinflusst zu haben. Ein unüberlegter Tweet auf der Microblogging- Plattform Twitter des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) löste die Flüchtlingslawine regelrecht aus.
Es war also das Verschulden einer deutschen Behörde, dass im Herbst 2015 so viele Migranten nach Deutschland kommen wollten. Das ist ein Hauptargument der Visegrad- Staaten gegen die Aufnahme von Migranten. Es gab von Seiten der Migranten keine Motivation mehr, sich in anderen EU- Staaten registrieren zu lassen. Das war mitunter auch die Ursache für die Eskalation am Keleti- Bahnhof in Budapest.
Seit dem 21. Oktober 2015 trat das Dublin- Verfahren offiziell für Deutschland wieder in Kraft. Es wurde ein Flüchtlings- Pakt mit der Türkei vereinbart und die Balkanroute wurde im Laufe des Jahres 2016 faktisch dichtgemacht. Dennoch hielt der Flüchtlingsstrom an, wenn auch in geringeren Mengen. Fortan schlugen die Migranten die enorm gefährliche Mittelmeerroute von Libyen nach Italien ein. Bei der Verteilung der Migranten innerhalb der EU geht es gar nicht um die Menschen, die seit September 2015 über die Balkanroute nach Deutschland gekommen sind. Hierfür ist Deutschland allein verantwortlich und kann auch nicht mehr nachträglich das Dublin- Verfahren geltend machen. Die Verteilung betrifft jene Migranten, die über die Mittelmeerroute in die EU gekommen sind und jene, die seither in Griechenland festsitzen. Hierfür sollte die EU als Solidargemeinschaft durchaus eine gerechte Umverteilung durchsetzen. Man kann weder Italien noch Griechenland eine Schuld zuweisen, dass sie unglücklicherweise die Außengrenzen der EU bilden.  Und die Visegrad- Staaten sollten sich darüber bewusst werden, dass ihr Beitritt zur EU nicht nur dem eigenen Vorteil gilt, sondern daraus auch Verpflichtungen entstehen. Dazu zählt es, dass man sich an gemeinsame Mehrheitsbeschlüsse hält.

 

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Der Kampf der Lügenpresse gegen alternative Fakten

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Das Messer- Attentat auf den Bürgermeister von Altena, Andreas Hollstein, hat ausgesprochen hohes mediales Interesse erzeugt. Der Eindruck, dass Straftaten von Migranten nach Möglichkeit keine Erwähnung in den überregionalen Medien finden sollen und insbesondere rechtsradikal oder rassistisch motivierte Straftaten demgegenüber überproportional repräsentiert werden, scheint sich hiermit erneut zu bestätigen. Die Berichterstattung wirkt subjektiv unausgewogen.

Wenn man beispielweise den Fall einer Vergewaltigung in einer Schweriner Flüchtlingsunterkunft mit dem Fall der Messerattacke auf den Bürgermeister in seiner medialen Beachtung vergleicht, muss man diese Diskrepanz einräumen. Beide Taten fanden etwa zum gleichen Zeitpunkt statt. Vergleichen sollte man sie dennoch nicht miteinander…

Trotzdem fühlen sich Leute dazu genötigt, die Messerattacke zu verharmlosen und gar als Fake darzustellen.

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

Das Opfer, Andreas Hollstein, wird auf perfide Weise zum Lügner stilisiert. Weil seine Verletzung am Hals angeblich keine 15 Zentimeter tiefe Stichwunde sein könne, würde man das Attentat überbewerten und sogar für politische Zwecke instrumentalisieren. Der Täter wird indes in Schutz genommen und ihm wird Verständnis zuteil. Das wäre schon schlimm genug, wenn der Verfasser dieses Beitrages nicht noch seine Darstellung mit bösartigen Fakenews untermauern würde.

Einem Foto des verletzten Bürgermeisters wird eine Montage mit Bildern von 16 entstellten Frauen(sic!) gegenüber gestellt. Es soll sich dabei um Opfer krimineller Ausländer handeln. Es wird ein Bezug konstruiert, der gar nicht existiert. Darüberhinaus ist das Foto sogar ein übles Fake.

Die Bildmontage soll von Muslimen vergewaltigte Frauen aus Schweden zeigen. Das Bild kursiert vorwiegend in rassistischen und rechtspopulistischen Kreisen und deren Online- Medien. Tatsächlich lassen sich die einzelnen Bilder auf den „Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen“ vom 25. November 1999 zurückführen, wo die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 17. Dezember 1999 diesen thematisierte.

Auf einer griechischen Internetseite wird dieser Hoax aufgedeckt. Es handelt sich um misshandelte Frauen, wovon nur eine tatsächlich aus Schweden stammt, ein Bild sogar einen Mann darstellt und die Bilder zwischen 1999 und 2016 entstanden sind. Vorwiegend waren es Opfer häuslicher Gewalt und ein Bezug zu kriminellen Ausländern ist konstruiert.

 

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Bleiberecht und 1050 Euro für alle?

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Mit der Aussage in einem Interview „Bleiberecht und 1050 Euro für alle“ hat der Fraktionschef der Linken im saarländischen Landtag, Oskar Lafontaine, nicht nur in der eigenen Partei Fronten verhärtet, sondern auch deutschlandweit medial Provokationen ausgelöst.

Quelle: http://www.linksfraktion-saarland.de/service/fotodownload/
Quelle: http://www.linksfraktion-saarland.de/service/fotodownload/

Die Originalausage lautet folgendermaßen:

Bleiberecht und 1050 Euro für alle, die zu uns kommen, sind wirklichkeitsfremd.

Quelle: www.oskar-lafontaine.de

 

Beim Focus fällt man auf die Interpretationsfähigkeit dieses Satzes herein, ob bewusst oder nicht, ist nicht erkennbar.

Allerdings sei die Annahme, allen Flüchtlingen stünde ein „Bleiberecht und 1050 Euro“ zu, „wirklichkeitsfremd“, so Lafontaine wörtlich.

Quelle: Focus

Die deutsche Sprache kann irritierend sein. In der Mathematik behilft man sich Klammern, um die Aufgaben korrekt abbilden zu können. In der Sprache scheint das auch gelegentlich notwendig zu sein.

(Bleiberecht und 1050 Euro) für alle, die zu uns kommen, sind wirklichkeitsfremd.

Bleiberecht und 1050 Euro (für alle, die zu uns kommen), sind wirklichkeitsfremd.

Um jeglichem Missverständnis aus dem Wege zu gehen, hätte Herr Lafontaine sich folgendermaßen ausdrücken müssen:

1050 Euro und (Bleiberecht für alle, die zu uns kommen), sind wirklichkeitsfremd.

Denn erst ein Blick in das Bundestagswahlprogramm der Partei „Die Linke“ bringt Aufklärung:

Wir unterstützen die Forderungen nach
einem sofortigen Stopp der Abschiebungen
und nach einem Bleiberecht für alle.

So lautet die Forderung der Partei im Wahlprogramm auf Seite 12. Es ist ausschließlich vom „Bleiberecht für alle“ die Rede.

Auf Seite 10 findet man schließlich in einem anderen Zusammenhang auch jene 1050 €:

Soziale Garantien des Lebens: Armut
abschaffen, statt die Armen bekämpfen:
Wir schaffen das Hartz-IV-System ab und
ersetzen es durch eine bedarfsdeckende
und sanktionsfreie Mindestsicherung in
Höhe von 1.050 Euro ohne Sanktionen und
Kürzungsmöglichkeiten. Der Bezug des
Arbeitslosengeldes muss deutlich verlängert werden.

So wird klar, dass die Kritik auf das eigene Wahlprogramm ausgerichtet war und nicht eine fikitive Zuwendung für Zuwanderer sein kann. Die Abschaffung von Hartz- IV zu einer Art sanktionsfreier Mindestabsicherung, ohne den Empfängerkreis näher zu definieren, schließt Zuwanderer automatisch mit ein.

Denn das Gesetz beschreibt den Leistungsanspruch für Ausländer folgendermaßen:

Ausländer sind zum Leistungsbezug berechtigt, wenn sie die aufenthaltsrechtliche Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung in der Bundesrepublik erhalten haben oder die Erteilung grundsätzlich möglich wäre. Einen Anspruch auf ALG II haben auch freizügigkeitsberechtigte Ausländer aufgrund des Freizügigkeitsgesetzes/EU. Schließlich steht auch Ausländern ALG II zu, die als Geduldete, Flüchtlinge oder politisch Verfolgte ein Bleiberecht genießen.

Grundsätzlich ausgeschlossen vom Leistungsbezug sind Ausländer, die sich nur zum Zweck der Arbeitssuche in der Bundesrepublik aufhalten. Dieser Anspruchsausschluss betrifft auch die Familienangehörigen des Arbeit suchenden Ausländers. ALG II kommt auch nicht infrage für Ausländer, denen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen können.

Wenn demnach das Arbeitslosengeld II in Höhe von 416 € (aktuell für Alleinstehende) in eine sanktionsfreiue Mindestabsicherung in Höhe von 1050 € umgestaltet würde, wäre das in det Tat ein verlockender Anreiz für Migration nach Deutschland zu kommen. Wie immer es Herr Lafontaine gemeint haben will, es ist eine ziemlich unausgegorene Programmatik, die man sowohl als Außenstehender sowie als Parteimitglied hinterfragen und kritisieren darf.

Jedoch die TAZ nutzt die Interpretationsmöglichkeit der Aussage, um politisch Einfluss auf die Meinungsbildung der Leser zu nehmen.

Quelle: http://www.taz.de/!5462152/
Quelle: taz.de

Die Unterstellung, dass Herr Lafontaine diese Zahlen aus der Luft gegriffen hätte, sind eindeutig Fakenews. Man muss eben etwas recherchieren und die Zahl im Wahlprogramm der Linken finden…

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Darf es ein bisschen Volksverhetzung sein?

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Beurteilen soll der geneigte Leser selbst, ob sich hier eine rechtspopulistische Facebookseite darauf spezialisiert hat, mit durchaus üblen Kommentaren muslimischer Leute, die Gesellschaft immer weiter zu spalten oder man das als wissenswerte Informationen verstehen kann. Die juristische Bewertung darf man ja seit dem 1. Oktober dem Konzern Facebook überlassen, der ja nach dem Netzdurchsuchungsgesetz des ehemaligen Bundesjustizministers Heiko Maas sozusagen dazu verpflichtet wurde. (Ob das funktioniert, kann man ja an diesem Beispiel testen. Meldung an Facebook ist am 6. Oktober 2017 gesendet worden.)

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

Soweit klingt das nicht verwerflich. Aber wenn man sieht, wie diese Leute systematisch Menschen mit muslimischem Glauben vorführen wollen, weil diese sich ungeschickt ausgedrückt haben, im Affekt überreagierten oder deren Äußerungen sogar aus dem Kontext herausgelöst wurden, bekommt diese Form der Propaganda eine neue und unseriöse Qualität.

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

Um es gleich vorweg zu nehmen, die junge Frau hat den Kommentar tatsächlich so geschrieben. In einem Gespräch versicherte die junge Frau glaubhaft, dass sie das nicht so gemeint habe und sie sich dafür entschuldigen möchte, aber es nicht möglich ist, weil die Seite, wo diese Diskussion stattfand, nicht mehr existiert. Sie hatte sich darüber aufgeregt, dass im Rohingya– Konflikt in Myanmar so viele Menschen einer ethnischen Säuberung zum Opfer fallen. Dabei wurde offensichtlich auch ein Buddhist getötet. Der genaue Kontext kann leider nicht mehr rekonstruiert werden. Die Betreiber von Salatkisten 3.0 bedienen sich einem älteren Profilbild der Frau und basteln damit eine hetzerische Bildmontage. Der Begriff „Ungläubige“ wurde von der Frau zudem falsch interpretiert, wie sie selbst zugibt. Sie versteht darunter alle Menschen, die anderen Böses antun. Das ist in der deutschen Rethorik zwar falsch, ist aber nun auch geklärt und sollte insbesondere von Rechtspopulisten nicht so hochstilisiert werden. Würde man alle Amerikaner über den Begriff „Fuck“ definieren, blieben nur wenige übrig. Und die Deutschen, die diesen Begriff ebenso sinnentstellt verwenden, bilden eine recht zahlreiche Horde…

Hier ist der Artikel, welcher die junge Frau dazu veranlasste, so übertrieben zu reagieren.

Quelle: https://www.facebook.com/MuslimMainstream/photos/a.196208730540531.1073741834.191367131024691/869761009851963/?type=3&hc_location=ufi
Quelle: https://www.facebook.com/MuslimMainstream/photos/a.196208730540531.1073741834.191367131024691/869761009851963/?type=3&hc_location=ufi
Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

Das Originalbild zum Vergleich mit einigen Kommentaren dazu weißt die Manipulation nach. Das darf man wohl als Urheberrechtsverletzung deuten und womöglich noch mehr?

Auch andere Menschen werden stigmatisiert über solche Bild- Montagen:

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

Auch der Kommentar dieser jungen Frau mag verstörend wirken. Und ja, man sollte vorher immer genau überlegen, was man ins Netz posaunt. In keiner Weise sind solche Aussagen von Menschen, die in Deutschland leben wollen und womöglich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zu tolerieren. Doch die Antworten darauf sind nicht weniger schlimm:

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

Muslimische Mitbürger sollten in Zeiten, wo Islamismus ohnehin ihre Religion überstrapaziert und Migration sowie Flucht aus Krisengebieten mit vorwiegend muslimischer Kultur in Deutschland Reibungspunkte produziert, genau darauf achten, was sie öffentlich von sich geben. Wie man sieht, gibt es Gruppierungen, die nur darauf warten, um diese Äußerungen für eigene Zwecke zu instrumentalisieren. Das ist schlimm genug und man sollte die Ausgrenzungen nicht unnötig befeuern.

Frau Soraya Abdul hat per Facebook Chat zum Sachverhalt folgende Aussage getroffen:

Ich habe mich in einem Kommentar zuvor falsch ausgedrückt gehabt und würde gern einiges klar stellen:

Ich habe gesagt, das ich möchte das die Ungläubigen vernichtet werden, doch das war bloß eine falsche Formulierung.
Jeder definiert das Wort „Ungläubige“ anders und meine Definition von Ungläubige sind die herzlose Menschen die gnadenlos Kinder töten bzw. erstmal foltern.
Das Wort Ungläubige ist für mich also ein Synonym des Wortes Mörder.
Ich wünsche selbstverständlich niemandem den Tod. Egal ob christ, muslim, Atheisten oder sonst was.
Ich lebe selber in einem christlichen Land und bin auch sehr glücklich. Ich habe gelernt tolerant gegenüber alles und jedem zu sein und das bin ich auch.
Jedoch haben mich diese Mörder/Umgläubige so unglaublich wütend gemacht, das ich von der Situation heraus gehandelt habe. Meine Wortwahl hat sich bloß so ergeben, weil ich nicht nachgedacht habe und eher emotional als rational gehandelt habe.
Wenn jemand also sich weiterhin das Recht gibt über mich zu urteilen, so soll er/sie sich erstmal diesen Beitrag durchlesen.
Ich entschuldige mich selbstverständlich auch für die Verwirrung.

 

Aber wer verbirgt sich eigentlich hinter Salatkisten 3.0?

Wirft man einen Blick in die Infoseite möchte man beinahe an verunglückte Satire glauben. Das muss man jetzt nicht alles unbedingt lesen. Es wird versucht, sich in laienhafter Weise juristisch eine Rehabilitation auf die eigenen Verfehlungen zu erwirken. Das ist natürlich vollkommen obsolet, sich selbst eine rechtliche Absolution für mögliche strafbewährte Aktionen zu verleihen.

Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin.
In Ausübung dieses Rechts wird allen Behörden, insbesondere Ämtern, juristischen
Personen öffentlichen Rechts, in dieser Weise beliehenen Personen und Anstalten
öffentlichen Rechts der Zutritt zu unseren Webseiten verboten!

Das klingt ziemlich nach Satire oder es ist Dummheit.

Gleiches gilt für sonstige Nutzer/User, die uns Schaden in irgendeiner Form zufügen,
oder sonstwie den virtuellen Hausfrieden stören wollen,
wie: Hetzer, Verunglimpfer, Verleumder, Meckerer, Moslems, Nörgler, Grüne,
Gutmenschen, Systemgläubige, Antisemiten, Besserwisser, Neider u.a.m..

Hetzer und Verunglimpfer wollen Hetzer und Verunglimpfer davon abhalten, eine öffentlich zugängliche Facebook- Seite zu besuchen. Wie blöd ist das denn?

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Das ist ja phänomenal gescheitert.

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Das ist niedlich und amüsiert sicher jeden Abmahnanwalt.

Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten
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so bestehen wir – unter Berufung auf Paragraph 8 Abs. 4 UWG – darauf, dass uns über
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Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen
Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde
damit einen Verstoss gegen Paragraph 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung
sachfremder Ziele als beherschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere
einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen
die Schadensminderungspflicht darstellen.
Hinsichtlich der Inhalte in den bereitgestellten Mitglieder- und Partneraccounts
nehmen wir als Diensteanbieter die Haftungsprivilegien nach Paragraph 5 Nr. 3 TDG
bzw. nach Paragraph 11 TDG in Anspruch.

Es ist lustig, wenn man sich auf Paragraphen berufen möchte, die erst von Interesse sind, wenn bereits Abmahnungen oder Unterlassungserklärungen eingegangen sind. Das kann man als profilaktische Drohung verstehen.

 

Die Internetadresse der Israel Defence Forces (https://www.idfblog.com) wird an dieser Stelle als Kontaktadresse angegeben. Hierbei handelt es sich um die Internetpräsenz des israelischen Militärs. Es ist auszuschließen, dass sich das israelische Militär dieser Facebookgruppe bedient, um vorwiegend recht plump gegen Muslime zu hetzen.

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

Die Betreiber von Salatkisten 3.0 scheinen sich sicher zu fühlen und bestätigen sogar selbst, das israelische Militär zu sein:

Quelle: Facebook Chat
Quelle: Facebook Chat

Hier wird demnach sogar die Israel Defence Forces für innerdeutsche Hetzpropaganda missbraucht. Die Hetze richtet sich unter anderem auch gegen deutsche Politiker wie Angela Merkel und Sigmar Gabriel. Ob das nicht strafrechtlich relevant ist…?

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Das schiefe „Bild“ zum Familiennachzug.

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Das Wortspiel in der Überschrift ist nicht zufällig. Wieder einmal entlarvt sich Deutschlands Quantitäts- Journalismus- Blatt Nummer 1 mit einer Falschmeldung quasi selbst.

Die Bildzeitung dient bei solchen Themen augenscheinlich als seriöse Quelle für Alternativmedien, die ansonsten die renommierte Presselandschaft gerne als Lügenpresse titulieren.

Quelle: https://www.wochenblick.at/geheimplan-nach-wahl-merkel-will-mindestens-15-millionen-syrer-holen/
Quelle: Wochenblick

Ein brisantes Papier könnte wesentlichen Einfluß auf die deutsche Bundestagswahl haben. Wie die deutsche „Bild“-Zeitung jetzt enthüllte, erwartet die Merkel-Regierung einen starken Anstieg des Familiennachzugs bei Syrern.

Originalquelle: Bildzeitung

Fakt ist: Die Zahl der von Deutschland erteilten „Visa zur Familienzusammenführung“ steigt deutlich an. Von Januar 2015 bis Ende Juni 2017 wurden weltweit rund 230 000 Anträge auf Familiennachzug über das Visumverfahren bewilligt.

Was ist richtig und was falsch?

Richtig ist, dass tatsächlich etwa 230000 Visaanträge genehmigungspflichtig sind.

Richtig ist auch, dass etwa so viele Anträge bewilligt wurden.

Falsch ist, dass dies ein Geheimplan wäre, denn dann wüsste ja die breite Öffentlichkeit nichts davon.

Falsch ist, dass explizit Merkel oder sonst jemand mindestens 1,5 Millionen Syrer holen möchte. Das ist eine reine Mutmaßung einer populistischen Redaktion.

Die massive Zunahme des Familiennachzugs wird circa ab März 2018 erwartet – also nach der Bundestagswahl am 24. September! Bisher wurden diese Zahlen zum Familiennachzug sorgfältig unter Verschluss gehalten…

Falsch ist, dass diese Zahlen sorgfältig unter Verschluss gehalten wurden. Die Tatsache, dass hier und anderswo darüber geschrieben und diskutiert wird, entlarvt diese Behauptung als Fake.

Falsch ist, dass man eine massive Zunahme ab März 2018 erwartet, obgleich man dies völlig legitim annehmen dürfte.

Richtig ist, dass der März 2018 tatsächlich nach der Bundestagswahl im September 2017 sein wird.

Weshalb wird die massive Zunahme des Familiennachzugs im März 2018 aller Voraussicht nach ausbleiben?

So beschreibt es Panorama recht nachvollziehbar:

Denn bereits im März 2016 hatte die Bundesregierung den Familiennachzug stark gebremst. Seit dem sogenannten „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ ist der Familiennachzug für alle Flüchtlinge ausgesetzt, die zwar als Bürgerkriegsflüchtlinge, nicht jedoch als individuell Verfolgte anerkannt sind. Ein Großteil der Syrer, über deren Asylanträge seit März 2016 entschieden wurde, darf momentan nicht einmal die engsten Angehörigen zu sich holen.

Und sogar für diejenigen, die nach Genfer Konvention anerkannt sind und dadurch noch das Recht haben, ihre Angehörigen zu sich zu holen, ziehen sich die Verfahren momentan oft über Jahre hin. Gründe dafür sind monatelange Wartezeiten auf Termine bei den deutschen Auslandsvertretungen und immer strengere bürokratische Nachweisanforderungen bei deutschen Botschaften. Diese Forderungen sind teilweise kaum zu erfüllen: Zum Beispiel, wenn eine syrische Mutter aufgefordert wird, aus der Türkei zurück ins Heimatland Syrien zu reisen, um dort die Pässe für sich und ihre Kinder verlängern zu lassen. Im Klartext bedeutet das: Familien sind häufig über viele Jahre getrennt.

Quelle: Panorama

Oder einfach für Bildzeitungsleser erklärt: „Wenn es im Schwimmbad erlaubt ist vom 10 Meter- Turm zu springen, wird das sicher nicht jeder Schwimmbad- Besucher auch machen…“

Wie kommt man nun auf 1,5 Millionen Syrer, die angeblich ab 2018 in Deutschland leben werden?

Das ist eine Mischung aus Mathematik und Spekulation, der sich die Leute vom Wochenblick bedienen:

Denn laut offiziellen Zahlen hat Syrien eine Geburtenrate von rund drei Kindern laut offiziellen Daten, die den Erhebungen der „Weltbank“ entsprechen. Da hauptsächlich junge Männer aus Syrien nach Deutschland zumeist illegal eingereist sind, ist laut Experten damit zu rechnen, dass im Familiennachzug auch zahlreiche Ehefrauen inbegriffen sind.

Richtig ist, dass es solche Erhebungen und Prognosen gibt.

Falsch ist die Quelle für die Fertilitätsrate (Geburten pro Frau). Die vom Wochenblick genannte Primärquelle ist das Internetportal FactFish. Diese wiederum beziehen sich nicht auf die Weltbank, sondern nennen als Quelle UN Data für diese Erhebung.

Falsch ist auch, dass es sich um offizielle Zahlen handelt.

Die Schlussfolgerung, dass aus Syrien überwiegend junge Männer illegal nach Deutschland eingereist seien, ist eine Annahme. Ebenso ist es eine Vermutung, dass demzufolge zahlreiche Ehefrauen im Familiennachzug inbegriffen wären. Es gibt keine fundierten Erhebungen über Ehefrauen, lediglich über den Frauenanteil unter Flüchtlingen generell. Noch weniger kann man diese Erhebungen speziell auf syrische Flüchtlinge aufschlüsseln. Es gibt eine Quelle, die zumindest für Österreich Angaben hierzu macht: Medienservicestelle.at. Es handelt sich demnach um eine gefühlte Realität, die man nicht in irgendwelche dubiosen Berechnungen einfließen lassen sollte.

Richtig ist wiederum, dass die Einreise nach Deutschland größtenteils juristisch als illegal bezeichnet werden darf, wenn der Grenzübertritt ohne Legitimation stattfand.

Multipliziert man diese Zahl mit den für 2018 erwarteten 390.000 Familiennachzügen, ergibt sich eine Gesamtzahl von 1,56 Millionen Syrern, die nach Deutschland einreisen! Nicht einbezogen sind dabei Männer mit mehreren Ehefrauen sowie der der mutmaßlich zu erwartende Nachzug von Großeltern bzw. Cousins und Cousinen.

Richtig ist, dass es Familiennachzug geben wird.

Falsch ist, dass man Zahlen multipliziert, die nicht tatsächlich vorliegen, sondern aus Prognosen und Schätzungen stammen.

 

 

 

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Heimaturlaub in Syrien

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In den Medien macht eine ungeheuerliche Meldung die Runde. In den sozialen Netzwerken wird heftig darüber diskutiert.

Anerkannte Asylbewerber sollen angeblich vorübergehend in ihre Heimat zurückgekehrt sein?

Das klingt schizophren, denn wer würde schon freiwillig an den Ort zurückkehren, wo ihn Folter und Tod erwarten?

Leider wird dieses heikle Thema kaum sachlich und vernünftig behandelt. In Wahlkampfzeiten war das eigentlich auch nicht zu erwarten.

Auslöser für die hitzige Debatte über Flüchtlinge, die Urlaub in ihrer Heimat machen würden, war eine sogenannte kleine Anfrage der AFD- Fraktion des Landtages von Baden- Württemberg.

Parteien versuchen die Umstände für eigene Interessen zu nutzen. Hierbei werden Fakten regelrecht rhetorisch angepasst, sodass der gewünschte Eindruck erweckt wird. Das kann sowohl zur maßlosen Übertreibung als auch zur beschwichtigenden Relativierung zurechtgebogen werden. Beides ist nicht rühmlich.

Doch das Problem existierte eigentlich schon lange vor der großen Flüchtlingskrise, deren Beginn gern auf den September 2015 datiert wird.

Bereits 1998 berichtete der Focus in einem Artikel über anerkannte Asylbewerber, die völlig ungeniert Urlaub in ihrer ehemaligen Heimat machten.

Sie kamen von einer Hochzeitsreise – aus dem Irak, dem Land, das sie angeblich bis heute verfolgt. Nasisa hatte in ihrer Heimat geheiratet, natürlich nicht ohne ihre Mutter.

Quelle: Focus

Einige Medien wie der Spiegel relativieren die Geschehnisse, indem geschickt Fehlinterpretationen in den Vordergrund gerückt werden:

Urlaubsabsichten? Dass diese bestanden, dafür hat das Innenministerium in Stuttgart allerdings keine Belege.

Quelle:  Spiegel

Dabei gab es gar keinen Anlass, die Gründe für einen vorübergehenden Aufenthalt in jenem Land nachzuvollziehen, welches eigentlich von den Flüchtenden wegen der Gefahr um Leib und Leben verlassen wurde. Genaugenommen spielen in diesem Fall die individuellen Beweggründe keine wesentliche Rolle. Die Vorstellung, dass eine politisch verfolgte Person wie beispielsweise Edward Snowden sein Asyl in Russland temporär verlassen würde, um in seiner Heimat USA beispielsweise der Beisetzung einer nahestehenden Person beizuwohnen, ist absolut undenkbar.

Ob im Irak der Großvater gestorben ist oder in Syrien die Schwester heiratet, kann nicht höher bewertet werden als die Gefahr, getötet, gefoltert oder inhaftiert zu werden.

Die Integrationsbeauftrage der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), glaubt dennoch, dass Heimaturlaube aus bestimmten Gründen für anerkannte Asylbewerber gerechtfertigt werden können.

Es kann gewichtige Gründe geben, warum ein anerkannter Flüchtling für kurze Zeit in seine Heimat reisen will…. Wenn die Mutter im Sterben liegt und man sie noch ein letztes Mal sehen möchte, muss das sicher anders bewertet werden als eine Art Heimaturlaub.

Tatsächlich werden die Gründe von den zuständigen Behörden weder abgefragt noch bewertet. Die Heimatreisen sind nicht einmal genehmigungspflichtig. So sind alle Gründe, die hier ins Spiel gebracht werden, rein spekulativ. Man kennt sie schlichtweg nicht.

Das europäische Asylrecht erlaubt sogar explizit Auslandsreisen. Dabei sind Verfolgerstaaten nicht ausgeschlossen. Rechtlich besteht demnach kein Grund zur Beanstandung. Moralisch hingegen darf man sich durchaus empören, dass die Rechtslage so gestaltet wurde, dass Missbrauch geradezu gefördert wird.

Nachweislich gibt es Fälle, wo sogar anerkannte Asylbewerber quasi regelmäßig ihre Heimat besuchen. Laut einem Artikel der Welt existieren darunter auch Urlaubsreisen.

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article158049400/Fluechtlinge-machen-Urlaub-wo-sie-angeblich-verfolgt-werden.html

Man sollte sich Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes noch einmal gründlich vornehmen:

Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

Syrien sowie der Irak, wo primär Heimaturlaube von anerkannten Asylbewerbern beanstandet werden, gelten aktuell als unsichere Verfolgerstaaten. Asylbewerber aus diesen Ländern haben gute Chancen auf Anerkennung, weil eben die Sicherheitslage in diesen Staaten pauschal als gefährlich anerkannt ist. Wer dennoch in der Lage ist, ungehindert in solche Länder ein- und auszureisen, kann demnach weder politisch verfolgt werden oder gar um sein Leben fürchten. Die einzige Schlussfolgerung, die man daraus ziehen kann, ist, dass diese Personen kein Asyl benötigen.

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Fluorid zerstört dein Gehirn?

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Dass Fakenews inzwischen zum Massenphänomen avancieren, ist durchaus auf den Umstand zurückzuführen, dass mit solchen Beiträgen häufig erfolgreichere virale Effekte erzielt werden als mit seriösen Artikeln. Augenscheinlich lassen sich viele Menschen von solchen Meldungen mehr beeindrucken und dazu animieren, diese überzogenen Geschichten zu verbreiten und sich damit zu beschäftigen. Für die Erfinder von Fakenews erhöht das deren Reichweite und kann sich sogar monetär erfolgversprechend auswirken, denn das sogenannte Clickbaiting (Klicks mit Ködern provozieren), ist zur Marketing- Strategie empor gestiegen.

Das fängt oft recht harmlos an und wird besonders gern im Dunstkreis diverser Verschwörungstheorien angewendet. Verschwörungstheorien leben regelrecht von der Naivität und der Leichtgläubigkeit ihrer Anhänger. Es werden Pseudo- Tatsachen erfunden, um schwer verständliche Zusammenhänge diesen Leuten plausibel anbieten zu können und ein vorgefertigtes Weltbild zu bestätigen.

Quelle: https://www.facebook.com/eric.xohjax/posts/2004257456462513
Quelle: https://www.facebook.com/eric.xohjax/posts/2004257456462513

Eigentlich sollte allein der Rechtschreibfehler beim Begriff „Flourid“ (korrekt: Fluorid) dem geneigten Betrachter Zweifel bereiten? Eine Bildrecherche im Internet entlarvt schließlich die Falschmeldung als solche eindeutig.

Quelle: https://sites.google.com/site/doencassneurologicas/home/apneia/d
Quelle: https://sites.google.com/site/doencassneurologicas/home/apneia/doenca-de-alzheimer

Die Abbildung im Original lässt sich bis ins Jahr 2009 zurückverfolgen und beschreibt im Wesentlichen den Krankheitsverlauf von Alzheimer. Die Abbildungen der Gehirne wurden neu angeordnet und ein Text hinzugefügt, der damit nichts zu tun hat. Es soll suggeriert werden, dass Fluorid für solche Veränderungen des Gehirns verantwortlich sein soll.

Obwohl diese Falschmeldung als solche nachgewiesen wurde, hält das manche Leute nicht davon ab, trotzdem die schädliche Wirkung von Fluorid nachweisen zu wollen. An dieser Stelle sei erwähnt, dass sich die Aufdeckung dieser Falschmeldung ausschließlich auf die Abbildung mit den Gehirnen bezogen hat und keineswegs auf andere gesundheitliche Folgen von Fluorid- Konsum. Das wird auch nicht bestritten. Aber man sollte sich schon Gedanken darüber machen, wenn jemand mit manipulierten Beweismitteln die Schädlichkeit von Fluorid untermauern möchte.

Quelle: Natürliche-Heilmittel.info
Quelle: Natürliche-Heilmittel.info

Inwieweit Fluorid nun generell schädlich für den menschlichen Organismus sein mag und die Dosierung eine entscheidende Rolle spielt, ist nicht Gegenstand dieser Betrachtung. Darüber sollen sich Wissenschaftler aus Medizin und Chemie auseinandersetzen. Es geht nur um den Nachweis, dass eine Abbildung aus der Alzheimer- Forschung für die schädliche Wirkung von Fluorid (speziell) am Gehirn missbraucht wurde. Wenn sich zudem pseudo- wissenschaftliche Internetportale solcher Falschmeldungen bedienen, um ihre eigenen Produkte besser vermarkten zu können, ist das schlichtweg unseriös.

 

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falschmeldung.info