Bigamie oder Kindeswohl?

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Überregional machten gleich 2 Fälle Schlagzeilen, wo syrische Flüchtlingsfamilien in einer polygamen Lebensgemeinschaft leben sollen. In Pinneberg hat die Kreisverwaltung das Kindeswohl als Begründung aufgeführt, Bigamie in diesen 2 Fällen zu tolerieren. Laut Gesetz ist Bigamie bzw. Polygamie in Deutschland untersagt.

So soll es zu den beiden Fällen gekommen sein:

  • Im Mai 2015 reiste der bereits volljährige Sohn einer syrischen Familie mit drei kleineren Geschwistern ein und erhielt Flüchtlingsstatus.

  • Im August 2015 sei deren Mutter mit zwei weiteren Kindern zur Asylantragstellung eingereist und wurde ebenfalls als Flüchtling anerkannt.

  • Im Dezember 2015 kam dann deren Ehemann mit seiner zweiten Ehefrau und zwei gemeinsamen weiteren Kindern an. Dieser wurde im Februar 2016 auch Pinneberg zugewiesen. Somit ist der Familienvater mit zwei Ehefrauen und acht Kindern in Deutschland.

Quelle: Wedel- Schulauer Tageblatt

  • Im Januar 2016 wurde eine syrische Familie, bestehend aus den Elternteilen und zwei Kindern, dem Kreis Pinneberg im Asylverfahren zugewiesen.

  • Die zweite Ehefrau wurde dem Kreis mit drei Kindern als sogenannter „Dublin Fall“ aus Griechenland im Februar 2017 über das Bundesamt zugewiesen, da sie in Griechenland ihren hier lebenden Ehemann angegeben hatte.

Quelle: Wedel- Schulauer Tageblatt

Der zweite Fall wurde nun auch noch von Spiegel- TV aufgegriffen:

Ein Syrer lebt zusammen mit 2 Frauen und inzwischen 6 Kindern in einem Einfamilienhaus, was von der zuständigen Kommune eigens dafür angemietet wurde. Die Familie aus Aleppo besitzt Schutzstatus für 3 Jahre. Das siebte Kind ist bereits unterwegs. Der Analphabet zeigt keine Motivation, Deutschkurse zu besuchen oder andere Integrationsmaßnahmen zu ergreifen bzw. zu arbeiten. Nach eigener Aussage will er sich lieber um seine Kinder kümmern.

Genau solche Geschichten machen viele Leute wütend. Dabei spielt die Herkunft der Personen zunächst eine untergeordnete Rolle und die Wut richtet sich auch nicht primär gegen diese Menschen. Zumindest nicht, wenn man von Neonazis und Rechtspopulisten absieht. Das Unverständnis richtet sich gegen die Behörden, welche nach Auffassung einer gefühlten Mehrheit nicht in der Lage sind, die Situation kontrollieren zu können.

Was ist da eigentlich falsch gemacht worden? Oder ist gar nichts falsch gemacht worden?

Anmerkung:  Auf die Anfrage wegen dieser Fälle bei der Kreisverwaltung Pinneberg wurde keine Antwort erteilt.

Fakt ist, dass Polygamie bzw. Bigamie in Deutschland nicht erlaubt ist.  Eva Högl (SPD) erklärte hierzu:

Im deutschen Aufenthaltsgesetz ist ein Nachzug von Zweitehegatten einer polygamen Ehe ausdrücklich ausgeschlossen.  In Einzelfällen könne jedoch der Nachzug zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte” erlaubt werden. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen.

Quelle: BZ-Berlin.de

Es gab schon mehrfach ähnlich gelagerte Fälle. Ein Fall in der Verbandsgemeinde Montabaur sticht dabei heraus. Ein Syrer mit 4 Frauen und 23 Kindern reiste über die Türkei, vermutlich die damals noch nicht abgeriegelte Balkanroute, nach Deutschland ein. Ab wie vielen Fällen spricht man eigentlich nicht mehr von Einzelfällen?
In diesem Fall wurde die Bedarfsgemeinschaft aufgelöst und der Mann musste sich für eine einzige Frau entscheiden…
Sicher ist es nicht einfach, eine Familie, auch wenn sie deutschen Gesetzen und Wertvorstellungen nicht entspricht, auseinander zu reißen. Tut man es allerdings nicht, setzt man falsche Anreize und untergräbt selbst auferlegte Pflichten, die bei der eigenen Bevölkerung bei Missachtung sanktioniert werden. Es würde für die Stadt Pinneberg wohl teurer werden, wenn man die Familie in 2 getrennte Bedarfsgemeinschaften aufteilen würde. Dennoch muss der Staat konsequent bleiben. Dem Mann kann man zwar nicht vorschreiben, auch die andere Frau und seine Kinder zu besuchen, aber das eindeutige Signal gegen Mehrfachehen muss gesetzt werden. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass die deutschen Gesetze nur für deutsche Staatsangehörige gelten.
Ein Tabu- Thema ist ja die Nachwuchsplanung, womit an dieser Stelle jetzt gebrochen wird, auch wenn scharfe Kritik laut werden könnte. In Industriestaaten wie Deutschland ist eine Geburtenkontrolle nicht erforderlich, weil der Anspruch zwischen Kinderreichtum und sozialer Sicherheit eine gewisse Balance schafft. Typischerweise sind Familien in prekären Verhältnissen meist kinderreicher. Der Sozialstaat macht es möglich, indem eben Familien, die sich nicht selbst unterhalten können, von der Solidargemeinschaft mitfinanziert werden. Und die Stützen der Solidargemeinschaft müssen daher weitgehend auf Kinderreichtum verzichten. Klingt irgendwie bizarr?
Eigentlich funktioniert die Mehrfachehe in muslimischen Ländern nach einem ähnlichen Prinzip. Es gibt dort weder seinen Sozialstaat noch eine gesetzlich verankerte Solidargemeinschaft. Nur wer seine Familie selbst finanzieren kann, kann sich bis zu 4 Ehefrauen leisten. Mit Kultur hat das kaum etwas zu tun.
Was hat das noch mit Kindeswohl zu tun, wenn Menschen Kinder zeugen, die in der Folge komplett vom Staat finanziert werden müssen?
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