Schlagwort-Archive: Neocortex

UN- Migrationspakt entpuppt sich als globales Schengen- Abkommen.

Share Button

Laut Wikipedia ist ein Pakt ein Vertrag bzw. eine Vereinbarung. Ist das zuständige Gremium für einen solchen Pakt kein geringeres als die Vereinten Nationen, besitzt ein solcher Vertrag selbsterklärend enorme Bindungskräfte. Wenn annährend 190 Staaten der Welt sich einem solchen Pakt unterwerfen (negativ ausgedrückt) bzw. einen solchen Vertrag unterzeichnen (positiv ausgedrückt), so besitzt dieser Vertrag, wie eben jeder geschlossene Vertrag zwischen Vertragspartnern, in der Regel auch Verpflichtungen, die zwingend einzuhalten sind. Ansonsten spricht man von Vertragsbruch, welcher Konsequenzen nach sich ziehen kann.

So findet man in besagtem Regelwerk den Begriff „Verpflichtung“, ungeachtet ob Substantiv oder Verb, einundneunzigmal. Selbst der Laie wird skeptisch, wenn Politiker sowie Medien dennoch gebetsmühlenartig versichern, dass der Pakt nicht bindend für die Mitgliedstaaten wäre…

Der Widerspruch solcher Aussagen trifft mit Wucht dem verblüfften Zuhörer auf dessen Neocortex und sollte diesen zumindest dazu veranlassen, sich über jenes Regelwerk Gedanken zu machen.

Quelle: United Nations
Quelle: United Nations

 

Man darf durchaus diese Methode des Durchsetzens von Interessen, die womöglich an nationalen Gesetzen scheitern würde, mit jenen Freihandelsabkommen vergleichen, die ja bekanntermaßen aus genau jenem Grund in die Kritik geraten sind. Einzelne Staaten werden damit zu Gesetzesänderungen genötigt. Das wird sogar im Migrationspakt explizit aufgeführt:

„Wir verpflichten uns, gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen zu treffen, …“ (Ziel 10, Punkt 26 UN- Migrationspakt)

„Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden die einschlägigen Gesetze und Vorschriften überprüfen und revidieren, um festzustellen, ob Sanktionen eine geeignete Antwort auf irreguläre Einreise oder irregulären Aufenthalt sind, …“ (Ziel 11, Punkt 27f UN- Migrationspakt)

Es gibt noch weitere Stellen, wo ziemlich konkret Gesetzesänderungen eingefordert werden. Man kann nun in Bezug auf Deutschland und seinem Grundgesetz dem UN- Migrationspakt recht gelassen entgegensehen, denn damit erfüllt Deutschland schon weitgehend alle Anforderungen, die in diesem Pamphlet an die Mitgliedsstaaten herangetragen werden.

Einige Anforderungen dieses UN- Migrationspaktes stellen jedoch auch Deutschland vor eine Herausforderung. Ziel 15 des UN- Migrationspaktes besitzt die Überschrift:

„Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen“

In Punkt 31 wird diese Anforderung konkretisiert:

„Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können. Wir verpflichten uns ferner zur Stärkung von Leistungserbringungssystemen, die Migranten einschließen, ungeachtet dessen, dass Staatsangehörige und reguläre Migranten möglicherweise Anspruch auf umfassendere Leistungen haben; dabei ist sicherzustellen, dass jede unterschiedliche Behandlung auf dem Gesetz beruht, verhältnismäßig ist und einen rechtmäßigen Zweck verfolgt, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen.“

Demzufolge werden illegale Migranten in ein staatliches Versorgungssystem (voll) integriert. Man darf daran zweifeln, dass man mit einer solchen Maßnahme illegale Migration tatsächlich eindämmen kann, was ja ein Kernpunkt des UN- Migrationspaktes darstellen soll.

Besonders heikel muss dem aufmerksamen Leser eine versteckte Zensurmaßnahme erscheinen, die Medien zu einer positiven Berichterstattung über Migration zwingen soll:

„Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern;“ (Ziel 17, Punkt 33c UN- Migrationspakt)

Das klingt eigentlich charmant, ist aber deutlich zu wenig konkret, um nachvollziehen zu können, wie man das umsetzen will und vor allem, wie beurteilt wird, was richtig oder falsch ist. Ist es bereits Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus, wenn man Migration nicht durchweg als positive Entwicklung wahrnimmt und dies entsprechend vertritt? Führt Kritik an diesem Vertragswerk bereits zum Ausschluss von solchen Fördermaßnahmen? (Anmerkung: Diese Internetseite wird wohl kaum Fördermaßnahmen von der UN erhalten, auch wenn kein Verstoß gegen deren Auflagen zu bemängeln ist.)

Deutlicher wird man hierzu im Ziel 19, Punkt 35a:

„Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden die vollständige und wirksame Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Aktionsagenda von Addis Abeba sicherstellen, indem die positiven Auswirkungen von Migration für die Verwirklichung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung befördert und verstärkt werden;“

Noch deutlicher wird es im Punkt 10 (Unsere Vision und Leitprinzipien):

Wir müssen außerdem allen unseren Bürgerinnen und Bürgern objektive, faktengestützte und klare Informationen über die Vorteile und Herausforderungen der Migration vermitteln, um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen.

Gibt es demzufolge keine negativen Auswirkungen von Migration? Es ist zu befürchten, dass es nicht allen Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln sein wird, das Migration nur Vorteile bringen würde…

Das Pamphlet liest sich wie eine Agenda zur Globalisierung 2.0! Man muss nicht unbedingt Globalisierungsgegner sein, um erkennen zu können, dass die bisherige Globalisierung nicht nur Gewinner hervorgebracht hat. Trotz oder gerade wegen der Globalisierung ist die Kluft zwischen arm und reich nachweislich immer größer geworden. Wenn dieser Migrationspakt die weltweite Migration besser steuern und regulieren soll, so kann man daran Zweifel anmelden. Es wirkt auf manche oder gar viele Leser eher wie ein verzweifelter Lösungsansatz, die gemachten Fehler der bisherigen Globalisierung vertuschen zu wollen. Nichts von der Ausbeutung der Ressourcen Afrikas durch Wirtschaftsmächte kann man darin finden. Keine Silbe befasst sich mit der Bevölkerungsexplosion vorwiegend in Asien und Afrika. Kriege und Naturkatastrophen scheinen gar nicht zu existieren. Die entscheidenden Migrationsgründe werden komplett vernachlässigt. Wie kann es eine ausschließlich positive Migration geben, wenn die negativen Ursachen von Migration völlig ignoriert werden?  Der Begriff “Asyl” taucht übrigens auch an keiner Stelle auf den 32 Seiten auf. In 3 Textpassagen ist lediglich die Rede von gemischten Flucht- und Migrationsbewegungen. Dabei wäre die Unterscheidung zwischen Asyl und Migration essentiell. Der Begriff “Flüchtling” hingegen wird elfmal verwendet. Unter anderem in der Präambel Punkt 4:

Flüchtlinge und Migranten haben Anspruch auf dieselben allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die stets geachtet, geschützt und gewährleistet werden müssen. Dennoch handelt es sich bei ihnen um verschiedene Gruppen, die separaten Rechtsrahmen unterliegen. Lediglich Flüchtlinge haben ein Anrecht auf den spezifischen internationalen Schutz, den das internationale Flüchtlingsrecht vorsieht. Der vorliegende Globale Pakt bezieht sich auf Migranten und stellt einen Kooperationsrahmen zur Migration in allen ihren Dimensionen dar.

An dieser Stelle wird wenigstens dargelegt, dass dieser Migrationspakt sich ausschließlich auf Migranten bezieht und keinesfalls auf Flüchtlinge, also in der Folge auch Asylbewerber. Leider wird das von Medien und auch Politikern nicht immer sauber unterschieden.

Zum Abschluss soll noch ein möglichst konkretes Beispiel als Anregung dienen, diesen Pakt zumindest in seiner Darstellung und Formulierung zu überarbeiten.

Ziel 22, Punkt 38b

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden bilaterale, regionale oder multilaterale Gegenseitigkeitsabkommen über die Übertragbarkeit der Sozialversicherungs- und erworbenen Leistungsansprüche von Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus schließen, die sich auf die in den jeweiligen Staaten geltenden sozialen Basisschutzniveaus und die geltenden Sozialversicherungsansprüche und -regelungen wie Renten, Gesundheitsversorgung oder andere erworbene Leistungen beziehen, oder solche Regelungen in andere einschlägige Vereinbarungen aufnehmen, etwa zur langfristigen und befristeten Arbeitsmigration;

Kommt also beispielsweise ein Migrant aus dem Kosovo nach Deutschland, so erhält nach diesem Migrationspakt Zugang zu den hiesigen Sozialsystemen (Punkt 31Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen) , ohne jemals etwas dazu beigetragen zu haben. Das gilt dann natürlich für jeden Migranten, der einreist. Das können sehr viele sein, weil die Reisefreizügigkeit ebenfalls im Migrationpakt festgelegt wird (Ziel 11, Punkt 27). Das klingt schon beinahe wie ein globales Schengen- Abkommen. Man darf davon ausgehen, dass Mitgliedsstaaten, bei denen die UN- Menschenrechtscharta bislang keine besondere Beachtung gefunden hatte, auch die Bindung an den Migrationspakt fehlen wird. Kurz- und mittelfristig sind viele Nationen einerseits nicht in der Lage und andererseits gar nicht daran interessiert, die gleichen hohen Sozialstandards wie Deutschland zu etablieren. Es ist eine Illusion, dass man damit erreichen könnte, Migrationsströme in attraktive Zielländer wie Deutschland eindämmen zu können. Eher das Gegenteil ist zu erwarten, weil ja alle Barrieren für Migration beseitigt wurden. Migration ist ja nur von Interesse, wenn die Erwartungen den Status Quo übertreffen. Dieser Migrationspakt verstärkt die Anziehungskraft attraktiver Zielländer wie Deutschland.

Share Button