Heimaturlaub in Syrien

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In den Medien macht eine ungeheuerliche Meldung die Runde. In den sozialen Netzwerken wird heftig darüber diskutiert.

Anerkannte Asylbewerber sollen angeblich vorübergehend in ihre Heimat zurückgekehrt sein?

Das klingt schizophren, denn wer würde schon freiwillig an den Ort zurückkehren, wo ihn Folter und Tod erwarten?

Leider wird dieses heikle Thema kaum sachlich und vernünftig behandelt. In Wahlkampfzeiten war das eigentlich auch nicht zu erwarten.

Auslöser für die hitzige Debatte über Flüchtlinge, die Urlaub in ihrer Heimat machen würden, war eine sogenannte kleine Anfrage der AFD- Fraktion des Landtages von Baden- Württemberg.

Parteien versuchen die Umstände für eigene Interessen zu nutzen. Hierbei werden Fakten regelrecht rhetorisch angepasst, sodass der gewünschte Eindruck erweckt wird. Das kann sowohl zur maßlosen Übertreibung als auch zur beschwichtigenden Relativierung zurechtgebogen werden. Beides ist nicht rühmlich.

Doch das Problem existierte eigentlich schon lange vor der großen Flüchtlingskrise, deren Beginn gern auf den September 2015 datiert wird.

Bereits 1998 berichtete der Focus in einem Artikel über anerkannte Asylbewerber, die völlig ungeniert Urlaub in ihrer ehemaligen Heimat machten.

Sie kamen von einer Hochzeitsreise – aus dem Irak, dem Land, das sie angeblich bis heute verfolgt. Nasisa hatte in ihrer Heimat geheiratet, natürlich nicht ohne ihre Mutter.

Quelle: Focus

Einige Medien wie der Spiegel relativieren die Geschehnisse, indem geschickt Fehlinterpretationen in den Vordergrund gerückt werden:

Urlaubsabsichten? Dass diese bestanden, dafür hat das Innenministerium in Stuttgart allerdings keine Belege.

Quelle:  Spiegel

Dabei gab es gar keinen Anlass, die Gründe für einen vorübergehenden Aufenthalt in jenem Land nachzuvollziehen, welches eigentlich von den Flüchtenden wegen der Gefahr um Leib und Leben verlassen wurde. Genaugenommen spielen in diesem Fall die individuellen Beweggründe keine wesentliche Rolle. Die Vorstellung, dass eine politisch verfolgte Person wie beispielsweise Edward Snowden sein Asyl in Russland temporär verlassen würde, um in seiner Heimat USA beispielsweise der Beisetzung einer nahestehenden Person beizuwohnen, ist absolut undenkbar.

Ob im Irak der Großvater gestorben ist oder in Syrien die Schwester heiratet, kann nicht höher bewertet werden als die Gefahr, getötet, gefoltert oder inhaftiert zu werden.

Die Integrationsbeauftrage der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), glaubt dennoch, dass Heimaturlaube aus bestimmten Gründen für anerkannte Asylbewerber gerechtfertigt werden können.

Es kann gewichtige Gründe geben, warum ein anerkannter Flüchtling für kurze Zeit in seine Heimat reisen will…. Wenn die Mutter im Sterben liegt und man sie noch ein letztes Mal sehen möchte, muss das sicher anders bewertet werden als eine Art Heimaturlaub.

Tatsächlich werden die Gründe von den zuständigen Behörden weder abgefragt noch bewertet. Die Heimatreisen sind nicht einmal genehmigungspflichtig. So sind alle Gründe, die hier ins Spiel gebracht werden, rein spekulativ. Man kennt sie schlichtweg nicht.

Das europäische Asylrecht erlaubt sogar explizit Auslandsreisen. Dabei sind Verfolgerstaaten nicht ausgeschlossen. Rechtlich besteht demnach kein Grund zur Beanstandung. Moralisch hingegen darf man sich durchaus empören, dass die Rechtslage so gestaltet wurde, dass Missbrauch geradezu gefördert wird.

Nachweislich gibt es Fälle, wo sogar anerkannte Asylbewerber quasi regelmäßig ihre Heimat besuchen. Laut einem Artikel der Welt existieren darunter auch Urlaubsreisen.

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article158049400/Fluechtlinge-machen-Urlaub-wo-sie-angeblich-verfolgt-werden.html

Man sollte sich Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes noch einmal gründlich vornehmen:

Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

Syrien sowie der Irak, wo primär Heimaturlaube von anerkannten Asylbewerbern beanstandet werden, gelten aktuell als unsichere Verfolgerstaaten. Asylbewerber aus diesen Ländern haben gute Chancen auf Anerkennung, weil eben die Sicherheitslage in diesen Staaten pauschal als gefährlich anerkannt ist. Wer dennoch in der Lage ist, ungehindert in solche Länder ein- und auszureisen, kann demnach weder politisch verfolgt werden oder gar um sein Leben fürchten. Die einzige Schlussfolgerung, die man daraus ziehen kann, ist, dass diese Personen kein Asyl benötigen.

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