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UN- Migrationspakt entpuppt sich als globales Schengen- Abkommen.

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Laut Wikipedia ist ein Pakt ein Vertrag bzw. eine Vereinbarung. Ist das zuständige Gremium für einen solchen Pakt kein geringeres als die Vereinten Nationen, besitzt ein solcher Vertrag selbsterklärend enorme Bindungskräfte. Wenn annährend 190 Staaten der Welt sich einem solchen Pakt unterwerfen (negativ ausgedrückt) bzw. einen solchen Vertrag unterzeichnen (positiv ausgedrückt), so besitzt dieser Vertrag, wie eben jeder geschlossene Vertrag zwischen Vertragspartnern, in der Regel auch Verpflichtungen, die zwingend einzuhalten sind. Ansonsten spricht man von Vertragsbruch, welcher Konsequenzen nach sich ziehen kann.

So findet man in besagtem Regelwerk den Begriff „Verpflichtung“, ungeachtet ob Substantiv oder Verb, einundneunzigmal. Selbst der Laie wird skeptisch, wenn Politiker sowie Medien dennoch gebetsmühlenartig versichern, dass der Pakt nicht bindend für die Mitgliedstaaten wäre…

Der Widerspruch solcher Aussagen trifft mit Wucht dem verblüfften Zuhörer auf dessen Neocortex und sollte diesen zumindest dazu veranlassen, sich über jenes Regelwerk Gedanken zu machen.

Quelle: United Nations
Quelle: United Nations

 

Man darf durchaus diese Methode des Durchsetzens von Interessen, die womöglich an nationalen Gesetzen scheitern würde, mit jenen Freihandelsabkommen vergleichen, die ja bekanntermaßen aus genau jenem Grund in die Kritik geraten sind. Einzelne Staaten werden damit zu Gesetzesänderungen genötigt. Das wird sogar im Migrationspakt explizit aufgeführt:

„Wir verpflichten uns, gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen zu treffen, …“ (Ziel 10, Punkt 26 UN- Migrationspakt)

„Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden die einschlägigen Gesetze und Vorschriften überprüfen und revidieren, um festzustellen, ob Sanktionen eine geeignete Antwort auf irreguläre Einreise oder irregulären Aufenthalt sind, …“ (Ziel 11, Punkt 27f UN- Migrationspakt)

Es gibt noch weitere Stellen, wo ziemlich konkret Gesetzesänderungen eingefordert werden. Man kann nun in Bezug auf Deutschland und seinem Grundgesetz dem UN- Migrationspakt recht gelassen entgegensehen, denn damit erfüllt Deutschland schon weitgehend alle Anforderungen, die in diesem Pamphlet an die Mitgliedsstaaten herangetragen werden.

Einige Anforderungen dieses UN- Migrationspaktes stellen jedoch auch Deutschland vor eine Herausforderung. Ziel 15 des UN- Migrationspaktes besitzt die Überschrift:

„Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen“

In Punkt 31 wird diese Anforderung konkretisiert:

„Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können. Wir verpflichten uns ferner zur Stärkung von Leistungserbringungssystemen, die Migranten einschließen, ungeachtet dessen, dass Staatsangehörige und reguläre Migranten möglicherweise Anspruch auf umfassendere Leistungen haben; dabei ist sicherzustellen, dass jede unterschiedliche Behandlung auf dem Gesetz beruht, verhältnismäßig ist und einen rechtmäßigen Zweck verfolgt, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen.“

Demzufolge werden illegale Migranten in ein staatliches Versorgungssystem (voll) integriert. Man darf daran zweifeln, dass man mit einer solchen Maßnahme illegale Migration tatsächlich eindämmen kann, was ja ein Kernpunkt des UN- Migrationspaktes darstellen soll.

Besonders heikel muss dem aufmerksamen Leser eine versteckte Zensurmaßnahme erscheinen, die Medien zu einer positiven Berichterstattung über Migration zwingen soll:

„Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern;“ (Ziel 17, Punkt 33c UN- Migrationspakt)

Das klingt eigentlich charmant, ist aber deutlich zu wenig konkret, um nachvollziehen zu können, wie man das umsetzen will und vor allem, wie beurteilt wird, was richtig oder falsch ist. Ist es bereits Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus, wenn man Migration nicht durchweg als positive Entwicklung wahrnimmt und dies entsprechend vertritt? Führt Kritik an diesem Vertragswerk bereits zum Ausschluss von solchen Fördermaßnahmen? (Anmerkung: Diese Internetseite wird wohl kaum Fördermaßnahmen von der UN erhalten, auch wenn kein Verstoß gegen deren Auflagen zu bemängeln ist.)

Deutlicher wird man hierzu im Ziel 19, Punkt 35a:

„Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden die vollständige und wirksame Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Aktionsagenda von Addis Abeba sicherstellen, indem die positiven Auswirkungen von Migration für die Verwirklichung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung befördert und verstärkt werden;“

Noch deutlicher wird es im Punkt 10 (Unsere Vision und Leitprinzipien):

Wir müssen außerdem allen unseren Bürgerinnen und Bürgern objektive, faktengestützte und klare Informationen über die Vorteile und Herausforderungen der Migration vermitteln, um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen.

Gibt es demzufolge keine negativen Auswirkungen von Migration? Es ist zu befürchten, dass es nicht allen Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln sein wird, das Migration nur Vorteile bringen würde…

Das Pamphlet liest sich wie eine Agenda zur Globalisierung 2.0! Man muss nicht unbedingt Globalisierungsgegner sein, um erkennen zu können, dass die bisherige Globalisierung nicht nur Gewinner hervorgebracht hat. Trotz oder gerade wegen der Globalisierung ist die Kluft zwischen arm und reich nachweislich immer größer geworden. Wenn dieser Migrationspakt die weltweite Migration besser steuern und regulieren soll, so kann man daran Zweifel anmelden. Es wirkt auf manche oder gar viele Leser eher wie ein verzweifelter Lösungsansatz, die gemachten Fehler der bisherigen Globalisierung vertuschen zu wollen. Nichts von der Ausbeutung der Ressourcen Afrikas durch Wirtschaftsmächte kann man darin finden. Keine Silbe befasst sich mit der Bevölkerungsexplosion vorwiegend in Asien und Afrika. Kriege und Naturkatastrophen scheinen gar nicht zu existieren. Die entscheidenden Migrationsgründe werden komplett vernachlässigt. Wie kann es eine ausschließlich positive Migration geben, wenn die negativen Ursachen von Migration völlig ignoriert werden?  Der Begriff „Asyl“ taucht übrigens auch an keiner Stelle auf den 32 Seiten auf. In 3 Textpassagen ist lediglich die Rede von gemischten Flucht- und Migrationsbewegungen. Dabei wäre die Unterscheidung zwischen Asyl und Migration essentiell. Der Begriff „Flüchtling“ hingegen wird elfmal verwendet. Unter anderem in der Präambel Punkt 4:

Flüchtlinge und Migranten haben Anspruch auf dieselben allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die stets geachtet, geschützt und gewährleistet werden müssen. Dennoch handelt es sich bei ihnen um verschiedene Gruppen, die separaten Rechtsrahmen unterliegen. Lediglich Flüchtlinge haben ein Anrecht auf den spezifischen internationalen Schutz, den das internationale Flüchtlingsrecht vorsieht. Der vorliegende Globale Pakt bezieht sich auf Migranten und stellt einen Kooperationsrahmen zur Migration in allen ihren Dimensionen dar.

An dieser Stelle wird wenigstens dargelegt, dass dieser Migrationspakt sich ausschließlich auf Migranten bezieht und keinesfalls auf Flüchtlinge, also in der Folge auch Asylbewerber. Leider wird das von Medien und auch Politikern nicht immer sauber unterschieden.

Zum Abschluss soll noch ein möglichst konkretes Beispiel als Anregung dienen, diesen Pakt zumindest in seiner Darstellung und Formulierung zu überarbeiten.

Ziel 22, Punkt 38b

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden bilaterale, regionale oder multilaterale Gegenseitigkeitsabkommen über die Übertragbarkeit der Sozialversicherungs- und erworbenen Leistungsansprüche von Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus schließen, die sich auf die in den jeweiligen Staaten geltenden sozialen Basisschutzniveaus und die geltenden Sozialversicherungsansprüche und -regelungen wie Renten, Gesundheitsversorgung oder andere erworbene Leistungen beziehen, oder solche Regelungen in andere einschlägige Vereinbarungen aufnehmen, etwa zur langfristigen und befristeten Arbeitsmigration;

Kommt also beispielsweise ein Migrant aus dem Kosovo nach Deutschland, so erhält nach diesem Migrationspakt Zugang zu den hiesigen Sozialsystemen (Punkt 31Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen) , ohne jemals etwas dazu beigetragen zu haben. Das gilt dann natürlich für jeden Migranten, der einreist. Das können sehr viele sein, weil die Reisefreizügigkeit ebenfalls im Migrationpakt festgelegt wird (Ziel 11, Punkt 27). Das klingt schon beinahe wie ein globales Schengen- Abkommen. Man darf davon ausgehen, dass Mitgliedsstaaten, bei denen die UN- Menschenrechtscharta bislang keine besondere Beachtung gefunden hatte, auch die Bindung an den Migrationspakt fehlen wird. Kurz- und mittelfristig sind viele Nationen einerseits nicht in der Lage und andererseits gar nicht daran interessiert, die gleichen hohen Sozialstandards wie Deutschland zu etablieren. Es ist eine Illusion, dass man damit erreichen könnte, Migrationsströme in attraktive Zielländer wie Deutschland eindämmen zu können. Eher das Gegenteil ist zu erwarten, weil ja alle Barrieren für Migration beseitigt wurden. Migration ist ja nur von Interesse, wenn die Erwartungen den Status Quo übertreffen. Dieser Migrationspakt verstärkt die Anziehungskraft attraktiver Zielländer wie Deutschland.

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Das Seehofer- Ultimatum

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Als veritable Familienkrise wird der Streit der Schwesterparteien CDU und CSU in der politischen Zeitachse mit der Jahreszahl 2018 hängen bleiben. Der Bundesinnenminister, in gewichtiger Person von Horst Seehofer hegte Gedanken, die deutschen Grenzen gegen illegale Migration quasi dicht zu machen. Angela Merkel, die Bundeskanzlerin, setzte sich allerdings durch und konnte sich mit der Idee von bilateralen Abkommen durchsetzen, dass Migranten, die an der deutschen Grenze aufgegriffen werden, aber bereits in anderen EU- Staaten registriert wurden, wieder dorthin zurückgeführt werden.

So, als würde das Dublin III- Abkommen nicht existieren, werden längst etablierte, verpflichtende  Vereinbarungen ignoriert und zweifellos zum Nachteil Deutschlands durch neue ersetzt. Man darf kritisieren, dass jenes Dublin III- Abkommen nicht mehr der aktuellen Migrationssituation gerecht wird und Staaten mit EU- Außengrenzen benachteiligt. Aber rechtfertigt diese Erkenntnis, dass man zusätzliche Abkommen vereinbart, die eben jenes europäische Gesamtkonstrukt aushebeln?

Im Dublin III- Abkommen sind Rückführungen folgendermaßen definiert:

Das sogenannte Dublin-Verfahren regelt, dass Asylbewerber in dem Land zu registrieren sind, in dem sie die Europäische Union betreten. Dieser EU-Staat ist auch für den Asylantrag zuständig. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird.

Stellt sich im Gespräch mit dem Asylsuchenden heraus, dass der Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat zu bearbeiten ist, wird dieser Staat gebeten, den Antragssteller zu übernehmen (sogenanntes Übernahme- oder Wiederaufnahmeersuchen). Stimmt der Mitgliedstaat zu, erhält der Antragsteller hierüber einen Bescheid. Anschließend vereinbaren beide Staaten, wie der Asylbewerber in den ersten Staat zurückkehrt.

Quelle: Bundesregierung

Das mit Spanien nun ausgehandelte Abkommen stellt sich so dar:

Die Bundesregierung hat das angekündigte Abkommen zur Rückführung von Flüchtlingen nach Spanien geschlossen. Somit könnten bereits in Spanien registrierte Flüchtlinge binnen einer Frist von 48 Stunden in das Land zurückgeschickt werden, sagte Eleonore Petermann, Sprecherin des Bundesinnenministeriums, in Berlin. […] Es geht um Menschen, die an der deutschen Grenze aufgegriffen wurden, für deren Asylantrag aber Spanien zuständig ist. […] Von spanischer Seite seien keine Gegenleistungen gefordert worden.

Quelle: Welt

Worin besteht nun der Unterschied?

Tatsächlich sind es Wortspielereien, die man je nach Interesse auslegen kann. Die Registierung ist die erste Maßnahme im Asylverfahren. Weitere Schritte im Asylverfahren, z.B. die Anhörung,  finden in der Regel nicht unmittelbar im Anschluss statt und es können bis dahin Monate vergehen. Entzieht sich ein Migrant erfolgreich dieser Registrierung, wird die Feststellung, welcher Staat für das Asylverfahren zuständig ist, schwierig.

Das Dublin III- Abkommen offenbart hierbei schon Defizite. Unter Umständen beginnt in solchen Fällen ein Zuständigkeitskonflikt, der mit Fristen verbunden ist. Kann Deutschland (als Beispiel herangezogen, was so auf jeden EU- Staat gleichermaßen zutrifft) innerhalb dieser Frist nicht zweifelsfrei nachweisen, dass für das Asylverfahren ein anderer EU- Staat zuständig ist, fällt automatisch die Zuständigkeit in die Verantwortung von Deutschland. Dass es hierbei nicht um Einzelfälle geht, kann man sich sicher vorstellen. Denn auch potentielle Asylbewerber wissen das und versuchen demzufolge, sich einer Registrierung in einem Land, wo sie keinen Asylantrag stellen wollen, zu entziehen. Ebenso sind Migranten und oft auch deren Helfer einfallsreich, um Fristen verstreichen zu lassen.

Wie wirkt sich nun das mit Spanien quasi parallel abgeschlossene Abkommen aus?

Im Prinzip gar nicht. Denn bereits nach dem Dublin III- Abkommen könnte Deutschland in Spanien registrierte Asylbewerber dorthin zurückführen. Das zusätzlich vereinbarte Abkommen macht Rückführungen eigentlich schwieriger. Denn die Frist für eine Rückführung von ausschließlich an der deutschen Grenze aufgegriffenen Asylbewerbern mit nachweislicher Registrierung in Spanien, hat sich drastisch minimiert. Was geschieht, wenn diese Frist überschritten wird? Das kann schnell passieren, wenn die deuschen Behörden nicht schnell genug die Person in der Eurodac- Datenbank finden. Banale Dinge, wie fehlende Zugriffsrechte, Verbindungsprobleme oder verzögerte Eintragungen können da für Fristüberschreitungen sorgen…

Wesentlich dramatischer ist jedoch, dass nach diesem Einzelabkommen nicht registrierte Migranten nicht mehr in das Land zurückgeführt werden können, auch wenn man nachweisen kann, dass die Person dort europäischen Boden zuerst betreten hat. Dass diese Länder mit europäischen Außengrenzen auch verständlicherweise kein großes Interesse an solchen Rückführungen besitzen, dokumentiert dieses Beispiel:

Spaniens Rotes Kreuz, das im staatlichen Auftrag handelt, hilft den Migranten, die Reise fortzusetzen: Von Südspanien aus werden die Flüchtlinge mit Butterbrot, Wasserflasche und einem Busticket weiter geschickt – Richtung Norden. So verfahren alle südspanischen Küstenorte, die von Migranten angesteuert werden.

Quelle: Tagesspiegel

Der Trend wird sein, dass EU- Staaten mit europäischen Außengrenzen nach Möglichkeit so wenig Migranten wie möglich registrieren. Den großen Wurf haben damit Angela Merkel und Horst Seehofer nicht gemacht. Eine europäische Lösung, wie sie die Bundeskanzlerin anstrebte, ist in noch weitere Ferne gerückt. So hat man unter der Gesichtswahrung beider Politiker einen faulen Kompromiss geschlossen, der womöglich schlimmere Folgen haben könnte als man es dem Seehofer’schen Alleingang mit den geschlossenen Grenzen für illegale Einreise prognostizierte…

 

 

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Werbung für die Vorratsdatenspeicherung

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Die im Juni 2018 veröffentlichten Zahlen zum sexuellen Missbrauch von Kindern klingen dramatisch und sind es auch. Jedoch die Lösungsansätze der Bundesregierung hingegen wirken fragwürdig und hinterlassen den Eindruck, dass man diese abscheulichen Taten wieder einmal für das eigene Interesse an einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung instrumentalisiert.

Quelle: ZDF heute

Herr Kleber stellt in seinem Interview explizit heraus, dass jener Johannes- Wilhelm Rörig, ein unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Auftrag der Bundesregierung ist.   Solange der Jurist und ehemalige Richter für diese Tätigkeit nicht von der Bundesregierung bzw. vom Staat bezahlt wird, kann man das noch akzeptieren. Allerdings in seinen Ausführungen wird deutlich, welche Interessen der Mann vertritt.

Auf die Frage von Claus Kleber

Nun finden ja offenbar die Täter die entsprechenden Kinder und Verbindungen im Internet. Warum findet die Polizei die nicht mindestens genauso gut und genauso schnell?

folgt diese Antwort von Herr Rörig:

Weil in Deutschland die Ermittlungsinstrumente noch nicht wirklich scharf gestellt sind. Wir müssen in Deutschland dringend auch über die Frage der Vorratsdatenspeicherung nachdenken. Es ist so, wenn keine Verbindungsdaten vorliegen, oft die Spur zu den Tätern nicht gefunden wird. Ich meine jetzt hier beispielsweise die IP- Daten, die unbedingt erforderlich sind. Es ist auch so, dass in den USA die Internet- Serviceprovider eine gesetzliche vorgesehene Meldepflicht haben, für Missbrauchsabbildungen bei ihnen in den Applikationen und eine solche Meldepflicht sollte dringend in Deutschland eingeführt werden…

Die Vorratsdatenspeicherung als Ermittlungsinstrument ist nachweislich weitgehend ineffektiv und konnte in Zeiten, wo sie als Ermittlungsinstrument eingesetzt werden durfte, nicht einen einzigen Fall von Kinderpornographie im Internet aufklären. Die Aufklärungsquote in diesen Fällen kann man vollständig anderen Ermittlungsmethoden zuordnen. Tatsächlich war man mit der Vorratsdatenspeicherung recht erfolgreich gegen Urheberrechtsverletzungen.

Wer Chat- Dienste (wie im Beitrag erwähnt) als Kommunikationsplattform verwendet, muss sich in irgend einer Form beim Diensteanbieter registrieren. Das ist mindestens eine Emailadresse, die dem Täter zugeordnet werden kann. Zwar kann auch diese weitgehend anonym sein, jedoch der jeweilige Emailprovider kann im Prinzip seinen „Kunden“ identifizieren. Jeder Emailverkehr hinterlässt Spuren, auch IP- Adressen, die dann nachvollziehbar sind.

In Deutschland sind Internet- Serviceprovider ebenso verpflichtet, strafrelevante Inhalte zu löschen und gegebenenfalls auch den jeweiligen Behörden zu melden. Es ist schlicht falsch, was Herr Rörig behauptet, dass im Umkehrschluss Missbrauchsabbildungen insbesondere aus dem Bereich des Kindesmissbrauchs toleriert würden.

 

Herr Kleber hakt nach:

Ist es denn richtig, in einer Gesellschaft wegen einer dunklen Randszene der Kinderpornographie, für alle den Datenschutz zu lockern oder aufzulösen?

Die Antwort von Herrn Rörig hinterlässt Entsetzen, wenn er damit recht haben sollte:

Es ist ja keine dunkle Randszene. Es ist ein massenhaftes Phänomen. Es gibt allein 80000 Websites auf der Welt, in denen Kinderpronographie gehostet ist…

Klingt es nicht verblüffend, dass es laut Herr Rörig augenscheinlich 80000 Websites mit kinderpornographischem Inhalt geben soll, wenn doch Kinderpornographie weltweit strafrechtlich verfolgt wird und es quasi kein Land dieser Erde gibt, welches so etwas toleriert? Demzufolge dürfte es jene 80000 Websites gar nicht geben. Im Übrigen ist es möglich, die Betreiber solcher Websites recht schnell zu ermitteln. Hier wurde von Herr Rörig eher eine fiktive Zahl aufgegriffen, die von niemanden nachgewiesen werden kann. Es gibt derartige Angebote und jedes einzelne davon ist schon zu viel. Aber offensichtlich wird nicht mit ausreichendem Druck dagegen vorgegangen. Das Problem besteht ja bereits darin, dass jemand, der solche Angebote entdeckt, sich selbst strafbar macht, wenn er oder sie diese den zuständigen Behörden mitteilt…

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Die Horrorraupe vom Schwammspinner

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Aktuell verbreiten sich durch diverse Medien Horrorszenarien von einer Invasion, wo gefräßige Raupen ganze Wälder kahlfressen würden.

Schwammspinner- Raupen bedrohen Bayerns Eichenwälder

Bayerns Eichen werden heuer von einem Schmetterling bedroht, dessen Raupen ganze Bäume kahl fressen können.

Quelle: Augsburger Allgemeine

Fast identisch undifferenziert berichtet die Süddeutsche Zeitung darüber.

Schwammspinner- Raupen können tatsächlich dazu beitragen, dass das Blattwerk mancher Bäume sichtbar dezimiert wird. Wenn die Lebensbedingungen optimal sind, können die Raupen sogar einen Kahlfraß verursachen. Von einer Bedrohung von Wäldern zu fabulieren, ist hierbei jedoch maßlos übertrieben. Bei meiner Exkursion im Mai 2018, wo durch die ungewöhnlich hohen Temperaturen und eine längere Trockenheit die Bedingungen für Schwammspinner- Raupen als ideal zu bezeichnen waren, konnte ich auf unterschiedlichen Pflanzen vereinzelt Raupen finden. Sowohl auf Eichen und Erlen als auch an Salweiden, Espen und sogar auf Brombeersträuchern konnte ich Jungraupen von Lymantria dispar, so der wissenschaftliche Name, finden.

Schwammspinner-Jungraupe
Schwammspinner-Jungraupe

Allerdings sind in dieser Zeit auch etliche andere Insektenlarven aktiv. So konnte ich deutlich mehr Raupen des Großen Frostspanners (Erannis defoliaria) entdecken. Auch viele Blattwespen- und Käferlarven fressen sich in dieser Zeit durch die Grünbestände. Ebenso ist in dieser Zeit der Maikäfer mit von der Partie. Man darf also die Fraßspuren nicht ausschließlich den Schwammspinner- Raupen anlasten. Ist das entsprechende Ökosystem aktiv und ausgeglichen, bleibt die Schwammspinner- Invasion aus…

Der Bayrische Rundfunk bläst ins gleiche Horn wie das Amt für Landwirtschaft, Ernährung & Forsten:

Die Raupen des Schwammspinners fressen die ersten Blätter der Eichen. Wenn beim Wiederaustrieb ein Pilzbefall durch den Eichenmehltau dazu kommt, ist Photosynthese nur eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich. Geschwächte Eichen sterben dann ab, das haben wir schon erlebt, sagt Stefan Thierfelder vom Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten in Schweinfurt.

Schwammspinner- Raupen sind nicht wählerisch und haben es nicht allein auf Eichen abgesehen. Jener Herr Stefan Thierfelder liefert in diesem Zitat (vermutlich ungewollt) gleich ein Argument, weshalb die geplante großflächige Bekämpfung mittels Pestiziden eine völlig falsche und überzogene Maßnahme darstellt.  Denn einen Kahlfraß überleben Bäume, so auch die Eiche, durchaus. Es müssen weitere Faktoren einwirken, damit Bäume sterben. Das Einbringen von chemischen Substanzen per Helikopter bewirkt unverhältnismäßige Kollateralschäden. So werden auch quasi alle anderen Insekten getötet oder zumindest massiv in Mitleidenschaft gezogen. In Zeiten, wo man angeblich etwas gegen das Insektensterben tun möchte, wirkt diese chemische Keule mindestens kontraproduktiv.

Immerhin gibt es vom Bayrischen Rundfunk auch einen Filmbeitrag, wo auch Leute (Dr. Ralf Straußberger, Bund Naturschutz) mit Gegenargumenten zu Wort kommen dürfen.

So ist es bezeichnend für die Diskussion um diese überflüssige Schwammspinner- Bekämpfung durch Insektizide, dass im Vergleich zu besprühten Waldflächen die nicht besprühten sich keineswegs in einem schlechteren Zustand befinden. Im Filmbeitrag lieferte diesmal Herr Thierfelder sogar einen entscheidenden Lösungsansatz. Die Monokultur von Eichenwäldern muss in einen Mischwald umgewandelt werden. Genau genommen ist gar nicht der Schwammspinner für das Dilemma verantwortlich, sondern die Menschen, die seit Jahrzehnten den Wald als reinen Wirtschaftsfaktor betrachtet und ein Ungleichgewicht durch einseitige Anpflanzungen erzeugt haben.

Besonders erschüttert bin ich allerdings über die behördlich motivierte Desinformationskampagne, wie sie vom Forstdirektor Hubert Türich im Landkreis Bad Kissingen verfolgt wird:

Entsprechend den Vorgaben des Naturschutzgesetzes wird es sich nicht um ein Kontaktgift handeln, versichert der Forstdirektor, sondern um ein „selektiv wirkendes Fraßgift“, das alle gesetzlichen Auflagen erfüllt und andere Insekten nicht mit abtötet.

Quelle: InFranken.de

Das ist eine absolute Falschaussage. Es gibt kein einziges „selektiv wirkendes Fraßgift“, welches ausschließlich die Raupen des Schwammspinners tötet. Es werden alle Raupen bzw. Larven getötet, die mit der Substanz bespritzte Blätter fressen. Somit werden auch viele andere, zum Teil auf der „Roten Liste“ befindliche Tiere dezimiert werden.

Ein weiteres Märchen wird auf den Seiten des LWF (Bayrisches Landesamt für Wald und Forstwirtschaft) erzählt:

Die Raupen sind im letzten Stadium bis zu 7,5 cm lang und beinahe fingerdick und können dementsprechend große Mengen an Laub verzehren.

Das ist falsch. Die Raupen des Schwammspinners werden eigentlich nie länger als 7cm, wobei männliche Raupen selten länger als 4cm werden. Bei der Fingerdicke muss wohl der kleine Finger oder ein Finger eines Grundschulkindes gemeint sein? Die Menge an Futter, die eine Raupe vertilgt, kann unterschiedlich sein. Dass jede Schwammspinner- Raupe einen Quadratmeter Blattwerk verspeisen würde, wie es auf Spiegel.de dargelegt wird,  ist ebenso abenteuerlich (Woher stammt diese Information eigentlich?). Etwa ein Dutzend durchschnittlich großer Eichenblätter trifft den Bedarf einer solchen Raupe für das gesamte Larvenstadium eher, was weit entfernt von einem Quadratmeter ist…

Ich würde es begrüßen, wenn die Diskussion nicht mit Übertreibungen und Falschaussagen zugunsten eines Pestizid- Einsatzes geführt würde und die Medien sich nicht einseitig dieser Lobby anschließen würden.

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Wenn der Jens zum Ali gemacht wird…

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Es war ein schlimmes Ereignis, das Attentat in der Innenstadt von Münster. Als der nach letztem Erkenntnisstand psychisch kranke Mann (Jens R.) mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge raste, tötete er 2 Personen und verletzte etwa 20 weitere zum Teil schwer. Unmittelbar danach erschoss er sich selbst. Es gibt keinerlei Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund, vielmehr erhärtet sich der Verdacht, dass der Mann suizidgefährdet war. Weshalb er die Tat schließlich so ausführte, bleibt zunächst ein Rätsel.

Was jedoch im Umfeld von AFD- Politiker Björn Höcke hierzu spekuliert wird, übersteigt jegliche Vernunft und bestätigt die Gier von Leuten aus der rechtspopulistischen Szene nach Feindbildern, auch wenn man sich diese abenteuerlich zusammenbasteln muss.

Quelle: https://www.facebook.com/Bjoern.Hoecke.AfD/photos/a.1424703574437591.1073741828.1424631334444815/2060393864201889/?type=3&comment_id=2060811864160089&notif_id=1523363021785623&notif_t=feedback_reaction_generic&ref=notif
Quelle: Facebook Profil Björn Hoecke

Bis dahin (22 Stunden nach Veröffentlichung dieses Kommentars) gefällt 116 Personen diese krude Theorie und nicht wenige fühlen sich sogar motiviert, daran weiter zu spinnen.

Quelle: Facebook Profil Björn Hoecke

Schafft man es, sich durch diesen geistigen Müll durch zu quälen, erkennt man die Enttäuschung von besorgten Bürgern bis hin zu notorischen Rassisten darüber, dass man nicht ansatzweise einen islamistischen Hintergrund für die Tat reklamieren konnte. Die Polizei war zunächst Zeugenaussagen nachgegangen, wonach noch zwei Menschen aus dem Auto gesprungen und geflüchtet sein sollten. Das hat sich nicht bestätigt. Wenn man schon keine islamistische Tat vorzeigen kann, muss der Täter eben ein Nachahmer des Breitscheidplatz- Attentäters gewesen sein. Auch sind sich die Rechtspopulisten nicht zu schade, türkische oder rumänische Medien zu kolportieren, weil dort fälschlicherweise der letzte Hoffnungsschimmer auf ausländische Minimalbeteiligung aufkeimte.

Aber auch das politisch entgegen gerichtete Spektrum bekleckerte sich nicht mit Lorbeeren. Schweigen wäre in diesem Fall tatsächlich verbalisiertes Gold gewesen. Eine fast zufriedenstellende Erleichterung war zu spüren, dass man islamistischen Terror ausschließen konnte.

Quelle: Twitter
Quelle: Twitter

Dass der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime sich und allen in Deutschland lebenden Muslimen mit diesem Tweet keinen Gefallen getan hatte, wird er wohl im Nachgang selbst festgestellt haben. Es klingt beinahe wie eine lang erwartete Rechtfertigung für islamistischen Terror, so als wären die Motive für solche Taten ab jetzt nicht mehr von Relevanz.

Kann man solche Taten, insbesondere im Hinblick auf die Opfer und deren Angehörige, einfach mal nicht politisch instrumentalisieren?

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Hackerangriff auf Bundesregierung

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Nachdem 2015 die IT- Infrastruktur des Bundestags in peinlicher Weise durch Emailanhänge mit Schadsoftware infiltriert werden konnte, ist nun das als sicher geltende Bundesregierungsnetz (IVBB-Netzwerk) ebenfalls erfolgreich angegriffen worden. Wie eigentlich immer, werden russische Hacker mit direkten Draht zur russischen Regierung als Täter identifiziert.

Wie zuverlässig ist diese Behauptung?

Laut Medienberichten soll die Gruppe APT28 hinter dem Angriff stecken. Die Hacker werden bereits für mehrere Angriffe verantwortlich gemacht – zum Beispiel auf den Bundestag im Jahr 2015. Damals konnten die Angreifer sich weitreichenden Zugang verschaffen. Die Bundestags-IT musste danach ausgetauscht werden. Computerfachleute halten die Gruppe APT28 für eine kriminelle Formation mit Verbindungen zur russischen Regierung.

Quelle: SWR3

Den Berichten zufolge waren unter anderem das Verteidigungs- und das Außenministerium betroffen. Den Hackern sei es gelungen, Schadsoftware einzuschleusen und Daten zu erbeuten. Ihre Spur soll nach Russland führen.

Quelle: Deutschlandfunk

Es ist erstaunlich, wie leichtfertig unbestätigte Aussagen in den Medien verbreitet werden und wie unpräzise diese überhaupt sind. Dabei bietet insbesondere die IT- Technik sehr genaue Details, wenn man Feststellungen treffen möchte. Genau genommen sind alle Informationen, die bislang durch die Presselandschaft gejagt wurden, so gut wie nichts wert. Es sind schlicht Vermutungen und Spekulationen.

Ein kleiner Selbstversuch macht deutlich, wie schnell ein Computernutzer in der deutschen Provinz mit wenigen Klicks den Eindruck erwecken kann, von Moskau aus zu operieren.

Über eine sogenannte Proxy- Verbindung verschleiert man sehr effektiv die wahre Herkunft, die anhand der IP- Adresse ziemlich genau nachvollziehbar ist. Auf dem Zielsystem bestätigen Analysen dann die falsche Herkunft.

Man ist nicht automatisch ein Russe, wenn die IP- Adresse auf einen Serverstandort in der russischen Föderation hindeutet. Hiermit steht lediglich fest, dass der Zugriff über diesen Weg stattgefunden hat, aber der Angreifer sich tatsächlich an einem beliebigen Ort aufhalten kann, was auch mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fall sein wird.

Wie wurde der Cyber- Angriff ausgeführt?

Hierüber gibt es so gut wie keine Informationen, wobei dieser Aspekt von enorm wichtiger Bedeutung wäre.

„Diese Erkenntnis haben wir aus sogenannten Spearphishing-Mails gewonnen, die unsere Sicherheitssysteme in den vergangenen Monaten bei diversen EU-Regierungen entdeckt haben.“ Diese Erkenntnis hat FireEye bislang nicht veröffentlicht – die betroffenen Regierungsbehörden wurden jedoch gewarnt. Ob auch die Bundesregierung dazu zählt, will FireEye gegenwärtig nicht offen legen.

Quelle: Welt

Demnach scheint der Infektionsweg erneut über infizierte Emailanhänge stattgefunden zu haben. Das ist bedenklich, denn bereits mit rudimentären Mitteln ist eine derartige Malware- Infizierung zu vermeiden. Es ist technisch möglich, Emailanhänge konsequent zu entfernen, bevor sie überhaupt den Endnutzer erreichen. Auch würden eingeschränkte Nutzerrechte auf den Endgeräten in vielen Fällen die unachtsame Ausführung von Schadsoftware in Emailanhängen verhindern. Spezielle Schutzprogramme, wie die allseits empfohlenen Antivirenprogramme, scheinen das nicht zuverlässig genug zu tun und fristen somit eher ein Placebo- Dasein. Ob man diesen digitalen Enkeltrick wirklich als genialen Hackerangriff bezeichnen kann, sei dahingestellt. Jedenfalls klingt diese Form der Cyber- Kriminalität banaler als die suggerierte Professionalität von Hackern aus Geheimdienstkreisen.

FireEye installiert bei seinen Kunden Hardware-Filtersysteme, die sämtliche Emails vor der Zustellung auf Email-Anhänge mit Schadsoftware oder bösartige Links prüfen. Aus den Filter-Ergebnissen sowie aus der Analyse erfolgreicher Angriffe kennt Read die raffinierten Methoden der russischen Staats-Hacker: „Angriffe von Apt28 fallen durch die raffinierte Kombination von Angriffs-Vektoren auf.

Quelle: Welt

Interessant ist hierbei der Umstand, dass die EU augenscheinlich auf die Expertise einer amerikanischen IT- Firma zurückgreift, obwohl ein gewisser Herr Snowden vor langer Zeit diverse Bedenken an der Integrität von US- Unternehmen nachweisen konnte. Ohne etwas unterstellen zu wollen, ist es wenig verwunderlich, dass die Spuren der Bösewichte nach Russland führen. Und obwohl die EU kostspielige Filtersysteme der Firma FireEye in Anspruch nimmt, kann Schadsoftware ungehindert zu den ausgesuchten Adressaten durchdringen?

Die Hacker suchen gezielt Personen innerhalb der Behörden aus, denen sie eine sorgfältig formulierte E-Mail schicken. Diese Mail enthält Informationen, die die Opfer ohnehin erwarten – etwa ein Link zu einem Konferenz-Programm einer Veranstaltung, die sie tatsächlich besuchen, oder die Rechnung eines Hotels, dass sie tatsächlich gebucht haben. Dazu spionieren die Hacker ihre Opfer zuvor wochenlang aus, registrieren eigens Webseiten und Emailadressen, die zu ihrer Täuschung passen“, erklärt Read.

Quelle: Welt

Da offenkundig Emailanhänge als primärer und erfolgversprechender Infektionsweg verwendet werden, unabhängig ob das ständig irgendeine APT- Hackertruppe gewesen sein soll, ist es verwunderlich, dass man diese ordinäre Sicherheitslücke nicht schließt? Möglich wäre das, sogar ohne dass wirklich wichtige Informationen dem Adressaten vorenthalten werden. Gefälschte Emails mit infizierten Emailanhängen oder Hyperlinks zu bösartigen Internetseiten, dürften niemals bis in hochsensible IT- Bereiche vordringen. Das lässt sich verhindern.

„Wahrscheinlich ist, dass APT28 angesichts eines besonders gesicherten Netzwerkes eine sogenannte Zero-Day-Sicherheitslücke ausgenutzt hat“, kommentiert Read. Sogenannte Zero-Days sind Sicherheitslücken, die dem Hersteller der jeweilig betroffenen Software noch nicht bekannt sind und noch nicht per Patch geschlossen wurden…] …[  „Im vergangenen Jahr nutzte APT28 mehrfach die Schadsoftware EternalBlue, die zuvor beim US-Nachrichtendienst NSA gestohlen wurde.“

Quelle: Welt

Mit der Ausnutzung einer Zero-Day- Sicherheitslücke würde die Professionalität tatsächlich deutlich ansteigen. Das widerspricht allerdings den vorherigen Aussagen des Herrn Read, der ja verdächtigen Emailverkehr analysiert haben will. Und genau genommen, ist man damit Opfer der eigenen Strategie geworden. Denn auch die deutschen Nachrichtendienste wollen solche Sicherheitslücken ausnutzen, die den Herstellern noch nicht bekannt sind. Ein zeitnahes Patch- Management ist eigentlich unerlässlich und verhindert so manche böse Überraschung.

Es ist erstaunlich, dass wichtige IT- Infrastrukturen so fahrlässig betrieben werden. Den Kindern sagt man stets, sie sollen sich von der Straße fernhalten, es könnte sie ansonsten ein Auto überfahren…

Aber ein Heimatministerium ist ja wichtiger als ein Digitalministerium.

Update 02. März 2018:

Mit dem diese Woche bekannt gewordenen Angriff auf das Regierungsnetz und insbesondere auf das Auswärtige Amt habe APT 28 hingegen nichts zu tun, glauben die deutschen Sicherheitsbehörden. Sie machen dafür eine unter den Namen Snake und Turla bekannte Hackergruppe verantwortlich. Auch diese Gruppe wird vom russischen Staat oder vom Geheimdienst FSB zumindest unterstützt, davon gehen jedenfalls sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch Estlands Geheimdienst aus. 17 Rechner sollen von diesem Angriff betroffen gewesen sein.

Wie sehr man im Trüben fischt, macht die recht schnelle Änderung der Schuldzuweisung deutlich. Dass 17 Rechner, welche vermutlich Produktivsysteme von Mitarbeitern mit Windows- Betriebssystem ausgestattet waren und mit hoher Wahrscheinlichkeit die Benutzer darauf mit administrativen Rechten arbeiteten, ist der eigentliche Skandal auch dem Blickwinkel der IT- Sicherheit. Es festigt auch die Vermutung, dass jener „veritable Cyberangriff“ doch eher durch das naive Anklicken eines Emailhangs in einer gefälschten Email ausgelöst wurde. Dass fahrlässig verwendete Client- Systeme in der Folge hochsensible IT- Infrastrukturen infizieren können, läßt ein hohes Maß Inkompetenz der verantwortlichen Admins vermuten.

Update 06. März 2018:

Demnach sollen die Hacker zunächst einen Regierungsrechner mit Schadsoftware infiziert haben. Um eine Blockade des Auswärtigen Amtes zu umgehen und die sensiblen Informationen aus dem abgeschlossenen Netz zu externen Server zu senden, sollen die Hacker eine E-Mail an einen infizierten Rechner gesendet haben.  Die E-Mail soll einen Anhang enthalten haben, den Outlook standardmäßig ohne Zustimmung der Nutzer herunterlädt.

Quelle: Zeit.de

Aus einer anonymen Quelle will die Zeit- Redaktion diese exklusiven Infos zum sogenannten „Bundeshack“ erhalten haben. Was hier aber etwas wirr beschrieben wird, muss man genauer analysieren, um zu erkennen, dass die anonyme Quelle ebenfalls unschlüssige Aussagen trifft. Zunächst wurde also angeblich ein Regierungsrechner infiziert. Wie diese Infizierung stattgefunden hat, bleibt völlig ungeklärt, obwohl dieser Umstand von besonders hoher Bedeutung wäre. Denn hier wäre ja demnach die primäre Sicherheitslücke zu verorten. Als Infizierungswege stehen ja auch hierbei eine Zero-Day- Lücke sowie infizierte Emailanhänge im Raum. Dass ein Behördenmitarbeiter per externem Speichermedium die Schadsoftware willkürlich eingebracht haben könnte, ist nicht auszuschließen, aber eher unwahrscheinlich.

Dieser Regierungsrechner war dieser Information nach wohl eine Schnittstelle zum hochsensiblen IVBB- Netzwerk. Sollte diese Info nur annäherend korrekt sein, wäre das bereits eine grobe Fahrlässigkeit und die Cyber- Spione hätten interne Informationen über eine oder mehrere Kontaktpersonen erhalten. Ausgehend von der Möglichkeit, dass dieser Produktivrechner entgegen aller Sicherheitsstandards auf die üblichen Arten mit Malware infiziert wurde und diese Schadsoftware die Kontrolle über diesen Computer übernommen hat, soll nun von dessen Emailprogramm Outlook automatisch ein Emailanhang ohne Benutzerinteraktion heruntergeladen worden sein. Dabei ist zu bemerken, dass der Download eines Anhangs nicht gleichzusetzen ist mit einer Malware- Infizierung. Hierzu muss der heruntergeladene Emailanhang zusätzlich entpackt und ausgeführt werden. Um das zu automatisieren, muss dieses System zuvor per Office- Macro oder AddOn entsprechend umkonfiguriert werden. Das ist nicht unmöglich, aber doch recht auffällig und setzt eine Verkettung von Fahrlässigkeiten voraus. Kurzum, die Informationen, die von der Zeit veröffentlicht wurden, sind in dieser Form mehr verwirrend als aufklärend.

Unbemerkt mit Outlook zu kommunizieren, ist auf vielen Wegen möglich. Die Hacker verwenden das Mailprogramm, um mit ihrer Schadsoftware zu interagieren, wenn die sich bereits innerhalb des angegriffenen Netzwerkes befindet. So schicken die Turla-Hacker eine E-Mail an einen Rechner, den sie bereits mit Schadsoftware infiziert haben.

Quelle: Süddeutsche

Wenn es auf so vielen Wegen möglich ist, mit Outlook unbemerkt zu kommunizieren, ist es nicht nachvollziehbar, dass man nicht eine einzige dieser Möglichkeiten aufzeigt. Das schließt nicht aus, dass es tatsächlich möglich sein kann, aber impliziert, dass jemand, der so etwas behauptet, mindestens einer dieser Kommunikationswege kennen muss. Beim Begriff „unbemerkt“ hängt es auch wesentlich davon ab, ob hier ein unbedarfter Benutzer gemeint ist oder ein IT- Spezialist. Allerdings essentieller ist die offensichtliche Tatsache, dass eben schon eine Infizierung auf andere Weise vorher stattgefunden haben muss. Und eben dort befindet sich die eigentliche Sicherheitslücke. Ein System, welchem bereits die Kontrolle an Hacker abhanden gekommen ist, läßt sich schließlich problemlos weiter manipulieren.

 

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Fakenews vom Handelsblatt

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Ein umfangreicher Artikel im Handelsblatt verurteilt Russland wegen Cyberattacken, auch auf deutsche Computer.

Der Untertitel…

Die Schadsoftware Notpetya hat große Schäden angerichtet. Die USA und andere Länder beschuldigen Russland – Deutschland dagegen reagiert nicht.

…wirft Deutschland Untätigkeit vor.

Welche Fakten kann das Handelsblatt für diese Cyberattacke vorbringen?

Was zunächst wie ein willkürlicher Hackerangriff aussah, ist inzwischen als gezielte Geheimdienstoperation enttarnt. Vergangene Woche gingen die USA und Großbritannien mit äußert ungewöhnlichen und scharf formulierten Erklärungen an die Öffentlichkeit, in denen sie Russland für „Notpetya“ verantwortlich machten.

Weil auf politischer Ebene Großbritannien und die USA Russland für die Schadsoftware verantwortlich machen, ohne übrigens Nachweise hierfür zu erbringen, nennt das Handelsblatt so etwas die Enttarnung einer gezielten Geheimdienstoperation in Form eines Hackerangriffs. Das darf man durchaus für gewagt bezeichnen. Ein Beweis ist es definitiv nicht. Man muss hierzu verstehen, welche Form von Schadsoftware NotPetya ist und welcher Infektionsweg genommen wurde.

Es handelt sich konkret um Ransomeware. Das ist eine Malware, die Systeme verschlüsselt und für die Entschlüsselung von den Opfern Geld, meist in Form der Kryptowährung Bitcoin erpresst. Brisant ist jedoch der Infektionsweg selbst. Denn hierfür wird eine Lücke im Protokoll SMB1 von Windows- Systemen ausgenutzt. Besonders peinlich dürfte dabei sein, dass diese Sicherheitslücke der NSA schon lange bekannt war und der amerikanische Geheimdienst dieses sogenannte Exploit, genannt Eternal Blue, für eigene Zwecke ausnutzen wollte.

Somit ist ziemlich klar, dass man diesen Cyber- Angriff hätte abwehren können. Schon die Vorgänger- Malware Petya hat diese Sicherheitslücke ausnutzen können. Als NotPetya in Umlauf gebracht wurde, existierten bereits für supportfähige Windows- Systeme die entsprechenden Updates. Also selbst wenn das russische Militär diesen Cyber- Angriff inszenierte, hat die US- Regierung maßgeblich an einer verheerenden Cyberattacke mitgewirkt, quasi aufgrund unterlassener Hilfeleistung.

Mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ stecke das russische Militär hinter dem Angriff, ließ die britische Regierung verlauten.

Beweise liefert die britische Regierung jedoch nicht.

Umso verwunderlicher ist die Reaktion in Berlin. Dort herrscht beharrliches Schweigen. Trotz der enormen wirtschaftlichen Schäden für deutsche Unternehmen.

Zu Recht muss die Bundesregierung häufig Kritik ertragen, aber gerade in diesem Fall gilt ihr eigentlich ein Lob, nicht ins gleiche Horn zu blasen, welches peinliche Disonanzen erzeugt. Dass Unternehmen ihre Systeme nicht auf den aktuellen Patchlevel nachrüsten, ist wohl weitreichendes IT- Versagen bis hin zur Dämlichkeit. Und welche Unternehmen bis dahin immer noch das nicht mehr zeitgemäße Betriebssystem Windows XP ohne zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen betreiben, müssen zumindest den virtuellen Suizid herbeisehnen.

Das einzige Indiz für die russische Urheberschaft für NotPetya stellt die mögliche Infektionsquelle dar:

Der Beutezug des Datenfressers begann im Juni 2017 in der Ukraine. Von dort verbreitete er sich in aller Welt, nistete sich auf Festplatten ein und verschlang alle Informationen, mit denen er in Berührung kam. „Notpetya“, so wurde der Datenfresser später genannt, war nach Einschätzungen von Experten der folgenschwerste Cyberangriff der Geschichte.

Es liegt nahe, dass Russland aufgrund der Konflikte mit der Ukraine, auch im Bereich des sogenannten Cyber- Krieges aktiv sein könnte. Beweise gibt es auch hierfür nicht. Wie die Schadsoftware eingeschleust wurde, ist ebenso nicht zweifelsfrei geklärt. Ein Vergleich des Sicherheitsbewusstseins von betroffenen Unternehmen mit einen Eigenheimbesitzer würde in konventioneller Betrachtung folgendermaßen aussehen:

Man legt alle bedeutenden Wertgegenstände in den Flur des Hauses, öffnet alle Türen und Fenster, achtet dabei darauf , dass sie nicht vom Wind zugeschlagen werden könnten, schaltet vorhandene Alarmanlagen aus und lässt den Haustürschlüssel von außen stecken…

 

 

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Bigamie oder Kindeswohl?

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Überregional machten gleich 2 Fälle Schlagzeilen, wo syrische Flüchtlingsfamilien in einer polygamen Lebensgemeinschaft leben sollen. In Pinneberg hat die Kreisverwaltung das Kindeswohl als Begründung aufgeführt, Bigamie in diesen 2 Fällen zu tolerieren. Laut Gesetz ist Bigamie bzw. Polygamie in Deutschland untersagt.

So soll es zu den beiden Fällen gekommen sein:

  • Im Mai 2015 reiste der bereits volljährige Sohn einer syrischen Familie mit drei kleineren Geschwistern ein und erhielt Flüchtlingsstatus.

  • Im August 2015 sei deren Mutter mit zwei weiteren Kindern zur Asylantragstellung eingereist und wurde ebenfalls als Flüchtling anerkannt.

  • Im Dezember 2015 kam dann deren Ehemann mit seiner zweiten Ehefrau und zwei gemeinsamen weiteren Kindern an. Dieser wurde im Februar 2016 auch Pinneberg zugewiesen. Somit ist der Familienvater mit zwei Ehefrauen und acht Kindern in Deutschland.

Quelle: Wedel- Schulauer Tageblatt

  • Im Januar 2016 wurde eine syrische Familie, bestehend aus den Elternteilen und zwei Kindern, dem Kreis Pinneberg im Asylverfahren zugewiesen.

  • Die zweite Ehefrau wurde dem Kreis mit drei Kindern als sogenannter „Dublin Fall“ aus Griechenland im Februar 2017 über das Bundesamt zugewiesen, da sie in Griechenland ihren hier lebenden Ehemann angegeben hatte.

Quelle: Wedel- Schulauer Tageblatt

Der zweite Fall wurde nun auch noch von Spiegel- TV aufgegriffen:

Ein Syrer lebt zusammen mit 2 Frauen und inzwischen 6 Kindern in einem Einfamilienhaus, was von der zuständigen Kommune eigens dafür angemietet wurde. Die Familie aus Aleppo besitzt Schutzstatus für 3 Jahre. Das siebte Kind ist bereits unterwegs. Der Analphabet zeigt keine Motivation, Deutschkurse zu besuchen oder andere Integrationsmaßnahmen zu ergreifen bzw. zu arbeiten. Nach eigener Aussage will er sich lieber um seine Kinder kümmern.

Genau solche Geschichten machen viele Leute wütend. Dabei spielt die Herkunft der Personen zunächst eine untergeordnete Rolle und die Wut richtet sich auch nicht primär gegen diese Menschen. Zumindest nicht, wenn man von Neonazis und Rechtspopulisten absieht. Das Unverständnis richtet sich gegen die Behörden, welche nach Auffassung einer gefühlten Mehrheit nicht in der Lage sind, die Situation kontrollieren zu können.

Was ist da eigentlich falsch gemacht worden? Oder ist gar nichts falsch gemacht worden?

Anmerkung:  Auf die Anfrage wegen dieser Fälle bei der Kreisverwaltung Pinneberg wurde keine Antwort erteilt.

Fakt ist, dass Polygamie bzw. Bigamie in Deutschland nicht erlaubt ist.  Eva Högl (SPD) erklärte hierzu:

Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe ausdrücklich ausgeschlossen.  In Einzelfällen könne jedoch der Nachzug zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte” erlaubt werden. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen.

Quelle: BZ-Berlin.de

Es gab schon mehrfach ähnlich gelagerte Fälle. Ein Fall in der Verbandsgemeinde Montabaur sticht dabei heraus. Ein Syrer mit 4 Frauen und 23 Kindern reiste über die Türkei, vermutlich die damals noch nicht abgeriegelte Balkanroute, nach Deutschland ein. Ab wie vielen Fällen spricht man eigentlich nicht mehr von Einzelfällen?
In diesem Fall wurde die Bedarfsgemeinschaft aufgelöst und der Mann musste sich für eine einzige Frau entscheiden…
Sicher ist es nicht einfach, eine Familie, auch wenn sie deutschen Gesetzen und Wertvorstellungen nicht entspricht, auseinander zu reißen. Tut man es allerdings nicht, setzt man falsche Anreize und untergräbt selbst auferlegte Pflichten, die bei der eigenen Bevölkerung bei Missachtung sanktioniert werden. Es würde für die Stadt Pinneberg wohl teurer werden, wenn man die Familie in 2 getrennte Bedarfsgemeinschaften aufteilen würde. Dennoch muss der Staat konsequent bleiben. Dem Mann kann man zwar nicht vorschreiben, auch die andere Frau und seine Kinder zu besuchen, aber das eindeutige Signal gegen Mehrfachehen muss gesetzt werden. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass die deutschen Gesetze nur für deutsche Staatsangehörige gelten.
Ein Tabu- Thema ist ja die Nachwuchsplanung, womit an dieser Stelle jetzt gebrochen wird, auch wenn scharfe Kritik laut werden könnte. In Industriestaaten wie Deutschland ist eine Geburtenkontrolle nicht erforderlich, weil der Anspruch zwischen Kinderreichtum und sozialer Sicherheit eine gewisse Balance schafft. Typischerweise sind Familien in prekären Verhältnissen meist kinderreicher. Der Sozialstaat macht es möglich, indem eben Familien, die sich nicht selbst unterhalten können, von der Solidargemeinschaft mitfinanziert werden. Und die Stützen der Solidargemeinschaft müssen daher weitgehend auf Kinderreichtum verzichten. Klingt irgendwie bizarr?
Eigentlich funktioniert die Mehrfachehe in muslimischen Ländern nach einem ähnlichen Prinzip. Es gibt dort weder seinen Sozialstaat noch eine gesetzlich verankerte Solidargemeinschaft. Nur wer seine Familie selbst finanzieren kann, kann sich bis zu 4 Ehefrauen leisten. Mit Kultur hat das kaum etwas zu tun.
Was hat das noch mit Kindeswohl zu tun, wenn Menschen Kinder zeugen, die in der Folge komplett vom Staat finanziert werden müssen?
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Er bringt die Grünen auf die Palme…

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Die Analogie dieses Spruches entspricht beinahe wortgetreu dem Verhältnis des Tübinger Oberbürgermeisters, Boris Palmer, zu seiner Partei, Bündnis90 /Die Grünen. Irgendwie verhält sich der Mann, wie es eigentlich von Mandatsträgern erwartet wird. Er handelt nach seinem Gewissen, seiner Überzeugung und eben nicht unbedingt nach dogmatischen Parteivorgaben. Dass allerdings nicht selten Journalisten aus dem politischen Farbkasten blaue und bisweilen braune Nuancen auf den Rücken des umtriebigen Politikers pinseln, sagt mehr über diese aus als über die Person, die ihnen so oft Stoff für Ihre berufliche Tätigkeit liefert.

Quelle: http://www.borispalmer.de/boris/
Quelle: http://www.borispalmer.de/boris/

So wird Boris Palmer gern für seine Äußerungen zur deutschen Migrationspolitik zitiert und noch lieber kritisiert.

Es ist der Auftakt eines Prozesses vor der Großen Jugendkammer, in dessen Vorfeld viel darüber gestritten wurde, ob Tübingen nach den Taten eines Seriensexualstraftäters noch eine sichere Stadt ist. Groß war die Unsicherheit in jenen Tagen, es wurden Ängste geschürt und populistisch hochgespielt, nicht zuletzt vom grünen Oberbürgermeister Boris Palmer.

Quelle: stuttgarter-nachrichten.de

Im Fall des gambischen Asylbewerbers, der sich für mehrere Vergewaltigungen bzw. sexuelle Übergriffe vor Gericht verantworten muss, scheint sich Herr Palmer demzufolge also nicht angemessen seiner Position entsprechend verhalten zu haben. Wie hat der Oberbürgermeister diesen Fall nun populistisch hochgespielt oder gar Ängste geschürt?

Dazu gibt es von Boris Palmer diese Aussage:

Ich habe zwei Aussagen dazu gemacht. Erstens, dass sich etwas verändert hat in Tübingen, weil Frauen sich weniger sicher fühlen. Und zweitens, dass einigen Frauen die Übergriffe des Angeklagten erspart geblieben wären, wenn er rechtzeitig zu einem DNA-Test herangezogen worden wäre.

Quelle: Facebook

Genau genommen hat Herr Palmer eine Feststellung getroffen, die seinem Empfinden entspricht. Wenn nur einige Tübinger Frauen dieses Empfinden teilen, was sehr wahrscheinlich ist, schürt nicht der Oberbürgermeister Ängste, sondern all jene, die eine nachweislich desaströse Migrationspolitik verteidigen. Und seine zweite Aussage stellt ein nicht zu leugnendes Faktum dar. Der Begriff „Populismus“ wird inzwischen sehr inflationär verwendet, ist extrem dehnbar und sollte deswegen bei Journalisten möglichst keine Anwendung finden. Er erweckt inzwischen nur noch negative Assoziationen und ist damit unbrauchbar für neutrale Berichterstattung geworden.

Was hat der Mann sonst noch so verbrochen? Wenn man die Medien durchstöbert, findet man so manches. Insbesondere Journalisten scheint es zu irritieren, dass ein „grüner“ Politiker durchaus auch entgegen der vorherrschenden Parteiideologie persönliche Ansichten besitzt und sich sogar erlaubt, diese öffentlich auszusprechen. Skandalös muss sein, was nicht sein darf. Es passt nicht in das zementierte Weltbild einer sich selbst lobenden Gesellschaft, wenn jemand ungezwungen durch die Reihen von rechtsbekloppten Besorgtbürgern sowie grünversifften Gutmenschen wandert. Das Extreme beginnt für beide Seiten bereits einen Schritt neben der jeweiligen ideologischen Grenzlinie. Das will der Oberbürgermeister von Tübingen einfach nicht begreifen und erst recht nicht akzeptieren.

Es gibt Verhaltensweisen, die dazu führen, dass man sein Aufenthaltsrecht und Schutzbedürfnis verwirkt. Wenn sich jemand nicht an elementare Regeln hält, sind wir berechtigt zu sagen, für euch greift das Asylrecht nicht mehr. Es gibt auch in Syrien Gebiete, die nicht im Krieg sind.

Unter anderem mit diesem Statement sorgte er in seiner eigenen Partei für Zorn und erntete daraufhin auch eine Rüge der damaligen Parteivorsitzenden Simone Peter. Sie konterte per Twitter: „Klassischer #Palmer-Nonsens. Bürgerkriegsflüchtlinge haben völkerrechtlich garantierten Schutzanspruch.

Wer hat nun recht? Juristisch hält Frau Peter die besseren Karten in der Hand. An diesem Grundsatz, der inzwischen nicht nur von Herr Palmer angezweifelt wird, hat die Realität ihre bitteren Spuren hinterlassen. Ist es der hier lebenden Bevölkerung zuzumuten, dass man Vergewaltigern, Mördern oder gar Terroristen Zuflucht gewährt, weil in deren Heimat der Bürgerkrieg tobt? Es sind wenige Asylbewerber, die durch kriminelle Energie auffallen. Das erkennt auch Herr Palmer unumwunden an. Aber kann man deshalb so tun, als kommt es auf die paar Verbrecher mehr auch nicht mehr an?

Wie erkläre ich denn der Familie eines Opfers, dass der Täter noch im Land ist, obwohl er so aggressiv war? Da ist die Antwort ‚In Syrien ist es unsicher‘ wenig befriedigend.

So rechtfertigt Herr Palmer seine Sichtweise. Frau Peter und andere Kritiker drücken sich davor, den „Palmer- Nonsens“ betroffenen Familien von Angesicht zu Angesicht zu übermitteln und verstecken sich scheinheilig hinter internationalen sowie nationalen Vereinbarungen. „Dumm gelaufen, damit müssen Sie jetzt klar kommen“ würde auch irgendwie zynisch klingen…

Rassismus wird Herr Palmer immer wieder vorgeworfen. Wenn der Vorwurf dann jedoch von einem Amtskollegen aus einer Nachbarstadt kommt, besitzt das eine eigene Dynamik. So warf der Oberbürgermeister von Rottenburg, Stefan Neher (CDU) seinem Amtskollegen öffentlich Rassismus vor:

Das ist unsäglich und rassistisch, was er beim Flüchtlingsthema betreibt. Nach Straftaten durch einzelne Flüchtlinge stellt Palmer ganze Gruppen an den Pranger.(…) Die von dir beschriebenen Verbrechen (durch Geflüchtete) sind abscheulich und werden durch die Polizei und Justiz aufgeklärt und hart geahndet. Gut so! (…) Mich stört an deinen Posts und Analysen, dass du Verhaltensweisen dieser Täter zum Anlass nimmst, Verhaltensmuster für ganze Gruppen zu formulieren. Es gibt kein gleiches Verhalten aufgrund Geschlecht, Alter, Herkunft, Hautfarbe oder Religion.

Das klingt allerdings nach einem ziemlich pauschalen Vorwurf. Ist es aber auch tatsächlich rassistisch, über solche Vorkommnisse seine Ansichten zu äußern? Und welche Ansichten wurden konkret von Herr Palmer geäußert, die dem Rassismusvorwurf gerecht werden lassen? Das liegt bekanntlich im Auge des Betrachters.

Interessant bei der journalistischen Aufarbeitung dieses Verbalscharmützels unter Kollegen ist der Umstand, dass Herr Neher seine Vorwürfe nicht begründen muss. Stattdessen wird Herr Palmer explizit danach gefragt:

Wie begründen Sie, dass dieser Vorwurf Ihrer Meinung nach haltlos ist?

Quelle: schwarzwaelder-bote.de

Die Antwort von Herrn Palmer klingt schlüssig, sofern man nicht aus extrem linken Blickwinkel betrachtet und die eigene Subjektivität etwas zügelt:

Rassismus ist, wenn jemand sagt: „Man weiß ja, dass Afrikaner als Kriminelle auf die Welt kommen.“ Kein Rassismus, sondern traurige Realität ist, wenn ich sage: „Flüchtlinge aus dem Maghreb sind in Deutschland zu 30 Prozent Kriminelle.“

Reduziert man der Einfachheit halber den Zwist auf diese einzige Aussage mit den 30%, so ist es also bereits Rassismus, wenn man kein Realitätsverweigerer ist. Denn hiermit zitiert Herr Palmer lediglich eine Kriminalstatistik. Nicht er pauschalisiert, sondern Herr Neher tut das. In seinem Vorwurf des Rassismus wird Herr Neher an keiner Stelle konkret. Wenn überhaupt irgendwer irgendwen an den Pranger stellte, waren das die Statistiker, die sich erdreistet haben, eine solche Statistik zu veröffentlichen. Und sehr wohl gibt es gleiche Verhaltensmuster von Gruppen. Gerade bei der Religion ist das sehr markant. Während Christen mehr oder weniger fleißig den Gottesdienst besuchen, versammeln sich Muslime in einer Moschee, männliche Juden tragen eine Kippa, Hindus verehren mehrere Götter und Buddhisten folgen den 4 edlen Wahrheiten. Man kann auch diverse geschlechterspezifische Verhaltensmuster nachweisen. Darüber werden Filme gedreht. Und auch Menschen verschiedener Generationen weisen unterschiedliche Verhaltensmuster auf. Die Herkunft ist ebenfalls oft auffällig, was ja nicht negativ besetzt sein muss. Werden Deutsche nicht überwiegend als pünktlich und bürokratiebesessen charakterisiert? Da liegt Herr Neher nachweislich falsch.

Zweifelsohne ist Boris Palmer ein Mensch, der bewusst polarisiert. Rassist ist er dadurch noch lange nicht.

 

 

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Wie alt bist du wirklich, Flüchtling?

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Seit der Messerattacke in Kandel (Rheinland- Pfalz), wo ein 15jähriges Mädchen von ihrem angeblich gleichaltrigen, afghanischen Ex- Freund getötet wurde, entfachte sich eine eigentlich unsinnige Debatte über die Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UmA). Nachtrag vom 20. Februar 2018: Das inzwischen abgeschlossene Altersfeststellungsverfahren mit 2 unterschiedlichen Gutachten hat ergeben, dass der mutmaßliche Täter mindestens 17 Jahre und 6 Monate alt sein muss und womöglich sogar ca. 20 Jahre alt ist. Daraus ergibt sich ein Verfahren nach Jugendstrafrecht.

Leider wird die Diskussion über dieses heikle Thema überwiegend emotional geführt. Reflexartig führen Kritiker von solchen Alterstests Argumente auf, denen man kaum etwas entgegensetzen darf, möchte man nicht umgehend einer bestimmten politischen Strömung zugeordnet werden.

Quelle: Facebook- Diskussion

Argument 1: Das Alter eines Menschen kann nicht genau mit den zur Verfügung stehenden Methoden festgestellt werden, sodass solche Tests unsinnig sind.

Untermauert wird dieses Argument mit Statements von Leuten, die sich damit auskennen. So wird gerne Herr Montgomery zitiert:

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sieht das jedoch ganz anders: „Die Untersuchungen sind aufwendig, teuer und mit großen Unsicherheiten belastet„, sagte er der Süddeutschen Zeitung. Dabei könnten weder medizinische noch psychologische Verfahren den Geburtstag juristisch sicher bestimmen. Montgomery lehnt einen obligatorischen Alterstest grundsätzlich ab. „Wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl„, sagte er: „Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.“ Nach den Regeln des Strahlenschutzes sei es nur im Rahmen eines Strafprozesses zulässig, das Alter medizinisch zu überprüfen. In Kandel, zum Beispiel, könnte der Afghane nun zu Recht untersucht werden – schließlich stehe er unter Verdacht.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Damit liefert der Präsident der Bundesärztekammer gleich das zweite, überzeugende Argument mit:

Argument 2: wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl. Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.

Was jedoch bei dessen Aussage gerne unbeachtet gelassen wird, ist die Pauschalität seiner Aussage (Wenn man das bei jedem Flüchtling täte…). Das entkräftet freilich nicht die Gefährlichkeit von Röntgenuntersuchungen. Jedoch soll gar nicht jeder Flüchtling einem Alterstest unterzogen und erst recht nicht ohne wichtigen Grund einer Röntgenstrahlung ausgesetzt werden.

Im Fall des Hussein K., der eine Studentin in Freiburg vergewaltigt und getötet hatte, wurde das tatsächliche Alter des Täters von dessen Vater mit 33 Jahren bestätigt. Der Täter selbst gab an, 17 Jahre alt zum Tatzeitpunkt gewesen zu sein. Nicht volljährig zu sein, wirkt sich im Prozess strafmildernd aus und beschert für Flüchtlinge generell erhebliche Vorteile für ihren Status. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund dieser Vorteile viele Flüchtlinge ihr Alter jünger angeben.

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte daraufhin bundeseinheitliche Verfahren zur Altersfeststellung von mutmaßlich minderjährigen Asylbewerbern gefordert. Im Saarland müssten sich Flüchtlinge im Zweifel einer Prüfung anhand der Handknochen unterziehen, sagte die CDU-Politikerin. Bei 35 Prozent dieser Fälle sei festgestellt worden, dass es sich um Volljährige und nicht um Jugendliche handelte.

Quelle: Zeit

Im Saarland werden Hände trotzdem geröntgt. Am Klinikum Saarbrücken liefen nach Angaben der CDU von Februar 2016 bis November 2017 insgesamt 701 Untersuchungen. 243 unbegleitete minderjährige Ausländer wurden als volljährig erkannt.

Quelle: Bayrischer Rundfunk

Wenn also über ein Drittel der angeblich minderjährigen Flüchtlinge falsche Altersangaben macht, ist offenkundig ausreichend Anlass gegeben, dass man Überprüfungen durchführt. Diese sollen allerdings nach Auffassung von Kritikern zu teuer sein.

Für jedes Altersgutachten bezahlt die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie etwa 1500 Euro.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Man hat demzufolge im Saarland bei jenen 701 Untersuchungen einen finanziellen Aufwand von ca. 1.051 500 € aufbringen müssen.  Das klingt viel. Man muss diese Kosten allerdings ins Verhältnis zu den Kosten setzen, die ein UmF mehr verursacht als ein volljähriger Flüchtling.

„Die Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge explodieren“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Gerd Landsberg, der „Rheinischen Post“. Weil pro Monat pro minderjährigen Flüchtling 3000 bis 5000 Euro fällig würden, müssten die Kommunen für die derzeit über 65.000 jugendlichen Flüchtlinge schon schätzungsweise 2,7 Milliarden Euro zahlen.

Quelle: Welt

Man muss allerdings auch die Kosten für einen erwachsenen Flüchtling in die Rechnung einbeziehen.

Eine Frage, die leicht zu stellen ist – aber schwer zu beantworten. Eine zentrale Aufschlüsselung in Bund und Ländern gibt es nicht – selbst Monate nach Beginn der Debatte. Oftmals sind die Kosten sogar von Kommune zu Kommune verschieden – je nachdem, welche Verträge die Behörden vor Ort mit den Firmen für Containerbau oder mit den Sicherheitsdiensten abgeschlossen haben. Schätzungen sind nur grob. Die Länder rechneten circa mit 1000 Euro pro Flüchtling und Monat, 12.000 im Jahr, Städte wie Hagen und Braunschweig sogar mit 15.000 Euro.

Quelle: Berliner Morgenpost

Nimmt man nun die niedrigsten Kosten für einen UmA und die höchsten für einen erwachsenen Flüchtling, bleibt pro Person eine Differenz von 1800 €, die ein UmF pro Monat an Mehrkosten verursacht. Beim saarländischen Referenz- Beispiel ergibt sich allein für einen Monat ein Kostenfaktor von 437400 €. Man kann also klar sagen, dass das Argument mit den Kosten für diese Altersfeststellungen damit entkräftet ist.

Doch wie sieht es mit den Argumenten 1 und 2 aus?

Interessant diesbezüglich ist eine recht aktuelle Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik.

Um es unwissenschaftlich mit verständlichen Worten auszudrücken, was die Experten dazu mitteilen:

Bei den angewendeten Methoden wird nicht das exakte Alter bestimmt, sondern die untersuchten Personen werden in 4 Altersgruppen eingeordnet, die vollkommen ausreichen, um sicher eine Volljährigkeit festzustellen. Wenn sich kein eindeutiger Minderjährigkeitsausschluss ergibt, wird die Person als minderjährig eingestuft. 

Der genaue Wortlaut kann hier nachgelesen werden: Erläuterungen zu einer „Stellungnahme“ v. BUMF, IPPNW und DKHW zum Thema „Altersfeststellung“ v. 13.12.2017

Also kann man mit den derzeit zur Verfügung stehenden Methoden zur Altersfeststellung entgegen aller Behauptungen in ausreichendem Maß eine Minderjährigkeit bzw. Volljährigkeit ermitteln.

Nun ist eigentlich nur noch das Gesundheitsrisiko durch die Röntgenuntersuchung als Argument gegen eine Altersfeststellung bei Flüchtlingen verblieben. Dieses ist auch nicht medizin- wissenschaftlich zu widerlegen. Hier gilt eigentlich der Grundsatz, ob der Vorteil einer solchen Untersuchung gegenüber dem Nachteil überwiegt. So wird es auch generell bei Patienten gehandhabt, denen man eine solche Diagnose- Methode nahelegt. Man kann eine Röntgen- Untersuchung jeder Zeit ablehnen, muss sich aber auch den Konsequenzen einer weiteren Behandlung bewusst sein, wenn wichtige Informationen nicht vorliegen. Nun werden Flüchtlinge bei einer angeordneten Altersfeststellung jedoch nicht aus medizinischen Gründen untersucht, sondern vorwiegend aus juristischen. Rechtlich ist das nicht zu beanstanden. Das kann die betreffende Person dennoch verweigern, muss allerdings auch in diesem Fall mit den daraus resultierenden Konsequenzen leben.

Eigentlich muss die Vorgehensweise des Staates in Bezug auf betrügerische Absichten einzelner Flüchtlinge jedem Bürger dieses Landes bizarr erscheinen. Es ist für jeden hier lebenden Bürger Realität sowie Normalität, dass man als Antragsteller bei Behördengängen die notwendigen Unterlagen vorlegen muss und Informationen bereitstellt. Es genügt eben nicht, hinkend in die Amtsstube beim Landesamt für Soziales zu spazieren, um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Man bekommt definitiv nicht die erhofften Leistungen, ohne umfassende Prüfungen und Gutachten. Vorwiegend muss man umfangreiche medizinische Unterlagen vorweisen. Nicht selten werden hierfür auch Röntgenaufnahmen angefordert. Nach Menschenwohl fragt niemand…

Es ist irgendwie unbegreiflich, dass Flüchtlinge im Prinzip keine Nachweise erbringen müssen, um Leistungen (Asyl) beantragen zu können. Politisch hat sich dieser Umstand längst als Desaster bewahrheitet. Hingegen müssen augenscheinlich die Behörden im Aufnahmestaat Deutschland dem Asylantragsteller nachweisen, ob dessen Angaben zur Identität, der Herkunft und zum Alter richtig oder falsch sind. Ist das BAMF also eine Ermittlungsbehörde? Das ist nur noch wenigen Leuten vermittelbar. Wie bei den eigenen Bürgern sollte die Beweislast bei den Asylsuchenden liegen. Das würde das gesamte Konzept vereinfachen.

Wer keine Nachweise über seine Identität, Herkunft oder sein Alter erbringen kann, muss zumindest aktiv mitwirken, diese Informationen zu beschaffen. Wer wirklich asylberechtigt ist, wird demzufolge auch in vollem Umfang an einer solchen Mitwirkung interessiert sein.  So hat der Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, einen logischen Vorschlag unterbreitet, der im Prinzip der Debatte um die Altersfeststellung den Wind aus den Segeln nimmt:

„Wer Röntgen als unzumutbaren Eingriff wertet, könnte übrigens auch einen anderen Weg wählen: Wer nicht nachweisen kann oder durch eine Untersuchung nicht belegen will, dass er unter 18 Jahren alt ist, wird als Erwachsener behandelt.“ 

Das ist keineswegs ungerecht, sondern folgerichtig. Flüchtlinge werden dadurch auch nicht benachteiligt. Hingegen beugt man Sozialbetrug vor, wofür das derzeit angewendete Konzept erst diese Motivation erzeugt.

Update (30. Januar 2018):
Eine weitere Methode zur Altersbestimmung, die aus unerklärlichen Gründen derzeit nicht praktiziert werden darf, ist augenscheinlich ziemlich genau. Mit einer Toleranz von etwa 3 Jahren, was einer Genauigkeit von 95% entspricht, kann über eine DNA- Analyse das Alter von Menschen bestimmt werden. Quelle: Stern
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