Archiv der Kategorie: FakeNews

Die Horrorraupe vom Schwammspinner

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Aktuell verbreiten sich durch diverse Medien Horrorszenarien von einer Invasion, wo gefräßige Raupen ganze Wälder kahlfressen würden.

Schwammspinner- Raupen bedrohen Bayerns Eichenwälder

Bayerns Eichen werden heuer von einem Schmetterling bedroht, dessen Raupen ganze Bäume kahl fressen können.

Quelle: Augsburger Allgemeine

Fast identisch undifferenziert berichtet die Süddeutsche Zeitung darüber.

Schwammspinner- Raupen können tatsächlich dazu beitragen, dass das Blattwerk mancher Bäume sichtbar dezimiert wird. Wenn die Lebensbedingungen optimal sind, können die Raupen sogar einen Kahlfraß verursachen. Von einer Bedrohung von Wäldern zu fabulieren, ist hierbei jedoch maßlos übertrieben. Bei meiner Exkursion im Mai 2018, wo durch die ungewöhnlich hohen Temperaturen und eine längere Trockenheit die Bedingungen für Schwammspinner- Raupen als ideal zu bezeichnen waren, konnte ich auf unterschiedlichen Pflanzen vereinzelt Raupen finden. Sowohl auf Eichen und Erlen als auch an Salweiden, Espen und sogar auf Brombeersträuchern konnte ich Jungraupen von Lymantria dispar, so der wissenschaftliche Name, finden.

Schwammspinner-Jungraupe
Schwammspinner-Jungraupe

Allerdings sind in dieser Zeit auch etliche andere Insektenlarven aktiv. So konnte ich deutlich mehr Raupen des Großen Frostspanners (Erannis defoliaria) entdecken. Auch viele Blattwespen- und Käferlarven fressen sich in dieser Zeit durch die Grünbestände. Ebenso ist in dieser Zeit der Maikäfer mit von der Partie. Man darf also die Fraßspuren nicht ausschließlich den Schwammspinner- Raupen anlasten. Ist das entsprechende Ökosystem aktiv und ausgeglichen, bleibt die Schwammspinner- Invasion aus…

Der Bayrische Rundfunk bläst ins gleiche Horn wie das Amt für Landwirtschaft, Ernährung & Forsten:

Die Raupen des Schwammspinners fressen die ersten Blätter der Eichen. Wenn beim Wiederaustrieb ein Pilzbefall durch den Eichenmehltau dazu kommt, ist Photosynthese nur eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich. Geschwächte Eichen sterben dann ab, das haben wir schon erlebt, sagt Stefan Thierfelder vom Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten in Schweinfurt.

Schwammspinner- Raupen sind nicht wählerisch und haben es nicht allein auf Eichen abgesehen. Jener Herr Stefan Thierfelder liefert in diesem Zitat (vermutlich ungewollt) gleich ein Argument, weshalb die geplante großflächige Bekämpfung mittels Pestiziden eine völlig falsche und überzogene Maßnahme darstellt.  Denn einen Kahlfraß überleben Bäume, so auch die Eiche, durchaus. Es müssen weitere Faktoren einwirken, damit Bäume sterben. Das Einbringen von chemischen Substanzen per Helikopter bewirkt unverhältnismäßige Kollateralschäden. So werden auch quasi alle anderen Insekten getötet oder zumindest massiv in Mitleidenschaft gezogen. In Zeiten, wo man angeblich etwas gegen das Insektensterben tun möchte, wirkt diese chemische Keule mindestens kontraproduktiv.

Immerhin gibt es vom Bayrischen Rundfunk auch einen Filmbeitrag, wo auch Leute (Dr. Ralf Straußberger, Bund Naturschutz) mit Gegenargumenten zu Wort kommen dürfen.

So ist es bezeichnend für die Diskussion um diese überflüssige Schwammspinner- Bekämpfung durch Insektizide, dass im Vergleich zu besprühten Waldflächen die nicht besprühten sich keineswegs in einem schlechteren Zustand befinden. Im Filmbeitrag lieferte diesmal Herr Thierfelder sogar einen entscheidenden Lösungsansatz. Die Monokultur von Eichenwäldern muss in einen Mischwald umgewandelt werden. Genau genommen ist gar nicht der Schwammspinner für das Dilemma verantwortlich, sondern die Menschen, die seit Jahrzehnten den Wald als reinen Wirtschaftsfaktor betrachtet und ein Ungleichgewicht durch einseitige Anpflanzungen erzeugt haben.

Besonders erschüttert bin ich allerdings über die behördlich motivierte Desinformationskampagne, wie sie vom Forstdirektor Hubert Türich im Landkreis Bad Kissingen verfolgt wird:

Entsprechend den Vorgaben des Naturschutzgesetzes wird es sich nicht um ein Kontaktgift handeln, versichert der Forstdirektor, sondern um ein “selektiv wirkendes Fraßgift”, das alle gesetzlichen Auflagen erfüllt und andere Insekten nicht mit abtötet.

Quelle: InFranken.de

Das ist eine absolute Falschaussage. Es gibt kein einziges “selektiv wirkendes Fraßgift”, welches ausschließlich die Raupen des Schwammspinners tötet. Es werden alle Raupen bzw. Larven getötet, die mit der Substanz bespritzte Blätter fressen. Somit werden auch viele andere, zum Teil auf der “Roten Liste” befindliche Tiere dezimiert werden.

Ein weiteres Märchen wird auf den Seiten des LWF (Bayrisches Landesamt für Wald und Forstwirtschaft) erzählt:

Die Raupen sind im letzten Stadium bis zu 7,5 cm lang und beinahe fingerdick und können dementsprechend große Mengen an Laub verzehren.

Das ist falsch. Die Raupen des Schwammspinners werden eigentlich nie länger als 7cm, wobei männliche Raupen selten länger als 4cm werden. Bei der Fingerdicke muss wohl der kleine Finger oder ein Finger eines Grundschulkindes gemeint sein? Die Menge an Futter, die eine Raupe vertilgt, kann unterschiedlich sein. Dass jede Schwammspinner- Raupe einen Quadratmeter Blattwerk verspeisen würde, wie es auf Spiegel.de dargelegt wird,  ist ebenso abenteuerlich (Woher stammt diese Information eigentlich?). Etwa ein Dutzend durchschnittlich großer Eichenblätter trifft den Bedarf einer solchen Raupe für das gesamte Larvenstadium eher, was weit entfernt von einem Quadratmeter ist…

Ich würde es begrüßen, wenn die Diskussion nicht mit Übertreibungen und Falschaussagen zugunsten eines Pestizid- Einsatzes geführt würde und die Medien sich nicht einseitig dieser Lobby anschließen würden.

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Wenn der Jens zum Ali gemacht wird…

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Es war ein schlimmes Ereignis, das Attentat in der Innenstadt von Münster. Als der nach letztem Erkenntnisstand psychisch kranke Mann (Jens R.) mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge raste, tötete er 2 Personen und verletzte etwa 20 weitere zum Teil schwer. Unmittelbar danach erschoss er sich selbst. Es gibt keinerlei Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund, vielmehr erhärtet sich der Verdacht, dass der Mann suizidgefährdet war. Weshalb er die Tat schließlich so ausführte, bleibt zunächst ein Rätsel.

Was jedoch im Umfeld von AFD- Politiker Björn Höcke hierzu spekuliert wird, übersteigt jegliche Vernunft und bestätigt die Gier von Leuten aus der rechtspopulistischen Szene nach Feindbildern, auch wenn man sich diese abenteuerlich zusammenbasteln muss.

Quelle: https://www.facebook.com/Bjoern.Hoecke.AfD/photos/a.1424703574437591.1073741828.1424631334444815/2060393864201889/?type=3&comment_id=2060811864160089&notif_id=1523363021785623&notif_t=feedback_reaction_generic&ref=notif
Quelle: Facebook Profil Björn Hoecke

Bis dahin (22 Stunden nach Veröffentlichung dieses Kommentars) gefällt 116 Personen diese krude Theorie und nicht wenige fühlen sich sogar motiviert, daran weiter zu spinnen.

Quelle: Facebook Profil Björn Hoecke

Schafft man es, sich durch diesen geistigen Müll durch zu quälen, erkennt man die Enttäuschung von besorgten Bürgern bis hin zu notorischen Rassisten darüber, dass man nicht ansatzweise einen islamistischen Hintergrund für die Tat reklamieren konnte. Die Polizei war zunächst Zeugenaussagen nachgegangen, wonach noch zwei Menschen aus dem Auto gesprungen und geflüchtet sein sollten. Das hat sich nicht bestätigt. Wenn man schon keine islamistische Tat vorzeigen kann, muss der Täter eben ein Nachahmer des Breitscheidplatz- Attentäters gewesen sein. Auch sind sich die Rechtspopulisten nicht zu schade, türkische oder rumänische Medien zu kolportieren, weil dort fälschlicherweise der letzte Hoffnungsschimmer auf ausländische Minimalbeteiligung aufkeimte.

Aber auch das politisch entgegen gerichtete Spektrum bekleckerte sich nicht mit Lorbeeren. Schweigen wäre in diesem Fall tatsächlich verbalisiertes Gold gewesen. Eine fast zufriedenstellende Erleichterung war zu spüren, dass man islamistischen Terror ausschließen konnte.

Quelle: Twitter
Quelle: Twitter

Dass der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime sich und allen in Deutschland lebenden Muslimen mit diesem Tweet keinen Gefallen getan hatte, wird er wohl im Nachgang selbst festgestellt haben. Es klingt beinahe wie eine lang erwartete Rechtfertigung für islamistischen Terror, so als wären die Motive für solche Taten ab jetzt nicht mehr von Relevanz.

Kann man solche Taten, insbesondere im Hinblick auf die Opfer und deren Angehörige, einfach mal nicht politisch instrumentalisieren?

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Hackerangriff auf Bundesregierung

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Nachdem 2015 die IT- Infrastruktur des Bundestags in peinlicher Weise durch Emailanhänge mit Schadsoftware infiltriert werden konnte, ist nun das als sicher geltende Bundesregierungsnetz (IVBB-Netzwerk) ebenfalls erfolgreich angegriffen worden. Wie eigentlich immer, werden russische Hacker mit direkten Draht zur russischen Regierung als Täter identifiziert.

Wie zuverlässig ist diese Behauptung?

Laut Medienberichten soll die Gruppe APT28 hinter dem Angriff stecken. Die Hacker werden bereits für mehrere Angriffe verantwortlich gemacht – zum Beispiel auf den Bundestag im Jahr 2015. Damals konnten die Angreifer sich weitreichenden Zugang verschaffen. Die Bundestags-IT musste danach ausgetauscht werden. Computerfachleute halten die Gruppe APT28 für eine kriminelle Formation mit Verbindungen zur russischen Regierung.

Quelle: SWR3

Den Berichten zufolge waren unter anderem das Verteidigungs- und das Außenministerium betroffen. Den Hackern sei es gelungen, Schadsoftware einzuschleusen und Daten zu erbeuten. Ihre Spur soll nach Russland führen.

Quelle: Deutschlandfunk

Es ist erstaunlich, wie leichtfertig unbestätigte Aussagen in den Medien verbreitet werden und wie unpräzise diese überhaupt sind. Dabei bietet insbesondere die IT- Technik sehr genaue Details, wenn man Feststellungen treffen möchte. Genau genommen sind alle Informationen, die bislang durch die Presselandschaft gejagt wurden, so gut wie nichts wert. Es sind schlicht Vermutungen und Spekulationen.

Ein kleiner Selbstversuch macht deutlich, wie schnell ein Computernutzer in der deutschen Provinz mit wenigen Klicks den Eindruck erwecken kann, von Moskau aus zu operieren.

Über eine sogenannte Proxy- Verbindung verschleiert man sehr effektiv die wahre Herkunft, die anhand der IP- Adresse ziemlich genau nachvollziehbar ist. Auf dem Zielsystem bestätigen Analysen dann die falsche Herkunft.

Man ist nicht automatisch ein Russe, wenn die IP- Adresse auf einen Serverstandort in der russischen Föderation hindeutet. Hiermit steht lediglich fest, dass der Zugriff über diesen Weg stattgefunden hat, aber der Angreifer sich tatsächlich an einem beliebigen Ort aufhalten kann, was auch mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fall sein wird.

Wie wurde der Cyber- Angriff ausgeführt?

Hierüber gibt es so gut wie keine Informationen, wobei dieser Aspekt von enorm wichtiger Bedeutung wäre.

“Diese Erkenntnis haben wir aus sogenannten Spearphishing-Mails gewonnen, die unsere Sicherheitssysteme in den vergangenen Monaten bei diversen EU-Regierungen entdeckt haben.“ Diese Erkenntnis hat FireEye bislang nicht veröffentlicht – die betroffenen Regierungsbehörden wurden jedoch gewarnt. Ob auch die Bundesregierung dazu zählt, will FireEye gegenwärtig nicht offen legen.

Quelle: Welt

Demnach scheint der Infektionsweg erneut über infizierte Emailanhänge stattgefunden zu haben. Das ist bedenklich, denn bereits mit rudimentären Mitteln ist eine derartige Malware- Infizierung zu vermeiden. Es ist technisch möglich, Emailanhänge konsequent zu entfernen, bevor sie überhaupt den Endnutzer erreichen. Auch würden eingeschränkte Nutzerrechte auf den Endgeräten in vielen Fällen die unachtsame Ausführung von Schadsoftware in Emailanhängen verhindern. Spezielle Schutzprogramme, wie die allseits empfohlenen Antivirenprogramme, scheinen das nicht zuverlässig genug zu tun und fristen somit eher ein Placebo- Dasein. Ob man diesen digitalen Enkeltrick wirklich als genialen Hackerangriff bezeichnen kann, sei dahingestellt. Jedenfalls klingt diese Form der Cyber- Kriminalität banaler als die suggerierte Professionalität von Hackern aus Geheimdienstkreisen.

FireEye installiert bei seinen Kunden Hardware-Filtersysteme, die sämtliche Emails vor der Zustellung auf Email-Anhänge mit Schadsoftware oder bösartige Links prüfen. Aus den Filter-Ergebnissen sowie aus der Analyse erfolgreicher Angriffe kennt Read die raffinierten Methoden der russischen Staats-Hacker: „Angriffe von Apt28 fallen durch die raffinierte Kombination von Angriffs-Vektoren auf.

Quelle: Welt

Interessant ist hierbei der Umstand, dass die EU augenscheinlich auf die Expertise einer amerikanischen IT- Firma zurückgreift, obwohl ein gewisser Herr Snowden vor langer Zeit diverse Bedenken an der Integrität von US- Unternehmen nachweisen konnte. Ohne etwas unterstellen zu wollen, ist es wenig verwunderlich, dass die Spuren der Bösewichte nach Russland führen. Und obwohl die EU kostspielige Filtersysteme der Firma FireEye in Anspruch nimmt, kann Schadsoftware ungehindert zu den ausgesuchten Adressaten durchdringen?

Die Hacker suchen gezielt Personen innerhalb der Behörden aus, denen sie eine sorgfältig formulierte E-Mail schicken. Diese Mail enthält Informationen, die die Opfer ohnehin erwarten – etwa ein Link zu einem Konferenz-Programm einer Veranstaltung, die sie tatsächlich besuchen, oder die Rechnung eines Hotels, dass sie tatsächlich gebucht haben. Dazu spionieren die Hacker ihre Opfer zuvor wochenlang aus, registrieren eigens Webseiten und Emailadressen, die zu ihrer Täuschung passen“, erklärt Read.

Quelle: Welt

Da offenkundig Emailanhänge als primärer und erfolgversprechender Infektionsweg verwendet werden, unabhängig ob das ständig irgendeine APT- Hackertruppe gewesen sein soll, ist es verwunderlich, dass man diese ordinäre Sicherheitslücke nicht schließt? Möglich wäre das, sogar ohne dass wirklich wichtige Informationen dem Adressaten vorenthalten werden. Gefälschte Emails mit infizierten Emailanhängen oder Hyperlinks zu bösartigen Internetseiten, dürften niemals bis in hochsensible IT- Bereiche vordringen. Das lässt sich verhindern.

„Wahrscheinlich ist, dass APT28 angesichts eines besonders gesicherten Netzwerkes eine sogenannte Zero-Day-Sicherheitslücke ausgenutzt hat“, kommentiert Read. Sogenannte Zero-Days sind Sicherheitslücken, die dem Hersteller der jeweilig betroffenen Software noch nicht bekannt sind und noch nicht per Patch geschlossen wurden…] …[  „Im vergangenen Jahr nutzte APT28 mehrfach die Schadsoftware EternalBlue, die zuvor beim US-Nachrichtendienst NSA gestohlen wurde.“

Quelle: Welt

Mit der Ausnutzung einer Zero-Day- Sicherheitslücke würde die Professionalität tatsächlich deutlich ansteigen. Das widerspricht allerdings den vorherigen Aussagen des Herrn Read, der ja verdächtigen Emailverkehr analysiert haben will. Und genau genommen, ist man damit Opfer der eigenen Strategie geworden. Denn auch die deutschen Nachrichtendienste wollen solche Sicherheitslücken ausnutzen, die den Herstellern noch nicht bekannt sind. Ein zeitnahes Patch- Management ist eigentlich unerlässlich und verhindert so manche böse Überraschung.

Es ist erstaunlich, dass wichtige IT- Infrastrukturen so fahrlässig betrieben werden. Den Kindern sagt man stets, sie sollen sich von der Straße fernhalten, es könnte sie ansonsten ein Auto überfahren…

Aber ein Heimatministerium ist ja wichtiger als ein Digitalministerium.

Update 02. März 2018:

Mit dem diese Woche bekannt gewordenen Angriff auf das Regierungsnetz und insbesondere auf das Auswärtige Amt habe APT 28 hingegen nichts zu tun, glauben die deutschen Sicherheitsbehörden. Sie machen dafür eine unter den Namen Snake und Turla bekannte Hackergruppe verantwortlich. Auch diese Gruppe wird vom russischen Staat oder vom Geheimdienst FSB zumindest unterstützt, davon gehen jedenfalls sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch Estlands Geheimdienst aus. 17 Rechner sollen von diesem Angriff betroffen gewesen sein.

Wie sehr man im Trüben fischt, macht die recht schnelle Änderung der Schuldzuweisung deutlich. Dass 17 Rechner, welche vermutlich Produktivsysteme von Mitarbeitern mit Windows- Betriebssystem ausgestattet waren und mit hoher Wahrscheinlichkeit die Benutzer darauf mit administrativen Rechten arbeiteten, ist der eigentliche Skandal auch dem Blickwinkel der IT- Sicherheit. Es festigt auch die Vermutung, dass jener “veritable Cyberangriff” doch eher durch das naive Anklicken eines Emailhangs in einer gefälschten Email ausgelöst wurde. Dass fahrlässig verwendete Client- Systeme in der Folge hochsensible IT- Infrastrukturen infizieren können, läßt ein hohes Maß Inkompetenz der verantwortlichen Admins vermuten.

Update 06. März 2018:

Demnach sollen die Hacker zunächst einen Regierungsrechner mit Schadsoftware infiziert haben. Um eine Blockade des Auswärtigen Amtes zu umgehen und die sensiblen Informationen aus dem abgeschlossenen Netz zu externen Server zu senden, sollen die Hacker eine E-Mail an einen infizierten Rechner gesendet haben.  Die E-Mail soll einen Anhang enthalten haben, den Outlook standardmäßig ohne Zustimmung der Nutzer herunterlädt.

Quelle: Zeit.de

Aus einer anonymen Quelle will die Zeit- Redaktion diese exklusiven Infos zum sogenannten “Bundeshack” erhalten haben. Was hier aber etwas wirr beschrieben wird, muss man genauer analysieren, um zu erkennen, dass die anonyme Quelle ebenfalls unschlüssige Aussagen trifft. Zunächst wurde also angeblich ein Regierungsrechner infiziert. Wie diese Infizierung stattgefunden hat, bleibt völlig ungeklärt, obwohl dieser Umstand von besonders hoher Bedeutung wäre. Denn hier wäre ja demnach die primäre Sicherheitslücke zu verorten. Als Infizierungswege stehen ja auch hierbei eine Zero-Day- Lücke sowie infizierte Emailanhänge im Raum. Dass ein Behördenmitarbeiter per externem Speichermedium die Schadsoftware willkürlich eingebracht haben könnte, ist nicht auszuschließen, aber eher unwahrscheinlich.

Dieser Regierungsrechner war dieser Information nach wohl eine Schnittstelle zum hochsensiblen IVBB- Netzwerk. Sollte diese Info nur annäherend korrekt sein, wäre das bereits eine grobe Fahrlässigkeit und die Cyber- Spione hätten interne Informationen über eine oder mehrere Kontaktpersonen erhalten. Ausgehend von der Möglichkeit, dass dieser Produktivrechner entgegen aller Sicherheitsstandards auf die üblichen Arten mit Malware infiziert wurde und diese Schadsoftware die Kontrolle über diesen Computer übernommen hat, soll nun von dessen Emailprogramm Outlook automatisch ein Emailanhang ohne Benutzerinteraktion heruntergeladen worden sein. Dabei ist zu bemerken, dass der Download eines Anhangs nicht gleichzusetzen ist mit einer Malware- Infizierung. Hierzu muss der heruntergeladene Emailanhang zusätzlich entpackt und ausgeführt werden. Um das zu automatisieren, muss dieses System zuvor per Office- Macro oder AddOn entsprechend umkonfiguriert werden. Das ist nicht unmöglich, aber doch recht auffällig und setzt eine Verkettung von Fahrlässigkeiten voraus. Kurzum, die Informationen, die von der Zeit veröffentlicht wurden, sind in dieser Form mehr verwirrend als aufklärend.

Unbemerkt mit Outlook zu kommunizieren, ist auf vielen Wegen möglich. Die Hacker verwenden das Mailprogramm, um mit ihrer Schadsoftware zu interagieren, wenn die sich bereits innerhalb des angegriffenen Netzwerkes befindet. So schicken die Turla-Hacker eine E-Mail an einen Rechner, den sie bereits mit Schadsoftware infiziert haben.

Quelle: Süddeutsche

Wenn es auf so vielen Wegen möglich ist, mit Outlook unbemerkt zu kommunizieren, ist es nicht nachvollziehbar, dass man nicht eine einzige dieser Möglichkeiten aufzeigt. Das schließt nicht aus, dass es tatsächlich möglich sein kann, aber impliziert, dass jemand, der so etwas behauptet, mindestens einer dieser Kommunikationswege kennen muss. Beim Begriff “unbemerkt” hängt es auch wesentlich davon ab, ob hier ein unbedarfter Benutzer gemeint ist oder ein IT- Spezialist. Allerdings essentieller ist die offensichtliche Tatsache, dass eben schon eine Infizierung auf andere Weise vorher stattgefunden haben muss. Und eben dort befindet sich die eigentliche Sicherheitslücke. Ein System, welchem bereits die Kontrolle an Hacker abhanden gekommen ist, läßt sich schließlich problemlos weiter manipulieren.

 

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Fakenews vom Handelsblatt

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Ein umfangreicher Artikel im Handelsblatt verurteilt Russland wegen Cyberattacken, auch auf deutsche Computer.

Der Untertitel…

Die Schadsoftware Notpetya hat große Schäden angerichtet. Die USA und andere Länder beschuldigen Russland – Deutschland dagegen reagiert nicht.

…wirft Deutschland Untätigkeit vor.

Welche Fakten kann das Handelsblatt für diese Cyberattacke vorbringen?

Was zunächst wie ein willkürlicher Hackerangriff aussah, ist inzwischen als gezielte Geheimdienstoperation enttarnt. Vergangene Woche gingen die USA und Großbritannien mit äußert ungewöhnlichen und scharf formulierten Erklärungen an die Öffentlichkeit, in denen sie Russland für „Notpetya“ verantwortlich machten.

Weil auf politischer Ebene Großbritannien und die USA Russland für die Schadsoftware verantwortlich machen, ohne übrigens Nachweise hierfür zu erbringen, nennt das Handelsblatt so etwas die Enttarnung einer gezielten Geheimdienstoperation in Form eines Hackerangriffs. Das darf man durchaus für gewagt bezeichnen. Ein Beweis ist es definitiv nicht. Man muss hierzu verstehen, welche Form von Schadsoftware NotPetya ist und welcher Infektionsweg genommen wurde.

Es handelt sich konkret um Ransomeware. Das ist eine Malware, die Systeme verschlüsselt und für die Entschlüsselung von den Opfern Geld, meist in Form der Kryptowährung Bitcoin erpresst. Brisant ist jedoch der Infektionsweg selbst. Denn hierfür wird eine Lücke im Protokoll SMB1 von Windows- Systemen ausgenutzt. Besonders peinlich dürfte dabei sein, dass diese Sicherheitslücke der NSA schon lange bekannt war und der amerikanische Geheimdienst dieses sogenannte Exploit, genannt Eternal Blue, für eigene Zwecke ausnutzen wollte.

Somit ist ziemlich klar, dass man diesen Cyber- Angriff hätte abwehren können. Schon die Vorgänger- Malware Petya hat diese Sicherheitslücke ausnutzen können. Als NotPetya in Umlauf gebracht wurde, existierten bereits für supportfähige Windows- Systeme die entsprechenden Updates. Also selbst wenn das russische Militär diesen Cyber- Angriff inszenierte, hat die US- Regierung maßgeblich an einer verheerenden Cyberattacke mitgewirkt, quasi aufgrund unterlassener Hilfeleistung.

Mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ stecke das russische Militär hinter dem Angriff, ließ die britische Regierung verlauten.

Beweise liefert die britische Regierung jedoch nicht.

Umso verwunderlicher ist die Reaktion in Berlin. Dort herrscht beharrliches Schweigen. Trotz der enormen wirtschaftlichen Schäden für deutsche Unternehmen.

Zu Recht muss die Bundesregierung häufig Kritik ertragen, aber gerade in diesem Fall gilt ihr eigentlich ein Lob, nicht ins gleiche Horn zu blasen, welches peinliche Disonanzen erzeugt. Dass Unternehmen ihre Systeme nicht auf den aktuellen Patchlevel nachrüsten, ist wohl weitreichendes IT- Versagen bis hin zur Dämlichkeit. Und welche Unternehmen bis dahin immer noch das nicht mehr zeitgemäße Betriebssystem Windows XP ohne zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen betreiben, müssen zumindest den virtuellen Suizid herbeisehnen.

Das einzige Indiz für die russische Urheberschaft für NotPetya stellt die mögliche Infektionsquelle dar:

Der Beutezug des Datenfressers begann im Juni 2017 in der Ukraine. Von dort verbreitete er sich in aller Welt, nistete sich auf Festplatten ein und verschlang alle Informationen, mit denen er in Berührung kam. „Notpetya“, so wurde der Datenfresser später genannt, war nach Einschätzungen von Experten der folgenschwerste Cyberangriff der Geschichte.

Es liegt nahe, dass Russland aufgrund der Konflikte mit der Ukraine, auch im Bereich des sogenannten Cyber- Krieges aktiv sein könnte. Beweise gibt es auch hierfür nicht. Wie die Schadsoftware eingeschleust wurde, ist ebenso nicht zweifelsfrei geklärt. Ein Vergleich des Sicherheitsbewusstseins von betroffenen Unternehmen mit einen Eigenheimbesitzer würde in konventioneller Betrachtung folgendermaßen aussehen:

Man legt alle bedeutenden Wertgegenstände in den Flur des Hauses, öffnet alle Türen und Fenster, achtet dabei darauf , dass sie nicht vom Wind zugeschlagen werden könnten, schaltet vorhandene Alarmanlagen aus und lässt den Haustürschlüssel von außen stecken…

 

 

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Bigamie oder Kindeswohl?

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Überregional machten gleich 2 Fälle Schlagzeilen, wo syrische Flüchtlingsfamilien in einer polygamen Lebensgemeinschaft leben sollen. In Pinneberg hat die Kreisverwaltung das Kindeswohl als Begründung aufgeführt, Bigamie in diesen 2 Fällen zu tolerieren. Laut Gesetz ist Bigamie bzw. Polygamie in Deutschland untersagt.

So soll es zu den beiden Fällen gekommen sein:

  • Im Mai 2015 reiste der bereits volljährige Sohn einer syrischen Familie mit drei kleineren Geschwistern ein und erhielt Flüchtlingsstatus.

  • Im August 2015 sei deren Mutter mit zwei weiteren Kindern zur Asylantragstellung eingereist und wurde ebenfalls als Flüchtling anerkannt.

  • Im Dezember 2015 kam dann deren Ehemann mit seiner zweiten Ehefrau und zwei gemeinsamen weiteren Kindern an. Dieser wurde im Februar 2016 auch Pinneberg zugewiesen. Somit ist der Familienvater mit zwei Ehefrauen und acht Kindern in Deutschland.

Quelle: Wedel- Schulauer Tageblatt

  • Im Januar 2016 wurde eine syrische Familie, bestehend aus den Elternteilen und zwei Kindern, dem Kreis Pinneberg im Asylverfahren zugewiesen.

  • Die zweite Ehefrau wurde dem Kreis mit drei Kindern als sogenannter „Dublin Fall“ aus Griechenland im Februar 2017 über das Bundesamt zugewiesen, da sie in Griechenland ihren hier lebenden Ehemann angegeben hatte.

Quelle: Wedel- Schulauer Tageblatt

Der zweite Fall wurde nun auch noch von Spiegel- TV aufgegriffen:

Ein Syrer lebt zusammen mit 2 Frauen und inzwischen 6 Kindern in einem Einfamilienhaus, was von der zuständigen Kommune eigens dafür angemietet wurde. Die Familie aus Aleppo besitzt Schutzstatus für 3 Jahre. Das siebte Kind ist bereits unterwegs. Der Analphabet zeigt keine Motivation, Deutschkurse zu besuchen oder andere Integrationsmaßnahmen zu ergreifen bzw. zu arbeiten. Nach eigener Aussage will er sich lieber um seine Kinder kümmern.

Genau solche Geschichten machen viele Leute wütend. Dabei spielt die Herkunft der Personen zunächst eine untergeordnete Rolle und die Wut richtet sich auch nicht primär gegen diese Menschen. Zumindest nicht, wenn man von Neonazis und Rechtspopulisten absieht. Das Unverständnis richtet sich gegen die Behörden, welche nach Auffassung einer gefühlten Mehrheit nicht in der Lage sind, die Situation kontrollieren zu können.

Was ist da eigentlich falsch gemacht worden? Oder ist gar nichts falsch gemacht worden?

Anmerkung:  Auf die Anfrage wegen dieser Fälle bei der Kreisverwaltung Pinneberg wurde keine Antwort erteilt.

Fakt ist, dass Polygamie bzw. Bigamie in Deutschland nicht erlaubt ist.  Eva Högl (SPD) erklärte hierzu:

Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe ausdrücklich ausgeschlossen.  In Einzelfällen könne jedoch der Nachzug zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte” erlaubt werden. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen.

Quelle: BZ-Berlin.de

Es gab schon mehrfach ähnlich gelagerte Fälle. Ein Fall in der Verbandsgemeinde Montabaur sticht dabei heraus. Ein Syrer mit 4 Frauen und 23 Kindern reiste über die Türkei, vermutlich die damals noch nicht abgeriegelte Balkanroute, nach Deutschland ein. Ab wie vielen Fällen spricht man eigentlich nicht mehr von Einzelfällen?
In diesem Fall wurde die Bedarfsgemeinschaft aufgelöst und der Mann musste sich für eine einzige Frau entscheiden…
Sicher ist es nicht einfach, eine Familie, auch wenn sie deutschen Gesetzen und Wertvorstellungen nicht entspricht, auseinander zu reißen. Tut man es allerdings nicht, setzt man falsche Anreize und untergräbt selbst auferlegte Pflichten, die bei der eigenen Bevölkerung bei Missachtung sanktioniert werden. Es würde für die Stadt Pinneberg wohl teurer werden, wenn man die Familie in 2 getrennte Bedarfsgemeinschaften aufteilen würde. Dennoch muss der Staat konsequent bleiben. Dem Mann kann man zwar nicht vorschreiben, auch die andere Frau und seine Kinder zu besuchen, aber das eindeutige Signal gegen Mehrfachehen muss gesetzt werden. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass die deutschen Gesetze nur für deutsche Staatsangehörige gelten.
Ein Tabu- Thema ist ja die Nachwuchsplanung, womit an dieser Stelle jetzt gebrochen wird, auch wenn scharfe Kritik laut werden könnte. In Industriestaaten wie Deutschland ist eine Geburtenkontrolle nicht erforderlich, weil der Anspruch zwischen Kinderreichtum und sozialer Sicherheit eine gewisse Balance schafft. Typischerweise sind Familien in prekären Verhältnissen meist kinderreicher. Der Sozialstaat macht es möglich, indem eben Familien, die sich nicht selbst unterhalten können, von der Solidargemeinschaft mitfinanziert werden. Und die Stützen der Solidargemeinschaft müssen daher weitgehend auf Kinderreichtum verzichten. Klingt irgendwie bizarr?
Eigentlich funktioniert die Mehrfachehe in muslimischen Ländern nach einem ähnlichen Prinzip. Es gibt dort weder seinen Sozialstaat noch eine gesetzlich verankerte Solidargemeinschaft. Nur wer seine Familie selbst finanzieren kann, kann sich bis zu 4 Ehefrauen leisten. Mit Kultur hat das kaum etwas zu tun.
Was hat das noch mit Kindeswohl zu tun, wenn Menschen Kinder zeugen, die in der Folge komplett vom Staat finanziert werden müssen?
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Er bringt die Grünen auf die Palme…

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Die Analogie dieses Spruches entspricht beinahe wortgetreu dem Verhältnis des Tübinger Oberbürgermeisters, Boris Palmer, zu seiner Partei, Bündnis90 /Die Grünen. Irgendwie verhält sich der Mann, wie es eigentlich von Mandatsträgern erwartet wird. Er handelt nach seinem Gewissen, seiner Überzeugung und eben nicht unbedingt nach dogmatischen Parteivorgaben. Dass allerdings nicht selten Journalisten aus dem politischen Farbkasten blaue und bisweilen braune Nuancen auf den Rücken des umtriebigen Politikers pinseln, sagt mehr über diese aus als über die Person, die ihnen so oft Stoff für Ihre berufliche Tätigkeit liefert.

Quelle: http://www.borispalmer.de/boris/
Quelle: http://www.borispalmer.de/boris/

So wird Boris Palmer gern für seine Äußerungen zur deutschen Migrationspolitik zitiert und noch lieber kritisiert.

Es ist der Auftakt eines Prozesses vor der Großen Jugendkammer, in dessen Vorfeld viel darüber gestritten wurde, ob Tübingen nach den Taten eines Seriensexualstraftäters noch eine sichere Stadt ist. Groß war die Unsicherheit in jenen Tagen, es wurden Ängste geschürt und populistisch hochgespielt, nicht zuletzt vom grünen Oberbürgermeister Boris Palmer.

Quelle: stuttgarter-nachrichten.de

Im Fall des gambischen Asylbewerbers, der sich für mehrere Vergewaltigungen bzw. sexuelle Übergriffe vor Gericht verantworten muss, scheint sich Herr Palmer demzufolge also nicht angemessen seiner Position entsprechend verhalten zu haben. Wie hat der Oberbürgermeister diesen Fall nun populistisch hochgespielt oder gar Ängste geschürt?

Dazu gibt es von Boris Palmer diese Aussage:

Ich habe zwei Aussagen dazu gemacht. Erstens, dass sich etwas verändert hat in Tübingen, weil Frauen sich weniger sicher fühlen. Und zweitens, dass einigen Frauen die Übergriffe des Angeklagten erspart geblieben wären, wenn er rechtzeitig zu einem DNA-Test herangezogen worden wäre.

Quelle: Facebook

Genau genommen hat Herr Palmer eine Feststellung getroffen, die seinem Empfinden entspricht. Wenn nur einige Tübinger Frauen dieses Empfinden teilen, was sehr wahrscheinlich ist, schürt nicht der Oberbürgermeister Ängste, sondern all jene, die eine nachweislich desaströse Migrationspolitik verteidigen. Und seine zweite Aussage stellt ein nicht zu leugnendes Faktum dar. Der Begriff “Populismus” wird inzwischen sehr inflationär verwendet, ist extrem dehnbar und sollte deswegen bei Journalisten möglichst keine Anwendung finden. Er erweckt inzwischen nur noch negative Assoziationen und ist damit unbrauchbar für neutrale Berichterstattung geworden.

Was hat der Mann sonst noch so verbrochen? Wenn man die Medien durchstöbert, findet man so manches. Insbesondere Journalisten scheint es zu irritieren, dass ein “grüner” Politiker durchaus auch entgegen der vorherrschenden Parteiideologie persönliche Ansichten besitzt und sich sogar erlaubt, diese öffentlich auszusprechen. Skandalös muss sein, was nicht sein darf. Es passt nicht in das zementierte Weltbild einer sich selbst lobenden Gesellschaft, wenn jemand ungezwungen durch die Reihen von rechtsbekloppten Besorgtbürgern sowie grünversifften Gutmenschen wandert. Das Extreme beginnt für beide Seiten bereits einen Schritt neben der jeweiligen ideologischen Grenzlinie. Das will der Oberbürgermeister von Tübingen einfach nicht begreifen und erst recht nicht akzeptieren.

Es gibt Verhaltensweisen, die dazu führen, dass man sein Aufenthaltsrecht und Schutzbedürfnis verwirkt. Wenn sich jemand nicht an elementare Regeln hält, sind wir berechtigt zu sagen, für euch greift das Asylrecht nicht mehr. Es gibt auch in Syrien Gebiete, die nicht im Krieg sind.

Unter anderem mit diesem Statement sorgte er in seiner eigenen Partei für Zorn und erntete daraufhin auch eine Rüge der damaligen Parteivorsitzenden Simone Peter. Sie konterte per Twitter: “Klassischer #Palmer-Nonsens. Bürgerkriegsflüchtlinge haben völkerrechtlich garantierten Schutzanspruch.

Wer hat nun recht? Juristisch hält Frau Peter die besseren Karten in der Hand. An diesem Grundsatz, der inzwischen nicht nur von Herr Palmer angezweifelt wird, hat die Realität ihre bitteren Spuren hinterlassen. Ist es der hier lebenden Bevölkerung zuzumuten, dass man Vergewaltigern, Mördern oder gar Terroristen Zuflucht gewährt, weil in deren Heimat der Bürgerkrieg tobt? Es sind wenige Asylbewerber, die durch kriminelle Energie auffallen. Das erkennt auch Herr Palmer unumwunden an. Aber kann man deshalb so tun, als kommt es auf die paar Verbrecher mehr auch nicht mehr an?

Wie erkläre ich denn der Familie eines Opfers, dass der Täter noch im Land ist, obwohl er so aggressiv war? Da ist die Antwort ‘In Syrien ist es unsicher’ wenig befriedigend.

So rechtfertigt Herr Palmer seine Sichtweise. Frau Peter und andere Kritiker drücken sich davor, den “Palmer- Nonsens” betroffenen Familien von Angesicht zu Angesicht zu übermitteln und verstecken sich scheinheilig hinter internationalen sowie nationalen Vereinbarungen. “Dumm gelaufen, damit müssen Sie jetzt klar kommen” würde auch irgendwie zynisch klingen…

Rassismus wird Herr Palmer immer wieder vorgeworfen. Wenn der Vorwurf dann jedoch von einem Amtskollegen aus einer Nachbarstadt kommt, besitzt das eine eigene Dynamik. So warf der Oberbürgermeister von Rottenburg, Stefan Neher (CDU) seinem Amtskollegen öffentlich Rassismus vor:

Das ist unsäglich und rassistisch, was er beim Flüchtlingsthema betreibt. Nach Straftaten durch einzelne Flüchtlinge stellt Palmer ganze Gruppen an den Pranger.(…) Die von dir beschriebenen Verbrechen (durch Geflüchtete) sind abscheulich und werden durch die Polizei und Justiz aufgeklärt und hart geahndet. Gut so! (…) Mich stört an deinen Posts und Analysen, dass du Verhaltensweisen dieser Täter zum Anlass nimmst, Verhaltensmuster für ganze Gruppen zu formulieren. Es gibt kein gleiches Verhalten aufgrund Geschlecht, Alter, Herkunft, Hautfarbe oder Religion.

Das klingt allerdings nach einem ziemlich pauschalen Vorwurf. Ist es aber auch tatsächlich rassistisch, über solche Vorkommnisse seine Ansichten zu äußern? Und welche Ansichten wurden konkret von Herr Palmer geäußert, die dem Rassismusvorwurf gerecht werden lassen? Das liegt bekanntlich im Auge des Betrachters.

Interessant bei der journalistischen Aufarbeitung dieses Verbalscharmützels unter Kollegen ist der Umstand, dass Herr Neher seine Vorwürfe nicht begründen muss. Stattdessen wird Herr Palmer explizit danach gefragt:

Wie begründen Sie, dass dieser Vorwurf Ihrer Meinung nach haltlos ist?

Quelle: schwarzwaelder-bote.de

Die Antwort von Herrn Palmer klingt schlüssig, sofern man nicht aus extrem linken Blickwinkel betrachtet und die eigene Subjektivität etwas zügelt:

Rassismus ist, wenn jemand sagt: “Man weiß ja, dass Afrikaner als Kriminelle auf die Welt kommen.” Kein Rassismus, sondern traurige Realität ist, wenn ich sage: “Flüchtlinge aus dem Maghreb sind in Deutschland zu 30 Prozent Kriminelle.”

Reduziert man der Einfachheit halber den Zwist auf diese einzige Aussage mit den 30%, so ist es also bereits Rassismus, wenn man kein Realitätsverweigerer ist. Denn hiermit zitiert Herr Palmer lediglich eine Kriminalstatistik. Nicht er pauschalisiert, sondern Herr Neher tut das. In seinem Vorwurf des Rassismus wird Herr Neher an keiner Stelle konkret. Wenn überhaupt irgendwer irgendwen an den Pranger stellte, waren das die Statistiker, die sich erdreistet haben, eine solche Statistik zu veröffentlichen. Und sehr wohl gibt es gleiche Verhaltensmuster von Gruppen. Gerade bei der Religion ist das sehr markant. Während Christen mehr oder weniger fleißig den Gottesdienst besuchen, versammeln sich Muslime in einer Moschee, männliche Juden tragen eine Kippa, Hindus verehren mehrere Götter und Buddhisten folgen den 4 edlen Wahrheiten. Man kann auch diverse geschlechterspezifische Verhaltensmuster nachweisen. Darüber werden Filme gedreht. Und auch Menschen verschiedener Generationen weisen unterschiedliche Verhaltensmuster auf. Die Herkunft ist ebenfalls oft auffällig, was ja nicht negativ besetzt sein muss. Werden Deutsche nicht überwiegend als pünktlich und bürokratiebesessen charakterisiert? Da liegt Herr Neher nachweislich falsch.

Zweifelsohne ist Boris Palmer ein Mensch, der bewusst polarisiert. Rassist ist er dadurch noch lange nicht.

 

 

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Wie alt bist du wirklich, Flüchtling?

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Seit der Messerattacke in Kandel (Rheinland- Pfalz), wo ein 15jähriges Mädchen von ihrem angeblich gleichaltrigen, afghanischen Ex- Freund getötet wurde, entfachte sich eine eigentlich unsinnige Debatte über die Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UmA). Nachtrag vom 20. Februar 2018: Das inzwischen abgeschlossene Altersfeststellungsverfahren mit 2 unterschiedlichen Gutachten hat ergeben, dass der mutmaßliche Täter mindestens 17 Jahre und 6 Monate alt sein muss und womöglich sogar ca. 20 Jahre alt ist. Daraus ergibt sich ein Verfahren nach Jugendstrafrecht.

Leider wird die Diskussion über dieses heikle Thema überwiegend emotional geführt. Reflexartig führen Kritiker von solchen Alterstests Argumente auf, denen man kaum etwas entgegensetzen darf, möchte man nicht umgehend einer bestimmten politischen Strömung zugeordnet werden.

Quelle: Facebook- Diskussion

Argument 1: Das Alter eines Menschen kann nicht genau mit den zur Verfügung stehenden Methoden festgestellt werden, sodass solche Tests unsinnig sind.

Untermauert wird dieses Argument mit Statements von Leuten, die sich damit auskennen. So wird gerne Herr Montgomery zitiert:

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sieht das jedoch ganz anders: “Die Untersuchungen sind aufwendig, teuer und mit großen Unsicherheiten belastet“, sagte er der Süddeutschen Zeitung. Dabei könnten weder medizinische noch psychologische Verfahren den Geburtstag juristisch sicher bestimmen. Montgomery lehnt einen obligatorischen Alterstest grundsätzlich ab. “Wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl“, sagte er: “Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.” Nach den Regeln des Strahlenschutzes sei es nur im Rahmen eines Strafprozesses zulässig, das Alter medizinisch zu überprüfen. In Kandel, zum Beispiel, könnte der Afghane nun zu Recht untersucht werden – schließlich stehe er unter Verdacht.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Damit liefert der Präsident der Bundesärztekammer gleich das zweite, überzeugende Argument mit:

Argument 2: wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl. Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.

Was jedoch bei dessen Aussage gerne unbeachtet gelassen wird, ist die Pauschalität seiner Aussage (Wenn man das bei jedem Flüchtling täte…). Das entkräftet freilich nicht die Gefährlichkeit von Röntgenuntersuchungen. Jedoch soll gar nicht jeder Flüchtling einem Alterstest unterzogen und erst recht nicht ohne wichtigen Grund einer Röntgenstrahlung ausgesetzt werden.

Im Fall des Hussein K., der eine Studentin in Freiburg vergewaltigt und getötet hatte, wurde das tatsächliche Alter des Täters von dessen Vater mit 33 Jahren bestätigt. Der Täter selbst gab an, 17 Jahre alt zum Tatzeitpunkt gewesen zu sein. Nicht volljährig zu sein, wirkt sich im Prozess strafmildernd aus und beschert für Flüchtlinge generell erhebliche Vorteile für ihren Status. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund dieser Vorteile viele Flüchtlinge ihr Alter jünger angeben.

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte daraufhin bundeseinheitliche Verfahren zur Altersfeststellung von mutmaßlich minderjährigen Asylbewerbern gefordert. Im Saarland müssten sich Flüchtlinge im Zweifel einer Prüfung anhand der Handknochen unterziehen, sagte die CDU-Politikerin. Bei 35 Prozent dieser Fälle sei festgestellt worden, dass es sich um Volljährige und nicht um Jugendliche handelte.

Quelle: Zeit

Im Saarland werden Hände trotzdem geröntgt. Am Klinikum Saarbrücken liefen nach Angaben der CDU von Februar 2016 bis November 2017 insgesamt 701 Untersuchungen. 243 unbegleitete minderjährige Ausländer wurden als volljährig erkannt.

Quelle: Bayrischer Rundfunk

Wenn also über ein Drittel der angeblich minderjährigen Flüchtlinge falsche Altersangaben macht, ist offenkundig ausreichend Anlass gegeben, dass man Überprüfungen durchführt. Diese sollen allerdings nach Auffassung von Kritikern zu teuer sein.

Für jedes Altersgutachten bezahlt die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie etwa 1500 Euro.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Man hat demzufolge im Saarland bei jenen 701 Untersuchungen einen finanziellen Aufwand von ca. 1.051 500 € aufbringen müssen.  Das klingt viel. Man muss diese Kosten allerdings ins Verhältnis zu den Kosten setzen, die ein UmF mehr verursacht als ein volljähriger Flüchtling.

„Die Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge explodieren“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Gerd Landsberg, der „Rheinischen Post“. Weil pro Monat pro minderjährigen Flüchtling 3000 bis 5000 Euro fällig würden, müssten die Kommunen für die derzeit über 65.000 jugendlichen Flüchtlinge schon schätzungsweise 2,7 Milliarden Euro zahlen.

Quelle: Welt

Man muss allerdings auch die Kosten für einen erwachsenen Flüchtling in die Rechnung einbeziehen.

Eine Frage, die leicht zu stellen ist – aber schwer zu beantworten. Eine zentrale Aufschlüsselung in Bund und Ländern gibt es nicht – selbst Monate nach Beginn der Debatte. Oftmals sind die Kosten sogar von Kommune zu Kommune verschieden – je nachdem, welche Verträge die Behörden vor Ort mit den Firmen für Containerbau oder mit den Sicherheitsdiensten abgeschlossen haben. Schätzungen sind nur grob. Die Länder rechneten circa mit 1000 Euro pro Flüchtling und Monat, 12.000 im Jahr, Städte wie Hagen und Braunschweig sogar mit 15.000 Euro.

Quelle: Berliner Morgenpost

Nimmt man nun die niedrigsten Kosten für einen UmA und die höchsten für einen erwachsenen Flüchtling, bleibt pro Person eine Differenz von 1800 €, die ein UmF pro Monat an Mehrkosten verursacht. Beim saarländischen Referenz- Beispiel ergibt sich allein für einen Monat ein Kostenfaktor von 437400 €. Man kann also klar sagen, dass das Argument mit den Kosten für diese Altersfeststellungen damit entkräftet ist.

Doch wie sieht es mit den Argumenten 1 und 2 aus?

Interessant diesbezüglich ist eine recht aktuelle Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik.

Um es unwissenschaftlich mit verständlichen Worten auszudrücken, was die Experten dazu mitteilen:

Bei den angewendeten Methoden wird nicht das exakte Alter bestimmt, sondern die untersuchten Personen werden in 4 Altersgruppen eingeordnet, die vollkommen ausreichen, um sicher eine Volljährigkeit festzustellen. Wenn sich kein eindeutiger Minderjährigkeitsausschluss ergibt, wird die Person als minderjährig eingestuft. 

Der genaue Wortlaut kann hier nachgelesen werden: Erläuterungen zu einer „Stellungnahme“ v. BUMF, IPPNW und DKHW zum Thema „Altersfeststellung“ v. 13.12.2017

Also kann man mit den derzeit zur Verfügung stehenden Methoden zur Altersfeststellung entgegen aller Behauptungen in ausreichendem Maß eine Minderjährigkeit bzw. Volljährigkeit ermitteln.

Nun ist eigentlich nur noch das Gesundheitsrisiko durch die Röntgenuntersuchung als Argument gegen eine Altersfeststellung bei Flüchtlingen verblieben. Dieses ist auch nicht medizin- wissenschaftlich zu widerlegen. Hier gilt eigentlich der Grundsatz, ob der Vorteil einer solchen Untersuchung gegenüber dem Nachteil überwiegt. So wird es auch generell bei Patienten gehandhabt, denen man eine solche Diagnose- Methode nahelegt. Man kann eine Röntgen- Untersuchung jeder Zeit ablehnen, muss sich aber auch den Konsequenzen einer weiteren Behandlung bewusst sein, wenn wichtige Informationen nicht vorliegen. Nun werden Flüchtlinge bei einer angeordneten Altersfeststellung jedoch nicht aus medizinischen Gründen untersucht, sondern vorwiegend aus juristischen. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden. Das kann die betreffende Person dennoch verweigern, muss allerdings auch in diesem Fall mit den daraus resultierenden Konsequenzen leben.

Eigentlich muss die Vorgehensweise des Staates in Bezug auf betrügerische Absichten einzelner Flüchtlinge jedem Bürger dieses Landes bizarr erscheinen. Es ist für jeden hier lebenden Bürger Realität sowie Normalität, dass man als Antragsteller bei Behördengängen die notwendigen Unterlagen vorlegen muss und Informationen bereitstellt. Es genügt eben nicht, hinkend in die Amtsstube beim Landesamt für Soziales zu spazieren, um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Man bekommt definitiv nicht die erhofften Leistungen, ohne umfassende Prüfungen und Gutachten. Vorwiegend muss man umfangreiche medizinische Unterlagen vorweisen. Nicht selten werden hierfür auch Röntgenaufnahmen angefordert. Nach Menschenwohl fragt niemand…

Es ist irgendwie unbegreiflich, dass Flüchtlinge im Prinzip keine Nachweise erbringen müssen, um Leistungen (Asyl) beantragen zu können. Politisch hat sich dieser Umstand längst als Desaster bewahrheitet. Hingegen müssen augenscheinlich die Behörden im Aufnahmestaat Deutschland dem Asylantragsteller nachweisen, ob dessen Angaben zur Identität, der Herkunft und zum Alter richtig oder falsch sind. Ist das BAMF also eine Ermittlungsbehörde? Das ist nur noch wenigen Leuten vermittelbar. Wie bei den eigenen Bürgern sollte die Beweislast bei den Asylsuchenden liegen. Das würde das gesamte Konzept vereinfachen.

Wer keine Nachweise über seine Identität, Herkunft oder sein Alter erbringen kann, muss zumindest aktiv mitwirken, diese Informationen zu beschaffen. Wer wirklich asylberechtigt ist, wird demzufolge auch in vollem Umfang an einer solchen Mitwirkung interessiert sein.  So hat der Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, einen logischen Vorschlag unterbreitet, der im Prinzip der Debatte um die Altersfeststellung den Wind aus den Segeln nimmt:

“Wer Röntgen als unzumutbaren Eingriff wertet, könnte übrigens auch einen anderen Weg wählen: Wer nicht nachweisen kann oder durch eine Untersuchung nicht belegen will, dass er unter 18 Jahren alt ist, wird als Erwachsener behandelt.” 

Das ist keineswegs ungerecht, sondern folgerichtig. Flüchtlinge werden dadurch auch nicht benachteiligt. Hingegen beugt man Sozialbetrug vor, wofür das derzeit angewendete Konzept erst diese Motivation erzeugt.

Update (30. Januar 2018):
Eine weitere Methode zur Altersbestimmung, die aus unerklärlichen Gründen derzeit nicht praktiziert werden darf, ist augenscheinlich ziemlich genau. Mit einer Toleranz von etwa 3 Jahren, was einer Genauigkeit von 95% entspricht, kann über eine DNA- Analyse das Alter von Menschen bestimmt werden. Quelle: Stern
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Faktencheck in der Flüchtlingsdiskussion

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In sozialen Netzwerken wird das Thema “Flüchtlinge” so kontrovers diskutiert wie kaum ein anderes. Sachlichkeit ist dabei selten und die Fronten zwischen Gutmenschen und Besorgtbürgern bleiben verhärtet. Wenn Argumente fehlen treten Beleidigungen an deren Stelle. Wieso kann man eigentlich nicht anständig miteinander umgehen, auch wenn man anderer Meinung ist?

Vielleicht wäre es hilfreich, sich auf so wenig Sachverhalte zu konzentrieren wie möglich und Ausschweifungen zu vermeiden. Und die Anerkennung von Fakten ehrt jene, die sich davon überzeugen lassen mehr als Personen, die andere öffentlich vorführen oder gar mit verbalen Fäkalattacken erniedrigen wollen.

Und nun zu einigen Punkten in der Flüchtlingsthematik, die immer wieder zu Auseinandersetzungen in den Kommentarspalten provozieren:

Abschiebung nach Afghanistan bzw. in nicht sichere Herkunftsländer:

In einem Artikel des Focus wird die Abschiebung von 27 Afghanen thematisiert. Diese Abschiebungen wurden von Demonstranten am Frankfurter Flughafen begleitet und kritisiert.

Deren Argument ist eigentlich schlüssig und nachvollziehbar. Afghanistan ist aktuell kein sicheres Herkunftsland. Darüber braucht man eigentlich nicht zu diskutieren, das steht als Faktum fest. Auch wenn die Bundesregierung verschiedene Regionen als sicher definiert, kann das kein Maßstab für die dortige Realität sein. Als Deutscher würde wohl kaum jemand freiwillig nach Afghanistan gehen wollen. Aber bereits dieser Vergleich hinkt gewaltig. Es lässt sich darüber spekulieren, für wen der Aufenthalt in Afghanistan gefährlicher ist. Im Vergleich zu Berlin, London oder Paris ist Kabul deutlich gefährlicher. Aber selbst in Afghanistan gibt es Städte, die von Terroranschlägen weniger betroffen sind als die großen europäischen Metropolen. Entscheidend für die Sicherheit ist in diesem Fall der spezifische Aufenthaltsort, weniger das Land.

Hassan H., auch 19 Jahre alt, sagte, er habe zwei Jahre und sieben Monate lang gesessen. Er habe “einen Typen zusammengeschlagen und ihm eine Pistole an den Kopf gehalten”, weil er seine Freundin belästigt hätte. “Ich kann für fünf Jahre nicht nach Deutschland zurück, aber ich hole mir jetzt einen Pass hier und dann gehe ich in die Türkei, warte fünf Jahre und gehe nach Deutschland zurück”, sagte er.
Diese Aussage sollte zumindest Skepsis erzeugen, ob man nun glaubt, Afghanistan ist unsicher für Abgeschobene oder doch in Teilen sicher genug. Denn hier kommt ein weiterer Aspekt hinzu. Haben verurteilte Straftäter, wofür niemand die Gewähr geben kann, dass sie eine Bedrohung für die Menschen im Zufluchtsland darstellen können und dies auch bereits unter Beweis gestellt haben, einen uneingeschränkten Anspruch auf Schutz und Versorgung? Ist die Unversehrtheit eines kriminellen Migranten höher zu bewerten als die Unversehrtheit der Bürger in diesem Land? Wenn diese Frage eindeutig zugunsten der abgeschobenen Straftäter beantwortet werden kann, sind solche Abschiebungen unverzüglich zu beenden.
Abgesehen von der Abschiebeproblematik ist bei genauer Analyse die Aussage dieses Hassan H. nicht schlüssig. Wenn er in Deutschland 2 Jahre und 7 Monate in einer Haftanstalt verbracht hätte, wäre er bereits im jugendlichen Alter von 16 höchstens 17 Jahren in den geschlossenen Vollzug gekommen. Nach Jugendstrafrecht und der von ihm angegebenen Delikte ist das ausgeschlossen. Seine Aussagen können schlicht nicht der Wahrheit entsprechen. Schließlich er kündigt sogar schon seine illegale Rückkehr an. Die Motivation, ausgerechnet nach Deutschland zu kommen, scheint sehr hoch zu sein und hat mit Flucht vor Verfolgung und Tod eigentlich nichts zu tun. Er könnte ja durchaus auch in der Türkei bleiben, wo er sowieso temporär hin will.
Ebenfalls ist ein weiterer Aspekt von entscheidender Bedeutung. Wenn man Menschen generell nicht in Länder abschieben darf, wo diesen Tod, Verfolgung oder Folter droht, wohin kann man dann überhaupt noch Leute abschieben? Quasi könnte ein Asylbewerber diese Argumente für jedes beliebige Heimatland vorbringen. Selbst in den USA gibt es in einigen Bundesstaaten noch die Todesstrafe. Nach diesen Kriterien dürfte ein dort verurteilter Massenmörder, der die Flucht nach Deutschland geschafft hat, nicht abgeschoben werden. Im Umkehrschluss bedeutet das, wer es als Asylbewerber bis nach Deutschland geschafft hat, kann dauerhaft bleiben, völlig ungeachtet des Ergebnisses seines Asylbescheides. Die hohen Zahlen von “Geduldeten” bestätigen weitgehend dieses Dilemma…
Verteilung von “Flüchtlingen” in der EU:
Die EU möchte sich immer gern als Solidargemeinschaft präsentieren. Solange jeder Mitgliedstaat davon profitiert, gelingt das auch. Doch die Flüchtlingskrise verdeutlicht die Uneinigkeit innerhalb der EU. Vehement weigern sich Länder wie Polen, Ungarn, Tschechien und Slowakei, gern als sogenannte Visegrad- Staaten bezeichnet, gegen die von der EU beschlossene Verteilung von Flüchtlingen. Über die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Die Fakten lassen sich allerdings nicht leugnen.
Kritiker dieses EU- Beschlusses, wonach Flüchtlinge nach Quoten auf die Mitgliedstaaten verteilt werden sollen, argumentieren gern mit dem Alleingang von Bundeskanzlerin Merkel im September 2015. Sie habe schließlich damals die Grenzöffnung angeordnet und damit eine regelrechte Flüchtlingslawine ins Rollen gebracht. Man kann schließlich nach einem solchen Alleingang nicht andere EU- Staaten dazu verpflichten, diese Politik zu übernehmen und es als solidarische Verpflichtung anzusehen. Man muss in der Beurteilung dieses Sachverhaltes allerdings möglichst alle Umstände einbeziehen. Was war eigentlich im September 2015 genau geschehen?
Tausende Migranten sind am Keleti- Bahnhof in Budapest gestrandet, die über die Balkanroute nach Mittel- und Nordeuropa ziehen wollten. Es bahnte sich eine humanitäre Katastrophe an und es war auch mit Gewaltausbrüchen zu rechnen. Victor Orban drohte damit, die Migranten an die Grenze zu Österreich zu bringen. Der damalige Bundeskanzler Faymann bat daraufhin Bundeskanzlerin Merkel um Hilfe. Diese entschied quasi im besagten “Alleingang”, die Migranten nach Deutschland einreisen zu lassen. Inwieweit sie als Bundeskanzlerin dazu befugt war, wird kaum thematisiert. Nach Recherchen der Zeit hat Merkel erst im Anschluss an ihre Entscheidung die Parteichefs der Koalitionspartner Sigmar Gabriel und Horst Seehofer in Kenntnis gesetzt. Letzterer hatte sie gar nicht am gleichen Tag erreichen können und es war der Beginn eines internen Scharmützels der beiden Unions- Führer. Der Bundestag war demnach überhaupt nicht involviert und die Bundesregierung nur in Person von Angela Merkel. Ihre halbherzige Rechtfertigung mit den historischen Worten “Wir schaffen das”, war der Beginn einer beispiellosen Spaltung der deutschen Gesellschaft in “Bahnhofsklatscher” und “Gutmenschen” auf der einen Seite und “besorgte Bürger” und “Besserdeutsche” auf der anderen. Dazwischen gab es keinen Platz für mehr oder weniger neutrale Positionen. Innenpolitisch darf man die Entscheidung von Merkel als enormen Fehler beschreiben, humanitär allerdings absolut vertretbar.
Man kann Griechenland vorwerfen, die Außengrenzen der EU nicht unter Kontrolle zu haben, was sich ja auch aus geographischer Sicht außerordentlich schwierig gestaltet. Man kann den Balkanstaaten vorwerfen, dass sie die Migranten durch ihr Land ziehen ließen. Aber man muss vor allem den deutschen Behörden anlasten, diese Massenbewegung von Flüchtenden entscheidend beeinflusst zu haben. Ein unüberlegter Tweet auf der Microblogging- Plattform Twitter des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) löste die Flüchtlingslawine regelrecht aus.
Es war also das Verschulden einer deutschen Behörde, dass im Herbst 2015 so viele Migranten nach Deutschland kommen wollten. Das ist ein Hauptargument der Visegrad- Staaten gegen die Aufnahme von Migranten. Es gab von Seiten der Migranten keine Motivation mehr, sich in anderen EU- Staaten registrieren zu lassen. Das war mitunter auch die Ursache für die Eskalation am Keleti- Bahnhof in Budapest.
Seit dem 21. Oktober 2015 trat das Dublin- Verfahren offiziell für Deutschland wieder in Kraft. Es wurde ein Flüchtlings- Pakt mit der Türkei vereinbart und die Balkanroute wurde im Laufe des Jahres 2016 faktisch dichtgemacht. Dennoch hielt der Flüchtlingsstrom an, wenn auch in geringeren Mengen. Fortan schlugen die Migranten die enorm gefährliche Mittelmeerroute von Libyen nach Italien ein. Bei der Verteilung der Migranten innerhalb der EU geht es gar nicht um die Menschen, die seit September 2015 über die Balkanroute nach Deutschland gekommen sind. Hierfür ist Deutschland allein verantwortlich und kann auch nicht mehr nachträglich das Dublin- Verfahren geltend machen. Die Verteilung betrifft jene Migranten, die über die Mittelmeerroute in die EU gekommen sind und jene, die seither in Griechenland festsitzen. Hierfür sollte die EU als Solidargemeinschaft durchaus eine gerechte Umverteilung durchsetzen. Man kann weder Italien noch Griechenland eine Schuld zuweisen, dass sie unglücklicherweise die Außengrenzen der EU bilden.  Und die Visegrad- Staaten sollten sich darüber bewusst werden, dass ihr Beitritt zur EU nicht nur dem eigenen Vorteil gilt, sondern daraus auch Verpflichtungen entstehen. Dazu zählt es, dass man sich an gemeinsame Mehrheitsbeschlüsse hält.

 

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Der Kampf der Lügenpresse gegen alternative Fakten

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Das Messer- Attentat auf den Bürgermeister von Altena, Andreas Hollstein, hat ausgesprochen hohes mediales Interesse erzeugt. Der Eindruck, dass Straftaten von Migranten nach Möglichkeit keine Erwähnung in den überregionalen Medien finden sollen und insbesondere rechtsradikal oder rassistisch motivierte Straftaten demgegenüber überproportional repräsentiert werden, scheint sich hiermit erneut zu bestätigen. Die Berichterstattung wirkt subjektiv unausgewogen.

Wenn man beispielweise den Fall einer Vergewaltigung in einer Schweriner Flüchtlingsunterkunft mit dem Fall der Messerattacke auf den Bürgermeister in seiner medialen Beachtung vergleicht, muss man diese Diskrepanz einräumen. Beide Taten fanden etwa zum gleichen Zeitpunkt statt. Vergleichen sollte man sie dennoch nicht miteinander…

Trotzdem fühlen sich Leute dazu genötigt, die Messerattacke zu verharmlosen und gar als Fake darzustellen.

Quelle: Facebook
Quelle: Facebook

Das Opfer, Andreas Hollstein, wird auf perfide Weise zum Lügner stilisiert. Weil seine Verletzung am Hals angeblich keine 15 Zentimeter tiefe Stichwunde sein könne, würde man das Attentat überbewerten und sogar für politische Zwecke instrumentalisieren. Der Täter wird indes in Schutz genommen und ihm wird Verständnis zuteil. Das wäre schon schlimm genug, wenn der Verfasser dieses Beitrages nicht noch seine Darstellung mit bösartigen Fakenews untermauern würde.

Einem Foto des verletzten Bürgermeisters wird eine Montage mit Bildern von 16 entstellten Frauen(sic!) gegenüber gestellt. Es soll sich dabei um Opfer krimineller Ausländer handeln. Es wird ein Bezug konstruiert, der gar nicht existiert. Darüberhinaus ist das Foto sogar ein übles Fake.

Die Bildmontage soll von Muslimen vergewaltigte Frauen aus Schweden zeigen. Das Bild kursiert vorwiegend in rassistischen und rechtspopulistischen Kreisen und deren Online- Medien. Tatsächlich lassen sich die einzelnen Bilder auf den “Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen” vom 25. November 1999 zurückführen, wo die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 17. Dezember 1999 diesen thematisierte.

Auf einer griechischen Internetseite wird dieser Hoax aufgedeckt. Es handelt sich um misshandelte Frauen, wovon nur eine tatsächlich aus Schweden stammt, ein Bild sogar einen Mann darstellt und die Bilder zwischen 1999 und 2016 entstanden sind. Vorwiegend waren es Opfer häuslicher Gewalt und ein Bezug zu kriminellen Ausländern ist konstruiert.

 

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Bleiberecht und 1050 Euro für alle?

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Mit der Aussage in einem Interview “Bleiberecht und 1050 Euro für alle” hat der Fraktionschef der Linken im saarländischen Landtag, Oskar Lafontaine, nicht nur in der eigenen Partei Fronten verhärtet, sondern auch deutschlandweit medial Provokationen ausgelöst.

Quelle: http://www.linksfraktion-saarland.de/service/fotodownload/
Quelle: http://www.linksfraktion-saarland.de/service/fotodownload/

Die Originalausage lautet folgendermaßen:

Bleiberecht und 1050 Euro für alle, die zu uns kommen, sind wirklichkeitsfremd.

Quelle: www.oskar-lafontaine.de

 

Beim Focus fällt man auf die Interpretationsfähigkeit dieses Satzes herein, ob bewusst oder nicht, ist nicht erkennbar.

Allerdings sei die Annahme, allen Flüchtlingen stünde ein „Bleiberecht und 1050 Euro“ zu, „wirklichkeitsfremd“, so Lafontaine wörtlich.

Quelle: Focus

Die deutsche Sprache kann irritierend sein. In der Mathematik behilft man sich Klammern, um die Aufgaben korrekt abbilden zu können. In der Sprache scheint das auch gelegentlich notwendig zu sein.

(Bleiberecht und 1050 Euro) für alle, die zu uns kommen, sind wirklichkeitsfremd.

Bleiberecht und 1050 Euro (für alle, die zu uns kommen), sind wirklichkeitsfremd.

Um jeglichem Missverständnis aus dem Wege zu gehen, hätte Herr Lafontaine sich folgendermaßen ausdrücken müssen:

1050 Euro und (Bleiberecht für alle, die zu uns kommen), sind wirklichkeitsfremd.

Denn erst ein Blick in das Bundestagswahlprogramm der Partei “Die Linke” bringt Aufklärung:

Wir unterstützen die Forderungen nach
einem sofortigen Stopp der Abschiebungen
und nach einem Bleiberecht für alle.

So lautet die Forderung der Partei im Wahlprogramm auf Seite 12. Es ist ausschließlich vom “Bleiberecht für alle” die Rede.

Auf Seite 10 findet man schließlich in einem anderen Zusammenhang auch jene 1050 €:

Soziale Garantien des Lebens: Armut
abschaffen, statt die Armen bekämpfen:
Wir schaffen das Hartz-IV-System ab und
ersetzen es durch eine bedarfsdeckende
und sanktionsfreie Mindestsicherung in
Höhe von 1.050 Euro ohne Sanktionen und
Kürzungsmöglichkeiten. Der Bezug des
Arbeitslosengeldes muss deutlich verlängert werden.

So wird klar, dass die Kritik auf das eigene Wahlprogramm ausgerichtet war und nicht eine fikitive Zuwendung für Zuwanderer sein kann. Die Abschaffung von Hartz- IV zu einer Art sanktionsfreier Mindestabsicherung, ohne den Empfängerkreis näher zu definieren, schließt Zuwanderer automatisch mit ein.

Denn das Gesetz beschreibt den Leistungsanspruch für Ausländer folgendermaßen:

Ausländer sind zum Leistungsbezug berechtigt, wenn sie die aufenthaltsrechtliche Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung in der Bundesrepublik erhalten haben oder die Erteilung grundsätzlich möglich wäre. Einen Anspruch auf ALG II haben auch freizügigkeitsberechtigte Ausländer aufgrund des Freizügigkeitsgesetzes/EU. Schließlich steht auch Ausländern ALG II zu, die als Geduldete, Flüchtlinge oder politisch Verfolgte ein Bleiberecht genießen.

Grundsätzlich ausgeschlossen vom Leistungsbezug sind Ausländer, die sich nur zum Zweck der Arbeitssuche in der Bundesrepublik aufhalten. Dieser Anspruchsausschluss betrifft auch die Familienangehörigen des Arbeit suchenden Ausländers. ALG II kommt auch nicht infrage für Ausländer, denen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen können.

Wenn demnach das Arbeitslosengeld II in Höhe von 416 € (aktuell für Alleinstehende) in eine sanktionsfreiue Mindestabsicherung in Höhe von 1050 € umgestaltet würde, wäre das in det Tat ein verlockender Anreiz für Migration nach Deutschland zu kommen. Wie immer es Herr Lafontaine gemeint haben will, es ist eine ziemlich unausgegorene Programmatik, die man sowohl als Außenstehender sowie als Parteimitglied hinterfragen und kritisieren darf.

Jedoch die TAZ nutzt die Interpretationsmöglichkeit der Aussage, um politisch Einfluss auf die Meinungsbildung der Leser zu nehmen.

Quelle: http://www.taz.de/!5462152/
Quelle: taz.de

Die Unterstellung, dass Herr Lafontaine diese Zahlen aus der Luft gegriffen hätte, sind eindeutig Fakenews. Man muss eben etwas recherchieren und die Zahl im Wahlprogramm der Linken finden…

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